Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 11.04.2018 - VerfGH 153/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,8311
VerfGH Berlin, 11.04.2018 - VerfGH 153/17 (https://dejure.org/2018,8311)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 11.04.2018 - VerfGH 153/17 (https://dejure.org/2018,8311)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 11. April 2018 - VerfGH 153/17 (https://dejure.org/2018,8311)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,8311) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Zur Zulässigkeit der nachträglichen Verkleinerung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses - Fraktionsgruppe in betroffenem Untersuchungsausschuss mangels Erreichung des Quorums des Art 48 Verf BE nicht antragsbefugt - keine Bedenken gegen Neuberechnung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Verkleinerung des Untersuchungsausschusses "Terroranschlag Breitscheidplatz" verfassungsgemäß

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verkleinerung des Untersuchungsausschusses "Terroranschlag Breitscheidplatz" verfassungsgemäß

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 557
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvE 8/11

    "Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF"

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.04.2018 - VerfGH 153/17
    Das erfordert eine möglichst getreue Abbildung der Stärke der im Plenum vertretenen Fraktionen (BVerfG, Urteil vom 28. Februar 2012 - 2 BvE 8/11 -, BVerfGE 130, 318 = juris Rn. 127).

    Seine Anwendung ist daher ebenso wenig zu beanstanden wie der Rückgriff auf andere etablierte Verfahren (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Februar 2012 - 2 BvE 8/11 -, BVerfGE 130, 318 = juris Rn. 129).

    Daher wäre ein Wechsel des Zählverfahrens rechtfertigungsbedürftig gewesen (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Februar 2012 - 2 BvE 8/11 -, BVerfGE 130, 318 = juris Rn. 129).

  • VerfGH Sachsen, 02.11.2006 - 72-I-06

    Beschluss im Organstreitverfahren wegen eines Landtagsbeschlusses, der das

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.04.2018 - VerfGH 153/17
    Eine Anpassung der Zusammensetzung eines Untersuchungsausschusses während des laufenden Untersuchungsverfahrens wird ohne weitere Anforderungen dann für zulässig erachtet, wenn diese - infolge eines Fraktionsaustritts oder -ausschlusses - erforderlich ist, um die Spiegelbildlichkeit des Ausschusses wieder herzustellen (vgl. VerfGH Sachsen, Beschluss vom 2. November 2006 - Vf. 72-I-06 -, juris Rn. 18; Brocker, in: BeckOK Grundgesetz, Art. 44 Rn. 35).

    Dieser Aspekt ist jedoch ohne spezifisch verfassungsrechtliches Gewicht (vgl. VerfGH Sachsen, Beschluss vom 2. November 2006 - Vf. 72-I-06 -, juris Rn. 22) und kann daher der nach § 3 UntAG möglichen Änderung des Ausschusses nicht entgegengehalten werden.

    Nachdem keines der die Antragstellerin zu 1 vertretenden Mitglieder oder stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses die Niederlegung seines Ausschusssitzes erklärt hatte, durfte der Antragsgegner ein geeignetes Verfahren wählen, um dasjenige Mitglied und stellvertretende Mitglied zu bestimmen, das den verkleinerten Ausschuss verlassen muss (vgl. VerfGH Sachsen, Beschluss vom 2. November 2006 - Vf. 72-I-06 -, juris Rn. 29).

  • VerfGH Berlin, 08.10.2001 - VerfGH 137 A/01

    Beschluss des Abgeordnetenhauses zur vorzeitigen Beendigung der 14. Wahlperiode

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.04.2018 - VerfGH 153/17
    Dagegen sind die Antragstellerin zu 1 als Fraktion, die Antragsteller zu 3 und 4 als Abgeordnete sowie das Abgeordnetenhaus als Antragsgegner im Organstreitverfahren parteifähig (vgl. Urteil vom 22. November 2005 - 53/05 -, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 43; Beschluss vom 8. Oktober 2001 - 137/01 u.a. - Rn. 20 f.).
  • BVerfG, 08.04.2002 - 2 BvE 2/01

    Minderheitsrechte im Untersuchungsausschuß

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.04.2018 - VerfGH 153/17
    Nach dieser Rechtsprechung können sich die in einen Untersuchungsausschuss entsandten Abgeordneten einer Fraktion oder mehrerer Fraktionen, die allein oder zusammen mindestens ein Viertel der Abgeordneten (die Einsetzungsminderheit) repräsentieren, auf die von Art. 44 GG erfassten Minderheitsrechte berufen (vgl. BVerfG, Urteile vom 13. Oktober 2016 - 2 BvE 2/15 -, BVerfGE 143, 101 = juris Rn. 82, und vom 8. April 2002 - 2 BvE 2/01 -, BVerfGE 105, 197 = juris Rn. 94).
  • VerfGH Berlin, 04.07.2018 - VerfGH 130/17

    Organstreitverfahren des Abgeordneten Andreas Wild erfolglos - Ausschluss aus der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.04.2018 - VerfGH 153/17
    Die Zahl der Mitglieder der Antragstellerin zu 1 sank dadurch von 24 auf 23. Der Fraktionsausschluss ist Gegenstand des beim Verfassungsgerichtshof anhängigen Organstreitverfahrens - VerfGH 130/17 -.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.01.2018 - VGH O 17/17

    Verteilung der Ausschusssitze nach d´Hondtschem Höchstzahlverfahren unter

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.04.2018 - VerfGH 153/17
    Soweit es durch die Übertragung der Stärkeverhältnisse auf den Ausschuss zu Abweichungen von der exakten Proportionalität kommt, handelt es sich dabei um verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenkliche immanente Grenzen des Spiegelbildlichkeitsgrundsatzes (vgl., auch zum Zusammenspiel von geringer Ausschussgröße und Grundmandatsklausel, VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Januar 2018 - VGH O 17/17 -, juris Rn. 55 ff.).
  • VerfGH Berlin, 08.03.2017 - VerfGH 160/16

    Einsprüche gegen die Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.04.2018 - VerfGH 153/17
    Das d'Hondt'sche Höchstzahlverfahren stellt dabei ein anerkanntes und verfassungsrechtlich zulässiges Zählverfahren dar, das der Verwirklichung des Spiegelbildlichkeitsgrundsatzes dient (vgl. Beschluss vom 8. März 2017 - VerfGH 160/16 -).
  • BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvE 2/15

    Im besonderen Fall der NSA-Selektorenlisten hat das Vorlageinteresse des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.04.2018 - VerfGH 153/17
    Nach dieser Rechtsprechung können sich die in einen Untersuchungsausschuss entsandten Abgeordneten einer Fraktion oder mehrerer Fraktionen, die allein oder zusammen mindestens ein Viertel der Abgeordneten (die Einsetzungsminderheit) repräsentieren, auf die von Art. 44 GG erfassten Minderheitsrechte berufen (vgl. BVerfG, Urteile vom 13. Oktober 2016 - 2 BvE 2/15 -, BVerfGE 143, 101 = juris Rn. 82, und vom 8. April 2002 - 2 BvE 2/01 -, BVerfGE 105, 197 = juris Rn. 94).
  • BVerfG, 17.09.1997 - 2 BvE 4/95

    Fraktions- und Gruppenstatus

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.04.2018 - VerfGH 153/17
    Die Entscheidung, wie und insbesondere über welches Berechnungsverfahren Ausschusssitze zu verteilen sind, fällt grundsätzlich - sofern keine Regelungen dazu bestehen - in die Entscheidungsbefugnis des Parlaments (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 1997 - BVerfGE 96, 264 = juris Rn. 79).
  • VerfGH Berlin, 22.11.2017 - VerfGH 153 A/17

    Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer eA gegen die Verkleinerung des

    Die Antragsteller wenden sich mit ihrem am 21. November 2017 beim Verfassungsgerichtshof eingegangen Antrag im Organstreitverfahren (VerfGH 153/17) gegen einen Beschluss des Antragsgegners vom 16. November 2017 (Abgh-Drs. 18/0654).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2023 - LVerfG 3/22

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Festlegung der Größe

    Beispielsweise ist im Land Berlin, dessen Parlament, das Abgeordnetenhaus, mit einer gesetzlichen Mindestzahl von 130 Mitgliedern deutlich größer ist als der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, für Untersuchungsausschüsse sogar im Regelfall eine Größe von zehn Mitgliedern vorgesehen (vgl. dazu VerfGH Berlin, B. v. 11.04.2018 - VerfGH 153/17), die der vorliegend gewählten Größe sehr nahekommt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht