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   VerfGH Berlin, 11.10.2017 - VerfGH 179/15   

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VerfGH Berlin, 11.10.2017 - VerfGH 179/15 (https://dejure.org/2017,53396)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 11.10.2017 - VerfGH 179/15 (https://dejure.org/2017,53396)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 11. Oktober 2017 - VerfGH 179/15 (https://dejure.org/2017,53396)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 175/13

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen über Ausweisung;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.10.2017 - VerfGH 179/15
    Damit soll der Verfassungsgerichtshof eine zuverlässige Grundlage für die weitere Behandlung des Verfahrens erhalten (Beschluss vom 20. Juni 2014 - VerfGH 175/13, 175 A/13 - Rn. 15; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 1 BvR 891/13 -, juris Rn. 5).

    Die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind vielmehr grundsätzlich Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und insoweit der verfassungsgerichtlichen Prüfung entzogen (Beschluss vom 20. Juni 2014 - VerfGH 175/13, 175 A/13 - Rn. 15; st. Rspr.).

  • VerfGH Berlin, 18.05.2016 - VerfGH 63/14

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde; keine Verletzung des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.10.2017 - VerfGH 179/15
    Dies gilt namentlich bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren Entscheidungen (Beschluss vom 18. Mai 2016 - VerfGH 63/14 - Rn. 40 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 28.09.2016 - VerfGH 135/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung rechtlichen Gehörs (Art 91 Abs 1

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.10.2017 - VerfGH 179/15
    Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich nur dann als Überraschungsurteil und damit als Verletzung des in Art. 15 Abs. 1 VvB inhaltsgleich mit Art. 103 Abs. 1 GG gewährten Anspruchs auf rechtliches Gehör dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (Beschluss vom 28. September 2016 - VerfGH 135/15 - Rn. 9 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 17.06.2015 - VerfGH 109/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Überspannung der Anforderungen an die

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.10.2017 - VerfGH 179/15
    Hinsichtlich des Urteils des Landgerichts vom 2. Oktober 2014 ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil insoweit nur eine im Berufungsverfahren korrigierbare Verletzung von Grundrechten gerügt wird (vgl. Beschluss vom 17. Juni 2015 - VerfGH 109/14 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 16; st. Rspr.).
  • BVerfG, 22.01.2014 - 1 BvR 891/13

    Verfassungsrechtliche Zweifel an der Nacherhebung nicht entrichteter

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.10.2017 - VerfGH 179/15
    Damit soll der Verfassungsgerichtshof eine zuverlässige Grundlage für die weitere Behandlung des Verfahrens erhalten (Beschluss vom 20. Juni 2014 - VerfGH 175/13, 175 A/13 - Rn. 15; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 1 BvR 891/13 -, juris Rn. 5).
  • VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 31/14

    Verwerfungsbeschluss - Nichtwahrung der Verfassungsbeschwerdefrist durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.10.2017 - VerfGH 179/15
    Der Anhörungsrügebeschluss enthält keine eigenständige Beschwer, sondern lässt allenfalls eine bereits durch das Beru-fungsurteil eingetretene Rechtsverletzung fortbestehen, weil eine "Selbstkorrektur" durch das Kammergericht unterblieben ist (vgl. Beschluss vom 11. April 2014 - VerfGH 31/14 - Rn. 8; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 113/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde: Schadensersatz- und Rückabwicklungsansbegehren

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.10.2017 - VerfGH 179/15
    Denn Willkür im Sinne von Art. 10 Abs. 1 der Verfassung von Berlin - VvB - liegt erst vor, wenn die Sach- oder Rechtslage in krasser Weise verkannt worden ist, d. h., wenn bei objektiver Würdigung der Gesamtumstände der Auslegung bzw. Sachverhaltsfeststellung die Annahme geboten ist, die vom Gericht vertretene Auffassung sei im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln (vgl. Beschlüsse vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11 und 114/11 - Rn. 18, m. w. N.; st. Rspr.).
  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 180/03

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch unter Mietern

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.10.2017 - VerfGH 179/15
    Etwas anderes folgt insbesondere nicht aus dem vom Beschwerdeführer zitierten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Dezember 2003 (- V ZR 180/03 - juris), wonach "der Mieter vom Vermieter eine von Dritten, insbesondere von Mitmietern, ungestörte Gebrauchsgewährung verlangen" kann.
  • BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 181/12

    Mietvertrag über preisgebundenen Wohnraum: Rückwirkender Mietzuschlag wegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.10.2017 - VerfGH 179/15
    Das Kammergericht hat nicht - was der Bundesgerichtshof in dem vom Beschwerdeführer zitierten Urteil vom 12. Dezember 2012 (- VIII ZR 181/12 -, juris) bemängelt hatte - darauf abgestellt, dass die Beklagten zum Maß der Gebrauchsbeeinträchtigung unsubstantiiert vorgetragen hätten, sondern es hat die Erheblichkeit der Mietmängel auf der Grundlage des detaillierten (auch mit Lichtbildern veranschaulichten) und unbestritten gebliebenen Tatsachenvorbringens des Beschwerdeführers und der Beteiligten zu 3 beurteilt und eine Mietminderung auf dieser Grundlage auch anerkannt.
  • VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 99/04

    Keine Verletzung des Willkürverbots und des Anspruchs auf rechtliches Gehör im

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.10.2017 - VerfGH 179/15
    Die in der mündlichen Verhandlung erörterte Annahme des Kammergerichts, die Beeinträchtigungen seien nicht so erheblich gewesen, dass sie eine fristlose Kündigung gerechtfertigt hätten, stellte keine unerwartete Wendung des Rechtsstreits in der mündlichen Verhandlung dar (vgl. dazu Beschluss vom 27. Juni 2006 - VerfGH 99/04 - Rn. 26).
  • BGH, 04.05.2005 - XII ZR 254/01

    Mängel des Mietobjekts bei Unterschreiten der im Mietvertrag vereinbarten Fläche

  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 274/02

    Verlust des Rechtes zur Minderung der Wohnungsmiete nach neuem Mietrecht

  • VerfGH Berlin, 10.04.2019 - VerfGH 94/18

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 15 Abs 1 Verf BE) durch

    Eine gerichtliche Entscheidung ohne vorherige Durchführung einer mündlichen Verhandlung stellt sich dabei als überraschend im Sinn eines Gehörsverstoßes dar, wenn sie dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter -selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. Beschlüsse vom 11. Oktober 2017 - VerfGH 179/15 - Rn. 43, und vom 28. September 2016 - VerfGH 135/15 - Rn. 9 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 25.01.2023 - VerfGH 115/21

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör aus Art 15 Abs 1 VvB (RIS: Verf BE)

    des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. Beschlüsse vom 11. Oktober 2017 - VerfGH 179/15 - Rn. 43, und vom 28. September 2016 - VerfGH 135/15 - Rn. 9 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 22.03.2023 - VerfGH 71/22

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 15 Abs 1 VvB ) durch

    Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich als Überraschungsentscheidung und damit als Verletzung des in Art. 15 Abs. 1 VvB gewährten Anspruchs auf rechtliches Gehör dar, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis einen bis dahin nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. Beschlüsse vom 25. Januar 2023 - VerfGH 115/21, vom 11. Oktober 2017 - VerfGH 179/15 - Rn. 43, vom 28. September 2016 - VerfGH 135/15 - Rn. 9 und vom 11. April 2014 - VerfGH 155/12 - Rn. 14; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 17.03.2021 - VerfGH 37/20

    Fachgerichtliche unzulässige "Überraschungsentscheidung" verletzt Anspruch auf

    Daraus folgt zwar grundsätzlich nicht, dass ein Gericht vor der Entscheidung auf seine Würdigung des Sachverhalts und seine Rechtsauffassung hinweist (Beschluss vom 28. September 2016 - VerfGH 135/15 - Rn. 9); doch liegt eine Überraschungsentscheidung vor, wenn das Gericht einen bis zu seiner Entscheidung nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der der davon betroffene Verfahrensbeteiligte nach dem bis zu diesem Zeitpunkt gegebenen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (Beschluss vom 11. Oktober 2017 - VerfGH 179/15 - Rn. 43).
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