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   VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 80/12   

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VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 80/12 (https://dejure.org/2014,12007)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 14.05.2014 - VerfGH 80/12 (https://dejure.org/2014,12007)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 14. Mai 2014 - VerfGH 80/12 (https://dejure.org/2014,12007)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz und Justizgewährung (Art 15 Abs 4 S 1 Verf BE) sowie der Garantie des gesetzlichen Richters (Art 15 Abs 5 S 2 Verf BE) durch Nichtzulassung der Berufung - hier: Abweichung von der Rechtsprechung des BVerwG (§ 124 Abs 2 Nr ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 80/12
    Die vom Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegten geringeren Anforderungen an die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen im ruhenden Verkehr stellten eine Ausnahme zu der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 102, 316) dar, wonach die ordnungsgemäße Bekanntgabe eines Verkehrszeichens voraussetze, dass es so aufgestellt und angebracht sei, dass es ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon "mit einem raschen und beiläufigen Blick" erfassen könne.

    Das Vorbringen des Beschwerdeführers, das Oberverwaltungsgericht stelle eine Ausnahme zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 11. Dezember 1996 - BVerwG 11 C 15.95 - (BVerwGE 102, 316) auf, lässt sich ohne Schwierigkeiten und in erster Linie dem Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zuordnen.

    Der Rechtssatz des Verwaltungsgerichts steht offensichtlich im Widerspruch zu demjenigen, den das Bundesverwaltungsgericht in seinem auch vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil vom 11. Dezember 1996 (a. a. O. S. 318 = juris Rn. 9) aufgestellt hat.

  • VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 51/11

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung der Berufung im

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 80/12
    Die fehlerhafte Nichtzulassung eines Rechtsmittels kann sowohl als Verletzung des - mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG - inhaltsgleichen - Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz und Justizgewährung aus Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB als auch der - mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG inhaltsgleichen - Garantie des gesetzlichen Richters gemäß Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB gerügt und geprüft werden (Beschluss vom 31. Mai 2013 - VerfGH 51/11 - Rn. 10 m. w. N.).

    Nach beiden Maßstäben liegt ein Verfassungsverstoß vor, wenn ein Gericht den Zugang zur Rechtsmittelinstanz versperrt, weil es in sachlich nicht zu rechtfertigender Weise und damit objektiv willkürlich die Verpflichtung zur Zulassung eines Rechtsmittels außer Acht lässt (Beschluss vom 31. Mai 2013, a. a. O.) oder die Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe derart erschwert, dass die Möglichkeit, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, für den Rechtsmittelführer leerläuft (vgl. Beschluss vom 20. Juni 2012 - VerfGH 127/11, 127 A/11 - Rn. 14; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 7. November 2013 - 2 BvR 1895/11 -, juris Rn. 14 m. w. N.).

  • BGH, 08.04.1970 - III ZR 167/68

    Pflichten der Straßenverkehrsbehörde bei Änderung einer Vorfahrtregelung im

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 80/12
    Das dort verwendete Zitat, dass ein durchschnittlicher Kraftfahrer das Verkehrszeichen schon "mit einem raschen und beiläufigen Blick" erfassen können müsse (sog. Sichtbarkeitsgrundsatz), beziehe sich ausweislich des als Quelle herangezogenen Urteils des Bundesgerichtshofs vom 8. April 1970 (III ZR 167/68 = NJW 1970, 1126) nur auf den Teilaspekt der Sorgfaltspflichten eines durchschnittlichen Kraftfahrers im fließenden Verkehr.

    Soweit das Oberverwaltungsgericht ausführt, das im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verwendete Zitat beziehe sich ausweislich des als Quelle herangezogenen Urteils des Bundesgerichtshofs vom 8. April 1970 - III ZR 167/68 - (NJW 1970, 1126) nur auf den Teilaspekt der Sorgfaltspflichten eines durchschnittlichen Kraftfahrers im fließenden Verkehr, ist dies nicht geeignet, die aufgezeigte Divergenz der Auffassung des Verwaltungsgerichts nachvollziehbar und willkürfrei zu verneinen.

  • BVerfG, 07.11.2013 - 2 BvR 1895/11

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 80/12
    Nach beiden Maßstäben liegt ein Verfassungsverstoß vor, wenn ein Gericht den Zugang zur Rechtsmittelinstanz versperrt, weil es in sachlich nicht zu rechtfertigender Weise und damit objektiv willkürlich die Verpflichtung zur Zulassung eines Rechtsmittels außer Acht lässt (Beschluss vom 31. Mai 2013, a. a. O.) oder die Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe derart erschwert, dass die Möglichkeit, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, für den Rechtsmittelführer leerläuft (vgl. Beschluss vom 20. Juni 2012 - VerfGH 127/11, 127 A/11 - Rn. 14; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 7. November 2013 - 2 BvR 1895/11 -, juris Rn. 14 m. w. N.).
  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09

    Zu den Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG an die Auslegung eines

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 80/12
    Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB verpflichtet das den Zulassungsantrag prüfende Gericht nämlich dazu, den Vortrag des jeweiligen Antragstellers angemessen zu würdigen und durch sachgerechte Auslegung selbstständig zu ermitteln, welche Zulassungsgründe der Sache nach geltend gemacht werden und welche Einwände welchen Zulassungsgründen zuzuordnen sind (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 24. August 2010 - 1 BvR 2309/09 -, juris Rn. 13, und vom 30. Juni 2005 - 1 BvR 2615/04 -, BVerfGK 5, 369 = juris Rn. 23 f.).
  • VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 109/13

    Verletzung des Kapazitätserschöpfungsgebots durch Nichtbeachtung der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 80/12
    Soweit der Beschwerdeführer sich mittelbar auch gegen den Gebührenbescheid und das Urteil des Verwaltungsgerichts wendet, wäre eine dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde jedenfalls unzulässig (vgl. Beschluss vom 15. Januar 2014 - VerfGH 109/13 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 25, m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 127/11

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 80/12
    Nach beiden Maßstäben liegt ein Verfassungsverstoß vor, wenn ein Gericht den Zugang zur Rechtsmittelinstanz versperrt, weil es in sachlich nicht zu rechtfertigender Weise und damit objektiv willkürlich die Verpflichtung zur Zulassung eines Rechtsmittels außer Acht lässt (Beschluss vom 31. Mai 2013, a. a. O.) oder die Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe derart erschwert, dass die Möglichkeit, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, für den Rechtsmittelführer leerläuft (vgl. Beschluss vom 20. Juni 2012 - VerfGH 127/11, 127 A/11 - Rn. 14; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 7. November 2013 - 2 BvR 1895/11 -, juris Rn. 14 m. w. N.).
  • BVerfG, 30.06.2005 - 1 BvR 2615/04

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch überzogene

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 80/12
    Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB verpflichtet das den Zulassungsantrag prüfende Gericht nämlich dazu, den Vortrag des jeweiligen Antragstellers angemessen zu würdigen und durch sachgerechte Auslegung selbstständig zu ermitteln, welche Zulassungsgründe der Sache nach geltend gemacht werden und welche Einwände welchen Zulassungsgründen zuzuordnen sind (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 24. August 2010 - 1 BvR 2309/09 -, juris Rn. 13, und vom 30. Juni 2005 - 1 BvR 2615/04 -, BVerfGK 5, 369 = juris Rn. 23 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2015 - 1 B 33.14

    Besondere Pflicht zur Nachschau bei Halteverbot

    Diesen Beschluss hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin auf die Verfassungsbeschwerde des Klägers mit Beschluss vom 14. Mai 2014 (VerfGH 80/12) aufgehoben und die Sache an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.
  • VerfGH Berlin, 17.06.2015 - VerfGH 109/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Überspannung der Anforderungen an die

    Die fehlerhafte Nichtzulassung eines Rechtsmittels kann sowohl als Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB als auch der Garantie des gesetzlichen Richters gemäß Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB gerügt und geprüft werden (vgl. Beschluss vom 14. Mai 2014 - VerfGH 80/12 - Rn. 11 m. w. N.).

    Nach beiden Grundrechten liegt ein Verfassungsverstoß vor, wenn ein Gericht den Zugang zur Rechtsmittelinstanz versperrt, indem es die Anforderungen an die Geltendmachung der Zulassungsgründe derart erhöht, dass die Möglichkeit, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, für den Beschwerdeführer leer läuft (Beschluss vom 14. Mai 2014, a. a. O.; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 7. November 2013 - 2 BvR 1895/12 -, juris Rn. 14 m. w. N.).

    Überschritten sind die verfassungsrechtlichen Grenzen bei der Anwendung des genannten Zulassungsmaßstabs nur dann, wenn das Ergebnis sachlich nicht mehr zu rechtfertigen ist und sich damit als objektiv willkürlich erweist (Beschluss vom 14. Mai 2014 - VerfGH 80/12 - Rn. 11; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 10. September 2009 - 1 BvR 814.09 -, juris, Rn. 10, jeweils m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 13.12.2023 - VerfGH 25/21

    Teilweise unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde betr

    Die fehlerhafte Nichtzulassung eines Rechtsmittels kann sowohl als Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz und Justizgewährung aus Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB als auch der Garantie des gesetzlichen Richters gemäß Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB gerügt und geprüft werden (Beschlüsse vom 14. Mai 2014 - VerfGH 80/12 - Rn. 11 und vom 31. Mai 2013 - VerfGH 51/11 - Rn. 10 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 19.12.2018 - VerfGH 122/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Berufungszurückweisung

    Nach beiden Maßstäben liegt ein Verfassungsverstoß vor, wenn die Entscheidung sachlich nicht mehr zu rechtfertigen ist und den Zugang zur Rechtsmittelinstanz versperrt, weil sie die Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe derart erschwert, dass die Möglichkeit, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, für den Rechtsmittelführer leerläuft (Beschluss vom 14. Mai 2014 - VerfGH 80/12 - Rn. 11 m. w. N.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12 -, juris Rn. 14).
  • VerfGH Berlin, 19.12.2018 - VerfGH 141/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Berufungszurückweisung

    Nach beiden Maßstäben liegt ein Verfassungsverstoß vor, wenn die Entscheidung sachlich nicht mehr zu rechtfertigen ist und den Zugang zur Rechtsmittelinstanz versperrt, weil sie die Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe derart erschwert, dass die Möglichkeit, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, für den Rechtsmittelführer leerläuft (Beschluss vom 14. Mai 2014 - VerfGH 80/12 - Rn. 11 m. w. N.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12 -, juris Rn. 14).
  • VerfGH Berlin, 30.10.2019 - VerfGH 82/17

    Über Erstattungsfähigkeit der Sachverständigenkosten bei geringem Sachschaden

    Unterlässt das Fachgericht eine nachvollziehbare Begründung seiner Nichtzulassungsentscheidung, kommt eine Aufhebung durch die Verfassungsgerichte bereits dann in Betracht, wenn die Zulassung des Rechtsmittels nahegelegen hätte (Beschlüsse vom 31. Mai 2013 - VerfGH 51/11 - Rn. 11, und vom 14. Mai 2014 - VerfGH 80/12 -, Rn. 11; vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2014 - 1 BvR 2534/10 -, juris Rn. 20 m. w.N.).
  • VerfGH Berlin, 19.12.2018 - VerfGH 37/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Berufungszurückweisung

    Nach beiden Maßstäben liegt ein Verfassungsverstoß vor, wenn die Entscheidung sachlich nicht mehr zu rechtfertigen ist und den Zugang zur Rechtsmittelinstanz versperrt, weil es die Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe derart erschwert, dass die Möglichkeit, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, für den Rechtsmittelführer leerläuft (Beschluss vom 14. Mai 2014 - VerfGH 80/12 - Rn. 11 m. w. N.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12 -, juris Rn. 14).
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