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   VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 15/08   

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VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 15/08 (https://dejure.org/2008,10278)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16.12.2008 - VerfGH 15/08 (https://dejure.org/2008,10278)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - VerfGH 15/08 (https://dejure.org/2008,10278)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertretenmüssen des Vermieters eines nicht erfolgten Zugangs einer rechtzeitig zur Post gegebenen Betriebskostenabrechnung i.S.v. § 556 Abs. 3 S. 3 BGB; Verfassungsrechtliche Gebotenheit eines zusätzlichen Hinweises nach § 139 Zivilprozessordnung (ZPO) bei erfolgtem Hinweis ...

  • Wolters Kluwer

    Vertretenmüssen des Vermieters eines nicht erfolgten Zugangs einer rechtzeitig zur Post gegebenen Betriebskostenabrechnung i.S.v. § 556 Abs. 3 S. 3 BGB; Verfassungsrechtliche Gebotenheit eines zusätzlichen Hinweises nach § 139 Zivilprozessordnung (ZPO) bei erfolgtem Hinweis ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zulassung der Berufung bei umstrittenen Fragen von Verfassungs wegen geboten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1094 (Ls.)
  • NZM 2009, 429 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerfG, 26.05.2004 - 1 BvR 172/04

    Willkürliche Nichtzulassung der Berufung im Zivilprozess

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 15/08
    Damit spricht sie den rechtlichen Maßstab an, der auch bei Anwendung des Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB gilt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG Beschlüsse vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 - DAR 2004, 514 und - 1 BvR 172/04 - NJW 2004, 2584).

    Eine solche Abweichung ist dann gegeben, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, also einen abstrakten Rechtssatz aufstellt, der von einem die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz der Vergleichsentscheidung abweicht, und auf dieser Abweichung beruht (Beschluss vom 1. September 2006 - VerfGH 70/05 - juris Rn. 22 unter Hinweis auf BGH, NJW 2002, 2473 f., JZ 2003, 263 f., 794 f., sowie BVerfG, NJW 2004, 2584).

  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 112/96

    Haftung des Mieters wegen schlechter Ausführung von Schönheitsreparaturen;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 15/08
    Daher verlangt das Begründungserfordernis des § 50 VerfGHG insoweit, dass der Beschwerdeführer innerhalb der Beschwerdefrist des § 51 VerfGHG präzise darlegt, was er bei ausreichender Gehörsgewährung über sein bisheriges Vorbringen hinaus noch ausgeführt hätte und warum die angegriffene Entscheidung für ihn bei zusätzlichem Vortrag vorteilhafter hätte ausfallen können (vgl. Beschlüsse vom 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 und 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 ; st. Rspr.).

    b) Die in Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB in Übereinstimmung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Gewährleistung des gesetzlichen Richters ist verletzt, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Zulassung eines Rechtsmittels oder zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich außer Acht lässt (vgl. Beschluss vom 2. Juli 2007 - VerfGH 136/02 - juris Rn. 23 - unter Hinweis auf Beschlüsse vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 23/95 - LVerfGE 3, 99 und 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49).

  • VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94

    Amtsgerichtliche Entscheidung zur Bemessung des Schadensersatzes wegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 15/08
    Daher verlangt das Begründungserfordernis des § 50 VerfGHG insoweit, dass der Beschwerdeführer innerhalb der Beschwerdefrist des § 51 VerfGHG präzise darlegt, was er bei ausreichender Gehörsgewährung über sein bisheriges Vorbringen hinaus noch ausgeführt hätte und warum die angegriffene Entscheidung für ihn bei zusätzlichem Vortrag vorteilhafter hätte ausfallen können (vgl. Beschlüsse vom 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 und 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 ; st. Rspr.).

    Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn die Rechtslage in krasser Weise verkannt worden ist, d.h. wenn bei objektiver Würdigung der Gesamtumstände die Annahme geboten ist, die vom Gericht vertretene Rechtsauffassung sei im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16 , 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 und 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ; st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ).

  • BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 15/08
    Eine solche Abweichung ist dann gegeben, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, also einen abstrakten Rechtssatz aufstellt, der von einem die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz der Vergleichsentscheidung abweicht, und auf dieser Abweichung beruht (Beschluss vom 1. September 2006 - VerfGH 70/05 - juris Rn. 22 unter Hinweis auf BGH, NJW 2002, 2473 f., JZ 2003, 263 f., 794 f., sowie BVerfG, NJW 2004, 2584).
  • VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 70/05

    Wegen fehlender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 15/08
    Eine solche Abweichung ist dann gegeben, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, also einen abstrakten Rechtssatz aufstellt, der von einem die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz der Vergleichsentscheidung abweicht, und auf dieser Abweichung beruht (Beschluss vom 1. September 2006 - VerfGH 70/05 - juris Rn. 22 unter Hinweis auf BGH, NJW 2002, 2473 f., JZ 2003, 263 f., 794 f., sowie BVerfG, NJW 2004, 2584).
  • VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 19/04
    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 15/08
    Zwar setzt die Zulassung der Berufung oder der Revision nach § 543 Abs. 2 ZPO allgemein voraus, dass die zu klärende Rechtsfrage im konkreten Fall entscheidungserheblich ist, und kann daher in Fällen, in denen ein Urteil auf mehreren, je selbständig tragenden Begründungen beruht, das Rechtsmittel nur zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. Beschluss vom 14. Februar 2005 - VerfGH 19/04 - VerfGH 77/03 - juris Rn. 31 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 01.04.2008 - VerfGH 203/06

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters gem Art 15 Abs 5 S 2 Verf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 15/08
    Die Möglichkeit eines Verfassungsverstoßes ist damit gemessen an den Anforderungen in §§ 50, 51 Abs. 1 VerfGHG hinreichend dargelegt (vgl. Beschluss vom 1. April 2008 - VerfGH 203/06 - GE 2008, 917).
  • VerfGH Berlin, 02.07.2007 - VerfGH 136/02

    Keine Verletzung des Eigentumsgrundrechts des Vermieters durch zivilgerichtliche

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 15/08
    b) Die in Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB in Übereinstimmung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Gewährleistung des gesetzlichen Richters ist verletzt, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Zulassung eines Rechtsmittels oder zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich außer Acht lässt (vgl. Beschluss vom 2. Juli 2007 - VerfGH 136/02 - juris Rn. 23 - unter Hinweis auf Beschlüsse vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 23/95 - LVerfGE 3, 99 und 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49).
  • AG Bremen, 04.11.1994 - C-321/94

    Betriebskostennachzahlung bei einem Mietverhältnis über preisgebundenen Wohnraum;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 15/08
    Zwar steht der die Entscheidung des Amtsgerichts vorrangig tragenden Begründung, im Rahmen von § 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB reiche die bloße rechtzeitige Absendung der Betriebskostenabrechnung für sich allein nicht aus, wenn die aufgegebene Sendung verloren gehe, da das Risiko des Nicht-Zugangs von Willenserklärungen grundsätzlich immer beim Absender liege und der Vermieter den rechtzeitigen Zugang der Betriebskostenabrechnung zu beweisen habe, die überwiegende Meinung in Rechtsprechung - insbesondere der Berufungskammern des Landgerichts Berlin - und Literatur entgegen (vgl. LG Berlin, GE 2005, 1355 ; 2006, 1407; 2007, 1317; LG Dresden, MietRB 2004, 66; LG Potsdam, GE 2005, 1357; AG Bremen, WuM 1995, 593 [zur gleichlautenden Regelung in § 20 Abs. 3 Satz 4 Neubaumietenverordnung - NMV]; AG Leipzig, ZMR 2006, 47; AG Bonn, AiZ 2006, Nr. 6 S. 61; AG Neukölln GE 2007, 727; Miedtank, ZMR 2005, 205 ; Schmid, Mietrecht, 2006, Rn. 186; Weitenmeyer, in: Emmerich/Sonnenschein, Miete, 9. Aufl. 2007, Rn. 63; Schmid, in: Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 3. Aufl. 2008, Rn. 35 a; jeweils zu § 556 BGB; Kinne, in: Kinne/Schach/Bieber, Miet- und Mietprozessrecht, 5. Aufl. 2008, S. 724 f.).
  • AG Duisburg-Ruhrort, 07.02.2002 - 9 C 281/01
    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 15/08
    Soweit das Amtsgericht hilfsweise auf eine von der Beschwerdeführerin nicht erfüllte Nachforschungspflicht abstellt und sich dabei ausdrücklich auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort (WuM 2004, 203) sowie einen zu dieser Frage ausschließlich diese Entscheidung zitierenden Kommentar zum Mietrecht (Schmid, Mietrecht 2006, § 556 BGB Rn.186) stützt, ist zu berücksichtigen, dass die zitierte Entscheidung - wie bereits unter II. 2. dargelegt und auch dazu vom Amtsgericht in seiner Entscheidung zitiert - gerade verneint, dass die rechtzeitige Absendung der Betriebskostenabrechnung bei Verlorengehen des Schriftstücks ausreichend sein könnte, so dass schon aus diesem Grund dieses Urteil von vornherein nicht Grundlage für eine auf diese Voraussetzung abstellende alternative Begründung der Entscheidung des Amtsgerichts sein konnte.
  • AG Leipzig, 06.09.2005 - 163 C 4723/05
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

  • LG Dresden, 28.11.2005 - 4 S 403/03

    Aufrechnung der Betriebskostenabrechnung mit der Kaution; Ausschluss der

  • LG Leipzig, 12.01.2006 - 12 S 616/05
  • LG Düsseldorf, 07.02.2007 - 23 S 108/06

    Zugang der Betriebskostenabrechnung

  • BVerfG, 26.05.2004 - 1 BvR 2682/03

    Willkürliche Nichtzulassung der Berufung im Zivilprozess

  • VerfGH Berlin, 19.10.1995 - VerfGH 23/95

    Nichteinholung eines Rechtsentscheids in einer Mietsache verletzt Grundrecht auf

  • VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 77/03

    Grundrechtsfähigkeit der juristischen Personen des öffentlichen und privaten

  • AG Oldenburg, 24.09.2004 - E5 C 5302/04
  • AG Köln, 21.04.2005 - 210 C 31/05

    Verkauf einer Küche vom Vormieter an den Nachmieter; Erlöschen eines

  • AG Meißen, 24.08.2007 - 3 C 257/07
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 207/05

    Umfang der richterlichen Hinweispflicht

  • OLG Oldenburg, 31.03.1999 - 2 U 44/99

    Neues Vorbringen in der Berufungsinstanz; Grob nachlässige Verletzung der

  • VerfGH Berlin, 12.12.1996 - VerfGH 38/96

    Keine Verletzung des Willkürverbots und des rechtlichen Gehörs durch

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

  • VerfGH Berlin, 24.06.1999 - VerfGH 48/98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch überraschende, auf BGB § 814 gestützte

  • OLG Nürnberg, 13.10.1999 - 4 U 1683/99

    Hinweispflichten des Gerichts im Anwaltsprozeß; Mehrkosten des Unternehmers wegen

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

  • VerfGH Berlin, 25.04.1994 - VerfGH 34/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Notarkostensache - keine Verletzung des

  • VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 9/92

    Mangels Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung unzulässige

  • VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 99/04

    Keine Verletzung des Willkürverbots und des Anspruchs auf rechtliches Gehör im

  • VerfGH Bayern, 09.08.1991 - 117-VI-90
  • VerfGH Berlin, 17.05.2011 - VerfGH 156/08

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen

    Ein Verstoß gegen dieses in Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB in Übereinstimmung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Grundrecht liegt unter anderem dann vor, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Zulassung eines Rechtsmittels oder zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich außer Acht lässt (Beschluss vom 16. Dezember 2008 - VerfGH 15/08 - wie alle im Folgenden zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 23 m. w. N., st. Rspr.).

    Eine solche Abweichung ist dann gegeben, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, also einen abstrakten Rechtssatz aufstellt, der von einem die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz der Vergleichsentscheidung abweicht, und wenn die Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (vgl. BGHZ 152, 182 ; BGH, NJW 2003, 437; NJW 2004, 367 ; NJW-RR 2003, 1366 ; NJW-RR 2007, 1676; Wenzel, a. a. O., § 543 Rn. 14 m. w. N.; vgl. auch Beschluss vom 16. Dezember 2008, a. a. O., Rn. 24 m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 50/09

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör iSv Art 15

    dd) Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann zwar nur dann Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung von Art. 15 VvB beruht, das heißt wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (Beschlüsse vom 28. Mai 2004 - VerfGH 166/01 - Rn. 26 und 16. Februar 2008 - VerfGH 15/08 - Rn. 15; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 13, 132 , 15, 214 und 28, 17 ; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 14.01.2010 - VerfGH 67/09

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv

    Die hier allein gerügte Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 15 Abs. 1 der Verfassung von Berlin - VvB -) ist nur dann gegeben, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine (weitere) Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer für diesen günstigeren Entscheidung hätte veranlassen können (vgl. hierzu und zum Folgenden Beschluss vom 16. Dezember 2008 - VerfGH 15/08 - www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 15 m. w. N., insoweit in GE 2009, 317 nicht abgedruckt; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 28, 17 ; st. Rspr.).
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