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VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 68/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung zur Räumung einer Wohnung im Fall einer fehlenden Rechtswegerschöpfung durch Nichterhebung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung zur Räumung einer Wohnung im Fall einer fehlenden Rechtswegerschöpfung durch Nichterhebung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 11.07.2005 - 16b C 18/04
- LG Berlin, 17.01.2006 - 63 S 249/05
- VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 68/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1720
- JR 2008, 148
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.03.2005 - III ZR 342/04
Streitwert einer Räumungsklage über eine Kleingartenparzelle
Auszug aus VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 68/06
Die gemäß § 8 ZPO zu bemessende Beschwer aus der Verurteilung zur Räumung (vgl. BGHNJW-RR 1999, 1385; NJW-RR 2005, 867) überstieg, wie der Beschwerdeführer nicht in Abrede stellt, 3.750 EUR und begründetein Anwendung von § 5 ZPO (vgl. dazu BGH MDR 2005, 1431) zusammen mit der Verurteilung zur Zahlung von 16.250,96 EUR eine Beschwervon mehr als 20.000 EUR. - BGH, 15.06.2005 - XII ZR 104/02
Streitwert bei Verurteilung zur Räumung und zum Abriss von Gebäuden
Auszug aus VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 68/06
Die gemäß § 8 ZPO zu bemessende Beschwer aus der Verurteilung zur Räumung (vgl. BGHNJW-RR 1999, 1385; NJW-RR 2005, 867) überstieg, wie der Beschwerdeführer nicht in Abrede stellt, 3.750 EUR und begründetein Anwendung von § 5 ZPO (vgl. dazu BGH MDR 2005, 1431) zusammen mit der Verurteilung zur Zahlung von 16.250,96 EUR eine Beschwervon mehr als 20.000 EUR. - BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51
Hinterbliebenenrente I
Auszug aus VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 68/06
Zwar ist es einem Beschwerdeführer unbenommen,ein ihm ungünstiges Urteil teilweise hinzunehmen und nur im Übrigen mit dem insoweit zulässigen Rechtsbehelf anzugreifen.Andererseits verbietet es der Grundsatz der Subsidiarität, die Verfassungsbeschwerde wahlweise neben fachgerichtliche Rechtsbehelfezu stellen (vgl. BVerfGE 1, 97 ).
- VerfGH Berlin, 27.05.2008 - VerfGH 140/05
Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung aus Gründen der Subsidiarität unzulässige …
Der Grundsatz der Subsidiarität verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes ist eine zwingende Zulässigkeitsvoraussetzung einerjeden Verfassungsbeschwerde und steht deshalb nicht zur Disposition des Beschwerdeführers (vgl. zum Fall der Nichteinlegungeines gegebenen fachgerichtlichen Rechtsbehelfs: Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 68/06 - NJW-RR 2007, 1720).