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VerfGH Berlin, 17.06.1996 - VerfGH 4/96 |
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Kurzfassungen/Presse
- berlin.de (Leitsatz)
VvB 1950 Art. 62; VerfGHG §§ 49 Abs. 1 und 2, 51
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 08.11.1995 - 5 S 96.95
- VerfGH Berlin, 17.06.1996 - VerfGH 4/96
Papierfundstellen
- JR 1997, 189
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (11)
- VerfGH Berlin, 25.04.1996 - VerfGH 21/95
Mangels Behauptung der Verletzung eines Landesgrundrechts unzulässige …
Auszug aus VerfGH Berlin, 17.06.1996 - VerfGH 4/96
Anders als in dem dem Beschluß vom 25. April 1996 (VerfGH 21/95) zugrundeliegenden Fall, in dem der Beschwerdeführer sich mehrfach auf Art. 103.Die davon abweichende Auffassung der Mehrheit des Verfassungsgerichtshofs ist mit seiner eigenen Rechtsprechung im Beschluß vom 25. April 1996 (VerfGH 21/95) nicht vereinbar.
Denn nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 25. April 1996 (VerfGH 21/95) ist im Rahmen der von Fall zu Fall erforderlichen Auslegung, ob der Beschwerdeführer eine Überprüfung einer Maßnahme der "Berliner öffentlichen Gewalt" am Maßstab gerade eines "Berliner Rechts" wünscht, "berücksichtigungsfähig nur das Vorbringen, das innerhalb der jeweils für die Verfassungsbeschwerde nach Maßgabe des § 51 VerfGHG einschlägigen Frist beim Verfassungsgerichtshof eingegangen ist".
Die anders lautende Entscheidung der Mehrheit steht nicht in Übereinstimmung mit den im Beschluß vom 25. April 1996 - VerfGH 21/95 - zugrundegelegten Maßstäben.
- VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92
Verletzung des Rechtsstaatsprinzips mit Verfassungsbeschwerde nicht rügefähig - …
Auszug aus VerfGH Berlin, 17.06.1996 - VerfGH 4/96
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen den Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 8. November 1995; durch Art. 62 der im Zeitpunkt dieser Entscheidung noch maßgebenden Verfassung von Berlin vom 1. September 1950 (V0Bl. I S. 433), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 339), wird der Anspruch auf rechtliches Gehör (mit)gewährleistet, der mit dem durch Art. 103 Abs. 1 GG verbürgten Grundrecht inhaltsgleich ist (vgl. dazu u.a. Beschluß vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - JR 1993, 519).Dazu hätte - wenn er denn eine Prüfung am Maßstab der Verfassung von Berlin begehrt hätte - insbesondere auch deshalb Anlaß bestanden, weil die hier noch maßgebende Verfassung von Berlin vom 1. September 1950 (V0Bl. I S. 433), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 393), den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht ausdrücklich anspricht, sondern der Verfassungsgerichtshof ein derartiges Grundrecht in seinem Beschluß vom 15. Juni 1993 (VerfGH 18/92 - JR 1993, 519 ) erst durch Auslegung des Art. 62 VvB "ermittelt" hat.
- VerfGH Sachsen, 22.06.1995 - 24-IV-93
Auszug aus VerfGH Berlin, 17.06.1996 - VerfGH 4/96
Die genannte Abgrenzungsfrage bedarf der Beantwortung anhand objektiv faßbarer Kriterien, wie sie etwa der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen in seinem Beschluß vom 22. Juni 1995 - Vf.24/IV -93 - (LKV 1995, 402 - LS) zugrundegelegt hat, wenn es dort heißt, eine "Erwähnung" oder jedenfalls - man wird hinzufügen dürfen: nach objektiven Maßstäben greifbare - "Bezugnahme" auf Grundrechte gerade des dortigen Landesverfassungsrechts sei für die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde erforderlich.
- BVerfG, 18.01.1996 - 1 BvR 1375/95
Verwendung der Berufsbezeichnung "Tierheilpraktikerin" in der Öffentlichkeit ohne …
Auszug aus VerfGH Berlin, 17.06.1996 - VerfGH 4/96
Im Rechtsstaat mit unmittelbar grundrechtsverpflichteter Fachgerichtsbarkeit, zumal auch mit "Wahlrecht" (vgl. zuletzt BVerfG, NJW 1996, 1464) zwischen zwei Wegen verfassungsgerichtlichen Grundrechtsschutzes in Land und Bund, kann kein Anlaß bestehen, die Begründungslasten bei der Wahrnehmung der verschiedenen Rechtsverfolgungschancen in solcher Weise zu lindern - was nicht nur für Fristbestimmungen selbstverständlich ist, sondern gleichermaßen auch für die Anforderungen aus den §§ 49 1, 50 VerfGHG gilt. - BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79
Eurocontrol II
Auszug aus VerfGH Berlin, 17.06.1996 - VerfGH 4/96
Dies gilt jedoch nicht, soweit es um die Verletzung verfahrensrechtlicher Grundrechte durch die Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz geht, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht ausgeräumt werden könnte (vgl. Beschluß vom 9. Juni 1994 - VerfGH 72/93 - Umdruck S. 7 sowie zum inhaltsgleichen § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG in BVerfGE 59, 63 ; 65, 227 ; 77, 381 ; 80, 40 ). - BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung
Auszug aus VerfGH Berlin, 17.06.1996 - VerfGH 4/96
Dies gilt jedoch nicht, soweit es um die Verletzung verfahrensrechtlicher Grundrechte durch die Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz geht, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht ausgeräumt werden könnte (vgl. Beschluß vom 9. Juni 1994 - VerfGH 72/93 - Umdruck S. 7 sowie zum inhaltsgleichen § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG in BVerfGE 59, 63 ; 65, 227 ; 77, 381 ; 80, 40 ). - VerfGH Berlin, 08.06.1994 - VerfGH 72/93
Verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im Eilrechtsschutz zur Neueinteilung der …
Auszug aus VerfGH Berlin, 17.06.1996 - VerfGH 4/96
Dies gilt jedoch nicht, soweit es um die Verletzung verfahrensrechtlicher Grundrechte durch die Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz geht, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht ausgeräumt werden könnte (vgl. Beschluß vom 9. Juni 1994 - VerfGH 72/93 - Umdruck S. 7 sowie zum inhaltsgleichen § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG in BVerfGE 59, 63 ; 65, 227 ; 77, 381 ; 80, 40 ). - VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93
Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht …
Auszug aus VerfGH Berlin, 17.06.1996 - VerfGH 4/96
An der somit angezeigten Überprüfung unter dem Blickwinkel des Grundrechts auf rechtliches Gehör ist der Verfassungsgerichtshof nicht etwa deshalb gehindert, weil hier die Anwendung von § 108 Abs. 2 VwGO, der der Gewährleistung des rechtlichen Gehörs Rechnung trägt, und damit die Anwendung von Bundesrecht durch ein Berliner Gericht in Rede steht (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - NJW 1994, 436). - BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen …
Auszug aus VerfGH Berlin, 17.06.1996 - VerfGH 4/96
Dies gilt jedoch nicht, soweit es um die Verletzung verfahrensrechtlicher Grundrechte durch die Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz geht, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht ausgeräumt werden könnte (vgl. Beschluß vom 9. Juni 1994 - VerfGH 72/93 - Umdruck S. 7 sowie zum inhaltsgleichen § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG in BVerfGE 59, 63 ; 65, 227 ; 77, 381 ; 80, 40 ). - BGH, 16.05.1991 - III ZR 125/90
Verkehrssicherungspflicht bei Verwendung von Bodenschwellen / Fahrbahnschwellen - …
Auszug aus VerfGH Berlin, 17.06.1996 - VerfGH 4/96
Denn aus anderen Verfahren übernommene tatsächliche Feststellungen unterliegen in gleicher Weise dem Gebot des rechtlichen Gehörs wie das vom Gericht selbst gewonnene Erkenntnismaterial (s. zu § 108 VwGO: BVerwG, Buchholz 310 § 108 VwGO-Nr. 132 und 133; BGH, Urteil vom 16. Mai 1991, NJW 1991, 2824 f.). - BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1308/82
Bewertung medizinischer Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren
- VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 167/01
Keine Verletzung der Meinungsfreiheit, des Willkürverbots und des Anspruchs auf …
Das Gericht muss daher den Beteiligten alle für seine Entscheidung bedeutsamen Unterlagen zur Kenntnis geben (Beschluss vom 17. Juni 1996 - VerfGH 4/96 - LVerfGE 4, 65 ). - VerfGH Berlin, 25.03.1999 - VerfGH 35/97
Verfassungsmäßigkeit der Unterschutzstellung von Denkmalen kraft Gesetzes nach …
Angesichts der ausdrücklichen und mehrfachen Erwähnung mehrerer Vorschriften der Verfassung von Berlin sind die Hinweise auf die entsprechenden Normen des Grundgesetzes (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, 20 Abs. 3 GG) nicht geeignet, Zweifel daran entstehen zu lassen, daß die Beschwerdeführer allein die Überprüfung einer Maßnahme nach Maßgabe eines "Berliner Rechts" wünschen (vgl. VerfGH, Beschluß vom 17. Juni 1996 - VerfGH 4/96 - LVerfGE 4, 65; VerfGH, Beschluß vom 25. April 1996 - VerfGH 21/95 - LVerfGE 4, 46). - VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 56 A/01
Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtzulassung der Berufung: …
Die Garantie des rechtlichen Gehörs vor Gericht gibt den Beteiligten ein Äußerungsrecht zu den entscheidungserheblichen Tatsachen und Rechtsfragen (Beschlüsse vom 17. Juni 1996 - VerfGH 4/96 - LVerfGE 4, 65 und vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1988 - 2 BvR 1324/87 - NVwZ 1988, 523 ; BVerfGE 86, 133 ).will, unterliegen derartige Feststellungen, nicht anders als andere tatsächliche Feststellungen, dem Gebot des rechtlichen Gehörs, demzufolge eine Entscheidung nur auf solche Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden darf, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten (Beschluss vom 17. Juni 1996 - VerfGH 4/96 -LVerfGE 4, 65 m. w. N.).
- VerfGH Saarland, 10.01.2008 - Lv 4/07
Notwendigkeit der Geltendmachung der Verletzung von Grundrechten oder sonstigen …
So haben das die Verfassungsgerichte der Bundesländer Berlin und Sachsen gesehen (VerfGH Berlin, Beschluss vom 25. April 1996 - VerfGH 21/95 -, LVerfGE 4, 46, 48 f.; Beschluss vom 17. Juni 1996 - VerfGH 4/96 -, LVerfGE 4, 65, 69; Verfassungsgerichtshof des Freistaats Sachsen in seinem Beschluss vom 22. Juni 1995 - Vf.24-IV-93 - (http://www.justiz.sachsen.de/esaver/internet/1993_024_IV/1993_024_IV.pdf sowie LKV 1995, 402 - Ls). - VerfGH Berlin, 19.11.2007 - VerfGH 79/07
Ausschließliche Rüge von Grundrechten des GG ist kein zulässiger …
Diese Vermutung ist jedoch wiederlegt, wenn der Vortrag des Beschwerdeführers ausdrücklich einzig auf die Verletzung einer Bestimmung des Grundgesetzes abstellt (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1996 - VerfGH 21/95 - LverfGE 4, 46 und 17. Juni 1996 - VerfGH 4/96 - LverfGE 4, 65 ). - VerfGH Berlin, 28.01.1998 - VerfGH 65/97
Nichtberücksichtigung eines neu geltend gemachten Aufenthaltszwecks im …
b) Einen Verstoß gegen Art. 15 Abs. 1 VvB, der inhaltsgleich mit Art. 103 Abs. 1 GG den Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet (st. Rspr., vgl. Beschluß vom 17. Juni 1996 - VerfGH 4/96 -, LKV 1997, 93 zur Verfassung von Berlin vom 1. September 1950) sieht der Beschwerdeführer darin, daß die angefochtenen Entscheidungen den streitbefangenen Widerspruchsbescheid vollkommen neu interpretiert hätten, ohne ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. - VerfGH Berlin, 26.06.1997 - VerfGH 8/97
Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen ausdrücklicher Rüge der Verletzung von …
Ferner ist nach dieser Rechtsprechung (vgl. dazu auch Beschluß vom 17. Juni 1996 - VerfGH 4/96 - LKV 1997, 93) in diesem Zusammenhang bei einer aus Berlin stammenden, an den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin gerichteten Verfassungsbeschwerde jedenfalls dann grundsätzlich davon auszugehen, daß die Überprüfung einer bestimmten Maßnahme nach Maßgabe eines "Berliner Rechts" gewünscht wird, wenn - wie hier - die Verletzung von Grundrechten in Rede steht, die inhaltsgleich vom Grundgesetz und von der Verfassung von Berlin verbürgt werden. - VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 12/01 Der jedermann zustehende verfassungsrechtliche Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 15 Abs. 1 VvB eröffnet den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (Beschlüsse vom 17. Juni 1996 - VerfGH 4/96 - und vom 29. August 2000 - VerfGH 56/01 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ; 65, 227 ; 86, 133 ).
- VerfGH Berlin, 11.10.2001 - VerfGH 72 A/01 Das jedermann gewährte verfassungsrechtliche Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 15 Abs. 1 VvB eröffnet den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (Beschlüsse vom 17. Juni 1996 - VerfGH 4/96 - und vom 29. August 2000 - VerfGH 56/01 - ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG,Beschluss vom 13. Oktober 1994 - 2BvR 126/94 - m.w.N.).
- VerfGH Berlin, 11.10.2001 - VerfGH 62/01 Das jedermann gewährte verfassungsrechtliche Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 15 Abs. 1 VvB eröffnet den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (Beschlüsse vom 17. Juni 1996 - VerfGH 4/96 - und vom 29. August 2000 - VerfGH 56/01 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 1994 - 2 BvR 126/94 - m.w.N.).