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   VerfGH Berlin, 17.10.2006 - VerfGH 209/04, 209/A04   

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VerfGH Berlin, 17.10.2006 - VerfGH 209/04, 209/A04 (https://dejure.org/2006,29390)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 17.10.2006 - VerfGH 209/04, 209/A04 (https://dejure.org/2006,29390)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 17. Oktober 2006 - VerfGH 209/04, 209/A04 (https://dejure.org/2006,29390)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.10.2006 - VerfGH 209/04
    Diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 m. w. N.; st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfGE 54, 117 ; 60, 1 ; 66, 260 ; 69, 145 ).

    Die das rechtliche Gehör beschränkenden Präklusionsvorschriften haben wegen der einschneidenden Folgen, die sie für die säumige Partei nach sich ziehen, strengen Ausnahmecharakter (vgl. BVerfGE 69, 145 ).

    So hat das Bundesverfassungsgericht Art. 103 Abs. 1 GG dann als verletzt angesehen, wenn eine solche Vorschrift offenkundig unrichtig angewendet worden ist (BVerfGE 69, 145 ).

    Sofern eine betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat, liegt ein Verstoß gegen Art. 15 Abs. 1 VvB nicht vor (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 75, 302 ; 69, 145 ).

  • BGH, 30.06.2006 - V ZR 148/05

    Beurkundungsbedürftigkeit mündlich besprochener Umstände; Berücksichtigung neuer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.10.2006 - VerfGH 209/04
    Die Parteien sollen nicht gezwungen sein, wie die Beschwerdeführerin richtig einwendet, in erster Instanz vorsorglich auch solche Angriffs- und Verteidigungsmittel vorzutragen, die vom Standpunkt des erstinstanzlichen Gerichts aus erkennbar unerheblich sind (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 2006 - V ZR 148/05 - BGH, NJW-RR 2004, 927 f.).

    Das folgt daraus, dass § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO nur unter der weiteren, ungeschriebenen Voraussetzung Anwendung findet, dass die (objektiv fehlerhafte) Rechtsansicht des Gerichts den erstinstanzlichen Sachvortrag der Partei beeinflusst hat und daher, ohne dass deswegen ein Verfahrensfehler gegeben wäre, mitursächlich dafür geworden ist, dass sich Parteivorbringen in das Berufungsverfahren verlagert (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 2006 - V ZR 148/05 - m. w. N.).

    In diesem Fall sind etwaige Unzulänglichkeiten im Parteivortrag nicht von dem Erstgericht zu verantworten (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 2006 - V ZR 148/05 - NJW-RR 2006, 1292).

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.10.2006 - VerfGH 209/04
    Will man die Präklusionsvorschriften nicht als äußerste verfassungsrechtliche Grenze für die Beschränkung des Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 15 Abs. 1 VvB betrachten und sie damit zuletzt selbst auf die Ebene des Verfassungsrechts erheben, kann jedoch nicht jede fehlerhafte Anwendung einer einfachrechtlichen Präklusionsvorschrift stets eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs darstellen (vgl. BVerfGE 75, 302 ).

    Eine Verletzung liegt nur dann vor, wenn in Folge der fehlerhaften Anwendung der Präklusionsvorschrift eine verfassungsrechtlich erforderliche Anhörung nicht stattgefunden hat (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 75, 302 ).

    Sofern eine betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat, liegt ein Verstoß gegen Art. 15 Abs. 1 VvB nicht vor (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 75, 302 ; 69, 145 ).

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.10.2006 - VerfGH 209/04
    Diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 m. w. N.; st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfGE 54, 117 ; 60, 1 ; 66, 260 ; 69, 145 ).

    So ist eine Präklusion dann als ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs zu beurteilen, wenn rechtliches Fehlverhalten, namentlich eine unzulängliche Verfahrensleitung oder eine Verletzung der gerichtlichen Fürsorgepflicht, die Verzögerung mit verursacht hat (vgl. BVerfGE 51, 188 ; 60, 1 ).

  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvR 763/82

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch unberechtigte Zurückweisung eines

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.10.2006 - VerfGH 209/04
    Diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 m. w. N.; st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfGE 54, 117 ; 60, 1 ; 66, 260 ; 69, 145 ).

    So kann der Gesetzgeber den Anspruch auf rechtliches Gehör etwa im Interesse der Verfahrensbeschleunigung durch Präklusionsvorschriften begrenzen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 54, 117 ; 66, 260 ).

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.10.2006 - VerfGH 209/04
    Die Partei eines Zivilprozesses ist gehalten, schon im ersten Rechtszug die Angriffs- und Verteidigungsmittel vorzubringen, deren Relevanz für den Rechtsstreit ihr bekannt ist oder bei Aufwendung der gebotenen Sorgfalt hätte bekannt sein müssen und zu deren Geltendmachung sie dort imstande ist (BGH, NJW 2004, 2825 ; Rimmelspacher, NJW 2002, 1897 ).

    Maßstab für die Sorgfalt ist die einfache Fahrlässigkeit (BGH, NJW 2004, 2825 ).

  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.10.2006 - VerfGH 209/04
    Diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 m. w. N.; st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfGE 54, 117 ; 60, 1 ; 66, 260 ; 69, 145 ).

    So kann der Gesetzgeber den Anspruch auf rechtliches Gehör etwa im Interesse der Verfahrensbeschleunigung durch Präklusionsvorschriften begrenzen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 54, 117 ; 66, 260 ).

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 99/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung von Vorbringen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.10.2006 - VerfGH 209/04
    Daneben sind aber auch Grundsätze rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung in die Prüfung einbezogen worden (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 69, 126 ).

    Verfassungswidrig ist danach auch die missbräuchliche Anwendung einer Präklusionsvorschrift (vgl. BVerfGE 69, 126 im Anschluss an BGHZ 86, 31 ).

  • BGH, 19.02.2004 - III ZR 147/03

    Darlegungs- und Beweislast bei Vereinbarung eines Auftragsverhältnisses

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.10.2006 - VerfGH 209/04
    Die Parteien sollen nicht gezwungen sein, wie die Beschwerdeführerin richtig einwendet, in erster Instanz vorsorglich auch solche Angriffs- und Verteidigungsmittel vorzutragen, die vom Standpunkt des erstinstanzlichen Gerichts aus erkennbar unerheblich sind (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 2006 - V ZR 148/05 - BGH, NJW-RR 2004, 927 f.).

    Bei einem solchen Verständnis beruht § 531 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 ZPO auf dem Grundgedanken, dass Unzulänglichkeiten im Parteivortrag, für den das erstinstanzliche Gericht mitverantwortlich ist, im zweiten Rechtszug noch beseitigt werden können (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 927 f.; NJW-RR 2005, 213; NJW 2004, 2152, OLG Hamm, NJW 2003, 2543.).

  • KG, 07.11.2002 - 8 U 151/01
    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.10.2006 - VerfGH 209/04
    Die Frage, ob § 321a ZPO a. F. in entsprechender Anwendung die Anhörungsrüge auch für Entscheidungen des Berufungsgerichts ermöglichte, wurde von den Oberlandesgerichten unterschiedlich beurteilt (dafür: OLG Celle, NJW 2003, 906 f.; OLG Frankfurt am Main, NJW 2004, 169 ff.; dagegen: OLG Rostock, NJW 2003, 2105 f.; OLG Oldenburg, OLG-Report 2002, 302; Kammergericht, Beschluss vom 7. November 2002 - 8 U 151/01 -).
  • OLG Hamm, 27.03.2003 - 18 U 72/02

    Ergänzendes Klagevorbringen in Berufungsinstanz - Umfang der materiellen

  • BGH, 14.10.2004 - VII ZR 180/03

    Zurückweisung von Sachvortrag in der Berufungsinstanz

  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf

  • VerfGH Berlin, 25.04.1994 - VerfGH 34/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Notarkostensache - keine Verletzung des

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • VerfGH Berlin, 29.08.2003 - VerfGH 101/03

    Räumungsurteil wegen Zahlungsverzugs aufgrund schuldhaft überhöhter

  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Zurückweisung von Beweismitteln im Zivilprozeß

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

  • BGH, 02.12.1982 - VII ZR 71/82

    Begriff der Verzögerung; Entscheidung des Vorsitzenden über Anordnung von frühen

  • OLG Celle, 04.12.2002 - 13 U 77/02

    Entsprechende Anwendbarkeit des § 321 a ZPO auf höhere Instanzen;

  • OLG Rostock, 09.04.2003 - 6 U 101/02

    Beschränkung der Gehörsrüge auf auf die unanfechtbaren Urteile der Amts- und

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • OLG Oldenburg, 14.10.2002 - 11 UF 208/01

    Rüge fehlenden rechtlichen Gehörs; Tenorberichtigung; Tatbestandsberichtigung;

  • VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 204/04

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Berücksichtigung von

    Ein solcher Umstand ist etwa gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (Beschlüsse vom 22. November 2005 - VerfGH 195/03 - und 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 ) oder wenn es ein als erheblich angesehenes Beweisangebot übergeht, ohne dass sich im Prozessrecht eine Stütze dafür findet (Beschluss vom 17. Oktober 2006 - VerfGH 209/04, 209 A/04 - ; zum Bundesrecht: BVerfG, NJW-RR 2001, 1006 m. w. N.).

    Ob dabei die Auslegung des einfachen materiellen Rechts zutreffend ist oder nicht, hat der Verfassungsgerichtshof nicht zu prüfen (vgl. Beschlüsse vom 17. Oktober 2006 - VerfGH 209/04, 209 A/04 - und 14. November 2003 - VerfGH 95/01 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 22, 267 ).

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