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   VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 176/14   

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VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 176/14 (https://dejure.org/2015,9784)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 18.02.2015 - VerfGH 176/14 (https://dejure.org/2015,9784)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 18. Februar 2015 - VerfGH 176/14 (https://dejure.org/2015,9784)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Entscheidungsbesprechung)

    Das (nach wie vor) folgenlose Überschreiten von Fristen im Haftrecht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 176/14
    Dies entspricht der zu § 115 StPO und zum Unterbringungsrecht ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 20. September 2001 - 2 BvR 1144/01 -, juris Rn. 19, und vom 7. Oktober 1981 - 2 BvR 1194/80 -, juris Rn. 37), auf die hier Bezug genommen werden kann.
  • OLG Hamm, 31.08.2005 - 3 Ws 381/05

    Haftprüfung; Fristüberschreitung; Aufhebung des Haftbefehls

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 176/14
    Das gilt auch für die Frage, ob der Auffassung des Kammergerichts in seinem Beschluss vom 14. Oktober 2014 zugestimmt werden kann, eine geringfügige Verspätung, die nicht auf groben Bearbeitungs- oder Organisationsfehlern beruhe, sei unschädlich und führe auch in Ansehung des grundrechtlich geschützten Freiheitsanspruchs des Beschuldigten nicht dazu, dass er aus der Haft entlassen werden müsse (ebenso wohl OLG Köln, StV 2009, 653; OLG Hamm NStZ-RR 2006, 17; Hilger, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2007, § 118 Rn. 20; Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl. 2014, § 118 Rn. 4).
  • OLG Köln, 28.01.2009 - 2 Ws 31/09

    Fristüberschreitung bei beantragter mündlicher Haftprüfung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 176/14
    Das gilt auch für die Frage, ob der Auffassung des Kammergerichts in seinem Beschluss vom 14. Oktober 2014 zugestimmt werden kann, eine geringfügige Verspätung, die nicht auf groben Bearbeitungs- oder Organisationsfehlern beruhe, sei unschädlich und führe auch in Ansehung des grundrechtlich geschützten Freiheitsanspruchs des Beschuldigten nicht dazu, dass er aus der Haft entlassen werden müsse (ebenso wohl OLG Köln, StV 2009, 653; OLG Hamm NStZ-RR 2006, 17; Hilger, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2007, § 118 Rn. 20; Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl. 2014, § 118 Rn. 4).
  • BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1144/01

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm Art 104 Abs 1 S 1 durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 176/14
    Dies entspricht der zu § 115 StPO und zum Unterbringungsrecht ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 20. September 2001 - 2 BvR 1144/01 -, juris Rn. 19, und vom 7. Oktober 1981 - 2 BvR 1194/80 -, juris Rn. 37), auf die hier Bezug genommen werden kann.
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