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   VerfGH Berlin, 18.05.2016 - VerfGH 16/15, 16/15   

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https://dejure.org/2016,22013
VerfGH Berlin, 18.05.2016 - VerfGH 16/15, 16/15 (https://dejure.org/2016,22013)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 18.05.2016 - VerfGH 16/15, 16/15 (https://dejure.org/2016,22013)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 18. Mai 2016 - VerfGH 16/15, 16/15 (https://dejure.org/2016,22013)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 103 Abs 1 GG
    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtbeachtung eines in der Vorinstanz erklärten Zurückbehaltungsrechtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 179/12

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch unterbliebene Beweisaufnahme

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.05.2016 - VerfGH 16/15
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (Beschluss vom 15. Januar 2014 - VerfGH 179/12 - Rn. 8; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 151/14

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag; keine

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.05.2016 - VerfGH 16/15
    Das Gericht muss danach die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen (Beschluss vom 18. Februar 2015 - VerfGH 151/14 - Rn. 11; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 31/14

    Verwerfungsbeschluss - Nichtwahrung der Verfassungsbeschwerdefrist durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.05.2016 - VerfGH 16/15
    Denn dieser enthält keine eigenständige Beschwer, sondern lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Rechtsverletzung fortbestehen, indem eine "Selbstkorrektur" durch das Fachgericht unterbleibt (vgl. Beschluss vom 11. April 2014 - VerfGH 31/14 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 8; st. Rspr.).
  • BGH, 29.04.1986 - IX ZR 145/85

    Zurückbehaltungsrecht des Anfechtungsgegners gegenüber Anspruch aus Anfechtung;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.05.2016 - VerfGH 16/15
    Zwar hat die Beschwerdeführerin diese Einrede in der Berufungsinstanz nicht erneut erhoben, doch war sie dazu auch nicht verpflichtet, weil es sich bei der Einrede des Zurückbehaltungsrechts aus § 320 BGB um einen Akt mit rechtsgestaltender Wirkung handelt, der insoweit keiner Wiederholung mehr bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 1986 - IX ZR 145/85 - juris Rn. 29 zu § 273 BGB).
  • VerfGH Berlin, 13.12.2023 - VerfGH 25/21

    Teilweise unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde betr

    Denn dieser Beschluss enthält - auch unter Berücksichtigung der von der Beschwerdeführerin gerügten selbständigen Gehörsverletzungen - keine eigenständige Beschwer, sondern lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Rechtsverletzung fortbestehen, indem eine "Selbstkorrektur" durch das Fachgericht unterbleibt (vgl. Beschlüsse vom 22. März 2023 - VerfGH 24/21 - Rn. 12, vom 11. April 2014 - VerfGH 31/14 - Rn. 8 und vom 18. Mai 2016 - VerfGH 16/15 - Rn. 10; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 16.01.2019 - VerfGH 145/17

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz (Art 15 Abs 4 S 1 Verf BE)

    Ein solcher Beschluss enthält grundsätzlich keine eigenständige Beschwer, sondern lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Rechtsverletzung fortbestehen, indem eine "Selbstkorrektur" durch das Fachgericht unterbleibt (vgl. Beschluss vom 18. Mai 2016 - VerfGH 16/15 -, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 10; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 22.03.2023 - VerfGH 24/21

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör aus Art 15 Abs 1 VvB (RIS: Verf BE)

    Denn dieser Beschluss enthält keine eigenständige Beschwer, sondern lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Rechtsverletzung fortbestehen, indem eine "Selbstkorrektur" durch das Fachgericht unterbleibt (vgl. Beschlüsse vom 11. April 2014 - VerfGH 31/14 - Rn. 8, und vom 18. Mai 2016 - VerfGH 16/15 - Rn. 10; st. Rspr., wie alle folgenden Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter www.gesetze.berlin.de).
  • VerfGH Berlin, 04.07.2018 - VerfGH 71/16

    Überprüfung einer zivilgerichtlichen Entscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren

    Das Gericht muss danach die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen (Beschluss vom 18. Mai 2016 - VerfGH 16/15 -, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 12 f.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 16.05.2023 - VerfGH 7/23

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Ablehnung eines

    Denn dieser Beschluss enthält keine eigenständige Beschwer, sondern lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Rechtsverletzung fortbestehen, indem eine "Selbstkorrektur" durch das Fachgericht unterbleibt (vgl. Beschlüsse vom 11. April 2014 - VerfGH 31/14 - Rn. 8 und vom 18. Mai 2016 - VerfGH 16/15 - Rn. 10; st. Rspr., wie alle Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter www.gesetze.berlin.de).
  • VerfGH Berlin, 15.12.2021 - VerfGH 167/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Soweit der Beschluss des Kammergerichts über die Zurückweisung der Anhörungsrüge vom 7. August 2020 angegriffen wird, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil der genannte Beschluss keine eigenständige Beschwer enthält, sondern allenfalls eine schon durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Rechtsverletzung fortbestehen lässt, indem eine Selbstkorrektur durch das Fachgericht unterblieben ist (vgl. Beschlüsse vom 11. April 2014 - VerfGH 31/14 - Rn. 8 und vom 18. Mai 2016 - VerfGH 16/15 - Rn. 10; st. Rspr.).
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