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   VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 3/02   

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https://dejure.org/2006,9583
VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 3/02 (https://dejure.org/2006,9583)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 18.07.2006 - VerfGH 3/02 (https://dejure.org/2006,9583)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - VerfGH 3/02 (https://dejure.org/2006,9583)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Handeln eines Hausverwalters im eigenen Namen bzw. im Namen des Hauseigentümers bei Abschluss eines Werkvertrags über Bauleistungen am verwalteten Objekt; Kleinere Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten als Vertragsgegenstand; Auslegung einer Willenserklärung; Verstoß ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigenhaftung des Verwalters für Reparaturauftragsvergabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigenhaftung des Verwalters für Reparaturauftragsvergabe (IMR 2007, 78)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 159
  • NZBau 2007, 95
  • NZM 2006, 931
  • ZMR 2007, 548
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Düsseldorf, 07.01.2003 - 24 U 75/02

    Zur Frage, ob ein Hausverwalter beim Abschluss eines Vertrages mit einem Dritten

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 3/02
    Insoweit wurde in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass Aufträge über kleinere Reparaturen und Instandsetzungen, wie sie im Rahmen normaler Unterhaltung des Hauses anfallen, von dem Hausverwalter in eigenem Namen abgeschlossen werden (vgl. Kammergericht, NJW-RR 1996, 1523; OLG Düsseldorf, ZMR 2003, 351 (352 f. ); offen gelassen von: Leptien, in: Soergel, BGB, Bd. 2, 13. Aufl. 1999, § 164 Rn. 16; Schramm, in: Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 1, 4. Aufl. 2001, § 164 Rn. 26; noch weiter gehend: OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 885 f., wonach das Handeln des Hausverwalters im Namen des Eigentümers nach der Interessenlage - unabhängig vom Umfang des Auftrags - grundsätzlich in Frage zu stellen sei).

    Der Verwalter wolle in einem solchen Fall jedoch in erster Linie seinen Pflichten aus dem Vertrag mit dem Eigentümer nachkommen (OLG Düsseldorf, ZMR 2003, 351 (352)).

    Kleinere Reparaturaufträge des Verwalters begründeten kein bedeutendes Sicherungsinteresse des Unternehmers oder erfüllten schon nicht die Voraussetzungen für die Eintragung einer Sicherungshypothek nach § 648 BGB, da diese auf Bauwerksleistungen beschränkt sei (OLG Düsseldorf, ZMR 2003, 351 (352)).

  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 3/02
    Aus der in Art. 15 Abs. 1 VvB enthaltenen - mit Art. 103 Abs. 1 GG inhaltsgleichen - verfassungsrechtlichen Verbürgung des rechtlichen Gehörs folgt zunächst, dass ein Gericht die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen hat (Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 (117); st. Rspr.).

    Der Verfassungsgerichtshof kann nur dann feststellen, dass ein Gericht seine Pflicht verletzt hat, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, wenn sich dies aus den Umständen des einzelnen Falles eindeutig ergibt (Beschlüsse vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 (116 f.) und 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 (82); st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: z. B. BVerfG, NJW-RR 1995 1033 (1034); ZMR 1997, 68 f.).

  • VerfGH Berlin, 20.08.1997 - VerfGH 46/97

    Überprüfung einer arbeitsgerichtlichen Entscheidung am Maßstab des Grundrechts

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 3/02
    Eine gerichtliche Entscheidung verletzt das mit Art. 3 Abs. 1 GG inhaltsgleiche Willkürverbot nach Art. 10 Abs. 1 VvB nur dann, wenn die Entscheidung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (Beschlüsse vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16 (18) und 20. August 1997 - VerfGH 46/97 - LVerfGE 7, 19 (24)).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.1992 - 22 U 114/92

    Zur Annahme, daß ein Hausverwalter im Zweifel für den Grundstückseigentümer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 3/02
    Insoweit wurde in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass Aufträge über kleinere Reparaturen und Instandsetzungen, wie sie im Rahmen normaler Unterhaltung des Hauses anfallen, von dem Hausverwalter in eigenem Namen abgeschlossen werden (vgl. Kammergericht, NJW-RR 1996, 1523; OLG Düsseldorf, ZMR 2003, 351 (352 f. ); offen gelassen von: Leptien, in: Soergel, BGB, Bd. 2, 13. Aufl. 1999, § 164 Rn. 16; Schramm, in: Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 1, 4. Aufl. 2001, § 164 Rn. 26; noch weiter gehend: OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 885 f., wonach das Handeln des Hausverwalters im Namen des Eigentümers nach der Interessenlage - unabhängig vom Umfang des Auftrags - grundsätzlich in Frage zu stellen sei).
  • VerfGH Berlin, 25.04.1994 - VerfGH 34/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Notarkostensache - keine Verletzung des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 3/02
    Eine gerichtliche Entscheidung verletzt das mit Art. 3 Abs. 1 GG inhaltsgleiche Willkürverbot nach Art. 10 Abs. 1 VvB nur dann, wenn die Entscheidung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (Beschlüsse vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16 (18) und 20. August 1997 - VerfGH 46/97 - LVerfGE 7, 19 (24)).
  • BGH, 17.12.1987 - VII ZR 299/86

    Ungewißheit über Person des Vertretenen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 3/02
    Das Landgericht ist in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise unter Bezugnahme auf höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH, NJW-RR 1988, 475) davon ausgegangen, die Willenserklärung des Vertreters sei gemäß §§ 133, 157 BGB unter Berücksichtigung aller Umstände auszulegen, wenn ungewiss sei, in wessen Namen der Vertreter einen Vertrag abschließe.
  • BGH, 08.01.2004 - VII ZR 12/03

    Vergabe von Bauleistungen durch den Hausverwalter

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 3/02
    Zwar hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 8. Januar 2004 (NJW-RR 2004, 1017) mittlerweile entschieden, dass der Umfang der im Einzelfall vergebenen Arbeiten nicht entscheidend ist für die Beantwortung der Frage, ob ein Hausverwalter bei Abschluss eines Werkvertrages über Bauleistungen am verwalteten Objekt im eigenen oder im Namen des Eigentümers gehandelt hat.
  • VerfGH Berlin, 22.05.1997 - VerfGH 34/97

    Keine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliche

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 3/02
    Der Verfassungsgerichtshof kann nur dann feststellen, dass ein Gericht seine Pflicht verletzt hat, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, wenn sich dies aus den Umständen des einzelnen Falles eindeutig ergibt (Beschlüsse vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 (116 f.) und 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 (82); st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: z. B. BVerfG, NJW-RR 1995 1033 (1034); ZMR 1997, 68 f.).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 3/02
    Art. 15 Abs. 1 VvB schützt auch regelmäßig nicht davor, dass das Gericht tatsächlichen Umständen nicht die richtige Bedeutung beimisst oder die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 76, 93 (98); 64, 1 (12)).
  • KG, 12.12.1995 - 7 U 5280/95

    Handeln des Hausverwalters in eigenem oder fremden Namen bei größeren

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 3/02
    Insoweit wurde in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass Aufträge über kleinere Reparaturen und Instandsetzungen, wie sie im Rahmen normaler Unterhaltung des Hauses anfallen, von dem Hausverwalter in eigenem Namen abgeschlossen werden (vgl. Kammergericht, NJW-RR 1996, 1523; OLG Düsseldorf, ZMR 2003, 351 (352 f. ); offen gelassen von: Leptien, in: Soergel, BGB, Bd. 2, 13. Aufl. 1999, § 164 Rn. 16; Schramm, in: Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 1, 4. Aufl. 2001, § 164 Rn. 26; noch weiter gehend: OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 885 f., wonach das Handeln des Hausverwalters im Namen des Eigentümers nach der Interessenlage - unabhängig vom Umfang des Auftrags - grundsätzlich in Frage zu stellen sei).
  • LG Düsseldorf, 05.11.1998 - 21 S 416/98

    Bauhandwerkersicherungshypothek: Aufhebung einer einstweiligen Verfügung auf

  • BVerfG, 07.11.1996 - 2 BvR 1204/96

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem Mietrechtsstreit

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

  • VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 9/92

    Mangels Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung unzulässige

  • BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 382/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

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