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   VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 43/03   

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VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 43/03 (https://dejure.org/2006,28948)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 18.07.2006 - VerfGH 43/03 (https://dejure.org/2006,28948)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - VerfGH 43/03 (https://dejure.org/2006,28948)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 43/03
    a) Um eine Aufhebung der ihn belastenden Auslagenentscheidung zu erreichen, hat der Beschwerdeführer zwar von dem zum Rechtsweg im Sinne des § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG gehörenden Rechtsbehelf nach § 33a Satz 1 StPO Gebrauch gemacht (vgl. Beschluss vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - LVerfGE 1, 81 (84); zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 33, 192 (194 f.); 42, 243 (247 ff.)).

    Gemäß § 46 Abs. 1 OWiG gilt die Bestimmung entsprechend im Bußgeldverfahren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. April 2004, NStZ-RR 2004, 372) und ist auch in der hier maßgeblichen, vor Änderung durch das Anhörungsrügengesetz (Art. 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004, BGBl I S. 3220) geltenden Fassung dahingehend auszulegen, dass die gebotene Anhörung nicht auf Tatsachen und Beweisergebnisse beschränkt ist, sondern über den Wortlaut hinaus jeden Verstoß gegen das Grundrecht auf rechtliches Gehör im Beschlussverfahren erfasst (vgl. BVerfGE 42, 243 (250 f.); 42, 252 (255)).

    Dieses ist verletzt, wenn ein Gericht den Ablauf einer von ihm selbst gesetzten Frist nicht abwartet, bevor es eine Entscheidung trifft (st. Rspr., Beschluss vom 21. November 1995 - VerfGH 32/95 - LVerfGE 3, 121 (125); vgl. BVerfGE 42, 243 (247)).

  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 43/03
    Das Gebot der Rechtswegerschöpfung zwingt den Rechtsuchenden, von den prozessualen Möglichkeiten auch Gebrauch zu machen, gleichviel ob eine weitere Instanz kraft Gesetzes gegeben ist oder ob die Zulassung des Rechtsmittels vom Beschwerdeführer in einem besonderen Verfahren mit ungewissem Ausgang erst erstritten werden muss (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 16, 1 (2); 68, 376 (380 f.)).

    So ist etwa der Rechtsweg auch unter Berücksichtigung des Gesichtspunkts der Zumutbarkeit nicht erschöpft, wenn ein Antrag auf Zulassung eines Rechtsmittels statthaft und nicht offenbar aussichtslos (gewesen) ist (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 24/92 - LVerfGE 1, 9; siehe auch BVerfGE 16, 1 (3) hinsichtlich einer Nichtzulassungsbeschwerde).

  • KG, 04.11.1999 - 5 Ws (B) 580/99
    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 43/03
    Nicht anfechtbar ist demgegenüber die auf die Überprüfung hin ergangene Sachentscheidung, denn über § 33a StPO soll kein erweiterter Instanzenzug eingeräumt werden (KG Berlin, NJW 1966, 991 und Beschluss vom 4. November 1999 - 5 Ws (B) 580/99 u. a. -, juris; OLG Hamburg, NJW 1972, 219; OLG Thüringen, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 1 Ws 403/05 -, juris; Wendisch, in: Löwe-Rosenberg, Strafprozessordnung, 1. Band, 25. Aufl., Stand 1. Oktober 1996, § 33a Rn. 20 ff. m. w. N.; Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 49. Aufl. 2006, § 33a Rn. 10; dagegen für generellen Beschwerdeausschluss: OLG Celle, NJW 1968, 1391, das aber eine andere Beurteilung andeutet, wenn das Gericht die Vorschrift des § 33a StPO übersehen hat; für generellen Rechtsmittelweg: OLG Braunschweig, NJW 1971, 1710).

    Gemäß § 46 Abs. 1 OWiG sind auch im Bußgeldverfahren die Vorschriften über das Beschwerdeverfahren nach §§ 304 ff. StPO sinngemäß anwendbar; abweichende Sonderregelungen greifen hier nicht (vgl. die o. g. Entscheidung des KG Berlin, Beschluss vom 4. November 1999, a. a. O.).

  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 43/03
    Dem Äußerungsrecht entspricht zudem die Pflicht des Gerichts, das (fristgerechte) Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen (Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 (116) m. w. N.).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als Voraussetzung für die

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 43/03
    Gemäß § 46 Abs. 1 OWiG gilt die Bestimmung entsprechend im Bußgeldverfahren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. April 2004, NStZ-RR 2004, 372) und ist auch in der hier maßgeblichen, vor Änderung durch das Anhörungsrügengesetz (Art. 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004, BGBl I S. 3220) geltenden Fassung dahingehend auszulegen, dass die gebotene Anhörung nicht auf Tatsachen und Beweisergebnisse beschränkt ist, sondern über den Wortlaut hinaus jeden Verstoß gegen das Grundrecht auf rechtliches Gehör im Beschlussverfahren erfasst (vgl. BVerfGE 42, 243 (250 f.); 42, 252 (255)).
  • BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 363/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Kostenbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 43/03
    Von diesem Grundsatz kann aber dann eine Ausnahme zu machen sein, wenn sich die Entscheidung zur Hauptsache und die Kostenentscheidung voneinander trennen lassen oder wenn sich der behauptete Verfassungsverstoß ausschließlich auf die Kostenentscheidung bezieht (Beschluss vom 22. November 2005 - VerfGH 215/04 - vgl. BVerfGE a. a. O.; BVerfGE 17, 265 (268) zu einer Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO).
  • BVerfG, 10.05.1972 - 2 BvR 644/71

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 43/03
    a) Um eine Aufhebung der ihn belastenden Auslagenentscheidung zu erreichen, hat der Beschwerdeführer zwar von dem zum Rechtsweg im Sinne des § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG gehörenden Rechtsbehelf nach § 33a Satz 1 StPO Gebrauch gemacht (vgl. Beschluss vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - LVerfGE 1, 81 (84); zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 33, 192 (194 f.); 42, 243 (247 ff.)).
  • VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips mit Verfassungsbeschwerde nicht rügefähig -

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 43/03
    a) Um eine Aufhebung der ihn belastenden Auslagenentscheidung zu erreichen, hat der Beschwerdeführer zwar von dem zum Rechtsweg im Sinne des § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG gehörenden Rechtsbehelf nach § 33a Satz 1 StPO Gebrauch gemacht (vgl. Beschluss vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - LVerfGE 1, 81 (84); zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 33, 192 (194 f.); 42, 243 (247 ff.)).
  • VerfGH Berlin, 21.11.1995 - VerfGH 32/95

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs durch Verwerfung einer Beschwerde im

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 43/03
    Dieses ist verletzt, wenn ein Gericht den Ablauf einer von ihm selbst gesetzten Frist nicht abwartet, bevor es eine Entscheidung trifft (st. Rspr., Beschluss vom 21. November 1995 - VerfGH 32/95 - LVerfGE 3, 121 (125); vgl. BVerfGE 42, 243 (247)).
  • VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 24/92

    Parteifähigkeit juristischer Personen und nicht rechtsfähiger Gebilde -

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 43/03
    So ist etwa der Rechtsweg auch unter Berücksichtigung des Gesichtspunkts der Zumutbarkeit nicht erschöpft, wenn ein Antrag auf Zulassung eines Rechtsmittels statthaft und nicht offenbar aussichtslos (gewesen) ist (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 24/92 - LVerfGE 1, 9; siehe auch BVerfGE 16, 1 (3) hinsichtlich einer Nichtzulassungsbeschwerde).
  • OLG Jena, 08.12.2005 - 1 Ws 403/05

    Anhörungsrüge

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

  • VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 215/04

    Aus Substantiierungsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

  • BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenerstattungsregelung in § 77 Satz 1 GWB

  • OLG Hamburg, 12.11.1971 - 1 Ws 263/71

    Ausgestaltung der nachträglichen Gewährung rechtlichen Gehörs im Strafprozess;

  • OLG Frankfurt, 29.10.2001 - 3 Ws 987/01

    Verzögerung der Eröffnungsentscheidung in Strafsachen: Zulässigkeit der

  • BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 297/04

    Zum Anspruch auf rechtliches Gehör in OWi-Verfahren

  • OLG Frankfurt, 21.02.2002 - 3 Ws 1239/01

    Untätigkeitsbeschwerde in Strafvollzugssachen; Untätigkeit des Gerichts

  • OLG Frankfurt, 29.10.2001 - 3 Ws 986/01

    Untätigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft: Zulässigkeit bei Nichtbescheidung

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

  • OLG Karlsruhe, 28.12.1965 - 2 Ws 116/65
  • VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 25/00
  • VerfGH Berlin, 22.05.2007 - VerfGH 56/03

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung durch Nichteinlegung der Anhörungsrüge gem §

    Zur Erschöpfung des Rechtswegs gehört die - gemäß § 46 Abs. 1 OWiG auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren bestehende Möglichkeit, sich bei einem unanfechtbaren Beschluss durch einen Antrag nach § 33a StPO nachträglich das rechtliche Gehör zu verschaffen (vgl. Beschluss vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - LVerfGE 1, 81 ; Beschluss vom 18. Juli 2006 - VerfGH 43/03 - juris; für das Bundesrecht: BVerfG , NJW 1995, 1419).
  • KG, 28.08.2008 - 3 Ws 229/08

    Eröffnungsverfahren: Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde der

    Denn in einem solchen Fall erscheint die Gleichsetzung von zeitlicher Zurückstellung und ablehnender Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Folge der Anfechtbarkeit geboten, weil der materielle Inhalt und die Wirkung der Unterlassung dann darin bestehen, dass das Hauptverfahren nicht mehr eröffnet werden kann (vgl. OLG Dresden NJW 2005, 2791 unter Hinweis auf BGH NJW 1993, 1279; OLG Frankfurt NJW 2002, 453; NStZ 2002, 220; VerfGH Berlin, Beschluss vom 18. Juli 2006 - VerfGH 43/03 - [juris]; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 284).
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