Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 19.02.2007 - VerfGH 180/06, 180 A/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9982
VerfGH Berlin, 19.02.2007 - VerfGH 180/06, 180 A/06 (https://dejure.org/2007,9982)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19.02.2007 - VerfGH 180/06, 180 A/06 (https://dejure.org/2007,9982)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19. Februar 2007 - VerfGH 180/06, 180 A/06 (https://dejure.org/2007,9982)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,9982) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 452 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (33)

  • VerfGH Berlin, 12.07.2001 - VerfGH 152/00

    Neuregelung der Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin mit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.02.2007 - VerfGH 180/06
    Der Gleichheitssatz verwehrt grundsätzlich auch nicht die Verwendung generalisierender, typisierender und pauschalierender Regelungen (vgl. Urteil vom 12. Juli 2001 - VerfGH 152/00 - LVerfGE 12, 40 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 103, 310 ; 111, 115 ).

    (1.) Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen ergeben sich danach unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (Beschluss vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 32/98 - LVerfGE 9, 45 und Urteil vom 12. Juli 2001, a. a. O., S. 58; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 88, 87 ; 99, 367 ).

    Bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen sind dem Gesetzgeber umso engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (Urteil vom 12. Juli 2001 - VerfGH 152/00 - LVerfGE 12, 40 ; zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 112, 164 ; 105, 73 ; 103, 173 ).

    Bei lediglich verhaltens- oder sachverhaltsbezogenen Unterscheidungen hängt das Maß der Bindungen vor allem davon ab, inwieweit die Betroffenen in der Lage sind, durch ihr Verhalten die Verwirklichung der Merkmale zu beeinflussen, nach denen unterschieden wird (Urteil vom 12. Juli 2001, a. a. O., S. 58).

    Die unterschiedliche Weite des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums, der eine abgestufte Kontrolldichte bei der verfassungsgerichtlichen Prüfung entspricht (Urteil vom 12. Juli 2001, a. a. O., S. 59), ist auch von der Rechtsprechung und der Verwaltung zu beachten.

    (2.) Nach diesen Grundsätzen ist es hier erforderlich, aber auch ausreichend, dass die differenzierende Regelung auf hinreichend sachbezogenen, nach Art und Gewicht vertretbaren Gründen beruht (vgl. zu diesem Maßstab Urteil vom 12. Juli 2001, a. a. O., S. 60 und Beschluss vom 1. November 2004, a. a. O., S. 213 m. w. N.).

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.02.2007 - VerfGH 180/06
    Der Gleichheitssatz verwehrt grundsätzlich auch nicht die Verwendung generalisierender, typisierender und pauschalierender Regelungen (vgl. Urteil vom 12. Juli 2001 - VerfGH 152/00 - LVerfGE 12, 40 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 103, 310 ; 111, 115 ).

    Entsprechendes gilt, je mehr sich Merkmale personenbezogener Differenzierung den in Art. 10 Abs. 2 VvB genannten annähern und je größer deshalb die Gefahr ist, dass eine an sie anknüpfende Ungleichbehandlung zur Diskriminierung einer Minderheit führt (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 103, 310 ; 101, 275 ; 99, 376 ).

  • VerfGH Berlin, 01.11.2004 - VerfGH 120/03

    Auflösung des freiwilligen, ehrenamtlichen Polizeidienstes verstößt nicht gegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.02.2007 - VerfGH 180/06
    Was dabei in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd ist, lässt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern immer nur in Bezug auf die Eigenart des konkreten Sachverhalts, der geregelt werden soll (Urteil vom 12. Juli 2001, a .a. O., S. 58; Beschluss vom 1. November 2004 - VerfGH 120/03 - LKV 2005, 212, jeweils m. w. N.).

    (2.) Nach diesen Grundsätzen ist es hier erforderlich, aber auch ausreichend, dass die differenzierende Regelung auf hinreichend sachbezogenen, nach Art und Gewicht vertretbaren Gründen beruht (vgl. zu diesem Maßstab Urteil vom 12. Juli 2001, a. a. O., S. 60 und Beschluss vom 1. November 2004, a. a. O., S. 213 m. w. N.).

  • VG Berlin, 29.07.2019 - 14 L 195.19

    Antrag auf vorläufige Aufnahme in die 7. Klasse des

    Dieses Recht wird nur nach Maßgabe der den Zugang regelnden Gesetze gewährt (vgl. VerfGH Bln, Beschluss vom 19.02.2007 - VerfGH 180/06, 180 A/06 -, juris Rn. 26; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 05.09.2011 - OVG 3 S 76.11 - juris Rn. 18).

    Der Gleichheitssatz verbietet nicht jede Art der Differenzierung beim Zugang zu öffentlichen Bildungseinrichtungen, sondern verlangt nur, dass die differenzierende Regelung auf hinreichend sachbezogenen, nach Art und Gewicht vertretbaren Gründen beruht (vgl. VerfGH Bln, Beschluss vom 19.02.2007, a.a.O., Rn. 26; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 05.09.2011, a.a.O., Rn. 19).

    Wie weit der Gestaltungsspielraum im Einzelfall reicht, ist dabei von Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen abhängig (vgl. VerfGH Bln, Beschluss vom 19.02.2007, a.a.O., Rn. 26 m.w.N.).

  • VerfGH Berlin, 10.04.2019 - VerfGH 5/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Ablehnungen der Aufnahmen in die

    Ein rechtlich geschütztes Interesse an einer verfassungsrechtlichen Prüfung auch der erstinstanzlichen Gerichtsentscheidung haben die Beschwerdeführer nicht dargelegt (vgl. VerfGH, Beschluss vom 19. Februar 2007 - VerfGH 180/06, 180A/06 - Rn. 18).

    Diese müssen den Anforderungen des Art. 10 Abs. 1 VvB, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, entsprechen (Beschluss vom 19. Februar 2007 - VerfGH 180/06, 180 A/06 - Rn. 26).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2021 - 3 S 111.21

    Anspruch auf Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 einer bestimmten Schule

    Dieses Recht wird jedoch nur nach Maßgabe der den Zugang regelnden Gesetze gewährt (vgl. VerfGH Berlin, Beschluss vom 19. Februar 2007 - VerfGH 180/06, 180 A/06 - juris Rn. 26).

    Dem Gleichheitsgebot ist Genüge getan, wenn die differenzierende Regelung auf hinreichend sachbezogenen, nach Art und Gewicht vertretbaren Gründen beruht (vgl. VerfGH Berlin, Beschluss vom 19. Februar 2007 - VerfGH 180/06, 180 A/06 - juris Rn. 26, 29).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht