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   VerfGH Berlin, 19.03.1998 - VerfGH 21/97   

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https://dejure.org/1998,13059
VerfGH Berlin, 19.03.1998 - VerfGH 21/97 (https://dejure.org/1998,13059)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19.03.1998 - VerfGH 21/97 (https://dejure.org/1998,13059)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19. März 1998 - VerfGH 21/97 (https://dejure.org/1998,13059)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JR 1998, 454
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.1998 - VerfGH 21/97
    Soweit, wie hier, Gegenstand der Verfassungsbeschwerde die Anwendung von Bundesrecht ist, besteht die Prüfungsbefugnis des Verfassungsgerichtshofs in den Grenzen der Art. 142, 31 GG allein hinsichtlich solcher Grundrechte der VvB, die mit im Grundgesetz verbürgten Grundrechten übereinstimmen (st.Rspr., u.a. Beschluß vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169).

    1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169 j.

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.1998 - VerfGH 21/97
    Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise mißdeutet wird (vgl. u.a. Beschluß vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16 ; ferner BVerfGE 87, 273 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.1998 - VerfGH 21/97
    Angesichts dieser Lage der Dinge ist die im entscheidenden Punkt nicht mit einer aussagefähigen Begründung versehene Entscheidung des Amtsgerichts bei verständiger Würdigung der die Verfassung von Berlin beherrschenden Gedanken nicht nachvollziehbar und damit objektiv willkürlich (vgl. zum Grundgesetz BVerfGE 71, 122 ; 58, 163 ; weiter BVerfG, NJW 1990, 3191 und NJW 1990, 3193).
  • BVerfG, 10.10.1973 - 2 BvR 574/71

    Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.1998 - VerfGH 21/97
    Es enthält auch die Verpflichtung des Gerichts, die Ausführungen der Beteiligten nicht nur zu Kenntnis zu nehmen, sondern bei seiner Entscheidung auch in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 36, 92 ; 54, 117 ).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.1998 - VerfGH 21/97
    Willkürlich ist ein Richterspruch nur dann, wenn er "unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß er auf sachfremden Erwägungen beruht" (so zum Bundesrecht in st. Rspr. u.a. BVerfGE 89, 1 ).
  • VerfGH Berlin, 25.04.1994 - VerfGH 34/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Notarkostensache - keine Verletzung des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.1998 - VerfGH 21/97
    Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise mißdeutet wird (vgl. u.a. Beschluß vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16 ; ferner BVerfGE 87, 273 m.w.N.).
  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.1998 - VerfGH 21/97
    Es enthält auch die Verpflichtung des Gerichts, die Ausführungen der Beteiligten nicht nur zu Kenntnis zu nehmen, sondern bei seiner Entscheidung auch in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 36, 92 ; 54, 117 ).
  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1290/80

    Verletzung des Willkürverbots

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.1998 - VerfGH 21/97
    Angesichts dieser Lage der Dinge ist die im entscheidenden Punkt nicht mit einer aussagefähigen Begründung versehene Entscheidung des Amtsgerichts bei verständiger Würdigung der die Verfassung von Berlin beherrschenden Gedanken nicht nachvollziehbar und damit objektiv willkürlich (vgl. zum Grundgesetz BVerfGE 71, 122 ; 58, 163 ; weiter BVerfG, NJW 1990, 3191 und NJW 1990, 3193).
  • BVerfG, 20.06.1990 - 2 BvR 1110/89

    Überspannung an die Anforderungen eines Wiederaufnahmeantrags

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.1998 - VerfGH 21/97
    Angesichts dieser Lage der Dinge ist die im entscheidenden Punkt nicht mit einer aussagefähigen Begründung versehene Entscheidung des Amtsgerichts bei verständiger Würdigung der die Verfassung von Berlin beherrschenden Gedanken nicht nachvollziehbar und damit objektiv willkürlich (vgl. zum Grundgesetz BVerfGE 71, 122 ; 58, 163 ; weiter BVerfG, NJW 1990, 3191 und NJW 1990, 3193).
  • BVerfG, 21.05.1990 - 2 BvR 1499/89

    Verstoß gegen das Willkürverbot im Rahmen einer strafvollzugsrechtlichen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.1998 - VerfGH 21/97
    Angesichts dieser Lage der Dinge ist die im entscheidenden Punkt nicht mit einer aussagefähigen Begründung versehene Entscheidung des Amtsgerichts bei verständiger Würdigung der die Verfassung von Berlin beherrschenden Gedanken nicht nachvollziehbar und damit objektiv willkürlich (vgl. zum Grundgesetz BVerfGE 71, 122 ; 58, 163 ; weiter BVerfG, NJW 1990, 3191 und NJW 1990, 3193).
  • VerfGH Berlin, 19.09.2005 - VerfGH 115/02
    (1.) Willkürlich ist ein Richterspruch nur dann, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß er auf sachfremden Erwägungen beruht (Beschluß vom 19. März 1998 - VerfGH 21/97 - JR 1998, 454 ; zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 89, 1 ).

    bb) Die Berufung auf Art. 10 Abs. 1 VvB, der verletzt ist, wenn ein Richterspruch unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß er auf sachfremden Erwägungen beruht (Beschluß vom 19. März 1998 - VerfGH 21/97 - JR 1998, 454 ; zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 89, 1 ), bleibt ebenfalls ohne Erfolg.

  • VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 116/02

    Verletzung des Willkürverbots durch fachgerichtliche Nichtberücksichtigung

    Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (vgl. Beschluss vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16 ; Beschluss vom 19. März 1998 - VerfGH 21/97 - JR 1998, 454; ferner BVerfGE 87, 273 m. w. N.).
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