Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 166/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,5965
VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 166/12 (https://dejure.org/2013,5965)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19.03.2013 - VerfGH 166/12 (https://dejure.org/2013,5965)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19. März 2013 - VerfGH 166/12 (https://dejure.org/2013,5965)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,5965) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 143 StPO, § 304 Abs 1 StPO, § 336 StPO, § 49 Abs 2 S 1 VGHG BE, § 49 Abs 2 S 2 VGHG BE
    Unzulässige Verfassungsbeschwerde: Ablehnung der Aufhebung der Beiordnung des Pflichtverteidigers als unselbstständige prozessuale Zwischenentscheidung mit der Verfassungsbeschwerde nicht isoliert angreifbar - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis des Beschwerdeführers für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 81/02

    Wegen Löschung aller personenbezogenen Daten nach Beendigung einer Rasterfahndung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 166/12
    Die Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes setzt stets ein allgemeines Rechtsschutzbedürfnis voraus, das noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs gegeben sein muss (vgl. Beschluss vom 28. Mai 2004 - VerfGH 81/02 - Rn. 20; st. Rspr.).

    Auch eine konkrete Wiederholungsgefahr (vgl. dazu Beschluss vom 28. Mai 2004, a. a. O., Rn. 24) ist nicht dargelegt.

  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 166/12
    Der Beschluss des Vorsitzenden, mit dem die Aufhebung der Beiordnung des Pflichtverteidigers abgelehnt worden ist, unterliegt trotz des isoliert zulässigen Beschwerderechtszugs unmittelbar der Überprüfung durch das Revisionsgericht gemäß § 336 StPO (BGHSt 39, 310 ; Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, § 336, Rn. 4; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl. 2012, § 143 Rn. 8; Lüdersen/Jahn, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2007, § 143 Rn. 17).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 166/12
    Dem entspricht es, wenn - anders als hier - in einem selbständigen Zwischenverfahren über eine für das weitere Verfahren wesentliche Rechtsfrage eine abschließende Entscheidung fällt, die im Hauptsacheverfahren keiner Nachprüfung mehr unterliegt (Beschluss vom 14. November 2012 - VerfGH 33/12 - Rn. 23; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 101, 106 ).
  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 166/12
    Eine "Sondersituation" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. September 2001 - 2 BvR 1152/01 -, juris Rn. 27 ff.) ist nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 12.01.2005 - 2 BvR 27/05

    Anfechtung von Zwischenentscheidungen in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 166/12
    Die abstrakte Gefahr, dass die Hauptverhandlung wegen eines Verfahrensfehlers wiederholt werden muss, begründet für sich allein keine Unzumutbarkeit der Rechtswegerschöpfung (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 14. August 2007 - 2 BvR 1246/07 -, juris Rn. 12 m. w. N., und 12. Januar 2005 - 2 BvR 27/05 -, juris Rn. 2).
  • BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1246/07

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 166/12
    Die abstrakte Gefahr, dass die Hauptverhandlung wegen eines Verfahrensfehlers wiederholt werden muss, begründet für sich allein keine Unzumutbarkeit der Rechtswegerschöpfung (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 14. August 2007 - 2 BvR 1246/07 -, juris Rn. 12 m. w. N., und 12. Januar 2005 - 2 BvR 27/05 -, juris Rn. 2).
  • BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 2380/09

    Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses bei Änderung der Rechtslage

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 166/12
    Ein Kosteninteresse reicht hierfür nicht aus (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 1. März 2010 - 1 BvR 2380/09 -, juris Rn. 3 m. w. N.; vgl. auch Beschluss vom 22. November 2005 - VerfGH 215/04 - Rn. 33).
  • VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 215/04

    Aus Substantiierungsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 166/12
    Ein Kosteninteresse reicht hierfür nicht aus (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 1. März 2010 - 1 BvR 2380/09 -, juris Rn. 3 m. w. N.; vgl. auch Beschluss vom 22. November 2005 - VerfGH 215/04 - Rn. 33).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 49/10

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 15 Abs. 1 VvB);

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 166/12
    Soweit sich der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Amtsgerichts wendet, folgt dies bereits daraus, dass der Beschwerdeführer keine Verletzung von Grundrechten rügt, die im Beschwerdeverfahren gemäß § 304 Abs. 1 StPO nicht korrigierbar gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 20. Juni 2012 - VerfGH 49/10, 49 A/10, 114/10 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs veröffentlicht unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 15 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 33/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung der weiteren Vertretung durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 166/12
    Dem entspricht es, wenn - anders als hier - in einem selbständigen Zwischenverfahren über eine für das weitere Verfahren wesentliche Rechtsfrage eine abschließende Entscheidung fällt, die im Hauptsacheverfahren keiner Nachprüfung mehr unterliegt (Beschluss vom 14. November 2012 - VerfGH 33/12 - Rn. 23; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 101, 106 ).
  • VerfGH Berlin, 27.10.2021 - VerfGH 35/21

    Verfassungsbeschwerde gegen Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht unzulässig -

    Die Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes setzt stets ein allgemeines Rechtsschutzbedürfnis voraus, das noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs gegeben sein muss (Beschluss vom 19. März 2013 - VerfGH 166/12 - Rn. 11; st. Rspr.).

    Eine den Mindestanforderungen entsprechende Darlegung eines trotz Erledigung ausnahmsweise fortbestehenden Rechtsschutzinteresses unter Berücksichtigung der hierfür durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes entwickelten Fallgruppen (vgl. Beschluss vom 19. März 2013 - VerfGH 166/12 - Rn. 11) ist durch die Beschwerdeführerin nicht erfolgt.

  • VerfGH Berlin, 24.09.2021 - VerfGH 14/21

    Verfassungsbeschwerde gegen Zutrittsverbot zu Plenar- und Ausschusssitzungen des

    Ist das mit der Verfassungsbeschwerde ursprünglich verfolgte Begehren erledigt, so besteht ein Rechtsschutzbedürfnis nur, wenn die aufgehobene oder gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer noch weiterhin beeinträchtigt oder eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist oder anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbleiben würde und der gerügte Grundrechtseingriff ein besonders bedeutsames Grundrecht betrifft oder besonders belastend ist (Beschluss vom 19. März 2013 - VerfGH 166/12 -, Rn. 11, abrufbar wie alle hier zitierten Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofes unter www.gesetze.berlin.de).
  • VerfGH Berlin, 17.03.2021 - VerfGH 23 A/21

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eines

    Es ist insofern nicht ausgeschlossen, dass die Ablehnungsentscheidung einen bleibenden rechtlichen Nachteil für den Antragsteller zur Folge hat, der sich später nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben lässt (vgl. Beschluss vom 19. März 2013 - VerfGH 166/12 - Rn. 8).
  • VerfGH Berlin, 20.04.2016 - VerfGH 188/14

    Wegen Erledigung und nicht gegebener Wiederholungsgefahr unzulässige

    Dieses Rechtsschutzbedürfnis muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gegeben sein (vgl. Beschluss vom 19. März 2013 - VerfGH 166/12 - Rn. 11; st. Rspr.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht