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   VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 168/11   

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VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 168/11 (https://dejure.org/2013,14792)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19.06.2013 - VerfGH 168/11 (https://dejure.org/2013,14792)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19. Juni 2013 - VerfGH 168/11 (https://dejure.org/2013,14792)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 305 BGB, § 7 Abs 2 Nr 2 UWG
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen einstweilige Unterlassungsverfügung betreffend Telefonwerbung - insb keine Verletzung des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit im wirtschaftlichen Bereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04

    Verhängung von Ordnungsmitteln iSd § 890 ZPO als gerechtfertigter Eingriff in die

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 168/11
    Soweit die Beschwerdeführerin einen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot gemäß Art. 15 Abs. 2 VvB rügt, ergeben sich Zweifel an der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde zunächst daraus, dass die einstweilige Verfügung aus dem Jahr 2004, deren Unbestimmtheit die Beschwerdeführerin rügt, nicht Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist und insofern zudem der Rechtsweg nicht erschöpft wäre (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 4. Dezember 2006 - 1 BvR 1200/04 -, juris Rn. 19, und 16. Januar 1991 - 1 BvR 807/88 -, juris Rn. 6).

    14. Dezember 2006 - 1 BvR 1200/04 -, juris Rn. 15).

    Sie lassen sachfremde oder sonst auf Willkür hindeutende Ansatzpunkte nicht erkennen und sind im Übrigen der verfassungsgerichtlichen Prüfung entzogen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 82 ; BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 1 BvR 1200/04 -, juris Rn. 15).

    Auch die weite Bemessung der Pflichten der Beschwerdeführerin im Interesse der effektiven Wahrung der vom Landgericht wegen des schwerwiegenden Eingriffs in die Privatsphäre zu Recht als besonders schutzwürdig angesehenen Rechte der Verbraucher (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. Juni 1989 - I ZR 178/87 - Telefonwerbung II, juris Rn. 15; Urteil vom 27. Januar 2000 - I ZR 241/97 - Telefonwerbung VI -, juris Rn. 13 m. w. N.; vgl. ferner BVerfGE 106, 28 ) unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2006, a. a. O., juris Rn. 15).

    dd) Sofern die Beschwerdeführerin einen Verstoß gegen die wettbewerbsrechtliche Kerntheorie rügt, wonach nur solche Verstöße Gegenstand eines Ordnungsmittelverfahrens sein dürfen, die im Kern dem ursprünglichen Unterlassungstitel entsprechen und in denen das Charakteristische der beanstandeten Werbung zum Ausdruck kommt (vgl. dazu BGH, Urteile vom 16. November 2006 - I ZR 191/03 - Telefonwerbung für "Individualverträge", juris Rn. 17 m. w. N., und 29. April 2010 - I ZR 202/07 -, juris Rn. 32; zur Verfassungsmäßigkeit der Kerntheorie vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2006, a. a. O., Rn. 20 f.) und der Ansicht ist, dass hinsichtlich der Wirksamkeit der Einwilligung nicht auf die im Zeitpunkt der Werbeanrufe, sondern der einstweiligen Verfügung geltenden Rechtslage abzustellen sei, ist weder dargelegt noch ersichtlich, inwiefern sich die Rechtslage in dem dazwischen liegenden Zeitraum im Hinblick auf die vorliegend umstrittenen Einwilligungserklärungen entscheidungserheblich geändert haben sollte.

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 164/09

    Double-opt-in-Verfahren

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 168/11
    Das Landgericht half der sofortigen Beschwerde nicht ab und verwies hinsichtlich der Dokumentationspflichten auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Februar 2011 - I ZR 164/09 - ("Double-opt-in-Verfahren").

    Auch wenn die Dokumentation der Einwilligungserklärungen wohl nicht den vom Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 10. Februar 2011 (a. a. O.) aufgestellten Anforderungen entspreche, könne hieraus jedenfalls kein Verschuldensvorwurf abgeleitet werden.

    cc) Soweit die Beschwerdeführerin rügt, die Annahme des Verschuldens habe nicht auf die ungenügende Dokumentation der Einwilligungserklärungen gestützt werden können, erkennt sie zunächst selbst an, dass unter Zugrundelegung der vom Landgericht (im Nichtabhilfebeschluss) und vom Kammergericht angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Februar 2011 - I ZR 164/09 -(GRUR 2011, 936 - ["Double-opt-in-Verfahren"]) die vorliegenden Einwilligungserklärungen im so genannten Opt-in-Verfahren keinen ausreichenden Nachweis der Einwilligung auch in telefonische Werbung darstellen.

    Dass für Telefonwerbung nichts anderes gelten kann und - wie das Landgericht ausführt - allein die Überprüfung der IP-Adresse nicht geeignet ist zu dokumentieren, dass eine bestimmte Person an einem Gewinnspiel teilgenommen, welche Daten sie dabei eingegeben und ob sie dabei aktiv für ein Einverständnis mit Werbekontakten optiert hat (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 10. Februar 2011, a. a. O., juris Rn. 32; ebenso zuvor bereits LG Ulm, Urteil vom 5. März 2010 - 10 O 162/09 KfH -, juris Rn. 72, OLG Stuttgart, Urteil vom 11. November 2010 - 2 U 29/10 -, juris Rn. 67), dürfte auf der Grundlage dieser Rechtsprechung bereits im Zeitpunkt der Anrufe jedenfalls nahe gelegen haben.

    Eine konkludente Einwilligung, die mit der Gesetzesänderung ausgeschlossen werden sollte, stand hier nicht in Rede (vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Februar 2011, a. a. O., juris Rn. 22; ferner Lettl, WRP 2009, 1315 ).

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1443/87

    Verfassungsrechtliche Anfroderungen an die Beweisanforderungen bei Feststellung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 168/11
    a) Das Landgericht und - dem folgend - das Kammergericht haben das Verschulden der Beschwerdeführerin ausdrücklich bejaht und damit beachtet, dass eine Maßnahme nach § 890 Abs. 1 ZPO eine strafrechtsähnliche Ahndung einer Tat darstellt und verfassungsrechtlich daher ein Verschulden voraussetzt (vgl. Beschluss vom 25. April 2006 - VerfGH 114/04 - Rn. 25; zum Bundesrecht: BVerfGE 20, 323 ; 58, 159 ; 84, 82 ).

    - 2 BvR 578/07 -, juris Rn. 34, und 27. Dezember 2006 - 2 BvR 1895/05 -, juris Rn. 23; zu § 890 ZPO vgl. BVerfGE 84, 82 ; BVerfG, Beschluss vom.

    Sie lassen sachfremde oder sonst auf Willkür hindeutende Ansatzpunkte nicht erkennen und sind im Übrigen der verfassungsgerichtlichen Prüfung entzogen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 82 ; BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 1 BvR 1200/04 -, juris Rn. 15).

  • KG, 26.08.2010 - 23 U 34/10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle bei einer vorgedruckten

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 168/11
    Das Kammergericht weiche insofern auch von seiner eigenen vorhergehenden Rechtsprechung (Urteil vom 26. August 2010 - 23 U 34/10 -) ab.

    Vielmehr wurde ausweislich des mit der Anlage B5 zur Verfassungsbeschwerdeschrift übersandten Screenshots des Gewinnspiels die Teilnahme an diesem vom Akzeptieren der Teilnahmebedingungen abhängig gemacht, was nach der von der Beschwerdeführerin selbst angeführten Rechtsprechung (u. a. OLG Köln, Urteil vom 29. April 2009 - 6 U 218/08 - MMR 2009, 470; KG, Urteil vom 26. August 2010 - 23 U 34/10 - NJW 2011, 466) für die Bejahung eines Vertragsverhältnisses ausreicht.

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 168/11
    Die Beachtung der sich aus dem Subsidiaritätsgrundsatz ergebenden Anforderungen muss der Beschwerdeführer, wenn sie nicht offensichtlich gewahrt sind, in seiner Verfassungsbeschwerde auch substantiiert darlegen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, NJW 2011, 3428 ).

    Dies war auch nicht deshalb entbehrlich, weil ein Beschwerdeführer das fachgerichtliche Verfahren nicht im Sinne eines vorgezogenen Verfassungsrechtsstreits führen und bereits dort alle verfassungsrechtlich relevanten Argumente vorbringen muss (vgl. dazu Beschluss vom 20. Dezember 2011 - VerfGH 28/11 u. a. - Rn. 45; zum Bundesrecht: BVerfGE 112, 50 ; BVerfG, NJW 2011, 3428 ).

  • LG Ulm, 05.03.2010 - 10 O 162/09
    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 168/11
    Dass für Telefonwerbung nichts anderes gelten kann und - wie das Landgericht ausführt - allein die Überprüfung der IP-Adresse nicht geeignet ist zu dokumentieren, dass eine bestimmte Person an einem Gewinnspiel teilgenommen, welche Daten sie dabei eingegeben und ob sie dabei aktiv für ein Einverständnis mit Werbekontakten optiert hat (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 10. Februar 2011, a. a. O., juris Rn. 32; ebenso zuvor bereits LG Ulm, Urteil vom 5. März 2010 - 10 O 162/09 KfH -, juris Rn. 72, OLG Stuttgart, Urteil vom 11. November 2010 - 2 U 29/10 -, juris Rn. 67), dürfte auf der Grundlage dieser Rechtsprechung bereits im Zeitpunkt der Anrufe jedenfalls nahe gelegen haben.
  • BGH, 08.06.1989 - I ZR 178/87

    Telefonwerbung II

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 168/11
    Auch die weite Bemessung der Pflichten der Beschwerdeführerin im Interesse der effektiven Wahrung der vom Landgericht wegen des schwerwiegenden Eingriffs in die Privatsphäre zu Recht als besonders schutzwürdig angesehenen Rechte der Verbraucher (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. Juni 1989 - I ZR 178/87 - Telefonwerbung II, juris Rn. 15; Urteil vom 27. Januar 2000 - I ZR 241/97 - Telefonwerbung VI -, juris Rn. 13 m. w. N.; vgl. ferner BVerfGE 106, 28 ) unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2006, a. a. O., juris Rn. 15).
  • BGH, 27.01.2000 - I ZR 241/97

    Telefonwerbung VI - Telefon-Werbung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 168/11
    Auch die weite Bemessung der Pflichten der Beschwerdeführerin im Interesse der effektiven Wahrung der vom Landgericht wegen des schwerwiegenden Eingriffs in die Privatsphäre zu Recht als besonders schutzwürdig angesehenen Rechte der Verbraucher (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. Juni 1989 - I ZR 178/87 - Telefonwerbung II, juris Rn. 15; Urteil vom 27. Januar 2000 - I ZR 241/97 - Telefonwerbung VI -, juris Rn. 13 m. w. N.; vgl. ferner BVerfGE 106, 28 ) unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2006, a. a. O., juris Rn. 15).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 168/11
    Im Zusammenhang mit der Zusendung von E-Mail-Werbung hat der Bundesgerichtshof bereits zuvor vom Werbenden verlangt, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass es nicht zu einer fehlerhaften Zusendung einer E-Mail zu Werbezwecken, etwa aufgrund unrichtiger Eingabe oder Speicherung von E-Mail-Adressen kommt (BGH, Urteil vom 11. März 2004 - I ZR 81/01 - E-Mail-Werbung I, juris Rn. 40).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 168/11
    dd) Sofern die Beschwerdeführerin einen Verstoß gegen die wettbewerbsrechtliche Kerntheorie rügt, wonach nur solche Verstöße Gegenstand eines Ordnungsmittelverfahrens sein dürfen, die im Kern dem ursprünglichen Unterlassungstitel entsprechen und in denen das Charakteristische der beanstandeten Werbung zum Ausdruck kommt (vgl. dazu BGH, Urteile vom 16. November 2006 - I ZR 191/03 - Telefonwerbung für "Individualverträge", juris Rn. 17 m. w. N., und 29. April 2010 - I ZR 202/07 -, juris Rn. 32; zur Verfassungsmäßigkeit der Kerntheorie vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2006, a. a. O., Rn. 20 f.) und der Ansicht ist, dass hinsichtlich der Wirksamkeit der Einwilligung nicht auf die im Zeitpunkt der Werbeanrufe, sondern der einstweiligen Verfügung geltenden Rechtslage abzustellen sei, ist weder dargelegt noch ersichtlich, inwiefern sich die Rechtslage in dem dazwischen liegenden Zeitraum im Hinblick auf die vorliegend umstrittenen Einwilligungserklärungen entscheidungserheblich geändert haben sollte.
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

  • BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1895/05

    Keine Strafe ohne Schuld; Kindesentziehung (Dauerdelikt; Zäsurwirkung einer

  • BVerfG, 07.10.2008 - 2 BvR 578/07

    Mord (Befriedigung des Geschlechtstriebs; Ermöglichung einer anderen Straftat;

  • OLG Köln, 29.04.2009 - 6 U 218/08

    Unwirksamkeit einer vorformulierten Klausel im Rahmen eines Internet-Gewinnspiels

  • OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 29/10

    Wettbewerbsverstoß: Telefonwerbung eines Energieversorgungsunternehmens bei zuvor

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

  • BAG, 25.08.2004 - 1 AZB 41/03

    Bestimmtheit eines Unterlassungstitels

  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvR 575/80

    Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen in der Zwangsvollstreckung nicht ohne

  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 807/88

    Meinungsäußerungsfreiheit und Verurteilung zur Unterlassung einer ehrenrührigen

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

  • BVerfG, 30.03.2011 - 1 BvR 1146/08

    Anforderungen an Geltendmachung verfassungsrechtlicher Bedenken im

  • BVerfG, 21.11.2012 - 2 BvR 2432/12

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unterlassener Geltendmachung

  • VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 114/04

    Keine Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, des

  • VerfGH Berlin, 19.02.2007 - VerfGH 19/07
  • VerfGH Berlin, 26.05.2009 - VerfGH 43/09

    Wegen fehlender Durchführung des Hauptverfahrens aus Subsidiaritätsgründen

  • VerfGH Berlin, 20.12.2011 - VerfGH 28/11

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv

  • VerfGH Berlin, 29.05.2012 - VerfGH 175/11

    Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen die Erhöhung des

  • VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 37/11

    Verletzung der Berufsfreiheit durch Streitwertfestsetzung auf den Auffangwert im

  • OLG Düsseldorf, 10.08.2000 - 9 W 65/00

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Duldungstitels

  • VerfGH Berlin, 11.11.2015 - VerfGH 89/15

    Wegen unzureichender Darlegung teilweise unzulässige und im Übrigen unbegründete

    Hinsichtlich der Rüge einer Verletzung des Rechts auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes bzw. den gesetzlichen Richter durch Nichtzulassung eines Rechtsmittels durch das Ausgangsgericht (vgl. dazu Beschlüsse vom 19. März 2013, a. a. O., jeweils Rn. 28) ist zur Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes regelmäßig erforderlich, unter Hinweis auf den geltend gemachten Zulassungsgrund die Zulassung des Rechtsmittels anzuregen (Beschluss vom 19. Juni 2013 - VerfGH 168/11 - Rn. 20 m. w. N.).
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