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   VerfGH Berlin, 19.06.2020 - VerfGH 25/18   

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VerfGH Berlin, 19.06.2020 - VerfGH 25/18 (https://dejure.org/2020,54352)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19.06.2020 - VerfGH 25/18 (https://dejure.org/2020,54352)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19. Juni 2020 - VerfGH 25/18 (https://dejure.org/2020,54352)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • VerfGH Bayern, 15.05.2014 - 8-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.06.2020 - VerfGH 25/18
    Auch dessen Voraussetzungen sind im Hinblick auf die gesetzlich begründete Aufgabe der Landesrundfunkanstalten, den Rundfunkbeitrag einzuziehen, gegeben (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 20. November 2018 - Vf. 1-VII-18 - juris Rn. 19; ausführlich zur Vorgängerregelung des § 18 Melderechtsrahmengesetz: BayVGH, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12 - juris Rn. 169 f.).

    Beides sind legitime Zwecke, die einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung rechtfertigen können (vgl. zu § 14 Abs. 9 RBStV: BayVerfGH, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12 -, juris Rn. 159).

    Auch wenn die aus dem Meldedatenabgleich erlangten Informationen nicht immer eine abschließende Zuordnung einer Person zu einer bestimmten Wohnung zulassen, sondern gegebenenfalls weiteren Nachforschungsbedarf auslösen, steht das der Geeignetheit der Vorschrift nicht entgegen (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 20. November 2018 - Vf. 1-VII-18 -, juris Rn. 16; Entscheidung vom 15. Mai 2014 - Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12 -, juris Rn. 160).

    Insbesondere fehlt es den vom Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vorgesehenen sonstigen Instrumenten zur Ermittlung potentieller Beitragspflichtiger in Form der allgemeinen Anzeigepflicht gemäß § 8 RBStV und des diese ergänzenden Auskunftsrechts nach § 9 RBStV sowie der im Falle des § 11 Abs. 4 RBStV möglichen Erhebung personenbezogener Daten bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen ohne Kenntnis des Betroffenen - soweit diese eine geringere Beeinträchtigung darstellen - an gleicher Eignung zur Erreichung des legitimen Regelungsziels (vgl. zur mangelnden Geeignetheit des sonstigen Instrumentariums des RBStV zur Zweckerreichung im Hinblick auf den erstmaligen Meldeabgleich nach § 14 Abs. 9 RBStV: BayVerfGH, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12 -, juris Rn. 162).

    Vielmehr wird dadurch die eindeutige Identifikation einer Person und damit die Zuordnung der Mitbewohner in einer Wohnung erleichtert (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12 -, juris Rn. 163; Entscheidung vom 20. November 2018 - Vf. 1-VII-18 -, juris Rn. 16).

    Eine Speicherung weiterer Daten für eine künftige Beitragserhebung, etwa für den Fall, dass der gefundene und zunächst in Anspruch genommene Beitragsschuldner später ausfallen sollte, ist nicht zulässig (vgl. Beschluss vom 16. Mai 2018 - VerfGH 185 A/17 - Rn. 17; BayVerfGH, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12 -, juris Rn. 165, 167; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2017 - 2 A 2286/15 -, juris Rn. 192).

    Dem Risiko, das aus der Größe der Datensammlung auch im Bereich einer einzelnen Landesrundfunkanstalt entsteht, trägt der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mit den bereichsspezifischen Vorschriften über die strikte Zweckbindung der erhobenen Daten und die sie flankierenden Löschungspflichten ausreichend Rechnung (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12 -, juris Rn. 147 f., 167; Entscheidung vom 20. November 2018 - Vf. 1-VII-18 -, juris Rn. 12).

  • VerfGH Bayern, 20.11.2018 - 1-VII-18

    Aktualisisierung der für die Erhebung des Rundfunkbeitrags erforderlichen Daten

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.06.2020 - VerfGH 25/18
    Auch dessen Voraussetzungen sind im Hinblick auf die gesetzlich begründete Aufgabe der Landesrundfunkanstalten, den Rundfunkbeitrag einzuziehen, gegeben (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 20. November 2018 - Vf. 1-VII-18 - juris Rn. 19; ausführlich zur Vorgängerregelung des § 18 Melderechtsrahmengesetz: BayVGH, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12 - juris Rn. 169 f.).

    Auch die Vorschrift des § 14 Abs. 9a RBStV verfolgt mit der Sicherung der Aktualität des Datenbestandes einen ebenso legitimen Zweck (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 20. November 2018 - Vf. 1-VII-18 -, juris Rn. 14).

    Auch wenn die aus dem Meldedatenabgleich erlangten Informationen nicht immer eine abschließende Zuordnung einer Person zu einer bestimmten Wohnung zulassen, sondern gegebenenfalls weiteren Nachforschungsbedarf auslösen, steht das der Geeignetheit der Vorschrift nicht entgegen (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 20. November 2018 - Vf. 1-VII-18 -, juris Rn. 16; Entscheidung vom 15. Mai 2014 - Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12 -, juris Rn. 160).

    Vielmehr wird dadurch die eindeutige Identifikation einer Person und damit die Zuordnung der Mitbewohner in einer Wohnung erleichtert (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12 -, juris Rn. 163; Entscheidung vom 20. November 2018 - Vf. 1-VII-18 -, juris Rn. 16).

    Mit Blick auf die geringe Eingriffsintensität für die Betroffenen darf der Gesetzgeber den Gemeinwohlbelang einer möglichst gleichmäßigen Beitragserhebung - hier in Form der Ergänzung der Beitragsehrlichkeit durch Kontrollmöglichkeiten - höher gewichten als die Schwere des Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (so auch: BayVerfGH, Entscheidung vom 20. November 2018 - Vf. 1-VII-18 -, juris Rn. 16).

    Dem Risiko, das aus der Größe der Datensammlung auch im Bereich einer einzelnen Landesrundfunkanstalt entsteht, trägt der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mit den bereichsspezifischen Vorschriften über die strikte Zweckbindung der erhobenen Daten und die sie flankierenden Löschungspflichten ausreichend Rechnung (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12 -, juris Rn. 147 f., 167; Entscheidung vom 20. November 2018 - Vf. 1-VII-18 -, juris Rn. 12).

  • VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 151/11

    Teilweise unzulässige und im Übrigen unbegründete Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.06.2020 - VerfGH 25/18
    Beschränkungen der Rechte aus Art. 33 VvB bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergeben und die damit dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht (Beschluss vom 14. Mai 2014 - VerfGH 151/11 - Rn. 126 m. w. N.).

    Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Gesetzgebungsbefugnis des Landes nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes zu überprüfen (vgl. Beschlüsse vom 20. Juni 2014 - VerfGH 96/13 - Rn. 47 und 14. Mai 2014 - VerfGH 151/11 - Rn. 127, Urteile vom 11. April 2014 - VerfGH 129/13 - Rn. 34 ff. und 13. Mai 2013 - VerfGH 32/12 - Rn. 58 f., jeweils m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 10.02.2009 - VerfGH 132/08

    Akteneinsicht Dritter in strafprozessuale Ermittlungsakten

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.06.2020 - VerfGH 25/18
    Dieses Grundrecht gewährt seinen Trägern Schutz gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung oder Weitergabe der auf sie bezogenen, individualisierten oder individualisierbaren Daten (Beschluss vom 10. Februar 2009 - VerfGH 132/08, 132 A/08 -, Rn. 14 m. w. N.; wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de).

    Es kann gemäß Art. 33 Satz 2 und 3 VvB durch Gesetz im überwiegenden Allgemeininteresse und unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit beschränkt werden (Beschluss vom 10. Februar 2009 - VerfGH 132/08, 132 A/08 - Rn. 14 m. w. N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2017 - 2 A 2286/15

    Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich für jede Wohnung von deren

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.06.2020 - VerfGH 25/18
    Eine Speicherung weiterer Daten für eine künftige Beitragserhebung, etwa für den Fall, dass der gefundene und zunächst in Anspruch genommene Beitragsschuldner später ausfallen sollte, ist nicht zulässig (vgl. Beschluss vom 16. Mai 2018 - VerfGH 185 A/17 - Rn. 17; BayVerfGH, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12 -, juris Rn. 165, 167; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2017 - 2 A 2286/15 -, juris Rn. 192).
  • VerfGH Berlin, 13.11.2013 - VerfGH 24/11

    Verletzung des Rechts auf Unverletzlichkeit des Wohnraums (Art 28 Abs. 2 Verf BE)

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.06.2020 - VerfGH 25/18
    Mit diesem Grundrecht wird dem Einzelnen im Hinblick auf seine Menschenwürde und im Interesse der freien Entfaltung der Persönlichkeit ein elementarer Lebensraum gewährleistet (Beschluss vom 13. November 2013 - VerfGH 24/11 - Rn. 19).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.06.2020 - VerfGH 25/18
    Das Grundrecht normiert für die öffentliche Gewalt ein grundsätzliches Verbot, gegen den Willen des Wohnungsinhabers in die Wohnung einzudringen oder darin zu verweilen (zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93 -, juris Rn. 34).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.06.2020 - VerfGH 25/18
    Sie werden von Art. 28 VvB nicht erfasst (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 -, juris Rn. 141).
  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.06.2020 - VerfGH 25/18
    Dem Gebot der Angemessenheit ist Rechnung getragen, wenn die Schwere des Eingriffs bei einer Gesamtabwägung nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe steht (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, juris Rn. 88 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 46/95

    Mangels Beschwerdebefugnis unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.06.2020 - VerfGH 25/18
    Vielmehr entfaltet es Rechtsansprüche des Einzelnen nur im Zusammenhang mit anderen, in der Verfassung von Berlin verbürgten subjektiven Rechten (vgl. Beschluss vom 21. September 1995 - VerfGH 46/95 - Rn. 8, vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - Rn. 8).
  • VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips mit Verfassungsbeschwerde nicht rügefähig -

  • VGH Bayern, 29.07.2015 - 7 B 15.379

    Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Rundfunkbeitrag

  • VerfGH Berlin, 25.03.1999 - VerfGH 84/98

    Landgerichtliche Abweisung eines Anspruchs auf Wiederherstellung und Nutzung

  • VerfGH Berlin, 01.04.2008 - VerfGH 120/07

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit iSv Art

  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

  • VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 129/13

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung zu Übersichtsaufnahmen von Versammlungen unter

  • VerfGH Berlin, 13.05.2013 - VerfGH 32/12

    Unzulässigkeit des Volksbegehrens über die Verbesserung des Berliner

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 96/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung im

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