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   VerfGH Berlin, 19.08.2005 - VerfGH 119/04   

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https://dejure.org/2005,32371
VerfGH Berlin, 19.08.2005 - VerfGH 119/04 (https://dejure.org/2005,32371)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19.08.2005 - VerfGH 119/04 (https://dejure.org/2005,32371)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19. August 2005 - VerfGH 119/04 (https://dejure.org/2005,32371)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 654/02

    Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Entscheidung im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.08.2005 - VerfGH 119/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf rechtliches Gehör, der der Verfassungsgerichtshof folgt (vgl. schon Beschluss vom 21. November 1995 - VerfGH 32/95 -, LVerfGE 3, 121 ), muss das Gericht den Ablauf einer selbst gesetzten Frist abwarten; fehlt es an einer eindeutigen Fristsetzung, so muss es insbesondere dann, wenn sich ein Beschwerdeführer ausdrücklich die Begründung seines Rechtsmittels vorbehalten hat, mit einer die Beschwerde zurückweisenden Entscheidung angemessene Zeit warten (vgl. zum Bundesrecht zuletzt BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2002 - 2 BvR 654/02 -, veröffentlicht unter www.bundesverfassungsgericht.de; ferner BVerfG, NJW 1991, 2758; BVerfGE 17, 191 ; 8, 89 ; 6, 12 ; 4, 190 ).

    Die Frage, welche Frist angemessen ist, kann nicht abstrakt generell bestimmt werden, sondern hängt vom konkreten Einzelfall ab (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2002 - 2 BvR 654/02 -, veröffentlicht unter www.bundesverfassungsgericht.de).

    Das Landgericht selbst war dagegen zu einer Nachfrage bei der Beschwerdeführerin oder zu einer Fristsetzung von Verfassungs wegen nicht verpflichtet (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2002 - 2 BvR 654/02 -, veröffentlicht unter www.bundesverfassungsgericht.de).

  • BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvR 301/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei vorbehaltener

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.08.2005 - VerfGH 119/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf rechtliches Gehör, der der Verfassungsgerichtshof folgt (vgl. schon Beschluss vom 21. November 1995 - VerfGH 32/95 -, LVerfGE 3, 121 ), muss das Gericht den Ablauf einer selbst gesetzten Frist abwarten; fehlt es an einer eindeutigen Fristsetzung, so muss es insbesondere dann, wenn sich ein Beschwerdeführer ausdrücklich die Begründung seines Rechtsmittels vorbehalten hat, mit einer die Beschwerde zurückweisenden Entscheidung angemessene Zeit warten (vgl. zum Bundesrecht zuletzt BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2002 - 2 BvR 654/02 -, veröffentlicht unter www.bundesverfassungsgericht.de; ferner BVerfG, NJW 1991, 2758; BVerfGE 17, 191 ; 8, 89 ; 6, 12 ; 4, 190 ).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 570/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Setzung einer zu kurzen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.08.2005 - VerfGH 119/04
    Entscheidet das Gericht, ohne die Zeit abzuwarten, innerhalb derer eine angekündigte Stellungnahme unter normalen Umständen eingehen kann, oder war der Zeitraum bis zur gewährten Frist nicht angemessen (vgl. BVerfGE 49, 212 ), so liegt darin ebenso eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör wie bei einer Entscheidung vor Ablauf einer gesetzten Frist.
  • BGH, 27.02.2004 - IXa ZB 247/03

    Versagung des Zuschlags wegen unrichtiger Wertfestsetzung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.08.2005 - VerfGH 119/04
    Diese Vorschriften dienen damit dem Ziel, die Verschleuderung von Grundstücken zu verhindern und ein wirtschaftlich vertretbares Ergebnis bei der Versteigerung zu bewirken (vgl. BGH, ZfIR 2004, 167 ; BGH, NJOZ 2004, 1208 ).
  • BGH, 27.02.2004 - IXa ZB 185/03

    Herabsetzung des Verkehrswertes im Zwangsvollstreckungsverfahren; Zulässigkeit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.08.2005 - VerfGH 119/04
    Auch wenn nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gleichwohl ein Rechtsschutzinteresse des Schuldners auch an einer Herabsetzung des Verkehrswerts bestehen kann, etwa um wegen eines zu hoch angesetzten Verkehrswertes eine Versagung des Zuschlages und damit einen zweiten Versteigerungstermin zu vermeiden (vgl. BGH, NZM 2004, 479; so auch Stöber, Zwangsversteigerungsgesetz, 17. Aufl. 2002, Rn. 7 zu § 74 a ZVG), so war hierfür nichts ersichtlich oder vorgetragen.
  • VerfGH Berlin, 21.11.1995 - VerfGH 32/95

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs durch Verwerfung einer Beschwerde im

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.08.2005 - VerfGH 119/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf rechtliches Gehör, der der Verfassungsgerichtshof folgt (vgl. schon Beschluss vom 21. November 1995 - VerfGH 32/95 -, LVerfGE 3, 121 ), muss das Gericht den Ablauf einer selbst gesetzten Frist abwarten; fehlt es an einer eindeutigen Fristsetzung, so muss es insbesondere dann, wenn sich ein Beschwerdeführer ausdrücklich die Begründung seines Rechtsmittels vorbehalten hat, mit einer die Beschwerde zurückweisenden Entscheidung angemessene Zeit warten (vgl. zum Bundesrecht zuletzt BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2002 - 2 BvR 654/02 -, veröffentlicht unter www.bundesverfassungsgericht.de; ferner BVerfG, NJW 1991, 2758; BVerfGE 17, 191 ; 8, 89 ; 6, 12 ; 4, 190 ).
  • BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 113/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.08.2005 - VerfGH 119/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf rechtliches Gehör, der der Verfassungsgerichtshof folgt (vgl. schon Beschluss vom 21. November 1995 - VerfGH 32/95 -, LVerfGE 3, 121 ), muss das Gericht den Ablauf einer selbst gesetzten Frist abwarten; fehlt es an einer eindeutigen Fristsetzung, so muss es insbesondere dann, wenn sich ein Beschwerdeführer ausdrücklich die Begründung seines Rechtsmittels vorbehalten hat, mit einer die Beschwerde zurückweisenden Entscheidung angemessene Zeit warten (vgl. zum Bundesrecht zuletzt BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2002 - 2 BvR 654/02 -, veröffentlicht unter www.bundesverfassungsgericht.de; ferner BVerfG, NJW 1991, 2758; BVerfGE 17, 191 ; 8, 89 ; 6, 12 ; 4, 190 ).
  • BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 455/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.08.2005 - VerfGH 119/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf rechtliches Gehör, der der Verfassungsgerichtshof folgt (vgl. schon Beschluss vom 21. November 1995 - VerfGH 32/95 -, LVerfGE 3, 121 ), muss das Gericht den Ablauf einer selbst gesetzten Frist abwarten; fehlt es an einer eindeutigen Fristsetzung, so muss es insbesondere dann, wenn sich ein Beschwerdeführer ausdrücklich die Begründung seines Rechtsmittels vorbehalten hat, mit einer die Beschwerde zurückweisenden Entscheidung angemessene Zeit warten (vgl. zum Bundesrecht zuletzt BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2002 - 2 BvR 654/02 -, veröffentlicht unter www.bundesverfassungsgericht.de; ferner BVerfG, NJW 1991, 2758; BVerfGE 17, 191 ; 8, 89 ; 6, 12 ; 4, 190 ).
  • VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 9/92

    Mangels Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung unzulässige

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.08.2005 - VerfGH 119/04
    Die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind grundsätzlich Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und insoweit der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (vgl. Beschluss vom 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 - LVerfGE 1, 7 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 05.06.1991 - 2 BvR 103/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richterablehnung wegen Besorgnis der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.08.2005 - VerfGH 119/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf rechtliches Gehör, der der Verfassungsgerichtshof folgt (vgl. schon Beschluss vom 21. November 1995 - VerfGH 32/95 -, LVerfGE 3, 121 ), muss das Gericht den Ablauf einer selbst gesetzten Frist abwarten; fehlt es an einer eindeutigen Fristsetzung, so muss es insbesondere dann, wenn sich ein Beschwerdeführer ausdrücklich die Begründung seines Rechtsmittels vorbehalten hat, mit einer die Beschwerde zurückweisenden Entscheidung angemessene Zeit warten (vgl. zum Bundesrecht zuletzt BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2002 - 2 BvR 654/02 -, veröffentlicht unter www.bundesverfassungsgericht.de; ferner BVerfG, NJW 1991, 2758; BVerfGE 17, 191 ; 8, 89 ; 6, 12 ; 4, 190 ).
  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • BGH, 10.10.2003 - IXa ZB 128/03

    Abänderung des rechtskräftig festgesetzten Verkehrswerts im

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