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   VerfGH Berlin, 20.11.2007 - VerfGH 137/04   

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VerfGH Berlin, 20.11.2007 - VerfGH 137/04 (https://dejure.org/2007,16493)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 20.11.2007 - VerfGH 137/04 (https://dejure.org/2007,16493)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 20. November 2007 - VerfGH 137/04 (https://dejure.org/2007,16493)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 794
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerfG, 05.07.2001 - 1 BvR 1055/01

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.11.2007 - VerfGH 137/04
    Der Grundrechtsschutz der Beteiligten ist auch durch die Gestaltung und Anwendung des Verfahrensrechts sicherzustellen (vgl. Beschluss vom 25. April 2006 - VerfGH 127/05 - FamRZ 2006, 1465 ; zum Bundesrecht: BVerfGE 53, 30 ; 55, 171 ; BVerfG, FamRZ 2001, 1285 ; FamRZ 2004, 354 ; FamRZ 2005, 783 ).

    Auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit besteht gemäß § 402 i. V. m. § 397, § 411 Abs. 3 ZPO, die gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 FGG entsprechende Anwendung finden (vgl. BVerfG, NJW 1998, 2273; FamRZ 2001, 1285 ), grundsätzlich die Pflicht des Gerichts, dem Antrag eines Verfahrensbeteiligten auf mündliche Befragung gerichtlicher Sachverständiger nachzukommen.

    Verfassungsrechtlich ist es zwar nicht unter allen Umständen geboten, einem rechtzeitig und nicht missbräuchlich gestellten Antrag auf mündliche Erläuterung eines Sachverständigengutachtens nachzukommen und den Sachverständigen mündlich anzuhören (vgl. BVerfG, NJW 1998, S. 2273 ; FamRZ 2001, 1285 ), denn grundsätzlich bestimmt das Fachgericht selbst über den Umfang seiner Ermittlungen, ohne hierbei an etwaige Anträge der Verfahrensbeteiligten gebunden zu sein (vgl. BVerfGE 79, 51 ).

    Dem Antrag auf mündliche Erläuterung ist jedenfalls aber dann stattzugeben, wenn das Gericht die Aufklärung des Sachverhalts im Wesentlichen einem Sachverständigen überlassen hat (vgl. BVerfG, FamRZ 1992, 1043; NJW 1998, S. 2273 ; FamRZ 2001, 1285 ).

  • BVerfG, 03.02.1998 - 1 BvR 909/94

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Ablehnung des Antrags auf mündliche

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.11.2007 - VerfGH 137/04
    Auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit besteht gemäß § 402 i. V. m. § 397, § 411 Abs. 3 ZPO, die gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 FGG entsprechende Anwendung finden (vgl. BVerfG, NJW 1998, 2273; FamRZ 2001, 1285 ), grundsätzlich die Pflicht des Gerichts, dem Antrag eines Verfahrensbeteiligten auf mündliche Befragung gerichtlicher Sachverständiger nachzukommen.

    Ein Antrag auf Anhörung des Sachverständigen kann allerdings abgelehnt werden, wenn er verspätet oder rechtsmissbräuchlich gestellt wurde (vgl. BVerfG, NJW 1998, 2273 unter Bezugnahme auf die st. Rspr. des BGH und der übrigen obersten Bundesgerichte).

    Verfassungsrechtlich ist es zwar nicht unter allen Umständen geboten, einem rechtzeitig und nicht missbräuchlich gestellten Antrag auf mündliche Erläuterung eines Sachverständigengutachtens nachzukommen und den Sachverständigen mündlich anzuhören (vgl. BVerfG, NJW 1998, S. 2273 ; FamRZ 2001, 1285 ), denn grundsätzlich bestimmt das Fachgericht selbst über den Umfang seiner Ermittlungen, ohne hierbei an etwaige Anträge der Verfahrensbeteiligten gebunden zu sein (vgl. BVerfGE 79, 51 ).

    Dem Antrag auf mündliche Erläuterung ist jedenfalls aber dann stattzugeben, wenn das Gericht die Aufklärung des Sachverhalts im Wesentlichen einem Sachverständigen überlassen hat (vgl. BVerfG, FamRZ 1992, 1043; NJW 1998, S. 2273 ; FamRZ 2001, 1285 ).

  • VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 127/05

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Elternrechts iSv Art 12 Abs 3 Verf BE durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.11.2007 - VerfGH 137/04
    Der Grundrechtsschutz der Beteiligten ist auch durch die Gestaltung und Anwendung des Verfahrensrechts sicherzustellen (vgl. Beschluss vom 25. April 2006 - VerfGH 127/05 - FamRZ 2006, 1465 ; zum Bundesrecht: BVerfGE 53, 30 ; 55, 171 ; BVerfG, FamRZ 2001, 1285 ; FamRZ 2004, 354 ; FamRZ 2005, 783 ).

    Das gerichtliche Verfahren muss aber grundsätzlich geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen und damit der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. Beschluss vom 25. April 2006, a. a. O.; zum Bundesrecht insb.: BVerfG, NJW 1993, 1671; FamRZ 2004, 1166 ; FamRZ 2006, 1593 ; FamRZ 2007, 1797).

  • VerfGH Berlin, 21.03.2005 - VerfGH 67/03

    Keine Verletzung des Elternrechts des nichtsorgeberechtigten Vaters durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.11.2007 - VerfGH 137/04
    12 Abs. 3 VvB, der Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG wörtlich entspricht, gewährt mit dem Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung des Kindes grundsätzlich jedem Elternteil ein Recht auf Umgang mit seinem Kind (vgl. Beschluss vom 21. März 2005 - VerfGH 67/03 -, FamRZ 2005, 2012 ).

    Das Umgangsrecht des Beschwerdeführers wird in diesem Umfang durch das Grundrecht seines Kindes auf körperliche Unversehrtheit und ungestörte Entwicklung aus Art. 8 Abs. 1 VvB beschränkt (vgl. Beschluss vom 21. März 2005, a. a. O.).

  • BVerfG, 24.04.1992 - 1 BvR 1721/91

    Anhörungspflicht eines Sachverständigen im Verfahren der freiwilligen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.11.2007 - VerfGH 137/04
    Dem Antrag auf mündliche Erläuterung ist jedenfalls aber dann stattzugeben, wenn das Gericht die Aufklärung des Sachverhalts im Wesentlichen einem Sachverständigen überlassen hat (vgl. BVerfG, FamRZ 1992, 1043; NJW 1998, S. 2273 ; FamRZ 2001, 1285 ).

    Eine abschließende Ausformulierung von Fragen war auch in Ansehung des § 411 Abs. 4 ZPO i. V. m. § 15 Abs. 1 FGG nicht zu fordern (vgl. BVerfG, FamRZ 1992, 1043; Greger, in: Zöller, a. a. O., § 411 Rn. 5e; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a. a. O., § 411 Rn. 11 m. w. N.).

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.11.2007 - VerfGH 137/04
    Zwar muss auch in Verfahren mit Amtsermittlungsgrundsatz dem erkennenden Gericht überlassen bleiben, welchen Weg es im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für geeignet hält, um zu den für seine Entscheidung notwendigen Erkenntnissen zu gelangen (vgl. BVerfGE 79, 51 ).

    Verfassungsrechtlich ist es zwar nicht unter allen Umständen geboten, einem rechtzeitig und nicht missbräuchlich gestellten Antrag auf mündliche Erläuterung eines Sachverständigengutachtens nachzukommen und den Sachverständigen mündlich anzuhören (vgl. BVerfG, NJW 1998, S. 2273 ; FamRZ 2001, 1285 ), denn grundsätzlich bestimmt das Fachgericht selbst über den Umfang seiner Ermittlungen, ohne hierbei an etwaige Anträge der Verfahrensbeteiligten gebunden zu sein (vgl. BVerfGE 79, 51 ).

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.11.2007 - VerfGH 137/04
    Können sich die Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen, haben die Gerichte eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ; BVerfG, FamRZ 2006, 1005 ).

    Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalles der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfGE 31, 194 ).

  • BVerfG, 30.08.2005 - 1 BvR 776/05

    Regelung des Umgangsrechts eines nichtsorgeberechtigten Staatsbürgers Kameruns

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.11.2007 - VerfGH 137/04
    Das Umgangsrecht des nichtsorgeberechtigten Elternteils steht somit ebenso wie die elterliche Sorge des anderen Elternteils unter dem Schutz des Art. 12 Abs. 3 VvB (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, NJW 1993, 2671; FamRZ 2006, 1005).

    Können sich die Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen, haben die Gerichte eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ; BVerfG, FamRZ 2006, 1005 ).

  • BVerfG, 18.02.1993 - 1 BvR 692/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Verfahren zur Regelung des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.11.2007 - VerfGH 137/04
    Das Umgangsrecht des nichtsorgeberechtigten Elternteils steht somit ebenso wie die elterliche Sorge des anderen Elternteils unter dem Schutz des Art. 12 Abs. 3 VvB (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, NJW 1993, 2671; FamRZ 2006, 1005).

    Die Gerichte müssen sich im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (vgl. BVerfG, NJW 1993, 2671).

  • BVerfG, 05.09.2007 - 1 BvR 1426/07

    Verfassungsrechtliche Gewährleistung des Elternrechts

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.11.2007 - VerfGH 137/04
    Das gerichtliche Verfahren muss aber grundsätzlich geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen und damit der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. Beschluss vom 25. April 2006, a. a. O.; zum Bundesrecht insb.: BVerfG, NJW 1993, 1671; FamRZ 2004, 1166 ; FamRZ 2006, 1593 ; FamRZ 2007, 1797).
  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 487/04

    Verletzung des Grundrechts aus GG Art 6 Abs 2 S 1 durch Ausschluss des Umgangs

  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

  • BVerfG, 23.08.2006 - 1 BvR 476/04

    Recht der leiblichen Eltern auf Rückkehr eines zu Behandlungszwecken nach

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

  • BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 1664/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentscheidung des OLG Naumburg

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

  • VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 152/03

    Familiengerichtliche Ablehnung von erzwungenem Umgang mit leiblichen Kind gegen

  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03

    Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe

  • VerfGH Berlin, 23.11.2000 - VerfGH 117/99

    Verfassungsbeschwerde gegen Akte im Rahmen des Wahlverfahrens statthaft - hier:

  • OLG Naumburg, 04.09.2002 - 10 W 7/02

    Zur Zulässigkeit von Gegenvorstellungen gegen Entscheidungen, die auf ein

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

  • VerfGH Berlin, 23.08.2004 - VerfGH 114/98
  • BVerfG, 29.05.2007 - 1 BvR 624/03

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Nichtzulassung einer

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

  • BVerfG, 14.03.2007 - 1 BvR 2748/06

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip sowie von Art 103 Abs 1

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

  • BVerfG, 04.04.2007 - 1 BvR 66/07

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung einer Anhörungsrüge

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97

    Erneute Ingangsetzung der Beschwerdefrist durch fachgerichtliche Sachentscheidung

  • OLG Karlsruhe, 01.07.2003 - 14 Wx 56/03

    Richterablehnung im Wohnungseigentumsverfahren: Statthaftigkeit der sofortigen

  • OLG Köln, 20.12.2002 - 16 Wx 245/02

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit im WEG -Verfahren

  • VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 31/14

    Verwerfungsbeschluss - Nichtwahrung der Verfassungsbeschwerdefrist durch

    a. Die Beschwerdefrist des § 51 Abs. 1 VerfGHG (juris: VGHG BE) wird nur dann durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs unterbrochen und mit der Zustellung der Entscheidung darüber erneut in Gang gesetzt, wenn der Rechtsbehelf nicht erkennbar offensichtlich unzulässig oder offensichtlich aussichtslos war (vgl. Beschluss vom 20. November 2007 - VerfGH 137/04 - Rn. 36; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 31. August 2011 - 2 BvR 1979/08 -, juris Rn. 10 m. w. N.).

    12 Die Beschwerdefrist des § 51 Abs. 1 VerfGHG wird nur dann durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs unterbrochen und mit der Zustellung der Entscheidung darüber erneut in Gang gesetzt (vgl. Beschlüsse vom 26. September 1996 - VerfGH 76/95 - LVerfGE 5, 30 und 23. Januar 2013 - VerfGH 116/10 - Rn. 24), wenn der Rechtsbehelf nicht erkennbar offensichtlich unzulässig oder offensichtlich aussichtslos war (vgl. Beschluss vom 20. November 2007 - VerfGH 137/04 - Rn. 36; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 31. August 2011 - 2 BvR 1979/08 -, juris Rn. 10 m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 14.09.2010 - VerfGH 156/09

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Elternrechts iSv Art 12 Abs 3 Verf BE

    Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde besteht im Allgemeinen erst dann Anlass zu einer verfassungsgerichtlichen Korrektur, wenn das Fachgericht bei der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts die Grundrechte in ihrem wesentlichen Gehalt verkannt hat (Beschluss vom 20. November 2007 - VerfGH 137/04 -, Rn. 44).

    Das gerichtliche Verfahren muss aber grundsätzlich geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen und damit der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (Beschluss vom 20. November 2007 - VerfGH 137/04 -, Rn. 47).

  • VerfGH Berlin, 14.12.2022 - VerfGH 84/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Reduzierung des Umgangs des

    In Verfahren mit Amtsermittlungsgrundsatz bleibt es grundsätzlich dem erkennenden Gericht überlassen, welchen Weg es hierfür im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für geeignet hält (vgl. Beschlüsse vom 20. November 2007 - VerfGH 137/04 - Rn. 47 und vom 25. April 2006 - VerfGH 127/05 - Rn. 35; BVerfG, Beschlüsse vom 13. Juli 2022 - 1 BvR 580/22 -, juris Rn. 12 und vom 7. Februar 2022 - 1 BvR 1655/21 -, juris Rn. 5).
  • VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 6/14

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde: Mangelnde Darlegung der - ohnehin nur

    Die Beschwerdeführerin verkennt, dass der Verfassungsgerichtshof die Einlegung eines - einfachgesetzlich geregelten - Rechtsbehelfs vor der Einreichung der Verfassungsbeschwerde nur dann für schädlich hinsichtlich der Wahrung der Zweimonatsfrist erachtet, wenn der Rechtsbehelf offensichtlich unzulässig oder sonst aussichtslos ist (Beschluss vom 20. November 2007 - VerfGH 137/04 - Rn. 38; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 14. Juni 1994 - 1 BvR 1022/88 -, BVerfGE 91, 93 = juris Rn. 56, und 20. März 2001 - 1 BvR 491/96 -, BVerfGE 103, 172 = juris Rn. 33).
  • VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 43/06

    A-limine-Abweisung einer unzulässigen Verfassungbeschwerde gegen eine

    Die Beschwerdeführerin hätte nur dann von einer Anhörungsrüge gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1, § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG i.V.m. § 356a StPO absehen können, wenn diese offensichtlich aussichtslos und unzumutbar gewesen wäre (vgl. Beschlüsse vom 20. November 2007 - VerfGH 137/04 - FamRZ 2007, 794 und 27. Mai 2008 - VerfGH 114/07 - Rn. 7 sowie 11. Juli 2008 - VerfGH 99 A/08- Rn. 6; Nachweise der Entscheidungen des VerfGH, insbesondere soweit keine andere Fundstelle angegeben, hier und im Folgenden jeweils im Internet unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de).
  • VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 7/14

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde: Mangelnde Darlegung der - ohnehin nur

    "Die Beschwerdeführerin verkennt, dass der Verfassungsgerichtshof die Einlegung eines - einfachgesetzlich geregelten - Rechtsbehelfs vor der Einreichung der Verfassungsbeschwerde nur dann für schädlich hinsichtlich der Wahrung der Zweimonatsfrist erachtet, wenn der Rechtsbehelf offensichtlich unzulässig oder sonst aussichtslos ist (Beschluss vom 20. November 2007 - VerfGH 137/04 - Rn. 38; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 14. Juni 1994 - 1 BvR 1022/88 -, BVerfGE 91, 93 = juris Rn. 56, und 20. März 2001 - 1 BvR 491/96 -, BVerfGE 103, 172 = juris Rn. 33).
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