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   VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 12/95   

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VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 12/95 (https://dejure.org/1995,2207)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 21.09.1995 - VerfGH 12/95 (https://dejure.org/1995,2207)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 21. September 1995 - VerfGH 12/95 (https://dejure.org/1995,2207)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Leitsatz)

    GG Art. 21 Abs. 1; VerfGHG §§ 14 Nr. 1, 36, 37

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 590 (Ls.)
  • DVBl 1996, 560
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58

    Neugliederung Hessen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 12/95
    Bei der Vorbereitung einer Volksabstimmung geht es jedoch - anders als beim Wahlkampf - nicht um einen unmittelbaren Wettbewerb einzelner Parteien, sondern um eine Sachfrage (vgl. BVerfGE 13, 54, 83; Schermann, Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung, 1992, S. 33); hier versuchen die verschiedensten gesellschaftsrelevanten Gruppen, die Öffentlichkeit von den Vor- und Nachteilen der einen oder der anderen Lösung zu überzeugen.

    Er kann indessen nicht - gleichsam in Prozeßstandschaft für das zur Abstimmung berufene Volk - auf dessen staatsfreie Willensbildung dringen und beanspruchen, daß sich der Antragsgegner in Sachen Fusion Zurückhaltung auferlegt (vgl. BVerfGE 13, 54, 85).

  • BVerfG, 17.11.1994 - 2 BvB 1/93

    Parteienbegriff I

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 12/95
    Entscheidend ist, ob die Gesamtwürdigung der tatsächlichen Verhältnisse einer Partei - unter Einschluß der Dauer ihres Bestehens - den Schluß zuläßt, daß sie ihre erklärte Absicht, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken, ernsthaft verfolgt (vgl. zum Vorstehenden: BVerfG, Beschlüsse vom 17. November 1994, 2 BvB 1/93, 2/93 und 3/93).
  • VerfGH Berlin, 22.11.1993 - VerfGH 22/92

    Mangels Verletzung eigener Rechte der Fraktion unzulässige Organklage gegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 12/95
    § 37 Abs. 1 VerfGHG setzt deshalb einen Sachvortrag voraus, aus dem sich diese Verletzung oder Gefährdung der Rechte und Pflichten als mögliche Rechtsfolge ergibt (vgl. Beschluß vom 22. November 1993 - VerfGH 22/92 - zu der bundesrechtlichen Vorschrift des § 64 Abs. 1 BVerfGG vgl. BVerfGE 57, 1, 5; 60, 374, 381).
  • BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84

    3. Parteispenden-Urteil

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 12/95
    a) Der Grundsatz der Chancengleichheit, den das Bundesverfassungsgericht zunächst nur im Bereich des Wahlrechts im engeren Sinne angewandt, dann aber immer weiter auf das "gesamte Vorfeld der Wahlen" ausgedehnt hat (vgl. BVerfGE 20, 56, 116; 73, 40, 89), verbietet jede staatliche Maßnahme, die den Anspruch einer Partei auf die Gleichheit ihrer Wettbewerbschancen willkürlich beeinträchtigt.
  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 12/95
    Die Öffentlichkeitsarbeit findet dort ihre Grenzen, wo die Wahlwerbung beginnt (vgl. ebenso zum Bundesrecht BVerfGE 44, 125, 147).
  • BVerfG, 08.06.1982 - 2 BvE 2/82

    Anfechtung einer durch den Präsidenten des Bundestages erteilten Rüge

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 12/95
    § 37 Abs. 1 VerfGHG setzt deshalb einen Sachvortrag voraus, aus dem sich diese Verletzung oder Gefährdung der Rechte und Pflichten als mögliche Rechtsfolge ergibt (vgl. Beschluß vom 22. November 1993 - VerfGH 22/92 - zu der bundesrechtlichen Vorschrift des § 64 Abs. 1 BVerfGG vgl. BVerfGE 57, 1, 5; 60, 374, 381).
  • VerfG Brandenburg, 10.11.1994 - VfGBbg 4/94

    Fraktion; Parlamentsrecht; Opposition; Homogenität

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 12/95
    Zutreffend geht der Antragsteller davon aus, daß Art. 21 Abs. 1 GG, der die politischen Parteien als verfassungsrechtlich notwendige Instrumente für die politische Willensbildung des Volkes anerkennt, nicht nur für den Bereich des Bundes, sondern unmittelbar auch für die Länder gilt und Bestandteil der Landesverfassungen ist (ebenso u.a. BVerfGE 66, 107, 114 m.w.N.; vgl. auch Saarländischer Verfassungsgerichtshof, NJW 1980, 2181, 2182; Bremischer Staatsgerichtshof, DVBl. 1984, 221, 222; VerfGH NW, NWVBl. 1994, S. 453; Verfassungsgericht Brandenburg, Urteil vom 16. März 1995 - VfGBbg 4/94 EA; ablehnend: Rozek, Das Grundgesetz als Prüfungs- und Entscheidungsmaßstab der Landesverfassungsgerichte, 1993, S. 177 ff.).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75

    Parteienprivileg und Bewertung einer Partei im Verfassungsschutzbericht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 12/95
    Die allerdings auch außerhalb von Wahlkämpfen zu respektierende Chancengleichheit einer politischen Partei könnte hier durch Öffentlichkeitsarbeit nur dann verletzt werden, wenn diese Partei gezielt herausgegriffen, insbesondere in der Öffentlichkeit diffamiert würde (vgl. BVerfGE 40, 287, 293).
  • StGH Bremen, 30.11.1983 - St 1/83

    Zur Frage, ob die Landesverfassung es dem Senat verbietet, politische Parteien im

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 12/95
    Zutreffend geht der Antragsteller davon aus, daß Art. 21 Abs. 1 GG, der die politischen Parteien als verfassungsrechtlich notwendige Instrumente für die politische Willensbildung des Volkes anerkennt, nicht nur für den Bereich des Bundes, sondern unmittelbar auch für die Länder gilt und Bestandteil der Landesverfassungen ist (ebenso u.a. BVerfGE 66, 107, 114 m.w.N.; vgl. auch Saarländischer Verfassungsgerichtshof, NJW 1980, 2181, 2182; Bremischer Staatsgerichtshof, DVBl. 1984, 221, 222; VerfGH NW, NWVBl. 1994, S. 453; Verfassungsgericht Brandenburg, Urteil vom 16. März 1995 - VfGBbg 4/94 EA; ablehnend: Rozek, Das Grundgesetz als Prüfungs- und Entscheidungsmaßstab der Landesverfassungsgerichte, 1993, S. 177 ff.).
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 12/95
    a) Der Grundsatz der Chancengleichheit, den das Bundesverfassungsgericht zunächst nur im Bereich des Wahlrechts im engeren Sinne angewandt, dann aber immer weiter auf das "gesamte Vorfeld der Wahlen" ausgedehnt hat (vgl. BVerfGE 20, 56, 116; 73, 40, 89), verbietet jede staatliche Maßnahme, die den Anspruch einer Partei auf die Gleichheit ihrer Wettbewerbschancen willkürlich beeinträchtigt.
  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79

    NPD

  • VerfGH Berlin, 17.06.1993 - VerfGH 21/92

    Zum Anspruch einer politischen Partei, die sich im Rahmen einer Listenvereinigung

  • VerfGH Saarland, 26.03.1980 - Lv 1/80

    Organstreitverfahren; Werbendes und parteiübergreifendes Eingreifen in Wahlkampf;

  • BVerfG, 24.01.1984 - 2 BvH 3/83

    Organstreitigkeiten in einem Bundesland - Parteienfinanzierung durch Spenden

  • BVerfG, 21.10.1993 - 2 BvC 7/91

    Unabhängige Arbeiterpartei

  • BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvP 1/71

    Wahlgrundsätze bei Volksentscheiden

  • VerfGH Berlin, 13.05.2013 - VerfGH 155/11

    Wahlprüfungsverfahren: Drei-Prozent-Sperrklausel für Wahlen zu

    Nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts als auch des Verfassungsgerichtshofs gilt die in Art. 21 GG gewährleistete Chancengleichheit der Parteien jedoch nicht nur für den Bereich des Bundes, sondern unmittelbar auch für die Länder, und ist Bestandteil der Landesverfassung (Beschluss vom 21. September 1995 - VerfGH 12/95 - Rn. 25; vgl. zum Landesrecht Schleswig-Holstein: BVerfGE 120, 82 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 08.03.1996 - VerfGH 14/96

    Keine Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit der Partei "Bürgerbund" durch

    Der Verfassungsgerichtshof hat die Organklage durch Beschluß vom 21. September 1995 (VerfGH 12/95) als unzulässig zurückgewiesen.

    Das vorliegende Verfahren stelle keine Wiederholung der Anträge aus dem Verfahren VerfGH 12/95 dar.

    Da auch Prozeßurteile der materiellen Rechtskraft fähig sind, nämlich insofern, als über die zur Unzulässigkeit führende Prozeßfrage entschieden worden ist, könnte der Antrag zu 1) unzulässig sein, weil er inhaltlich von dem im Verfahren VerfGH 12/95 anhängig gewesenen Antrag zu 2) miterfaßt war.

  • VerfGH Berlin, 27.10.2008 - VerfGH 86/08

    Zurückweisung des Einspruchs gegen die Feststellung, der Volksentscheid

    Bei der Volksabstimmung über eine Sachfrage geht es hingegen nicht um die "Übertragung von Herrschaft" (vgl. Beschluss vom 21. September 1995 - VerfGH 12/95 NJ 1996, S. 140, 141; vgl. auch BVerfGE 13, 54, 83; BayVerfGH, NVwZ-RR 1994, 529).
  • VerfGH Berlin, 02.04.1996 - VerfGH 17 A/96

    Werbung des Berliner Senats für die Fusion von Berlin und Brandenburg mit der

    Bei der Volksabstimmung über den Neugliederungsvertrag geht es hingegen nicht um die "Übertragung von Herrschaft", sondern um eine Sachfrage (vgl. Beschluß vom 21. September 1995 - VerfGH 12/95 NJ 1996, S. 140, 141; vgl. auch BVerfGE 13, 54, 83; BayVerfGH NVwZ-RR 1994, S. 529 ff.).

    Das Eintreten für die Fusion verletzt weder die Rechte politischer Parteien auf Chancengleichheit (vgl. dazu Beschluß vom 8. März 1996 - VerfGH 14/96 und 14 A/96 - sowie vom 21. September 1995 - VerfGH 12/95 -) noch subjektive Rechte einzelner Bürger.

  • VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 90/95
    Es folgt - mit Einwirkung auch auf das Landesverfassungsrecht - aus Art. 21 GG und verbietet jede staatliche Maßnahme, die den Anspruch einer Partei auf die Gleichheit ihrer Wettbewerbschancen willkürlich beeinträchtigt (vgl. näher Beschluß vom 21. September 1995 - VerfGH 12/95 = NJ 1996, S. 140).
  • VerfGH Berlin, 17.03.2021 - VerfGH 4/21

    Höhe der Unterschriftenquoren für die Wahlen 2021 in Berlin infolge der

    Das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit ergibt sich aus dem Grundsatz der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl gem. Art. 39 Abs. 1 VvB (Entscheidung vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 24/92 -, LVerfGE 1, 21 = juris Rn. 35) in Verbindung mit Art. 21 GG, der unmittelbar in den Ländern als Landesverfassungsrecht gilt (Beschluss vom 21. September 1995 - VerfGH 12/95 -, juris Rn. 25).
  • VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 82/95

    Aufrechterhaltung der 5 vH-Sperrklausel bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus 1995

    Es folgt - mit Einwirkung auch auf das Landesverfassungsrecht - aus Art. 21 GG und verbietet jede staatliche Maßnahme, die den Anspruch einer Partei auf die Gleichheit ihrer Wettbewerbschancen willkürlich beeinträchtigt (vgl. näher Beschluß vom 21. September 1995 - VerfGH 12/95 = NJ 1996, S .
  • VerfGH Berlin, 17.03.2021 - VerfGH 20/21

    Höhe der Unterschriftenquoren für die Wahlen 2021 infolge der Corona-Pandemie

    Das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit ergibt sich aus dem Grundsatz der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl gem. Art. 39 Abs. 1 VvB (Entscheidung vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 24/92 -, LVerfGE 1, 21 = juris Rn. 35) in Verbindung mit Art. 21 GG, der unmittelbar in den Ländern als Landesverfassungsrecht gilt (Beschluss vom 21. September 1995 - VerfGH 12/95 -, juris Rn. 25).
  • VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 155/01

    Trotz vorzeitiger Beendigung der Wahlperiode und vorgezogener Neuwahlen zum

    Es folgt - mit Einwirkung auch auf das Landesverfassungsrecht - aus Art. 21 GG und verbietet jede staatliche Maßnahme, die den Anspruch einer Partei auf Gleichheit ihrer Wettbewerbschancen willkürlich beeinträchtigt (vgl. Beschlüsse vom 21. September 1995 - VerfGH 12/95 - NJ 1996, 140 und vom 17. März 1997 - VerfGH 90/95 - LVerfGE 6, 32 ).
  • VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 152/01
    Es folgt - mit Einwirkung auch auf das Landesverfassungsrecht - aus Art. 21 GG und verbietet jede staatliche Maßnahme, die den Anspruch einer Partei auf Gleichheit ihrer Wettbewerbschancen willkürlich beeinträchtigt (vgl. Beschlüsse vom 21. September 1995 -VerfGH 12/95 - NJ 1996, 140 und vom 17. März 1997 - VerfGH 90/95 - LVerfGE 6, 32 ).
  • VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 190/01
  • VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 177/01
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