Rechtsprechung
VerfGH Berlin, 21.10.1999 - VerfGH 71/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die unmittelbare Gefährdung der Rechte und Pflichten einer Fraktion durch die Vorlage eines Gesetzesentwurfs; Überprüfung der Vorlage eines Gesetzesentwurfs im Wege des Organstreits; Vorlage eines Gesetzes zur Beschlussfassung im Parlament
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die unmittelbare Gefährdung der Rechte und Pflichten einer Fraktion durch die Vorlage eines Gesetzesentwurfs; Überprüfung der Vorlage eines Gesetzesentwurfs im Wege des Organstreits; Vorlage eines Gesetzes zur Beschlussfassung im Parlament
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 2000, 314
- JR 2001, 327
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- VerfGH Berlin, 22.11.1993 - VerfGH 18/93
Keine Verletzung des Budgetrechts des Abgeordnetenhauses aufgrund Ausweisung …
Auszug aus VerfGH Berlin, 21.10.1999 - VerfGH 71/99
Ein Vorgehen gegen einzelne Bestimmungen eines entsprechend den Gesetzgebungsvorschriften der Verfassung zustande gekommenen Gesetzes, das die Antragstellerin aus anderen Gründen für verfassungswidrig hält, ist damit bei der Geltendmachung eigener Rechte einer Fraktion im Organstreitverfahren ausgeschlossen (Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 22. November 1993 - VerfGH 18/93 - LVerfGE 1, 160 m.w.N.).Indem die Antragstellerin geltend macht, das Abgeordnetenhaus habe die ihm obliegenden verfassungsmäßigen Aufgaben nicht oder nicht hinreichend wahrgenommen, hat sie damit keinen Sachverhalt dargelegt, der die Schlussfolgerung zuließe, dass in ihre eigene Rechtsstellung unmittelbar eingegriffen worden wäre (vgl. LVerfGE 1, 160 f. ).
Die gesetzliche Eröffnung prozessstandschaftlicher Verteidigung findet deshalb ihre Grenze dort, wo sich die Rechtsverfolgung gegen denjenigen richtet, dessen Rechte gerade wahrgenommen werden sollen (LVerfGE 1, 160 f. ).
- BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88
Wüppesahl
Auszug aus VerfGH Berlin, 21.10.1999 - VerfGH 71/99
Die zur Nachprüfung gestellte Maßnahme muss demnach rechtserheblich sein oder sich zumindest zu einem die Rechtsstellung der Antragstellerin beeinträchtigenden rechtserheblichen Verhalten verdichten können (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 1, 208 ; 60, 374 ; 80, 188 ). - VerfGH Berlin, 17.06.1993 - VerfGH 21/92
Zum Anspruch einer politischen Partei, die sich im Rahmen einer Listenvereinigung …
Auszug aus VerfGH Berlin, 21.10.1999 - VerfGH 71/99
Denn auch der Erlass eines Gesetzes kann eine Maßnahme im Sinne von § 37 Abs. 1 VerfGHG sein (Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 17. Juni 1993 - VerfG H 21/92 - LVerfGE 1, 105 ff.).
- BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52
7,5%-Sperrklausel
Auszug aus VerfGH Berlin, 21.10.1999 - VerfGH 71/99
Die zur Nachprüfung gestellte Maßnahme muss demnach rechtserheblich sein oder sich zumindest zu einem die Rechtsstellung der Antragstellerin beeinträchtigenden rechtserheblichen Verhalten verdichten können (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 1, 208 ; 60, 374 ; 80, 188 ). - VerfGH Berlin, 21.10.1999 - VerfGH 42/99
Einzelne Vorschriften des Gesetzes zur Änderung des Berliner Betriebegesetzes, …
Auszug aus VerfGH Berlin, 21.10.1999 - VerfGH 71/99
Von dieser Möglichkeit ist im vorliegenden Streitfall mit dem anhängigen Normenkontrollverfahren VerfGH 42/99 auch Gebrauch gemacht worden. - BVerfG, 08.06.1982 - 2 BvE 2/82
Anfechtung einer durch den Präsidenten des Bundestages erteilten Rüge
Auszug aus VerfGH Berlin, 21.10.1999 - VerfGH 71/99
Die zur Nachprüfung gestellte Maßnahme muss demnach rechtserheblich sein oder sich zumindest zu einem die Rechtsstellung der Antragstellerin beeinträchtigenden rechtserheblichen Verhalten verdichten können (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 1, 208 ; 60, 374 ; 80, 188 ).
- VerfGH Berlin, 06.10.2009 - VerfGH 63/08
Keine umfassende Vorabkontrolle von Volksbegehren nach Berliner Landesrecht
Auch wenn es zulässig ist, Regelungen im Bereich der öffentlich-rechtlichen Aufgaben der Daseinsvorsorge zwischen dem Staat und Dritten gegebenenfalls privatrechtlich auszugestalten und damit dem Anwendungsbereich des bürgerlichen Rechts zugänglich zu machen, ändert dies nichts an dem Charakter des Gegenstands solcher Rechtsgeschäfte (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1999, a. a. O., S. 110, zum Fortbestand der Bindungen des öffentlichen Rechts im Rahmen privatrechtlich ausgestalteter Leistungsverhältnisse); diese werden hierdurch nicht dem öffentlichen Recht entzogen.Dementsprechend kann ein Gesetzentwurf nicht zum Gegenstand eines Organstreits gemacht werden (Beschluss vom 21. Oktober 1999 - VerfGH 71/99 -, NVwZ 2000, 314; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 80, 188 ).
- VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 134/12
Mangels Bestimmtheit unzulässiger Antrag und unzulässige Erweiterung des Antrags …
Aus der verfassungsrechtlichen Aufgabenbeschreibung ergibt sich vielmehr, dass sich deren Rechte auf den innerparlamentarischen Raum beschränken (…Beschlüsse vom 22. November 1993 - VerfGH 18/93 - Rn. 18;… vom 8. April 1997 - VerfGH 78/96 - Rn. 37; und vom 21. Oktober 1999 - VerfGH 71/99 - Rn. 22) und nicht das Verhältnis zwischen Parlament und Regierung erfassen (vgl. zu einem Landesorganstreitverfahren: BVerfG…, Beschluss vom 27. Oktober 1994 - 2 BvH 4/92 -, BVerfGE 91, 246 = juris Rn. 21).Die Rechte der Fraktion gehen grundsätzlich nicht weiter als die Rechte der Abgeordneten nach Art. 45 VvB (Beschlüsse vom 22. November 1993, a. a. O., Rn. 19 und 21. Oktober 1999, a. a. O., Rn. 23;… Korbmacher, a. a. O., Art. 40 Rn. 4; zum Bundesrecht: BVerfG…, Urteil vom 8. Dezember 2004 - 2 BvE 3/02 -, BVerfGE 112, 118 = juris Rn. 52).