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   VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 116/10   

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VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 116/10 (https://dejure.org/2013,2141)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 23.01.2013 - VerfGH 116/10 (https://dejure.org/2013,2141)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - VerfGH 116/10 (https://dejure.org/2013,2141)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 47 Abs 1 Nr 1 JGG, § 47 Abs 2 JGG, § 33a StPO, § 153 Abs 2 StPO, § 464 Abs 3 S 1 StPO
    Mangels Rechtswegerschöpfung, Subsidiarität und Nichteinhaltung der Verfassungsbeschwerdefrist unzulässige Verfassungsbeschwerde - hier: Einstellung eines Strafverfahrens wegen Geringfügigkeit ohne Erstattung der notwendigen Auslagen bei einem Heranwachsenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 27.01.1983 - 2 BvR 92/83
    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 116/10
    Danach ist die Einstellung nach § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 JGG i. V. m. § 153 Abs. 2 StPO trotz des Wortlauts des § 47 Abs. 2 Satz 3 JGG mit der Beschwerde anfechtbar, soweit geltend gemacht wird, dass die prozessualen Voraussetzungen der Einstellung nicht vorgelegen haben (LG Krefeld, NJW 1976, 815; Eisenberg, JGG, 15. Aufl. 2012, § 47 Rn. 26; angedeutet auch in BVerfG, Beschluss vom 27. Januar 1983 - 2 BvR 92/83 -, juris Rn. 2; zu § 153 Abs. 2 StPO vgl. BGH, NJW 2002, 2401; OLG Hamm, NStZ-RR 2004, 144; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl. 2012, § 153 Rn. 34, jeweils m. w. N.), etwa weil eine erforderliche Zustimmung nicht erteilt worden ist (BGH, a. a. O.; Meyer-Goßner, a. a. O., m. w. N.).
  • BGH, 22.03.2002 - 4 StR 485/01

    Dienstliche Erklärung über Wahrnehmungen, eines erkennenden Richters aus einer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 116/10
    Danach ist die Einstellung nach § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 JGG i. V. m. § 153 Abs. 2 StPO trotz des Wortlauts des § 47 Abs. 2 Satz 3 JGG mit der Beschwerde anfechtbar, soweit geltend gemacht wird, dass die prozessualen Voraussetzungen der Einstellung nicht vorgelegen haben (LG Krefeld, NJW 1976, 815; Eisenberg, JGG, 15. Aufl. 2012, § 47 Rn. 26; angedeutet auch in BVerfG, Beschluss vom 27. Januar 1983 - 2 BvR 92/83 -, juris Rn. 2; zu § 153 Abs. 2 StPO vgl. BGH, NJW 2002, 2401; OLG Hamm, NStZ-RR 2004, 144; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl. 2012, § 153 Rn. 34, jeweils m. w. N.), etwa weil eine erforderliche Zustimmung nicht erteilt worden ist (BGH, a. a. O.; Meyer-Goßner, a. a. O., m. w. N.).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 116/10
    Auch wenn ein Beschwerdeführer nicht gehalten ist, das fachgerichtliche Verfahren im Sinne eines vorgezogenen Verfassungsrechtsstreits zu führen und bereits dort alle verfassungsrechtlich relevanten Argumente vorzubringen (Beschluss vom 20. Dezember 2011 - VerfGH 28/11, 28 A/11, 29/11, 29 A/11 - Rn. 45/52; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 112, 50 ; BVerfG, NJW 2011, 3428 ), muss er im Rahmen der von ihm verlangten ausreichenden Begründung des Antrages nach § 33a StPO zumindest deren Voraussetzungen darlegen, d. h. dartun, welche Tatsachen oder Beweisergebnisse das Gericht verwertet hat, ohne dass dem Beschwerdeführer dazu rechtliches Gehör gewährt worden ist, und warum die getroffene Entscheidung auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht oder zumindest beruhen kann (vgl. Beschluss vom 16. März 2010 - VerfGH 50/09 - Rn. 20; OLG Celle, Beschluss vom 30. August 2005 - 1 Ws 310/05 -, juris Rn. 4, jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 116/10
    a) Die gegen den Beschluss des Landgerichts vom 3. März 2010 gerichtete Gegenvorstellung war unabhängig von ihrer Statthaftigkeit nicht geeignet, die Verfassungsbeschwerdefrist offen zu halten, da die Gegenvorstellung als gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf nicht zu dem Rechtsweg zählt, dessen Erschöpfung § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG grundsätzlich als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bestimmt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 122, 190 ; BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 BvR 289/12 -, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 116/10
    Auch wenn ein Beschwerdeführer nicht gehalten ist, das fachgerichtliche Verfahren im Sinne eines vorgezogenen Verfassungsrechtsstreits zu führen und bereits dort alle verfassungsrechtlich relevanten Argumente vorzubringen (Beschluss vom 20. Dezember 2011 - VerfGH 28/11, 28 A/11, 29/11, 29 A/11 - Rn. 45/52; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 112, 50 ; BVerfG, NJW 2011, 3428 ), muss er im Rahmen der von ihm verlangten ausreichenden Begründung des Antrages nach § 33a StPO zumindest deren Voraussetzungen darlegen, d. h. dartun, welche Tatsachen oder Beweisergebnisse das Gericht verwertet hat, ohne dass dem Beschwerdeführer dazu rechtliches Gehör gewährt worden ist, und warum die getroffene Entscheidung auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht oder zumindest beruhen kann (vgl. Beschluss vom 16. März 2010 - VerfGH 50/09 - Rn. 20; OLG Celle, Beschluss vom 30. August 2005 - 1 Ws 310/05 -, juris Rn. 4, jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 09.02.2012 - 1 BvR 289/12

    Sitzungspolizeiliche Anordnung; Pressemitteilung; Abbildung (Anonymisierung;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 116/10
    a) Die gegen den Beschluss des Landgerichts vom 3. März 2010 gerichtete Gegenvorstellung war unabhängig von ihrer Statthaftigkeit nicht geeignet, die Verfassungsbeschwerdefrist offen zu halten, da die Gegenvorstellung als gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf nicht zu dem Rechtsweg zählt, dessen Erschöpfung § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG grundsätzlich als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bestimmt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 122, 190 ; BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 BvR 289/12 -, juris Rn. 10).
  • LG Hamburg, 15.12.1995 - 634 Qs 33/95
    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 116/10
    Dies ist bei einer Einstellung nach § 47 Abs. 2 StPO nach dessen Satz 3 der Fall, weshalb die Kosten- und Auslagenentscheidung im Falle einer Einstellung nach § 47 JGG jedenfalls von der herrschenden Meinung als unanfechtbar angesehen wird (LG Hamburg, NStZ-RR 1996, 217 m. w. N.; Gieg, in Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, § 464 Rn. 8; Eisenberg, a. a. O., § 47 Rn. 27).
  • LG Krefeld, 10.11.1975 - 11 Qs 478/75
    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 116/10
    Danach ist die Einstellung nach § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 JGG i. V. m. § 153 Abs. 2 StPO trotz des Wortlauts des § 47 Abs. 2 Satz 3 JGG mit der Beschwerde anfechtbar, soweit geltend gemacht wird, dass die prozessualen Voraussetzungen der Einstellung nicht vorgelegen haben (LG Krefeld, NJW 1976, 815; Eisenberg, JGG, 15. Aufl. 2012, § 47 Rn. 26; angedeutet auch in BVerfG, Beschluss vom 27. Januar 1983 - 2 BvR 92/83 -, juris Rn. 2; zu § 153 Abs. 2 StPO vgl. BGH, NJW 2002, 2401; OLG Hamm, NStZ-RR 2004, 144; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl. 2012, § 153 Rn. 34, jeweils m. w. N.), etwa weil eine erforderliche Zustimmung nicht erteilt worden ist (BGH, a. a. O.; Meyer-Goßner, a. a. O., m. w. N.).
  • OLG Celle, 30.08.2005 - 1 Ws 310/05

    Zulässigkeit eines Ablehnungsantrags wegen der Besorgnis der Befangenheit;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 116/10
    Auch wenn ein Beschwerdeführer nicht gehalten ist, das fachgerichtliche Verfahren im Sinne eines vorgezogenen Verfassungsrechtsstreits zu führen und bereits dort alle verfassungsrechtlich relevanten Argumente vorzubringen (Beschluss vom 20. Dezember 2011 - VerfGH 28/11, 28 A/11, 29/11, 29 A/11 - Rn. 45/52; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 112, 50 ; BVerfG, NJW 2011, 3428 ), muss er im Rahmen der von ihm verlangten ausreichenden Begründung des Antrages nach § 33a StPO zumindest deren Voraussetzungen darlegen, d. h. dartun, welche Tatsachen oder Beweisergebnisse das Gericht verwertet hat, ohne dass dem Beschwerdeführer dazu rechtliches Gehör gewährt worden ist, und warum die getroffene Entscheidung auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht oder zumindest beruhen kann (vgl. Beschluss vom 16. März 2010 - VerfGH 50/09 - Rn. 20; OLG Celle, Beschluss vom 30. August 2005 - 1 Ws 310/05 -, juris Rn. 4, jeweils m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 26.01.1983 - 3 Ws 14/83
    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 116/10
    Selbst wenn man dies anders sähe, wäre das Beschwerdegericht bei einer lediglich isolierten Anfechtung der Kostenentscheidung jedenfalls an die nicht angefochtene Hauptentscheidung gebunden und müsste diese ungeprüft hinnehmen (OLG Karlsruhe, VRS 50 (1976), 272 ; OLG Stuttgart MDR 1984, 512; Gieg, a. a. O., Rn. 11; Hilger, a. a. O., Rn. 62).
  • VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 80/97

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei der unzulässigen Rüge des Verstoßes

  • VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 50/09

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör iSv Art 15

  • VerfGH Berlin, 20.12.2011 - VerfGH 28/11

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv

  • VerfGH Berlin, 23.08.2012 - VerfGH 193/10

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde: Versagung einer Pauschvergütung für den

  • OLG Hamm, 13.11.2003 - 4 Ws 576/03

    Rechtsmittel gegen Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit bei Fehlen der

  • VerfGH Berlin, 09.11.2016 - VerfGH 7/15

    Unzulässige und unbegründete Verfassungsbeschwerde; keine Verletzung der

    Subsidiarität geht damit in formeller Hinsicht über das Gebot der Rechtswegerschöpfung insoweit hinaus, als ein Beschwerdeführer von der Geltendmachung eines Grundrechtsverstoßes auch dann abgeschnitten ist, wenn er es zu vertreten hat, dass dieser auf dem Rechtsweg nicht beseitigt wurde (Beschlüsse vom 1. Juli 2014, a. a. O., und vom 13. August 2013 - VerfGH 98/11 - Rn. 9 m. w. N.), etwa weil er einen nicht aussichtslos erscheinenden Rechtsbehelf nicht eingelegt oder wieder zurückgenommen (Beschluss vom 1. Juli 2014, a. a. O., Rn. 13) oder nicht begründet hat (Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 116/10 - Rn. 14).

    Formelle Fehler im fachgerichtlichen Verfahren führen grundsätzlich auch zum verfassungsverfahrensrechtlichen Rügeverlust (vgl. Beschluss vom 23. Januar 2013, a. a. O., Rn. 14 f.; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 10. November 2015, a. a. O., Rn. 10) und beschränken einen Beschwerdeführer gegebenenfalls auf die verfassungsgerichtliche Prüfung der Anwendung des Verfahrensrechts durch die Fachgerichte.

  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 128/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung der Unschuldsvermutung (Art 9 Abs

    Die zunächst durch die Zustellung des angefochtenen Beschlusses vom 25. Juni 2012 in Lauf gesetzte Beschwerdefrist wurde durch die Einlegung der sofortigen Beschwerde unterbrochen und durch die Zustellung der Beschwerdeentscheidung des Landgerichts vom 4. September 2012 erneut in Gang gesetzt (vgl. Beschlüsse vom 26. September 1996 - VerfGH 76/95 - LVerfGE 5, 30 , und vom 23. Januar 2013 - VerfGH 116/10 -, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 24).
  • KG, 06.02.2019 - 4 Ws 1/19

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Ablehnung der Unterbringung im

    bb) Nach überwiegender Auffassung in der Literatur und Rechtsprechung, die auch der Rechtsprechung des Senats entspricht und an der der Senat festhält, folgt aus der Bindungswirkung des § 464 Abs. 3 Satz 2 StPO weiterhin, dass das Beschwerdegericht die rechtliche Wertung, auf der die Hauptentscheidung beruht, nicht in Frage stellen darf (vgl. Senat aaO; VerfGH Berlin BeckRS 2013, 48388; OLG Stuttgart MDR 1984, 512; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 286; OLG Karlsruhe VRS 50, 273; OLG Schleswig MDR 1979, 165; Kunz aaO Rnr. 60; Cornelius aaO Rnr. 16; D. Meyer, StrEG 10. Auflage, § 8 Rnr. 54; Grommes aaO; Hilger aaO; Gieg in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Auflage, § 464 Rnr. 11; jeweils m.w.N.; aA KG NStZ-RR 2016, 62 und ihm folgend Meyer-Goßner/Schmitt aaO).
  • VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 177/14

    Verfassungsmäßigkeit der Haftfortdauer trotz Missachtung der Höchstfrist des §

    Dazu ist es erforderlich, ein Rechtsmittel nicht nur einzulegen, sondern auch so zu begründen, dass die Überprüfung seiner Einwände durch das Fachgericht gewährleistet ist (vgl. Beschlüsse vom 13. August 2013 - VerfGH 148/11 -, wie die nachfolgend zitierte Entscheidung abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 13 m. w. N., und vom 23. Januar 2013 - VerfGH 116/10 - Rn. 14; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 13.08.2013 - VerfGH 62/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art 15 Abs 1

    Daher reicht es beispielsweise nicht aus, ein an sich statthaftes Rechtsmittel oder einen statthaften Rechtsbehelf nur einzulegen; vielmehr müssen diese auch hinreichend begründet worden sein und alle sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllen (vgl. Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 116/10 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 14; st. Rspr.).

    b) Da die Anhörungsrüge aus den dargelegten Gründen nicht offensichtlich unzulässig war, unterbrach sie die Frist des § 51 Abs. 1 VerfGHG für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde, die mit der Bekanntgabe des Anhörungsrügebeschlusses neu zu laufen begann (vgl. Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 116/10 - Rn. 24).

  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 175/13

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen über Ausweisung;

    Entsprechendes gilt in Fällen, in denen der Beschwerdeführer ein Anhörungsrügeverfahren zwar betrieben, dieses aber nicht ordnungsgemäß durchgeführt - etwa nicht hinreichend begründet - hat (vgl. Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 116/10 - Rn. 14; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 6/14

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde: Mangelnde Darlegung der - ohnehin nur

    Anders wird dies lediglich für gesetzlich nicht geregelte Rechtsbehelfe wie namentlich die Gegenvorstellung beurteilt (Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 116/10 - Rn. 25; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 25. November 2008 - 1 BvR 848/07 -, BVerfGE 122, 190 = juris Rn. 32 ff., und 9. Februar 2012 - 1 BvR 289/12 -, juris Rn. 10).
  • VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 31/14

    Verwerfungsbeschluss - Nichtwahrung der Verfassungsbeschwerdefrist durch

    Die Beschwerdefrist des § 51 Abs. 1 VerfGHG wird nur dann durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs unterbrochen und mit der Zustellung der Entscheidung darüber erneut in Gang gesetzt (vgl. Beschlüsse vom 26. September 1996 - VerfGH 76/95 - LVerfGE 5, 30 und 23. Januar 2013 - VerfGH 116/10 - Rn. 24), wenn der Rechtsbehelf nicht erkennbar offensichtlich unzulässig oder offensichtlich aussichtslos war (vgl. Beschluss vom 20. November 2007 - VerfGH 137/04 - Rn. 36; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 31. August 2011 - 2 BvR 1979/08 -, juris Rn. 10 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 27.10.2021 - VerfGH 35/21

    Verfassungsbeschwerde gegen Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht unzulässig -

    Der in § 49 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof - VerfGHG - zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität verlangt von dem Beschwerdeführer, vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofes über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden und zumutbaren rechtlichen Möglichkeiten zu ergreifen, um auf diese Weise eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes zu erwirken oder es gar nicht erst zu einem Verfassungsverstoß kommen zu lassen (Beschluss vom 1. Juli 2015 - VerfGH 95/15 - Rn. 10 m. w. N.; st. Rspr.; die hier zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes sind abrufbar unter gesetze.berlin.de).Daher reicht es nicht aus, ein an sich statthaftes Rechtsmittel oder einen statthaften Rechtsbehelf nur einzulegen; vielmehr müssen diese auch hinreichend begründet worden sein und alle sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllen (Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 116/10 - Rn. 14; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 13.08.2013 - VerfGH 98/11

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung der Berufung in Verfahren

    Im Übrigen legt der Beschwerdeführer nicht hinreichend dar, dass die Verfassungsbeschwerde mit dem in § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität im Einklang steht, welcher von dem Beschwerdeführer verlangt, vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofs über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren rechtlichen Möglichkeiten zu ergreifen, um auf diese Weise eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 116/10 - Rn. 12; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 01.07.2015 - VerfGH 95/15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Wiedereinsetzungsentscheidung im

  • VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 7/14

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde: Mangelnde Darlegung der - ohnehin nur

  • VerfGH Berlin, 23.02.2022 - VerfGH 149/20

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde (§ 49 Abs 2 S 1

  • VerfGH Berlin, 13.08.2013 - VerfGH 148/11

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde: Nichtwahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes

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