Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 9/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2139
VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 9/12 (https://dejure.org/2013,2139)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 23.01.2013 - VerfGH 9/12 (https://dejure.org/2013,2139)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - VerfGH 9/12 (https://dejure.org/2013,2139)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,2139) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 95 Abs 2 BVerfGG
    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Übergehen von Sachvortrag zur formellen Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Übergehen des Sachvortrags zur formellen Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sachvortrag nicht beachtet: Rechtliches Gehör verletzt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.04.2008 - VIII ZR 84/07

    Kein Neubeginn der Abrechungsfrist für die Betriebskostenabrechnung durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 9/12
    Gegen diesen Beschluss erhob die Beschwerdeführerin eine weitere Anhörungsrüge und führte unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9.April 2008 - VIII ZR 84/07 - (NJW 2008, 2258) aus, dass die Abrechnung formell unwirksam gewesen sei.
  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 9/12
    Zu dem mit der Verfassungsbeschwerde nicht gerügten Absehen von einer mündlichen Verhandlung bemerkt der Verfassungsgerichtshof, dass die Auffassung des Amtsgerichts in seinem ersten Anhörungsrügebeschluss, hierauf komme es bei Berücksichtigung des in einer mündlichen Verhandlung beabsichtigten Sachvortrags nach § 321a ZPO "nicht in entscheidungserheblicher Weise" an, wenn die Entscheidung im Ergebnis nicht anders ausgefallen wäre, verfassungsrechtlich nicht haltbar sein dürfte (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 5. April 2012 - 2 BvR 2126/11 - NJW 2012, 2262 m. w. N. auch zum Recht auf mündliche Verhandlung nach Art. 6 EMRK).
  • VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 204/04

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Berücksichtigung von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 9/12
    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat, es sei denn, aus den Umständen des einzelnen Falles ergibt sich eindeutig anderes (Beschluss vom 20. August 2008 - VerfGH 204/04, 204 A/04 - Rn. 39; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 14/05

    Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 9/12
    Diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (Beschluss vom 4. März 2009 - VerfGH 14/05 - Rn. 13; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 127/10

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung; Nachholung der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 9/12
    Ein solcher Umstand ist etwa gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt, sofern die Frage nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder der Parteivortrag offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. Beschluss vom 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 21 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 06.08.2013 - VerfGH 147/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 9/12 - Rn. 11; st. Rspr.).

    Ein solcher Umstand ist etwa gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt, sofern die Frage nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder der Parteivortrag offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 2013, a. a. O. - und 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 21 m. w. N.; st. Rspr.).

  • VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 155/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Das Gericht muss danach die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen (Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 9/12 - Rn. 11; st. Rspr.).

    Für die grundsätzlich gerechtfertigte Annahme, dass ein Gericht auch in der Entscheidung nicht ausdrücklich erwähntes Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (vgl. Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 9/12 - Rn. 11; st. Rspr.), ist von vornherein kein Raum, wenn es - wie hier - bereits die Stellung als Verfahrensbeteiligter unerwähnt gelassen hat.

  • VerfGH Berlin, 01.07.2015 - VerfGH 200/14

    Keine entscheidungserhebliche Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör im

    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte dazu, die tatsächlichen und rechtlichen Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 9/12 - Rn. 11; st. Rspr.).

    Dies gilt insbesondere für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbare Entscheidungen (Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 9/12 - Rn. 11; st. Rspr., vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11 -, juris Rn. 14 m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 01.07.2015 - VerfGH 153/14

    Keine entscheidungserhebliche Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör im

    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte dazu, die tatsächlichen und rechtlichen Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 9/12 - Rn. 11; st. Rspr.).

    Dies gilt insbesondere für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbare Entscheidungen (Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 9/12 - Rn. 11; st. Rspr., vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11 -, juris Rn. 14 m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 145/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag

    Das Gericht muss danach die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen (Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 9/12 -, wie alle zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 11; st. Rspr.).

    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 9/12 - Rn. 11; st. Rspr.).

  • VerfGH Berlin, 20.11.2013 - VerfGH 122/13

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen vorläufige Übertragung des

    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat, es sei denn, aus den Umständen des einzelnen Falles ergibt sich eindeutig anderes (Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 9/12 - Rn. 11; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 13.08.2013 - VerfGH 62/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art 15 Abs 1

    Das gilt auch für den Fall, dass eine mündliche Verhandlung von Gesetzes wegen stattzufinden hat, einem Verfahrensbeteiligten aber die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit zur Äußerung in dieser Verhandlung dadurch versagt wird, dass das Gericht überraschend ohne mündliche Verhandlung entscheidet (vgl. Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 9/12 - Rn. 16; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 5. April 2012 - 2 BvR 2126/11 -, juris Rn. 21 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht