Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 23.05.2006 - VerfGH 82/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,38117
VerfGH Berlin, 23.05.2006 - VerfGH 82/06 (https://dejure.org/2006,38117)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 23.05.2006 - VerfGH 82/06 (https://dejure.org/2006,38117)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - VerfGH 82/06 (https://dejure.org/2006,38117)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,38117) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 59/06

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf Rundfunkfreiheit des Senders

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.05.2006 - VerfGH 82/06
    Auf die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin hin hob der Verfassungsgerichtshof diese Entscheidung durch Beschluss vom 25. April 2006 - VerfGH 59/06 - wegen Verletzung des Grundrechts der Meinungsfreiheit der Beschwerdeführerin auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück.

    Zweifel an der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bestehen nicht; der Verfassungsgerichtshof verweist insoweit auf seine Ausführungen zur Rechtswegerschöpfung und Grundrechtsfähigkeit der Beschwerdeführerin in den Beschlüssen vom 5. April 2006 (VerfGH 59 A/06) und 25. April 2006 (VerfGH 59/06), die auch im vorliegenden Verfahren Gültigkeit haben.

    Die angegriffene Entscheidung des Landgerichts vom 11. Mai 2006 enthält entgegen § 30 Abs. 1 VerfGHG die vom Verfassungsgerichtshof im Beschluss vom 25. April 2006 (VerfGH 59/06) geforderte nachvollziehbare Grundrechtsabwägung nicht und verletzt deshalb erneut die in Art. 14 Abs. 1 der Verfassung von Berlin - VvB - verbürgte Meinungsfreiheit der Beschwerdeführerin.

  • BVerfG, 17.09.2003 - 1 BvR 825/99

    Zur Verfassungsmäßigkeit eines presserechtlichen Gegendarstellungsbegehrens nach

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.05.2006 - VerfGH 82/06
    Im vorliegenden Fall hatte das Landgericht demnach bei der - mangels ausdrücklicher gesetzlicher Glossierungsbeschränkung im BlnBraRStV - auslegungsbedürftigen Frage, ob es sich bei der redaktionellen Anmerkung der Beschwerdeführerin zu der am 22. März 2006 ausgestrahlten Gegendarstellung des Beteiligten zu 2. um eine zulässige Erwiderung oder wegen des Inhalts oder der Art und Weise der Erwiderung um eine unzulässige 'Entwertung' der Gegendarstellung handelte, eine Abwägung zwischen dem durch die Gegendarstellung geschützten Persönlichkeitsrecht des Beteiligten zu 2. sowie der Meinungsfreiheit der Beschwerdeführerin zu treffen (vgl. zum Abwägungsgebot in Gegendarstellungsfällen BVerfGE 97, 125 (150 f.); 97, 157 (167); NJW 2004, 1235 f.).
  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94

    Saarländisches Pressegesetz

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.05.2006 - VerfGH 82/06
    Im vorliegenden Fall hatte das Landgericht demnach bei der - mangels ausdrücklicher gesetzlicher Glossierungsbeschränkung im BlnBraRStV - auslegungsbedürftigen Frage, ob es sich bei der redaktionellen Anmerkung der Beschwerdeführerin zu der am 22. März 2006 ausgestrahlten Gegendarstellung des Beteiligten zu 2. um eine zulässige Erwiderung oder wegen des Inhalts oder der Art und Weise der Erwiderung um eine unzulässige 'Entwertung' der Gegendarstellung handelte, eine Abwägung zwischen dem durch die Gegendarstellung geschützten Persönlichkeitsrecht des Beteiligten zu 2. sowie der Meinungsfreiheit der Beschwerdeführerin zu treffen (vgl. zum Abwägungsgebot in Gegendarstellungsfällen BVerfGE 97, 125 (150 f.); 97, 157 (167); NJW 2004, 1235 f.).
  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.05.2006 - VerfGH 82/06
    Im vorliegenden Fall hatte das Landgericht demnach bei der - mangels ausdrücklicher gesetzlicher Glossierungsbeschränkung im BlnBraRStV - auslegungsbedürftigen Frage, ob es sich bei der redaktionellen Anmerkung der Beschwerdeführerin zu der am 22. März 2006 ausgestrahlten Gegendarstellung des Beteiligten zu 2. um eine zulässige Erwiderung oder wegen des Inhalts oder der Art und Weise der Erwiderung um eine unzulässige 'Entwertung' der Gegendarstellung handelte, eine Abwägung zwischen dem durch die Gegendarstellung geschützten Persönlichkeitsrecht des Beteiligten zu 2. sowie der Meinungsfreiheit der Beschwerdeführerin zu treffen (vgl. zum Abwägungsgebot in Gegendarstellungsfällen BVerfGE 97, 125 (150 f.); 97, 157 (167); NJW 2004, 1235 f.).
  • OLG Dresden, 06.08.2001 - 4 W 1054/01

    Zulässigkeit eines sog. Redaktionsschwanzes

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.05.2006 - VerfGH 82/06
    Angaben tatsächlicher Art im Anschluss an die Gegendarstellung sollen dagegen grundsätzlich zulässig sein; insbesondere sollen die Medien berechtigt bleiben, auch im Rahmen einer Anmerkung auf der Richtigkeit ihrer früheren Darstellung zu bestehen oder sie zu wiederholen und zu vertiefen (vgl. OLG Dresden, AfP 2001, 523; Soehring, a. a. O., S. 609).
  • LG Oldenburg, 05.11.1985 - 5 O 3335/85
    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.05.2006 - VerfGH 82/06
    Soweit in der redaktionellen Anmerkung zur Erläuterung der Auffassung der Beschwerdeführerin wiederum neue, den Beteiligten zu 2. betreffende Tatsachenbehauptungen aufgestellt wurden (etwa zum Inhalt einer obergerichtlichen Entscheidung), wäre bei der Abwägung auch zu bedenken gewesen, dass insoweit erneut ein Anspruch auf Gegendarstellung durch den Beteiligten zu 2. in Betracht kam (vgl. OLG München, NJW-RR 1999, 965 f., LG Oldenburg, AfP 1986, 80; Wenzel, a. a. O., S. 745; Prinz/Peters, a. a. O., S. 450; Seitz/Schmidt/Schoener, a. a. O., Rn. 437).
  • OLG München, 20.01.1999 - 21 W 3389/98

    Zulässigkeit redaktioneller Anmerkungen zu einer Gegendarstellung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.05.2006 - VerfGH 82/06
    Soweit in der redaktionellen Anmerkung zur Erläuterung der Auffassung der Beschwerdeführerin wiederum neue, den Beteiligten zu 2. betreffende Tatsachenbehauptungen aufgestellt wurden (etwa zum Inhalt einer obergerichtlichen Entscheidung), wäre bei der Abwägung auch zu bedenken gewesen, dass insoweit erneut ein Anspruch auf Gegendarstellung durch den Beteiligten zu 2. in Betracht kam (vgl. OLG München, NJW-RR 1999, 965 f., LG Oldenburg, AfP 1986, 80; Wenzel, a. a. O., S. 745; Prinz/Peters, a. a. O., S. 450; Seitz/Schmidt/Schoener, a. a. O., Rn. 437).
  • BGH, 10.03.1964 - VI ZR 83/63

    Grundsatz der Einwirkung neuer Prozessnormen auf anhängige Verfahren - Anspruch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.05.2006 - VerfGH 82/06
    Dieses auf Mitteilung von Tatsachen bezogene Erwiderungsrecht wird unter anderem daraus gefolgert (vgl. OLG Dresden a. a. O.), dass im Verfahren über den Anspruch auf eine Gegendarstellung eine Prüfung der Wahrheit der in ihr enthaltenen Behauptungen nicht stattfindet (so schon BGH, NJW 1964, 1132 ff.; st. Rspr.).
  • LG Frankfurt/Main, 21.05.1987 - 3 O 72/87
    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.05.2006 - VerfGH 82/06
    Hierbei begegnet der rechtliche Ausgangspunkt des Landgerichts, dass (auch ohne gesetzliche Glossierungsbeschränkung) bei "Entwertung" der Gegendarstellung durch Inhalt oder Form einer redaktionellen Anmerkung der entsprechende Anspruch noch nicht erfüllt sei, sondern die Gegendarstellung erneut - und zwar ohne den unzulässigen Zusatz - auszustrahlen sei, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken... Eine Entwertung der Gegendarstellung durch redaktionelle Anmerkungen wird demnach vor allem bei wertenden Stellungnahmen, etwa hämischen Kommentaren oder sonst herabsetzenden Pauschalurteilen (die Gegendarstellung sei "irreführend" oder "frei erfunden", vgl. etwa OLG Hamburg, AfP 1971, 91 f; LG Frankfurt, NJW-RR 1988, 1022 f.; Soehring, a. a. O., S. 608; Wenzel, a. a. O., S. 745; Prinz/Peters, a. a. O., S. 449 f.) angenommen.
  • VerfGH Berlin, 17.05.2006 - VerfGH 82 A/06

    Erneute einstweilige Anordnung im Presse- und Rundfunkrecht

    Die Antragstellerin wendet sich mit der Verfassungsbeschwerde (VerfGH 82/06) gegen einen Beschluss des Landgerichts Berlin vom 11. Mai 2006, mit dem ihr Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Hinblick auf eine von ihr erhobene und noch nicht entschiedene Vollstreckungsgegenklage vom 29. März 2006 zurückgewiesen wurde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht