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VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 190/01 |
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- BVerfG, 25.01.1961 - 2 BvR 582/60
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Begrenzung des Wahlvorschlagsrechts …
Auszug aus VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 190/01
Dieses Recht kann nicht nur durch den Erlass von Vorschriften über ein Unterschriftenquorum (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 4, 375 ; 5, 77 ; 6, 367, ; 12, 132 ; 67, 65 ; 82, 353 ), sondern auch durch Unterlassungen des Gesetz- oder Verordnungsgebers in Bezug auf den Fortbestand eines derartigen Quorums verletzt werden (vgl. BVerfGE 82, 353 ; ferner BVerfGE 92, 82 ).Nach dem Urteil vom 25. Januar 1961 zum Landtagswahlgesetz des Saarlandes hält sich ein Unterschriftenquorum in den einzelnen Wahlkreisen zwischen 1, 8 und 2, 6 Tausendstel im zulässigen Rahmen (BVerfGE 12, 132 ).
Wie bereits erwähnt, hat das Bundesverfassungsgericht ein Quorum von 2, 6 Tausendstel noch für verfassungsgemäß gehalten (BVerfGE 12, 132 ).
- BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 281/53
Unterschriftenquorum
Auszug aus VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 190/01
In seinem Urteil vom 1. August 1953 zum Bundeswahlgesetz von 1953 hat das Bundesverfassungsgericht ein Unterschriftenquorum von 1 Tausendstel für Landeslisten für zulässig gehalten (BVerfGE 3, 19 ).In derselben Entscheidung hat es festgestellt, dass das 3, 57 Tausendstel entsprechende Erfordernis von 500 Unterschriften für Kreiswahlvorschläge bei durchschnittlich 140.000 Wahlberechtigten im Wahlkreis nicht mehr mit dem Grundsatz der gleichen Wahl vereinbar sei (BVerfGE 3, 19 ).
Damit knüpft er an ein sachliches Kriterium an, denn der sich in der Mitgliedschaft in einem solchen Parlament dokumentierende Wahlerfolg kann regelmäßig als geeigneter und aussagekräftiger Nachweis für die Ernsthaftigkeit der Wahlvorschläge dieser Parteien und für das Vorliegen des erforderlichen Rückhalts unter den Wahlberechtigten angesehen werden (vgl. BVerfGE 3, 19 ; 7, 99 ; 12, 10 ; 82, 353 ; 89, 266 ; 89, 291 ).
- BVerfG, 17.10.1990 - 2 BvE 6/90
Unterschriftenquorum - Vorläufige Suspension von Vorschriften des …
Auszug aus VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 190/01
Dieses Recht kann nicht nur durch den Erlass von Vorschriften über ein Unterschriftenquorum (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 4, 375 ; 5, 77 ; 6, 367, ; 12, 132 ; 67, 65 ; 82, 353 ), sondern auch durch Unterlassungen des Gesetz- oder Verordnungsgebers in Bezug auf den Fortbestand eines derartigen Quorums verletzt werden (vgl. BVerfGE 82, 353 ; ferner BVerfGE 92, 82 ).So hat das Bundesverfassungsgericht das Erfordernis einer bestimmten Unterschriftenzahl für Wahlvorschläge als sachlich gerechtfertigt angesehen, weil und soweit es dazu dienen soll, den Wahlakt auf ernsthafte Bewerber zu beschränken (vgl. BVerfGE 82, 353 m.w.N.), dadurch das Stimmgewicht der einzelnen Wählerstimmen zu sichern und so indirekt der Gefahr der Stimmenzersplitterung vorzubeugen (vgl. BVerfGE 12, 135 ; 14, 121 ; 24, 300 ).
Damit knüpft er an ein sachliches Kriterium an, denn der sich in der Mitgliedschaft in einem solchen Parlament dokumentierende Wahlerfolg kann regelmäßig als geeigneter und aussagekräftiger Nachweis für die Ernsthaftigkeit der Wahlvorschläge dieser Parteien und für das Vorliegen des erforderlichen Rückhalts unter den Wahlberechtigten angesehen werden (vgl. BVerfGE 3, 19 ; 7, 99 ; 12, 10 ; 82, 353 ; 89, 266 ; 89, 291 ).
- BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89
Parteienfinanzierung II
Auszug aus VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 190/01
Es gilt nicht nur für den Wahlvorgang selbst, sondern auch für die Wahlvorbereitung (vgl. BVerfGE 85, 264 ).Diese in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Parteienfinanzierung (vgl. BVerfGE 85, 264 ) entwickelten Grundsätze sind auch in Bezug auf Regelungen über die Zulassung von Wahlvorschlägen der politischen Parteien zu beachten.
- VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 90/95
Auszug aus VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 190/01
Es folgt - mit Einwirkung auch auf das Landesverfassungsrecht - aus Art. 21 GG und verbietet jede staatliche Maßnahme, die den Anspruch einer Partei auf Gleichheit ihrer Wettbewerbschancen willkürlich beeinträchtigt (vgl. Beschlüsse vom 21. September 1995 -VerfGH 12/95 - NJ 1996, 140 und vom 17. März 1997 - VerfGH 90/95 - LVerfGE 6, 32 ).Eingriffe in den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien und in die formale Wahlrechtsgleichheit bedürfen zu ihrer Rechtfertigung eines zwingenden Grundes (vgl. Urteil vom 17. März 1997 - VerfGH 90/95 - LVerfGE 6, 32 m.w.N.).
- BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55
Schwerpunktparteien
Auszug aus VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 190/01
Dieses Recht kann nicht nur durch den Erlass von Vorschriften über ein Unterschriftenquorum (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 4, 375 ; 5, 77 ; 6, 367, ; 12, 132 ; 67, 65 ; 82, 353 ), sondern auch durch Unterlassungen des Gesetz- oder Verordnungsgebers in Bezug auf den Fortbestand eines derartigen Quorums verletzt werden (vgl. BVerfGE 82, 353 ; ferner BVerfGE 92, 82 ).Nach seinem Urteil vom 6. Februar 1956 zum baden-württembergischen Landeswahlgesetz dürfen von noch nicht im Landtag vertretenen Parteien höchstens 150 Unterschriften bei durchschnittlich 67.000 Wahlberechtigten (= 2,24 Tausendstel) verlangt werden (BVerfGE 4, 375 ).
- BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 1/81
Verfassungswidrigkeit des Bremischen Personalvertretungsgesetzes
Auszug aus VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 190/01
Das Erfordernis einer gewissen Zahl von Unterschriften für die Einreichung gültiger Wahlvorschläge beschränkt die Möglichkeit der Wähler, ihr aktives und passives Wahlrecht in möglichst gleicher Weise auszuüben(vgl. BVerfGE 13, 243 ; 28, 220 ; 34, 81 ; 36, 139 ; 60, 162 ). - VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 12/95
Keine Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit politischer Parteien durch …
Auszug aus VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 190/01
Es folgt - mit Einwirkung auch auf das Landesverfassungsrecht - aus Art. 21 GG und verbietet jede staatliche Maßnahme, die den Anspruch einer Partei auf Gleichheit ihrer Wettbewerbschancen willkürlich beeinträchtigt (vgl. Beschlüsse vom 21. September 1995 -VerfGH 12/95 - NJ 1996, 140 und vom 17. März 1997 - VerfGH 90/95 - LVerfGE 6, 32 ). - VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 24/92
Parteifähigkeit juristischer Personen und nicht rechtsfähiger Gebilde - …
Auszug aus VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 190/01
Der Grundsatz der Chancengleichheit hängt dabei auf das engste mit den in Art. 39 Abs. 1, Art. 70 Abs. 1 Satz 1 VvB normierten Grundsätzen der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl zusammen (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 24/92 - LVerfGE 1, 9 ), die ihre Prägung durch das Demokratieprinzip erfahren. - BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvR 315/53
Parteifreie Wählergruppen
Auszug aus VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 190/01
Dieses Recht kann nicht nur durch den Erlass von Vorschriften über ein Unterschriftenquorum (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 4, 375 ; 5, 77 ; 6, 367, ; 12, 132 ; 67, 65 ; 82, 353 ), sondern auch durch Unterlassungen des Gesetz- oder Verordnungsgebers in Bezug auf den Fortbestand eines derartigen Quorums verletzt werden (vgl. BVerfGE 82, 353 ; ferner BVerfGE 92, 82 ). - BVerfG, 07.02.1961 - 2 BvR 45/61
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Begrenzung des Wahlvorschlagsrechts …
- BVerfG, 06.12.1961 - 2 BvR 399/61
Wahlgebietsgröße
- BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvF 1/78
2. Parteispenden-Urteil
- BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57
Sendezeit I
- BVerfG, 23.10.1973 - 2 BvC 3/73
Wahlrecht Auslandsdeutscher
- BVerfG, 23.11.1993 - 2 BvC 15/91
Wahlprüfungsverfahren
- BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvH 1/84
Verfassungsmäßigkeit des im Land Hessen geltenden "Ein-Stimmen-Systems"
- BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvH 1/56
Politische Partei im Organstreit um Kommunalwahlen
- BVerfG, 21.02.1957 - 1 BvR 241/56
Gesamtdeutsche Volkspartei
- BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 5/83
Politische Stiftungen
- BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71
Wahlgleichheit
- BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62
FDP-Sendezeit
- BVerfG, 06.05.1970 - 2 BvR 158/70
Heimatbund Badenerland
- BVerfG, 03.06.1954 - 1 BvR 183/54
Gesamtdeutscher Block
- BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67
Wahlkampfkostenpauschale
- BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75
Wahlwerbesendungen
- BVerfG, 21.10.1993 - 2 BvC 7/91
Unabhängige Arbeiterpartei
- BVerfG, 15.11.1960 - 2 BvR 536/60
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gleichheit der Wahl bei Kommunalwahlen