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   VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 190/01   

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VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 190/01 (https://dejure.org/2003,19249)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 24.01.2003 - VerfGH 190/01 (https://dejure.org/2003,19249)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 24. Januar 2003 - VerfGH 190/01 (https://dejure.org/2003,19249)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 25.01.1961 - 2 BvR 582/60

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Begrenzung des Wahlvorschlagsrechts

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 190/01
    Dieses Recht kann nicht nur durch den Erlass von Vorschriften über ein Unterschriftenquorum (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 4, 375 ; 5, 77 ; 6, 367, ; 12, 132 ; 67, 65 ; 82, 353 ), sondern auch durch Unterlassungen des Gesetz- oder Verordnungsgebers in Bezug auf den Fortbestand eines derartigen Quorums verletzt werden (vgl. BVerfGE 82, 353 ; ferner BVerfGE 92, 82 ).

    Nach dem Urteil vom 25. Januar 1961 zum Landtagswahlgesetz des Saarlandes hält sich ein Unterschriftenquorum in den einzelnen Wahlkreisen zwischen 1, 8 und 2, 6 Tausendstel im zulässigen Rahmen (BVerfGE 12, 132 ).

    Wie bereits erwähnt, hat das Bundesverfassungsgericht ein Quorum von 2, 6 Tausendstel noch für verfassungsgemäß gehalten (BVerfGE 12, 132 ).

  • BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 281/53

    Unterschriftenquorum

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 190/01
    In seinem Urteil vom 1. August 1953 zum Bundeswahlgesetz von 1953 hat das Bundesverfassungsgericht ein Unterschriftenquorum von 1 Tausendstel für Landeslisten für zulässig gehalten (BVerfGE 3, 19 ).

    In derselben Entscheidung hat es festgestellt, dass das 3, 57 Tausendstel entsprechende Erfordernis von 500 Unterschriften für Kreiswahlvorschläge bei durchschnittlich 140.000 Wahlberechtigten im Wahlkreis nicht mehr mit dem Grundsatz der gleichen Wahl vereinbar sei (BVerfGE 3, 19 ).

    Damit knüpft er an ein sachliches Kriterium an, denn der sich in der Mitgliedschaft in einem solchen Parlament dokumentierende Wahlerfolg kann regelmäßig als geeigneter und aussagekräftiger Nachweis für die Ernsthaftigkeit der Wahlvorschläge dieser Parteien und für das Vorliegen des erforderlichen Rückhalts unter den Wahlberechtigten angesehen werden (vgl. BVerfGE 3, 19 ; 7, 99 ; 12, 10 ; 82, 353 ; 89, 266 ; 89, 291 ).

  • BVerfG, 17.10.1990 - 2 BvE 6/90

    Unterschriftenquorum - Vorläufige Suspension von Vorschriften des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 190/01
    Dieses Recht kann nicht nur durch den Erlass von Vorschriften über ein Unterschriftenquorum (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 4, 375 ; 5, 77 ; 6, 367, ; 12, 132 ; 67, 65 ; 82, 353 ), sondern auch durch Unterlassungen des Gesetz- oder Verordnungsgebers in Bezug auf den Fortbestand eines derartigen Quorums verletzt werden (vgl. BVerfGE 82, 353 ; ferner BVerfGE 92, 82 ).

    So hat das Bundesverfassungsgericht das Erfordernis einer bestimmten Unterschriftenzahl für Wahlvorschläge als sachlich gerechtfertigt angesehen, weil und soweit es dazu dienen soll, den Wahlakt auf ernsthafte Bewerber zu beschränken (vgl. BVerfGE 82, 353 m.w.N.), dadurch das Stimmgewicht der einzelnen Wählerstimmen zu sichern und so indirekt der Gefahr der Stimmenzersplitterung vorzubeugen (vgl. BVerfGE 12, 135 ; 14, 121 ; 24, 300 ).

    Damit knüpft er an ein sachliches Kriterium an, denn der sich in der Mitgliedschaft in einem solchen Parlament dokumentierende Wahlerfolg kann regelmäßig als geeigneter und aussagekräftiger Nachweis für die Ernsthaftigkeit der Wahlvorschläge dieser Parteien und für das Vorliegen des erforderlichen Rückhalts unter den Wahlberechtigten angesehen werden (vgl. BVerfGE 3, 19 ; 7, 99 ; 12, 10 ; 82, 353 ; 89, 266 ; 89, 291 ).

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