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   VerfGH Berlin, 24.10.2018 - VerfGH 170/17   

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VerfGH Berlin, 24.10.2018 - VerfGH 170/17 (https://dejure.org/2018,43288)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 24.10.2018 - VerfGH 170/17 (https://dejure.org/2018,43288)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 24. Oktober 2018 - VerfGH 170/17 (https://dejure.org/2018,43288)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 07.04.2005 - 1 BvR 1333/04

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.10.2018 - VerfGH 170/17
    In Fällen, in denen eine angegriffene Entscheidung auf eine vorangegangene andere Entscheidung oder einen Hinweis des Gerichts Bezug nimmt, muss regelmäßig auch die in Bezug genommene Entscheidung bzw. der in Bezug genommene Hinweis eingereicht werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2005 - 1 BvR 1333/04 -, juris Rn. 5).

    In Fällen, in denen eine angegriffene Entscheidung auf eine vorangegangene andere Entscheidung oder einen Hinweis des Gerichts Bezug nimmt, muss regelmäßig auch die in Bezug genommene Entscheidung bzw. der in Bezug genommene Hinweis eingereicht werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2005 - 1 BvR 1333/04 -, juris Rn. 5).

  • VerfGH Berlin, 31.05.2017 - VerfGH 174/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidung - keine

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.10.2018 - VerfGH 170/17
    Maßstab für die verfassungsrechtliche Prüfung einer solchen Entscheidung über die Nichtzulassung eines Rechtsmittels kann sowohl der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 15 Abs. 4 Verfassung von Berlin - VvB - und Justizgewährung aus Art. 7 VvB in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip sein als auch die Garantie des gesetzlichen Richters gemäß Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB (vgl. Beschluss vom 31. Mai 2017 - VerfGH 174/15 - Rn. 30 m. w. N.).

    Nach beiden Maßstäben liegt ein Verfassungsverstoß vor, wenn ein Gericht den Zugang zur Rechtsmittelinstanz versperrt, weil es die Verpflichtung zur Zulassung eines Rechtsmittels willkürlich außer Acht lässt (vgl. Beschluss vom 31. Mai 2017, a. a. O.).

  • BVerfG, 08.12.2017 - 2 BvR 2019/17

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichend substantiierte Beschwerdebegründung (§§ 23

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.10.2018 - VerfGH 170/17
    Eine ausreichende Begründung der Verfassungsbeschwerde setzt unter anderem voraus, dass der Beschwerdeführer - innerhalb der Beschwerdefrist - die angegriffenen Entscheidungen sowie die zugrunde liegenden Rechtsschutzanträge und andere Dokumente, ohne deren Kenntnis sich nicht beurteilen lässt, ob Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte des Beschwerdeführers verletzt wurden, vorlegt oder wenigstens durch detaillierte inhaltliche Wiedergabe zur Kenntnis bringt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2017 - 2 BvR 2019/17 -, juris Rn. 10 m. w. N.).

    Eine ausreichende Begründung setzt unter anderem voraus, dass der Beschwerdeführer - innerhalb der Beschwerdefrist - die angegriffenen Entscheidungen sowie die zugrundeliegenden Rechtsschutzanträge und andere Dokumente, ohne deren Kenntnis sich nicht beurteilen lässt, ob Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte des Beschwerdeführers verletzt wurden, vorlegt oder wenigstens durch detaillierte inhaltliche Wiedergabe zur Kenntnis bringt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2017 - 2 BvR 2019/17 -, juris Rn. 10 m. w. N.).

  • BVerfG, 31.03.2006 - 1 BvR 1750/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Erhebung von Langzeitstudiengebühren in

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.10.2018 - VerfGH 170/17
    Jedoch können sich aus dem Grundsatz des Vertrauensschutzes und dem Verhältnismäßigkeitsprinzip Grenzen ergeben (vgl. Beschluss vom 6. Februar 1998 - 80/96 - Rn. 39; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 31. März 2006 - 1 BvR 1750/01 -, juris Rn. 39 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 29.08.2003 - VerfGH 187/02
    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.10.2018 - VerfGH 170/17
    Zur Erhebung gehört auch die von § 50 VerfGHG geforderte Begründung der Verfassungsbeschwerde (vgl. Beschluss vom 29. August 2003 - VerfGH 187/02 -, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 11; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 06.02.1998 - VerfGH 80/96

    Herabsetzung der Altersgrenze für Prüfingenieure für Baustatik auf 65 Jahre

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.10.2018 - VerfGH 170/17
    Aufgrund der bei der Prüfung der Festlegung des Zeitpunkts auf den 31. März 2014 gebotenen generalisierenden Betrachtungsweise (vgl. Beschluss vom 6. Februar 1998 - VerfGH 80/96 - Rn. 41) waren der individuelle Prüfungsstand der Beschwerdeführerin und ihre individuelle Interessenlage nicht maßgeblich.
  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 175/13

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen über Ausweisung;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.10.2018 - VerfGH 170/17
    Die Verfassungsbeschwerde genügt den Begründungsanforderungen zudem deshalb nicht, weil sie sich weder mit dem der angegriffenen Entscheidung zugrunde liegenden prozessualen Prüfungsmaßstab des § 124 Abs. 2 VwGO noch mit dem insoweit einschlägigen verfassungsgerichtlichen Überprüfungsmaßstab auseinandersetzt (Beschluss vom 20. Juni 2014 - VerfGH 175/13, 175 A/13 - Rn. 15).
  • BVerfG, 30.08.2017 - 1 BvR 1125/17

    Unzureichende Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwerde mangels

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.10.2018 - VerfGH 170/17
    Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Entscheidung angegriffen, mit der ein Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt wurde, kann es erforderlich sein, außer der Nichtzulassungsentscheidung und den Schreiben zur Begründung des Berufungszulassungsantrags die erstinstanzliche Entscheidung vorzulegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. August 2017 - 1 BvR 1125/17 -, juris Rn. 2 ff.).
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