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   VerfGH Berlin, 26.02.2008 - VerfGH 22 A/08   

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VerfGH Berlin, 26.02.2008 - VerfGH 22 A/08 (https://dejure.org/2008,26142)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 26.02.2008 - VerfGH 22 A/08 (https://dejure.org/2008,26142)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 26. Februar 2008 - VerfGH 22 A/08 (https://dejure.org/2008,26142)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Gegendarstellungen von Behörden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung in der Presse hinsichtlich von Ermittlungen gegen Polizisten; Rechtsprechung zum presserechtlichen Gegendarstellungsanspruch; Schutz der Pressefreiheit in der Verfassung von Berlin

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung in der Presse hinsichtlich von Ermittlungen gegen Polizisten; Rechtsprechung zum presserechtlichen Gegendarstellungsanspruch; Schutz der Pressefreiheit in der Verfassung von Berlin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05

    Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 26.02.2008 - VerfGH 22 A/08
    Der grundrechtliche Schutz der Presse umfasst namentlich auch die Befugnis zu bestimmen, welche Themen behandelt und welche Beiträge in eine Ausgabe aufgenommen werden sollen (vgl. zum Bundesrecht BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 - juris Rn. 26).

    Diese haben hierbei jedoch die wertsetzende Bedeutung der von der Entscheidung berührten Grundrechte zu berücksichtigen (vgl. zum Bundesrecht zuletzt etwa BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 - juris Rn. 27 unter Hinweis auf BVerfGE 7, 198 ; 97, 125 ; 117, 244 ).

    Ob das Verfassungsgericht beim Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 31 Abs. 1 VerfGHG an diese einfachrechtliche Sicht gebunden wäre, bedarf keiner Entscheidung (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 45).

    Dieser Eingriff wiegt trotz der inzwischen unstreitigen Unrichtigkeit der beanstandeten Berichterstattung nicht zuletzt auch deshalb schwerer als der Nachteil des Beteiligten zu 3., weil der Abdruck einer Gegendarstellung generell einen nur schwer ausgleichbaren Imageschaden für das zum Abdruck verpflichtete Presseunternehmen bewirken kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 a. a. O. Rn. 40 unter Hinweis auf BVerfG, NJW 1994, 1948).

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus VerfGH Berlin, 26.02.2008 - VerfGH 22 A/08
    Diese haben hierbei jedoch die wertsetzende Bedeutung der von der Entscheidung berührten Grundrechte zu berücksichtigen (vgl. zum Bundesrecht zuletzt etwa BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 - juris Rn. 27 unter Hinweis auf BVerfGE 7, 198 ; 97, 125 ; 117, 244 ).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus VerfGH Berlin, 26.02.2008 - VerfGH 22 A/08
    Diese haben hierbei jedoch die wertsetzende Bedeutung der von der Entscheidung berührten Grundrechte zu berücksichtigen (vgl. zum Bundesrecht zuletzt etwa BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 - juris Rn. 27 unter Hinweis auf BVerfGE 7, 198 ; 97, 125 ; 117, 244 ).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus VerfGH Berlin, 26.02.2008 - VerfGH 22 A/08
    Diese haben hierbei jedoch die wertsetzende Bedeutung der von der Entscheidung berührten Grundrechte zu berücksichtigen (vgl. zum Bundesrecht zuletzt etwa BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 - juris Rn. 27 unter Hinweis auf BVerfGE 7, 198 ; 97, 125 ; 117, 244 ).
  • KG, 09.01.2007 - 9 U 248/06

    Gegendarstellungs-Ankündigung auf der Titelseite

    Auszug aus VerfGH Berlin, 26.02.2008 - VerfGH 22 A/08
    Die Antragstellerin macht damit geltend, zum Abdruck der Gegendarstellung nach einer - allerdings umstrittenen, aber vom Kammergericht im Grundsatz geteilten (vgl. Urteil vom 9. Januar 2007 - 9 U 248/06 - juris Rn. 24) - Rechtsprechung zum presserechtlichen Gegendarstellungsanspruch auch bei mehrgliedrigen, an sich teilbaren Gegendarstellungsbegehren nur "ganz oder gar nicht" verpflichtet zu sein.
  • BVerfG, 19.11.1993 - 1 BvR 1861/93

    Pressefreiheit und Gegendarstellungsanspruch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 26.02.2008 - VerfGH 22 A/08
    Dieser Eingriff wiegt trotz der inzwischen unstreitigen Unrichtigkeit der beanstandeten Berichterstattung nicht zuletzt auch deshalb schwerer als der Nachteil des Beteiligten zu 3., weil der Abdruck einer Gegendarstellung generell einen nur schwer ausgleichbaren Imageschaden für das zum Abdruck verpflichtete Presseunternehmen bewirken kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 a. a. O. Rn. 40 unter Hinweis auf BVerfG, NJW 1994, 1948).
  • VerfGH Berlin, 16.06.1993 - VerfGH 19/93

    Keine ausdrückliche Gewährleistung eines Grundrechts auf Pressefreiheit durch die

    Auszug aus VerfGH Berlin, 26.02.2008 - VerfGH 22 A/08
    Die Antragstellerin kann sich aber für ihre Tätigkeit als Presseorgan ohne sachlichen Unterschied auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit in Art. 14 Abs. 1 VvB berufen, wie der Verfassungsgerichtshof bereits entschieden hat (Beschluss vom 16. Juni 1993 - LVerfGE 1, 99 ).
  • VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 22/08

    Gegendarstellungsbegehren von Behörden

    Auszug aus VerfGH Berlin, 26.02.2008 - VerfGH 22 A/08
    Am 7. Februar 2008 hat die Antragstellerin Verfassungsbeschwerde - VerfGH 22/08 - erhoben, über die noch nicht entschieden ist, und beantragt gleichzeitig.
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