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   VerfGH Berlin, 28.01.1997 - VerfGH 114/96   

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https://dejure.org/1997,21440
VerfGH Berlin, 28.01.1997 - VerfGH 114/96 (https://dejure.org/1997,21440)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 28.01.1997 - VerfGH 114/96 (https://dejure.org/1997,21440)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 28. Januar 1997 - VerfGH 114/96 (https://dejure.org/1997,21440)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.01.1997 - VerfGH 114/96
    Richtig ist auch, daß dieses Grundrecht inhaltsgleich mit der in Art. 103 Abs. 1 GG enthaltenen bundesrechtlichen Verbürgung ist und daher nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs (vgl. u. a. Beschluß vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169) durch die öffentliche Gewalt des Landes Berlin zu beachten sowie in Verfassungsbeschwerdeverfahren beim Verfassungsgerichtshof selbst dann rügefähig ist, wenn die angegriffene Maßnahme - wie hier - in Anwendung von Bundesrecht ergangen ist.
  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.01.1997 - VerfGH 114/96
    Voraussetzung einer begründeten Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist allerdings nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. statt vieler Beschluß vom 10. Februar 1987 - 2 BvR 314/86 - BVerfGE 74, 220, 225 m. w. N.), der sich der Verfassungsgerichtshof für das Berliner Landesrecht anschließt, die (erfolglose) Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Mittel, sich rechtliches Gehör zu verschaffen.
  • VerfGH Berlin, 20.08.1997 - VerfGH 46/97

    Überprüfung einer arbeitsgerichtlichen Entscheidung am Maßstab des Grundrechts

    Es gilt, dem jeweiligen Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich im gerichtlichen Verfahren mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. etwa Beschluss vom 28. Januar 1997 - VerfGH 114/96 -).
  • VerfGH Berlin, 26.05.2005 - VerfGH 109/03
    Auch eine Überraschungsentscheidung ist darin nicht zu sehen, da das Kammergericht keinen bis zu seiner Entscheidung nicht erörterten Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit keine Wendung gegeben hat, mit der der Beschwerdeführer nach dem bis zu diesem Zeitpunkt gegebenen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. Beschluss vom 28. Januar 1997 - VerfGH 114/96 - LVerfGE 6, 19 ).
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