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   VerfGH Berlin, 28.09.2016 - VerfGH 135/15   

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https://dejure.org/2016,34082
VerfGH Berlin, 28.09.2016 - VerfGH 135/15 (https://dejure.org/2016,34082)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 28.09.2016 - VerfGH 135/15 (https://dejure.org/2016,34082)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 28. September 2016 - VerfGH 135/15 (https://dejure.org/2016,34082)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung rechtlichen Gehörs (Art 91 Abs 1 Verf BE) durch Nichterteilung eines rechtlichen Hinweises nach § 139 Abs 2 S 2 ZPO

  • verkehrslexikon.de

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichterteilung eines rechtlichen Hinweises nach § 139 Abs. 2 Satz 2 ZPO zur Höhe der Sachverständigenkosten

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Gutachterkosten bei Bagatellschaden - ggf. rechtlicher Hinweis erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 22/12

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.09.2016 - VerfGH 135/15
    Ob eine Überraschungsentscheidung anzunehmen ist, richtet sich danach, was den Beteiligten in einer konkreten prozessualen Situation billigerweise an Vorausschau zugemutet werden konnte (Beschluss vom 31. Mai 2013 - VerfGH 22/12 - Rn. 9 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 179/12

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch unterbliebene Beweisaufnahme

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.09.2016 - VerfGH 135/15
    Es soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (Beschluss vom 15. Januar 2014 - VerfGH 179/12 - Rn. 8; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 13.08.2013 - VerfGH 62/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art 15 Abs 1

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.09.2016 - VerfGH 135/15
    a) Der in Art. 15 Abs. 1 VvB enthaltene, mit Art. 103 Abs. 1 GG inhaltsgleiche Anspruch auf rechtliches Gehör garantiert den Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage vor Erlass der Entscheidung zu äußern (Beschluss vom 13. August 2013 - VerfGH 62/12 -, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 16; st. Rspr.).
  • LG Darmstadt, 05.07.2013 - 6 S 34/13

    Bagatellschaden: Erstattung der Sachverständigenkosten bei älterem Fahrzeug

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.09.2016 - VerfGH 135/15
    Zudem wird aktuell in Rechtsprechung und Literatur auch ausdrücklich die von der Beschwerdeführerin vorgebrachte Ansicht vertreten, dass die Erforderlichkeit einer Gutachtenerstellung nicht allein vom bloßen Reparaturwert abhänge, sondern auch bei einem im Raum stehenden wirtschaftlichen Totalschaden anzunehmen sei (vgl. LG Darmstadt, Urteil vom 5. Juli 2013 - 6 S 34/13 -, juris Rn. 18 ff.; Oetker a. a. O.).
  • VerfGH Berlin, 06.08.2013 - VerfGH 147/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.09.2016 - VerfGH 135/15
    Anderes gilt aber dann, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (Beschlüsse vom 20. August 2008 - VerfGH 204/04, 204 A/04 - Rn. 54 und vom 6. August 2013 - VerfGH 147/12 - Rn. 26 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 127/10

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung; Nachholung der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.09.2016 - VerfGH 135/15
    Die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs kann nur dann Erfolg haben, wenn die angegriffene Entscheidung auf einem Verstoß gegen Art. 15 Abs. 1 VvB beruht, d. h. wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Gehörsgewährung das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst und letztlich zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (Beschluss vom 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 22 m. w. N.; st. Rspr.).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.09.2016 - VerfGH 135/15
    Der Bundesgerichtshof ging in einem Urteil vom 30. November 2004 - VI ZR 365/03 - lediglich davon aus, dass die Verneinung eines Bagatellschadens bei einem Betrag von über 715 Euro revisionsrechtlich nicht zu beanstanden sei (juris Rn. 19).
  • VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 204/04

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Berücksichtigung von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.09.2016 - VerfGH 135/15
    Anderes gilt aber dann, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (Beschlüsse vom 20. August 2008 - VerfGH 204/04, 204 A/04 - Rn. 54 und vom 6. August 2013 - VerfGH 147/12 - Rn. 26 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 25.01.2023 - VerfGH 115/21

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör aus Art 15 Abs 1 VvB (RIS: Verf BE)

    des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. Beschlüsse vom 11. Oktober 2017 - VerfGH 179/15 - Rn. 43, und vom 28. September 2016 - VerfGH 135/15 - Rn. 9 m. w. N.; st. Rspr.).

    Die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs kann nur dann Erfolg haben, wenn die angegriffene Entscheidung auf einem Verstoß gegen Art. 15 Abs. 1 VvB beruht, d. h. wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Gehörsgewährung das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst und letztlich zu einer anderen, für die Beschwerdeführerin günstigeren Entscheidung geführt hätte (Beschluss vom 28. September 2016 - VerfGH 135/15 - Rn. 15 m. w. N.; st. Rspr.).

  • VerfGH Berlin, 22.03.2023 - VerfGH 71/22

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 15 Abs 1 VvB ) durch

    Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich als Überraschungsentscheidung und damit als Verletzung des in Art. 15 Abs. 1 VvB gewährten Anspruchs auf rechtliches Gehör dar, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis einen bis dahin nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. Beschlüsse vom 25. Januar 2023 - VerfGH 115/21, vom 11. Oktober 2017 - VerfGH 179/15 - Rn. 43, vom 28. September 2016 - VerfGH 135/15 - Rn. 9 und vom 11. April 2014 - VerfGH 155/12 - Rn. 14; st. Rspr.).

    Die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs kann nur dann Erfolg haben, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen, für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung geführt hätte (Beschlüsse vom 25. Januar 2023 - VerfGH 115/21 - und vom 28. September 2016 - VerfGH 135/15 - Rn. 15 m.w.N.; st Rspr.).

  • VerfGH Berlin, 21.06.2023 - VerfGH 189/21

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör aus Art 15 Abs 1 VvB (RIS: Verf BE)

    Die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs kann nur dann Erfolg haben, wenn die angegriffene Entscheidung auf einem Verstoß gegen Art. 15 Abs. 1 VvB beruht, d. h. wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Gehörsgewährung das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen rechtlichen Würdigung veranlasst und letztlich zu einer anderen, für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung geführt hätte (Beschluss vom 28. September 2016 - VerfGH 135/15 - Rn. 15 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 30.10.2019 - VerfGH 82/17

    Über Erstattungsfähigkeit der Sachverständigenkosten bei geringem Sachschaden

    Auf die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin hob der Verfassungsgerichtshof das Urteil mit Beschluss vom 28. September 2016 - VerfGH 135/15 - (wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes unter www.gerichtsentscheidungen.berlinbrandenburg.de abrufbar) wegen Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör auf.
  • VerfGH Berlin, 10.04.2019 - VerfGH 94/18

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 15 Abs 1 Verf BE) durch

    Eine gerichtliche Entscheidung ohne vorherige Durchführung einer mündlichen Verhandlung stellt sich dabei als überraschend im Sinn eines Gehörsverstoßes dar, wenn sie dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter -selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. Beschlüsse vom 11. Oktober 2017 - VerfGH 179/15 - Rn. 43, und vom 28. September 2016 - VerfGH 135/15 - Rn. 9 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 22.03.2023 - VerfGH 24/21

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör aus Art 15 Abs 1 VvB (RIS: Verf BE)

    Dies ist der Fall, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Gehörsgewährung das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst hätte (Beschluss vom 28. September 2016 - VerfGH 135/15 - Rn. 15 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 03.11.2021 - VerfGH 132 A/21
    15 Abs. 1 VvB verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (Beschlüsse vom 28. September 2016 - VerfGH 135/15 - Rn. 918 und vom Februar 2015 - VerfGH 151/14 - Rn. 11; st. Rspr.), nicht aber dazu, alle Einzelpunkte des Vorbringens auch ausführlich zu bescheiden (vgl. Beschluss vom 31. Mai 2017 - VerfGH 174/15 - Rn. 23 m. w. N.; st. Rspr.; BGH, Urteil vom 14. April 2016 - IX ZR 197/15 -, Rn. 23, juris).
  • VerfGH Berlin, 14.04.2021 - VerfGH 162/20

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 15 Abs 1 VvB ) durch

    Das Gebot rechtlichen Gehörs soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Vorbringens der Beteiligten haben (vgl. Beschluss vom 28. September 2016 - VerfGH 135/15 - Rn. 9; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 11.10.2017 - VerfGH 179/15

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde; keine Verletzung des

    Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich nur dann als Überraschungsurteil und damit als Verletzung des in Art. 15 Abs. 1 VvB inhaltsgleich mit Art. 103 Abs. 1 GG gewährten Anspruchs auf rechtliches Gehör dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (Beschluss vom 28. September 2016 - VerfGH 135/15 - Rn. 9 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 17.03.2021 - VerfGH 37/20

    Fachgerichtliche unzulässige "Überraschungsentscheidung" verletzt Anspruch auf

    Daraus folgt zwar grundsätzlich nicht, dass ein Gericht vor der Entscheidung auf seine Würdigung des Sachverhalts und seine Rechtsauffassung hinweist (Beschluss vom 28. September 2016 - VerfGH 135/15 - Rn. 9); doch liegt eine Überraschungsentscheidung vor, wenn das Gericht einen bis zu seiner Entscheidung nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der der davon betroffene Verfahrensbeteiligte nach dem bis zu diesem Zeitpunkt gegebenen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (Beschluss vom 11. Oktober 2017 - VerfGH 179/15 - Rn. 43).
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