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   VerfGH Berlin, 29.08.1995 - VerfGH 34/95   

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VerfGH Berlin, 29.08.1995 - VerfGH 34/95 (https://dejure.org/1995,10665)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 29.08.1995 - VerfGH 34/95 (https://dejure.org/1995,10665)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 29. August 1995 - VerfGH 34/95 (https://dejure.org/1995,10665)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Leitsatz)

    VerfGHG § 51 Abs. 2; Gesetz über die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen vom 25.9.1987 (GVBl. S. 2370), geändert durch Gesetz vom 3. September 19... 90 (GVBl. S. 1881) § 26 Abs. 1 Nr. 6

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 04.04.1978 - 2 BvR 1108/77

    Inkompatibilität/Kommunal beherrschtes Unternehmen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.08.1995 - VerfGH 34/95
    Sozusagen noch weitergehend ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u.a. Beschluß vom 4. April 1978 - 2 BvR 1108/77 - BVerfGE 48, 64 ff. ) die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Wahlgesetze bei Beschwerdeführern zu bejahen, die im Zeitpunkt der Erhebung der Verfassungsbeschwerde noch keine Wahlkandidaten sind, sondern sich lediglich die Möglichkeit einer Kandidatur für die Zukunft offenhalten wollen; "ob sie dieses Ziel ernsthaft anstreben und vor allem ob sie es bei den Unwägbarkeiten der Politik auch erreichen werden, muß dabei im Ungewissen bleiben" (Benda in: Benda/Klein, Lehrbuch des Verfassungsprozeßrechts, S. 206).
  • BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvR 975/58

    Schatzanweisungen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.08.1995 - VerfGH 34/95
    Der Gesichtspunkt der Rechtssicherheit gebietet es daher, entsprechende (Überprüfungs-) Anträge an eine eng auszulegende Frist zu binden (ebenso zum Bundesrecht Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 6. März 1968 - 1 BvR 975/58 - BVerfGE 23, 153 ).
  • BVerfG, 21.01.1975 - 2 BvR 193/74

    Inkompatibilität/Landtagsmandat

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.08.1995 - VerfGH 34/95
    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 21. Januar 1975 (2 BvR 193/74 - BVerfGE 38, 326 ff. ), in dem es um die Verfassungsbeschwerde eines Landtagsabgeordneten gegen das passive Wahlrecht für die nächste Wahl beschränkende Vorschriften des Gesetzes Nr. 970 über den Landtag des Saarlandes vom 20. Juni 1973 (Amtsbl. S. 517) ging, erkannt, der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde stehe nicht entgegen, daß die Vorschriften "noch nicht in Kraft getreten sind.
  • VerfGH Berlin, 10.11.1994 - VerfGH 90/94

    Unmittelbar gegen Gesetz über die Anerkennung der politisch, rassisch oder

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.08.1995 - VerfGH 34/95
    Es kann dahinstehen, ob dies schon deshalb gilt, weil es sich bei § 26 Abs. 1 Nr. 6 LWahlG um eine Norm handelt, die - danach allerdings nur für d. Westteil der Stadt - ergangen ist, bevor die Möglichkeit, eine landesrechtliche Verfassungsbeschwerde gegen Rechtsvorschriften des Berliner Landesrechts zu erheben, durch das am 2. Dezember 1990 in Kraft getretene Gesetz über den Verfassungsgerichtshof vom 8. November 1990 (GVBl. S. 2246/GVABl. S. 510) eröffnet worden ist (vgl. in diesem Zusammenhang u. a. Beschluß vom 10. November 1994 - VerfGH 90/94 -).
  • BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 128/66

    Ingenieur

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.08.1995 - VerfGH 34/95
    Namentlich beispielsweise bei Berufsregelungen, also bei Fallgestaltungen, in denen es sich um wichtige Ausschnitte aus der Lebensplanung des Einzelnen handelt und mit Blick auf die es deshalb angezeigt ist, frühzeitig Dispositionen zu treffen, hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt (vgl. etwa Beschluß vom 25. Juni 1969 - 2 BvR 128/66 - BVerfGE 26, 246 ) angenommen, für die Erfüllung des Merkmals der Gegenwärtigkeit und damit die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde insoweit reiche aus, wenn der Eintritt der jeweiligen Rechtsfolge mit einem hinreichenden Maß an Gewißheit zu erwarten ist.
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.08.1995 - VerfGH 34/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. so schon Beschluß vom 19. Dezember 1951 - 1 BvR 220/51 - BVerfGE 1, 97 ) setzt die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen einer Rechtsvorschrift u. a. voraus, daß der Beschwerdeführer "gegenwärtig" durch die Norm, deren Verfassungswidrigkeit er behauptet, in einem seiner Grundrechte oder in einem der diesen gleichgestellten Rechte betroffen wird.
  • BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83

    Bundesärzteordnung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.08.1995 - VerfGH 34/95
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht zum Bundesrecht wiederholt (vgl. etwa Beschluß vom 12. Dezember 1994 - 1 BvR 1249 u.a./83 BVerfGE 68, 319 f.) angenommen, die Jahresfrist des (dem § 51 Abs. 2 VerfGHG entsprechenden) § 93 Abs. 3 BVerfGG sei ausnahmsweise dann nicht maßgebend, wenn die angegriffene (Ermächtigungs-)Norm keine konkreten inhaltlichen Festlegungen enthält und diese erst durch den späteren Erlaß anderer Vorschriften geschaffen werden sollen.
  • LSG Hessen, 27.03.2017 - L 9 AS 331/15

    § 103 Abs. 1 SGB X bietet keine Anspruchsgrundlage für ein Erstattungsbegehren

    Hat der Gesetzgeber aber Kreisen und Gemeinden Aufgaben zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung zugewiesen, fällt deren Erledigung grundsätzlich in den Gewährleistungsbereich von Art. 28 Abs. 2 Sätze 1 und 2 GG (BVerfG, Urteil vom 17. Oktober 2014 - 2 BvR 1641/11 - unter Bezugnahme auf BVerfGE 119, 331 , NWVerfGH, Urteil vom 22. September 1992 - VerfGH 3/91 -, NVwZ-RR 1993, S. 486 ; Urteil vom 12. Dezember 1995 - VerfGH 5/94 -, NVwZ 1996, S. 1100; Urteil vom 9. Dezember 1996 - VerfGH 11, 12, 15, 34 u. 37/95 -, NVwZ 1997, S. 793 f. [VerfGH Nordrhein-Westfalen 09.12.1996 - VerfGH 11/95; VerfGH 12/95; VerfGH 15/95; VerfGH 34/95; VerfGH 37/95] ; RhPfVerfGH, Urteil vom 16. März 2001 - VGH 88/00 -, NVwZ 2001, S. 912 [VerfGH Rheinland-Pfalz 16.03.2001 - VGH 8/00] ; SachsAnhVerfG, Urteil vom 8. Dezember 1998 - LVG 10-97 -, NVwZ-RR 1999, S. 393 ; siehe auch Mehde, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 28 Rn. 100 ; Tettinger/Schwarz, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 2, 6. Aufl. 2010, Art. 28 Rn. 231).
  • VerfGH Berlin, 25.01.2001 - VerfGH 89/00

    Wegen Fristversäumung unzulässige Verfassungsbeschwerde der FU Berlin gegen

    Die Verfassungsbeschwerde gegen Gesetze ist wegen der Tragweite eines solchen Angriffs und der regelmäßig über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung aus Gründen der Rechtssicherheit an eine eng auszulegende Frist gebunden (Beschluss vom 29. August 1995 - VerfGH 34/95 - LVerfGE 3, 66 ; vgl. zu der § 51 Abs. 2 VerfGHG entsprechenden Regelung in § 93 Abs. 3 BVerfGG: BVerfGE 23, 153 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 60 A/01
    Ob das Gutachten, dem das Landgericht folgt, unter vollständiger Beachtung der Vorgaben des Wertermittlungsrechts erstellt wurde und ob gegebenenfalls eine fehlerhafte Rechtsanwendung schon im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln wäre (vgl. Beschluß vom 25. April 1994 -VerfGH 34/95 - LVerfGE 2, 16 ; st. Rspr.), bedarf der näheren Prüfung im Hauptsacheverfahren.
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