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   VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 56 A/01, 56/01   

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https://dejure.org/2001,19615
VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 56 A/01, 56/01 (https://dejure.org/2001,19615)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 29.08.2001 - VerfGH 56 A/01, 56/01 (https://dejure.org/2001,19615)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 29. August 2001 - VerfGH 56 A/01, 56/01 (https://dejure.org/2001,19615)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 56 A/01
    Eine Verletzung dieses Prozessgrundrechts ist jedoch nur feststellbar, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass erhebliches Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung erwogen wurde (Beschlüsse vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 , vom 26. Juni 1997 - VerfGH 40/97 - und vom 26. Oktober 2000 - VerfGH 54/00 - st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 22, 267 ; 47, 182 ; 65, 293 f. ).

    Spezifisches Verfassungsrecht ist aber nicht schon dann verletzt, wenn eine Entscheidung objektiv fehlerhaft sein sollte (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 22, 267 ).

    Die Behauptung, die richterlichen Feststellungen seien falsch oder der Richter habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtig Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen, vermag grundsätzlich einen Verstoß gegen Art. 15 Abs. 1 VvB nicht zu begründen (Beschluss vom 25. Januar 2001 - VerfGH 148/00 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 22, 267 ).

  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 112/96

    Haftung des Mieters wegen schlechter Ausführung von Schönheitsreparaturen;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 56 A/01
    Die Garantie des rechtlichen Gehörs vor Gericht gibt den Beteiligten ein Äußerungsrecht zu den entscheidungserheblichen Tatsachen und Rechtsfragen (Beschlüsse vom 17. Juni 1996 - VerfGH 4/96 - LVerfGE 4, 65 und vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1988 - 2 BvR 1324/87 - NVwZ 1988, 523 ; BVerfGE 86, 133 ).

    Die Nichtberücksichtigung eines als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt nur dann gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs, wenn ihr das Prozessrecht keine Stütze bietet (Beschlüsse vom 17: Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 und vom 18. Mai 2000 - VerfGH 117/98 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 69, 141 ; 69, 145 ).

  • VerfGH Berlin, 17.06.1996 - VerfGH 4/96

    Ablehnung einer vorläufigen ausländerrechtlichen Duldung nach AuslG § 55 Abs 2:

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 56 A/01
    Die Garantie des rechtlichen Gehörs vor Gericht gibt den Beteiligten ein Äußerungsrecht zu den entscheidungserheblichen Tatsachen und Rechtsfragen (Beschlüsse vom 17. Juni 1996 - VerfGH 4/96 - LVerfGE 4, 65 und vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1988 - 2 BvR 1324/87 - NVwZ 1988, 523 ; BVerfGE 86, 133 ).

    will, unterliegen derartige Feststellungen, nicht anders als andere tatsächliche Feststellungen, dem Gebot des rechtlichen Gehörs, demzufolge eine Entscheidung nur auf solche Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden darf, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten (Beschluss vom 17. Juni 1996 - VerfGH 4/96 -LVerfGE 4, 65 m. w. N.).

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