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   VerfGH Berlin, 29.08.2003 - VerfGH 101/03, 101 A/03   

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https://dejure.org/2003,26287
VerfGH Berlin, 29.08.2003 - VerfGH 101/03, 101 A/03 (https://dejure.org/2003,26287)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 29.08.2003 - VerfGH 101/03, 101 A/03 (https://dejure.org/2003,26287)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 29. August 2003 - VerfGH 101/03, 101 A/03 (https://dejure.org/2003,26287)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsrechtlich gebotene Revisionszulassung; kein verfassungsrechtliches Gebot zu Rechtsgespräch und Hinweis auf Rechtsauffassung des Gerichts; fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs; Mietzahlung durch Sozialamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 112/96

    Haftung des Mieters wegen schlechter Ausführung von Schönheitsreparaturen;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.08.2003 - VerfGH 101/03
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs, dass die Unterlassung einer gesetzlich gebotenen Vorlage an ein übergeordnetes Gericht einen Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters darstellen kann (vgl. Beschluss vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 m. w. N.).

    Allerdings ist ein Gericht verfassungsrechtlich grundsätzlich weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet (vgl. Beschluss vom 17. Dezember 1997, a.a.O., S. 58 m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.08.2003 - VerfGH 101/03
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör, der in Art. 15 Abs. 1 VvB in Übereinstimmung mit Art. 103 GG gewährleistet wird, verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 m. w. N., st. Rspr.).

    Eine Verletzung dieses Prozessgrundrechts ist jedoch dann feststellbar, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen oder Rechtsausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden sind; ein solcher Umstand ist gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1995, a.a.O., S. 116 f., vom 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 und vom 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - NZM 2001, 87 m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94

    Amtsgerichtliche Entscheidung zur Bemessung des Schadensersatzes wegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.08.2003 - VerfGH 101/03
    Denn ein Verstoß gegen das Gehörsgrundrecht ist nur dann zulässigerweise geltend gemacht, wenn ein Beschwerdeführer darlegt, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte und warum die angegriffene Entscheidung auf dem behaupteten Verfahrensverstoß beruht (vgl. Beschluss vom 11. Januar 1995- VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 ; st. Rspr.).
  • LG Karlsruhe, 14.07.1989 - 9 S 57/89

    Räumung und Herausgabe einer bewohnten Wohnung ; Begründetheit einer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.08.2003 - VerfGH 101/03
    Das Landgericht ist von der in der fachgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur im Zusammenhang mit § 554 Abs. 1 BGB a. F. vorherrschenden Rechtsauffassung ausgegangen, dass ein Mieter sich das Verschulden des Sozialamts wie eigenes Verschulden anrechnen lassen müsse, weil das Sozialamt insofern sein Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB) sei (vgl. nur Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 14. Juli 1989 - 9 S 57/89 - ZMR 1989, 421; Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 19. Februar 1993 -2 S 345/92 - ZMR 1993, 571; implizit auch vorgenannten Rechtsentscheid des Kammergerichts).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.08.2003 - VerfGH 101/03
    Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO) ist die Revision demnach auch dann zuzulassen, wenn das Berufungsurteil auf einem Rechtsfehler beruht, der geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen; dies ist namentlich der Fall, wenn das Berufungsurteil auf einer Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes in seiner Ausprägung als Willkürverbot oder auf einer Verletzung der Verfahrensgrundrechte des Beschwerdeführers beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02 - NJW 2003, 1943, 1945 ff.).
  • LG Berlin, 09.01.2003 - 61 S 128/02
    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.08.2003 - VerfGH 101/03
    Mit Beschluss vom 27. September 2002 - VerfGH 63/02, 63 A/02 - (GE 2003, 385 = MM 2003, 191), hat der Verfassungsgerichtshof das Teilurteil aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.
  • VerfGH Berlin, 27.09.2002 - VerfGH 63/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch fachgerichtliche Außerachtlassung besonderer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.08.2003 - VerfGH 101/03
    Mit Beschluss vom 27. September 2002 - VerfGH 63/02, 63 A/02 - (GE 2003, 385 = MM 2003, 191), hat der Verfassungsgerichtshof das Teilurteil aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.
  • LG Mönchengladbach, 19.02.1993 - 2 S 345/92
    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.08.2003 - VerfGH 101/03
    Das Landgericht ist von der in der fachgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur im Zusammenhang mit § 554 Abs. 1 BGB a. F. vorherrschenden Rechtsauffassung ausgegangen, dass ein Mieter sich das Verschulden des Sozialamts wie eigenes Verschulden anrechnen lassen müsse, weil das Sozialamt insofern sein Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB) sei (vgl. nur Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 14. Juli 1989 - 9 S 57/89 - ZMR 1989, 421; Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 19. Februar 1993 -2 S 345/92 - ZMR 1993, 571; implizit auch vorgenannten Rechtsentscheid des Kammergerichts).
  • VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 73/99

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung erheblichen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.08.2003 - VerfGH 101/03
    Eine Verletzung dieses Prozessgrundrechts ist jedoch dann feststellbar, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen oder Rechtsausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden sind; ein solcher Umstand ist gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1995, a.a.O., S. 116 f., vom 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 und vom 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - NZM 2001, 87 m. w. N.).
  • KG, 11.12.1997 - 8 REMiet 1354/96

    Fristlose Kündigung des Vermieters; Unpünktliche Mietzahlungen; Verschulden des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.08.2003 - VerfGH 101/03
    Im Hinblick auf den Vortrag der Beschwerdeführerin, das Urteil des Landgerichts weiche von dem Rechtsentscheid des Kammergerichts vom 11. Dezember 1997 - 8 RE-Miet 1354/96 - (NJW 1998, 2455) ab, war dieser Revisionszulassungsgrund zwar in den Blick zu nehmen.
  • VerfGH Berlin, 22.05.1997 - VerfGH 34/97

    Keine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliche

  • VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 9/92

    Mangels Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung unzulässige

  • VerfGH Berlin, 17.10.2006 - VerfGH 209/04

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE und des

    15 Abs. 1 VvB gewährt allerdings keinen Schutz dagegen, dass Instanzgerichte Vorbringen der Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt lassen (Beschluss vom 29. August 2003 - VerfGH 101/03, 101 A/03 -).
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