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   VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 36/02, 36 A/02   

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https://dejure.org/2004,35204
VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 36/02, 36 A/02 (https://dejure.org/2004,35204)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 30.04.2004 - VerfGH 36/02, 36 A/02 (https://dejure.org/2004,35204)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 30. April 2004 - VerfGH 36/02, 36 A/02 (https://dejure.org/2004,35204)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 36/02
    15 Abs. 4 Satz 1 VvB garantiert nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtschutzes; er begründet einen substanziellen Anspruch des Bürgers auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle, bevor vollendete Tatsachen eintreten, die den Rechtsschutz ins Leere laufen lassen (Beschluss vom 8. Juni 1994 - VerfGH 72/93 - zu Art. 19 Abs. 4 GG vgl. BVerfGE 40, 272 ).

    Es ist auch unbedenklich, dass die Anrufung der Gerichte von der Erfüllung bestimmter verfahrensrechtlicher Voraussetzungen abhängig gemacht wird, wobei der Zugang zum Gericht allerdings nicht in unzumutbarer Weise mit sachlich nicht zu rechtfertigenden Gründen erschwert werden darf (Beschlüsse vom 21. Februar 2000 - VerfGH 33/99 - und vom 16. Dezember 1998 - VerfGH 78, 78 A/99 - LVerfGE 9, 70 ; zu Art. 19 Abs. 4 GG s. BVerfGE 40, 272 m.w.N.).

  • VerfGH Berlin, 08.06.1994 - VerfGH 72/93

    Verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im Eilrechtsschutz zur Neueinteilung der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 36/02
    15 Abs. 4 Satz 1 VvB garantiert nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtschutzes; er begründet einen substanziellen Anspruch des Bürgers auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle, bevor vollendete Tatsachen eintreten, die den Rechtsschutz ins Leere laufen lassen (Beschluss vom 8. Juni 1994 - VerfGH 72/93 - zu Art. 19 Abs. 4 GG vgl. BVerfGE 40, 272 ).

    Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerer die ihm auferlegte Belastung wiegt und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (Beschluss vom 8. Juni 1994 - VerfGH 72/93 - für Art. 71 Abs. 2 VvB a.F.; zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 35, 382 ).

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 36/02
    Angesichts der Ausgestaltung des deutschen Verwaltungsprozessrechts und der verfassungsrechtlichen Verfahrensgarantien stellt es keine prinzipielle Verkürzung des durch Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB gewährleisteten Rechtsschutzes oder eine generell unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu den Gerichten dar, wenn ein Ausländer darauf verwiesen wird, seinen Rechtsschutz durch deutsche Gerichte vom Ausland her zu betreiben (Beschluss vom 29. Oktober 1997 - VerfGH 42/97 - unter Hinweis auf BVerfGE 69, 220 ).

    Der Beschwerdeführer trägt auch über die im Hauptsacheverfahren zu klärende abstrakte Rechtsfrage hinaus keine konkreten Umstände vor, die es als verfassungsrechtlich geboten erscheinen lassen, einen Verstoß gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz durch den Sofortvollzug anzunehmen (hierzu vgl. für den Sofortvollzug einer Ausweisungsverfügung: Beschlüsse vom 29. Oktober 1997 - VerfGH 42/97 - und vom 28. Juni 2001 - VerfGH 79/00, 79 A/00 - BVerfGE 69, 220 ).

  • VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 79/00
    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 36/02
    Der Beschwerdeführer trägt auch über die im Hauptsacheverfahren zu klärende abstrakte Rechtsfrage hinaus keine konkreten Umstände vor, die es als verfassungsrechtlich geboten erscheinen lassen, einen Verstoß gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz durch den Sofortvollzug anzunehmen (hierzu vgl. für den Sofortvollzug einer Ausweisungsverfügung: Beschlüsse vom 29. Oktober 1997 - VerfGH 42/97 - und vom 28. Juni 2001 - VerfGH 79/00, 79 A/00 - BVerfGE 69, 220 ).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 36/02
    Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerer die ihm auferlegte Belastung wiegt und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (Beschluss vom 8. Juni 1994 - VerfGH 72/93 - für Art. 71 Abs. 2 VvB a.F.; zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 35, 382 ).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für eine

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 36/02
    Zwar ist dem Beschwerdeführer zuzugeben, dass bei divergierender Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte nicht selten eine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im Hauptsacheverfahren in Betracht kommt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, NVwZ 1993, 465).
  • VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 11/14

    Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung der

    Der vom Beschwerdeführer gerügte Ausschluss einer zusätzlichen Beschwerdemöglichkeit nach § 177 SGG betrifft Bundesrecht, das der Verfassungsgerichtshof nicht zu überprüfen hat; im Übrigen gibt es keinen aus den Grundrechten ableitbaren Anspruch auf einen Instanzenzug (vgl. Beschlüsse vom 19. Dezember 2006 - VerfGH 45/06 - Rn. 46; und vom 30. April 2004 - VerfGH 36/02, 36 A/02 - Rn. 14; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 -, BVerfGE 122, 248 = juris Rn. 67).
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