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   VerfGH Berlin, 31.05.2017 - VerfGH 174/15   

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VerfGH Berlin, 31.05.2017 - VerfGH 174/15 (https://dejure.org/2017,38135)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 31.05.2017 - VerfGH 174/15 (https://dejure.org/2017,38135)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 31. Mai 2017 - VerfGH 174/15 (https://dejure.org/2017,38135)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidung - keine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör (Art 15 Abs 1 VvB ) durch Nichtberücksichtigung von Parteivortrag - keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz und Justizgewährung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.11.2014 - V ZB 131/13

    Grundbuchsache: Unbeschränktes Nutzungsrecht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.05.2017 - VerfGH 174/15
    Gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 15 Abs. 1 VvB habe das Kammergericht verstoßen, weil es sich trotz ihres entsprechenden Vortrages nicht mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. November 2014 - V ZB 131/13 - auseinandergesetzt, zudem nicht erörtert habe, ob mit der nunmehr erfolgten Löschung der Vormerkung aufgrund Eigentumsumtragung sämtliche vormerkungswidrige Verfügungen ex tunc wirksam geworden seien, und auch nicht ihr Vorbringen zur Regelung des § 181 BGB berücksichtigt habe.

    c) Schließlich ist der Anspruch der Beschwerdeführer aus Art. 15 Abs. 1 VvB auch nicht dadurch verletzt, dass sich das Kammergericht nicht mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. November 2014 - V ZB 131/13 - auseinandergesetzt hat.

    Da das Kammergericht aus den oben unter 1.c) genannten Gründen nicht gehalten war, auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. November 2014 - V ZB 131/13 - einzugehen, bestand auch keine Notwendigkeit, gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO die Revision zuzulassen.

  • VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 151/14

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag; keine

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.05.2017 - VerfGH 174/15
    Das Gericht muss danach die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen (Beschluss vom 18. Februar 2015 - VerfGH 151/14 -, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes unter www.gerichts-entscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 11; st. Rspr.).

    Ein solcher Umstand ist etwa gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt, sofern die Frage nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder der Parteivortrag offensichtlich unsubstantiiert war (Beschluss vom 18. Februar 2015 - VerfGH 151/14 - Rn. 11; st. Rspr.).

  • VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 113/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde: Schadensersatz- und Rückabwicklungsansbegehren

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.05.2017 - VerfGH 174/15
    Nach beiden Maßstäben liegt ein Verfassungsverstoß vor, wenn ein Gericht den Zugang zur Rechtsmittelinstanz versperrt, weil es die Verpflichtung zur Zulassung eines Rechtsmittels willkürlich außer Acht lässt (vgl. Beschlüsse vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11, 114/11 - Rn. 28, und vom 31. Mai 2013 - VerfGH 51/11 - Rn. 11; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 2 BvR 612/12 -, juris Rn. 25 m. w. N.).

    Schlechthin unhaltbar und deshalb objektiv willkürlich ist eine Entscheidung nur, wenn sie unter keinem denkbaren Aspekt vertretbar erscheint und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. Beschluss vom 19. März 2013, a. a. O., Rn. 18; st. Rspr.).

  • VerfGH Berlin, 18.05.2016 - VerfGH 63/14

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde; keine Verletzung des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.05.2017 - VerfGH 174/15
    Dies gilt namentlich bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren Entscheidungen (Beschluss vom 18. Mai 2016 - VerfGH 63/14 - Rn. 40 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 17.06.2015 - VerfGH 109/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Überspannung der Anforderungen an die

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.05.2017 - VerfGH 174/15
    Die fehlerhafte Nichtzulassung eines Rechtsmittels kann sowohl als Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz und Justizgewährung aus Art. 7 VvB in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip als auch der Garantie des gesetzlichen Richters gemäß Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB gerügt und geprüft werden (Beschluss vom 17. Juni 2015 - VerfGH 109/14 - Rn. 19 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 30.09.2014 - VerfGH 138/13

    Begründete Verfassungbeschwerde gegen Urteil im Zivilprozess - Verletzung des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.05.2017 - VerfGH 174/15
    Mit Beschluss vom 30. September 2014 - VerfGH 138/13 - gab der Verfassungsgerichtshof der Verfassungsbeschwerde statt und verwies die Sache an das Kammergericht zurück.
  • VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 51/11

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung der Berufung im

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.05.2017 - VerfGH 174/15
    Nach beiden Maßstäben liegt ein Verfassungsverstoß vor, wenn ein Gericht den Zugang zur Rechtsmittelinstanz versperrt, weil es die Verpflichtung zur Zulassung eines Rechtsmittels willkürlich außer Acht lässt (vgl. Beschlüsse vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11, 114/11 - Rn. 28, und vom 31. Mai 2013 - VerfGH 51/11 - Rn. 11; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 2 BvR 612/12 -, juris Rn. 25 m. w. N.).
  • BVerfG, 28.02.2013 - 2 BvR 612/12

    Strafvollzug (Lockerungen; Ausführung zum Sterbebett des Vaters); effektiver

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.05.2017 - VerfGH 174/15
    Nach beiden Maßstäben liegt ein Verfassungsverstoß vor, wenn ein Gericht den Zugang zur Rechtsmittelinstanz versperrt, weil es die Verpflichtung zur Zulassung eines Rechtsmittels willkürlich außer Acht lässt (vgl. Beschlüsse vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11, 114/11 - Rn. 28, und vom 31. Mai 2013 - VerfGH 51/11 - Rn. 11; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 2 BvR 612/12 -, juris Rn. 25 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 22.02.2024 - VerfGH 105/23
    Dies gilt namentlich bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren Entscheidungen (Beschluss vom 31. Mai 2017 - VerfGH 174/15 - Rn. 23 m. w. N.; st. Rspr.).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (Beschlüsse vom 14. April 2021 - VerfGH 162/20 - Rn. 10, vom 21. Oktober 2020 - VerfGH 123/20 - Rn. 16 und vom 31. Mai 2017 - VerfGH 174/15 - Rn. 23; st. Rspr.).

    Geht das Gericht auf eine Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Vortrags nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (Beschlüsse vom 14. April 2021 - VerfGH 162/20 - Rn. 10, vom 21. Oktober 2020 - VerfGH 123/20 - Rn. 16 und vom 31. Mai 2017 - VerfGH 174/15 - Rn. 23; st. Rspr.).

  • VerfGH Berlin, 16.05.2018 - VerfGH 171/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Berufungszurückweisungen

    21 2. Maßstab für die verfassungsrechtliche Prüfung der fehlerhaften Nichtzulassung eines Rechtsmittels kann sowohl der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 15 Abs. 4 VvB und Justizgewährung aus Art. 7 VvB in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip sein als auch die Garantie des gesetzlichen Richters gemäß Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB (vgl. Beschluss vom 31. Mai 2017 - VerfGH 174/15 - abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 30 m. w. N.).

    Nach beiden Maßstäben liegt ein Verfassungsverstoß vor, wenn ein Gericht den Zugang zur Rechtsmittelinstanz versperrt, weil es die Verpflichtung zur Zulassung eines Rechtsmittels willkürlich außer Acht lässt (vgl. Beschluss vom 31. Mai 2017, a. a. O.).

  • VerfGH Berlin, 19.12.2018 - VerfGH 122/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Berufungszurückweisung

    Ein Verstoß gegen die Vorschrift ist anzunehmen, wenn ein Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt, sofern die Frage nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder der Parteivortrag offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. z. B. Beschluss vom 31. Mai 2017 - VerfGH 174/15 - Rn. 23) oder wenn es ein als erheblich angesehenes Beweisangebot übergeht, ohne dass sich im Prozessrecht eine Stütze dafür findet (vgl. z. B. Beschluss vom 16. Dezember 2015 - VerfGH 116/15 - Rn. 11 f.).

    14 Die fehlerhafte Nichtzulassung eines Rechtsmittels kann sowohl als Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 15 Abs. 4 VvB und Justizgewährung aus Art. 7 VvB i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip als auch der Garantie des gesetzlichen Richters gemäß Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB gerügt und geprüft werden (vgl. Beschluss vom 31. Mai 2017, a. a. O., Rn. 30 m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 13.06.2022 - VerfGH 205/20

    Verletzung von Art 7 (Rechtsstaatsprinzip) und Art 15 Abs 5 S 2 VvB (

    - 1 BvR 31/01 -, juris Rn. 11; Beschlüsse vom 31. Mai 2017 - VerfGH 174/15 -, juris Rn. 30 und vom 16. Mai 2018 - VerfGH 171/16 -, juris Rn. 21).
  • VerfGH Berlin, 19.12.2018 - VerfGH 37/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Berufungszurückweisung

    Ein Verstoß gegen die Vorschrift ist anzunehmen, wenn ein Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt, sofern die Frage nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder der Parteivortrag offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. z. B. Beschluss vom 31. Mai 2017 - VerfGH 174/15 - Rn. 23) oder wenn es ein als erheblich angesehenes Beweisangebot übergeht, ohne dass sich im Prozessrecht eine Stütze dafür findet (vgl. z. B. Beschluss vom 16. Dezember 2015 - VerfGH 116/15 - Rn. 11 f.).

    Die fehlerhafte Nichtzulassung eines Rechtsmittels kann sowohl als Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 15 Abs. 4 VvB und Justizgewährung aus Art. 7 VvB i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip als auch der Garantie des gesetzlichen Richters gemäß Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB gerügt und geprüft werden (vgl. Beschluss vom 31. Mai 2017, a. a. O., Rn. 30 m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 14.04.2021 - VerfGH 162/20

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 15 Abs 1 VvB ) durch

    Die Bescheidungspflicht ist insbesondere bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren Entscheidungen begrenzt (vgl. Beschluss vom 31. Mai 2017 - VerfGH 174/15 - Rn. 23 m. w. N.; st. Rspr.).

    Geht das Gericht auf eine Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Vortrags nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. Beschlüsse vom 18. Februar 2015 - VerfGH 151/14 - Rn. 11, vom 31. Mai 2017 - VerfGH 174/15 - Rn. 23 und vom 21. Oktober 2020 - VerfGH 123/20 - Rn. 16; st. Rspr.).

  • VerfGH Berlin, 24.10.2018 - VerfGH 170/17

    Aufhebung eines Magisterstudiengangs - Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen

    Maßstab für die verfassungsrechtliche Prüfung einer solchen Entscheidung über die Nichtzulassung eines Rechtsmittels kann sowohl der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 15 Abs. 4 Verfassung von Berlin - VvB - und Justizgewährung aus Art. 7 VvB in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip sein als auch die Garantie des gesetzlichen Richters gemäß Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB (vgl. Beschluss vom 31. Mai 2017 - VerfGH 174/15 - Rn. 30 m. w. N.).

    Nach beiden Maßstäben liegt ein Verfassungsverstoß vor, wenn ein Gericht den Zugang zur Rechtsmittelinstanz versperrt, weil es die Verpflichtung zur Zulassung eines Rechtsmittels willkürlich außer Acht lässt (vgl. Beschluss vom 31. Mai 2017, a. a. O.).

  • VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 106/20

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Auslagenentscheidung

    Das Gericht muss danach die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen (Beschluss vom 31. Mai 2017 - VerfGH 174/15 - Rn. 23.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 10.04.2019 - VerfGH 94/18

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 15 Abs 1 Verf BE) durch

    Das Gericht muss danach die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen (Beschluss vom 31. Mai 2017 - VerfGH 174/15 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de abrufbar, Rn. 23; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 04.07.2018 - VerfGH 61/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen sorgerechtliche Entscheidung - keine

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt aber dann vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (Beschluss vom 31. Mai 2017 - VerfGH 174/15 - Rn. 23 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 21.10.2020 - VerfGH 123/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf

  • VerfGH Berlin, 22.03.2023 - VerfGH 24/21

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör aus Art 15 Abs 1 VvB (RIS: Verf BE)

  • VerfGH Berlin, 25.01.2023 - VerfGH 115/21

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör aus Art 15 Abs 1 VvB (RIS: Verf BE)

  • VerfGH Berlin, 03.11.2021 - VerfGH 132 A/21
  • VerfGH Berlin, 22.03.2023 - VerfGH 71/22

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 15 Abs 1 VvB ) durch

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