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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - VerfGH 3/19.VB-3, VerfGH 4/19.VB-3   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - VerfGH 3/19.VB-3, VerfGH 4/19.VB-3 (https://dejure.org/2019,15875)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.06.2019 - VerfGH 3/19.VB-3, VerfGH 4/19.VB-3 (https://dejure.org/2019,15875)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3, VerfGH 4/19.VB-3 (https://dejure.org/2019,15875)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Individualverfassungsbeschwerden zu elterlichem Umgangsrecht erfolglos

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (10)

  • AG Bonn, 06.11.2018 - 404 F 190/18
    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - VerfGH 3/19
    Unter dem 13. Juli 2018 beantragte der Beschwerdeführer beim Amtsgericht Bonn - Familiengericht - den Erlass einer einstweiligen Anordnung über sein Umgangs recht mit seiner Tochter (Verfahren 404 F 190/18).

    Mit Beschluss vom 6. November 2018 - 404 F 190/18 - legte das Amtsgericht im Wege der einstweiligen Anordnung fest, dass sich der Lebensmittelpunkt des Kin des bei der Kindesmutter befinde.

    Unter dem24. Januar 2019 erhob der Beschwerdeführer sowohl im einstweiligen Anordnungsverfahren 404 F 190/18 als auch im Hauptsacheverfahren 404 F 259/18 Beschleunigungsrüge.

    Der Beschwerdeführer richtet seine Verfassungsbeschwerde gegen die Be schlüsse des Amtsgerichts vom 6. November 2018 - 404 F 190/18 und 404 F 259/18 - sowie gegen die unterbliebene Bescheidung seines Antrages vom 14. Dezember 2018 auf Anordnung einer besonderen Umgangsregelung für die Weihnachtsferien 2018/2019.

    Der Beschwerdeführer beanstandet darüber hinaus die Verfahrensdauer des einstweiligen Anordnungsverfahrens 404 F 190/18 und des Hauptsacheverfahrens 404 F 259/18.

    Soweit der Beschwerdeführer beanstandet, das Amtsgericht habe seine in der Landesverfassung enthaltenen Rechte bei der Anwendung des Prozessrechts ver letzt, lässt sich der Begründung der Verfassungsbeschwerde (noch) mit hinrei chender Deutlichkeit entnehmen, dass eine Verletzung des durch Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG begründeten Anspruches auf effektiven Rechtsschutz durch die Verfahrensdauer vor und nach dem Erlass der einstweili gen Anordnung vom 6. November 2018 im einstweiligen Anordnungsverfahren 404 F 190/18, durch die in dem Beschluss vom 6. November 2018 - 404 F 259/18 - enthaltene Ankündigung, einen neuen Termin im Hauptsacheverfahren (erst) in "ca. sechs Monaten" anzuberaumen, sowie durch die unterbliebene Bescheidung des Antrages vom 14. Dezember 2018 auf Festlegung einer besonderen Um gangsregelung für die Weihnachtsferien 2018/2019 im einstweiligen Anordnungs verfahren 404 F 347/18 gerügt werden soll.

    aa) Der Rechtsweg ist nicht erschöpft worden, soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung des durch Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG be gründeten Anspruches auf effektiven Rechtsschutz im einstweiligen Anordnungs verfahren 404 F 190/18 und im Hauptsacheverfahren 404 F 259/18 geltend macht.

    (2) Diesen Rechtsweg hat der Beschwerdeführer weder im einstweiligen Anord nungsverfahren 404 F 190/18 noch im Hauptsacheverfahren 404 F 259/18 voll ständig beschritten.

    Im einstweiligen Anordnungsverfahren 404 F 190/18 hätte er sowohl vor als auch nach dem Erlass der einstweiligen Anordnung vom 6. November 2018 die Mög lichkeit gehabt, zeitnah nach der von ihm angenommenen Verletzung des Be schleunigungsgebots Beschleunigungsrüge und gegebenenfalls -beschwerde ein zulegen.

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.01.2018 - VGH B 18/17

    Anhörung, Anhörungsrüge, Berufung, Berufungszulassung, effektiver Rechtsschutz,

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - VerfGH 3/19
    a) Das in § 54 VerfGHG enthaltene Gebot der Rechtswegerschöpfung vor Erhe bung der Verfassungsbeschwerde ist eine Ausprägung des verfassungsprozessua len Grundsatzes der Subsidiarität, wonach ein Beschwerdeführer alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen hat, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zu sammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Januar 1985 - 1 BvR 830/83 -, BVerfGE 68, 384 = juris, Rn. 14 f.; VerfGH RP, Beschluss vom 23. Januar 2018 - VGH B 18/17 -, NJW 2018, 845 = juris, Rn. 17).

    Soll mit der Verfassungsbeschwerde eine Verlet zung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gerügt werden, gehört eine einfach rechtlich vorgesehene Anhörungsrüge an das Fachgericht zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde grundsätzlich abhängig ist (BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22; VerfGH RP, Beschluss vom 23. Januar 2018 - VGH B 18/17 -, NJW 2018, 845 = juris, Rn. 18); der Rechtsweg ist dabei erst mit der fach gerichtlichen Entscheidung über die Anhörungsrüge und nicht bereits durch die bloße Erhebung der Rüge erschöpft (BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2002 - 1 BvR 226/02 -, NJW 2002, 3388 = juris, Rn. 9, 11).

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - VerfGH 3/19
    Soll mit der Verfassungsbeschwerde eine Verlet zung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gerügt werden, gehört eine einfach rechtlich vorgesehene Anhörungsrüge an das Fachgericht zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde grundsätzlich abhängig ist (BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22; VerfGH RP, Beschluss vom 23. Januar 2018 - VGH B 18/17 -, NJW 2018, 845 = juris, Rn. 18); der Rechtsweg ist dabei erst mit der fach gerichtlichen Entscheidung über die Anhörungsrüge und nicht bereits durch die bloße Erhebung der Rüge erschöpft (BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2002 - 1 BvR 226/02 -, NJW 2002, 3388 = juris, Rn. 9, 11).
  • BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 515/91

    Zum Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses im Falle der Erledigung des mit der

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - VerfGH 3/19
    Ein fortwirkendes Rechtsschutzinteresse ist anzuerkennen bei Anlass zur Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von besonderer Bedeutung, im Falle des Be stehens einer Wiederholungsgefahr, beim Bestehen einer fortdauernden Beein trächtigung und schließlich im Falle eines besonders tiefgreifenden und folgen schweren Grundrechtsverstoßes (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 515/91 -, juris, Rn. 9 ff., vom 24. Juli 2008 - 1 BvR 547/06 -, FamRZ 2008, 2258 = juris, Rn. 28, vom 23. August 2018 - 1 BvR 700/18 -, FamRZ 2018, 1761 = juris, Rn. 6, und vom 18. November 2018 - 1 BvR 1481/18 -, FamRZ 2019, 534 = juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 24.07.2008 - 1 BvR 547/06

    Überlange Verfahrensdauer in umgangsrechtlichem Verfahren verletzt betroffenen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - VerfGH 3/19
    Ein fortwirkendes Rechtsschutzinteresse ist anzuerkennen bei Anlass zur Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von besonderer Bedeutung, im Falle des Be stehens einer Wiederholungsgefahr, beim Bestehen einer fortdauernden Beein trächtigung und schließlich im Falle eines besonders tiefgreifenden und folgen schweren Grundrechtsverstoßes (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 515/91 -, juris, Rn. 9 ff., vom 24. Juli 2008 - 1 BvR 547/06 -, FamRZ 2008, 2258 = juris, Rn. 28, vom 23. August 2018 - 1 BvR 700/18 -, FamRZ 2018, 1761 = juris, Rn. 6, und vom 18. November 2018 - 1 BvR 1481/18 -, FamRZ 2019, 534 = juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 01.03.2017 - 1 BvR 2311/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Einschränkung des Umgangsrechts

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - VerfGH 3/19
    Will sich der Beschwerdeführer gegen die Dauer eines gerichtlichen Verfahrens wenden, sind vor der Erhebung der Verfassungsbe schwerde einfachrechtlich eröffnete Rechtsbehelfe zur Beschleunigung des Ver fahrens (Verzögerungsrüge, Beschleunigungsrüge, Beschleunigungsbeschwerde) zu ergreifen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. März 2017 - 1 BvR 2311/16 -, NZFam 2017, 311 = juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 18.11.2018 - 1 BvR 1481/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Rechtschutzschutzbedürfnis in einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - VerfGH 3/19
    Ein fortwirkendes Rechtsschutzinteresse ist anzuerkennen bei Anlass zur Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von besonderer Bedeutung, im Falle des Be stehens einer Wiederholungsgefahr, beim Bestehen einer fortdauernden Beein trächtigung und schließlich im Falle eines besonders tiefgreifenden und folgen schweren Grundrechtsverstoßes (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 515/91 -, juris, Rn. 9 ff., vom 24. Juli 2008 - 1 BvR 547/06 -, FamRZ 2008, 2258 = juris, Rn. 28, vom 23. August 2018 - 1 BvR 700/18 -, FamRZ 2018, 1761 = juris, Rn. 6, und vom 18. November 2018 - 1 BvR 1481/18 -, FamRZ 2019, 534 = juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 11.07.2002 - 1 BvR 226/02

    Keine Kostenerstattung bei Erledigung einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - VerfGH 3/19
    Soll mit der Verfassungsbeschwerde eine Verlet zung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gerügt werden, gehört eine einfach rechtlich vorgesehene Anhörungsrüge an das Fachgericht zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde grundsätzlich abhängig ist (BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22; VerfGH RP, Beschluss vom 23. Januar 2018 - VGH B 18/17 -, NJW 2018, 845 = juris, Rn. 18); der Rechtsweg ist dabei erst mit der fach gerichtlichen Entscheidung über die Anhörungsrüge und nicht bereits durch die bloße Erhebung der Rüge erschöpft (BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2002 - 1 BvR 226/02 -, NJW 2002, 3388 = juris, Rn. 9, 11).
  • BVerfG, 23.08.2018 - 1 BvR 700/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend eine Beschleunigungsrüge und

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - VerfGH 3/19
    Ein fortwirkendes Rechtsschutzinteresse ist anzuerkennen bei Anlass zur Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von besonderer Bedeutung, im Falle des Be stehens einer Wiederholungsgefahr, beim Bestehen einer fortdauernden Beein trächtigung und schließlich im Falle eines besonders tiefgreifenden und folgen schweren Grundrechtsverstoßes (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 515/91 -, juris, Rn. 9 ff., vom 24. Juli 2008 - 1 BvR 547/06 -, FamRZ 2008, 2258 = juris, Rn. 28, vom 23. August 2018 - 1 BvR 700/18 -, FamRZ 2018, 1761 = juris, Rn. 6, und vom 18. November 2018 - 1 BvR 1481/18 -, FamRZ 2019, 534 = juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - VerfGH 3/19
    a) Das in § 54 VerfGHG enthaltene Gebot der Rechtswegerschöpfung vor Erhe bung der Verfassungsbeschwerde ist eine Ausprägung des verfassungsprozessua len Grundsatzes der Subsidiarität, wonach ein Beschwerdeführer alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen hat, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zu sammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Januar 1985 - 1 BvR 830/83 -, BVerfGE 68, 384 = juris, Rn. 14 f.; VerfGH RP, Beschluss vom 23. Januar 2018 - VGH B 18/17 -, NJW 2018, 845 = juris, Rn. 17).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.01.2020 - VerfGH 63/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags

    a) Das in § 54 Satz 1 VerfGHG enthaltene Gebot der Rechtswegerschöpfung vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde ist eine Ausprägung des verfassungsprozessualen Grundsatzes der Subsidiarität, wonach ein Beschwerdeführer alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen hat, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammen hängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Januar 1985 - 1 BvR 830/83 -, BVerfGE 68, 384 = juris, Rn. 14f.; VerfGH NRW, Beschluss vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3 und 4/19.VB-3, juris, Rn. 28).

    Will sich der Beschwerdeführer gegen die Dauer eines gerichtlichen Verfahrens wenden, sind vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde einfachrechtlich eröffnete Rechtsbehelfe zur Beschleunigung des Verfahrens (Verzögerungsrüge, Beschleunigungsrüge, Beschleunigungsbeschwerde) zu ergreifen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. März 2017 - 1 BvR 2311/16 -, NZFam 2017, 311= juris, Rn. 3; VerfGH NRW, Beschluss vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3 und 4/19.VB-3 -, juris Rn. 28).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 29/20

    Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen betreffend das

    Mit einem weiteren Antrag vom 14. Dezember 2018, der beim Amtsgericht das Aktenzeichen 404 F 347/18 erhielt, begehrte der Beschwerdeführer im Wege der einstweiligen Anordnung eine besondere Umgangsregelung für die bevorstehenden Weihnachtsferien 2018/2019 (vgl. dazu bereits VerfGH NRW, Beschluss vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3, VerfGH 4/19.VB-3).

    Dafür, dass der Beschwerdeführer über die von ihm ausdrücklich genannten Beschwerdegegenstände hinaus pauschal und im Ergebnis unzulässig (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3, VerfGH 4/19.VB-3, juris, Rn. 30 ff.) Verfassungsbeschwerde gegen eine nicht näher spezifizierte Untätigkeit der Richterin im Allgemeinen erheben wollte, spricht nichts.

    Es ist anzuerkennen bei Anlass zur Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von besonderer Bedeutung, im Falle des Bestehens einer Wiederholungsgefahr, beim Bestehen einer fortdauernden Beeinträchtigung und schließlich im Falle eines besonders tiefgreifenden und folgenschweren Grundrechtsverstoßes (VerfGH NRW, Beschluss vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3, VerfGH 4/19.VB-3, juris, Rn. 39).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 05.08.2019 - LVG 19/19

    Eilantrag, Beschleunigungsgebot, Untersuchungshaft

    Sie ist vielmehr ein außerordentlicher Rechtsbehelf zur prozessualen Durchsetzung der Grundrechte (vgl. VerfG Brandenburg, Beschl. v. 15.02.2019 - 4/19 -, Rn. 18, juris m.w.N.).

    Verfassungsbeschwerde nicht auf eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör stützt, muss er aus Gründen der Subsidiarität dann eine Anhörungsrüge erhoben haben, wenn den Umständen nach ein Gehörsverstoß durch die Fachgerichte nicht ganz fernliegt und das Ergreifen der Anhörungsrüge mit Rücksicht auf die geltend gemachte Beschwer vernünftigerweise zu erwarten gewesen wäre (vgl. VerfG Brandenburg, Beschl. v. 15.02.2019 - 4/19 -, Rn. 19, juris m.w.N.).

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