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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.11.2020 - VerfGH 70/20.VB-1   

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https://dejure.org/2020,36537
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.11.2020 - VerfGH 70/20.VB-1 (https://dejure.org/2020,36537)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.11.2020 - VerfGH 70/20.VB-1 (https://dejure.org/2020,36537)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. November 2020 - VerfGH 70/20.VB-1 (https://dejure.org/2020,36537)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 11/19

    Unstatthafte Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.11.2020 - VerfGH 70/20
    Darüber hinausgehende Möglichkeiten der Abänderung eigener Entscheidungen durch den Verfassungsgerichtshof hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen (VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 6).

    Nach der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht vielmehr ein erhebliches Interesse an einer endgültigen Beendigung des Verfahrens, das der Zulässigkeit weiterer gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe grundsätzlich entgegensteht (VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 6).

    Ob abweichend hiervon in besonderen Ausnahmekonstellationen, wenn unter Außerachtlassung von entscheidungserheblichem, dem Verfassungsgerichtshof vorliegenden Prozessstoff und damit unter Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG entschieden wurde, eine Abänderungskompetenz der Kammer in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 256/08, juris, Rn. 1, vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 229/19, juris, Rn. 5, und vom 4. Juli 2019 - 2 BvR 2255/17, juris, Rn. 3; VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 7, und vom 11. Februar 2020 - VerfGH 28/19.VB-2, juris, Rn. 5), kann hier offen bleiben, weil eine Anhörungsrüge jedenfalls im Ergebnis erfolglos bliebe.

  • BVerfG, 04.07.2019 - 2 BvR 2255/17

    Verwerfung einer Gegenvorstellung und eines Antrags auf Festsetzung des

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.11.2020 - VerfGH 70/20
    Ob abweichend hiervon in besonderen Ausnahmekonstellationen, wenn unter Außerachtlassung von entscheidungserheblichem, dem Verfassungsgerichtshof vorliegenden Prozessstoff und damit unter Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG entschieden wurde, eine Abänderungskompetenz der Kammer in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 256/08, juris, Rn. 1, vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 229/19, juris, Rn. 5, und vom 4. Juli 2019 - 2 BvR 2255/17, juris, Rn. 3; VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 7, und vom 11. Februar 2020 - VerfGH 28/19.VB-2, juris, Rn. 5), kann hier offen bleiben, weil eine Anhörungsrüge jedenfalls im Ergebnis erfolglos bliebe.
  • StGH Hessen, 15.03.2000 - P.St. 1486

    Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.11.2020 - VerfGH 70/20
    Soweit er in diesem Zusammenhang darauf verweist, er habe die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts beantragt, falls seine Verfassungsbeschwerde nicht den rechtlichen Anforderungen genüge, wäre dieser Antrag - falls ein solcher mit Nr. 4 der Verfassungsbeschwerdeschrift gestellt gewesen sein sollte - bereits deshalb abzulehnen gewesen, weil ein Prozesskostenhilfeantrag bedingungsfeindlich ist (vgl. etwa StGH HE, Beschluss vom 15. März 2000 - P.St. 1486, juris, Rn. 2) und damit nicht von der Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde abhängig gemacht werden konnte.
  • BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 229/19

    Verwerfung einer Gegenvorstellung gegen die Nichtannahme einer

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.11.2020 - VerfGH 70/20
    Ob abweichend hiervon in besonderen Ausnahmekonstellationen, wenn unter Außerachtlassung von entscheidungserheblichem, dem Verfassungsgerichtshof vorliegenden Prozessstoff und damit unter Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG entschieden wurde, eine Abänderungskompetenz der Kammer in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 256/08, juris, Rn. 1, vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 229/19, juris, Rn. 5, und vom 4. Juli 2019 - 2 BvR 2255/17, juris, Rn. 3; VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 7, und vom 11. Februar 2020 - VerfGH 28/19.VB-2, juris, Rn. 5), kann hier offen bleiben, weil eine Anhörungsrüge jedenfalls im Ergebnis erfolglos bliebe.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.2020 - VerfGH 28/19

    Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.11.2020 - VerfGH 70/20
    Ob abweichend hiervon in besonderen Ausnahmekonstellationen, wenn unter Außerachtlassung von entscheidungserheblichem, dem Verfassungsgerichtshof vorliegenden Prozessstoff und damit unter Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG entschieden wurde, eine Abänderungskompetenz der Kammer in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 256/08, juris, Rn. 1, vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 229/19, juris, Rn. 5, und vom 4. Juli 2019 - 2 BvR 2255/17, juris, Rn. 3; VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 7, und vom 11. Februar 2020 - VerfGH 28/19.VB-2, juris, Rn. 5), kann hier offen bleiben, weil eine Anhörungsrüge jedenfalls im Ergebnis erfolglos bliebe.
  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 256/08

    Gegenvorstellung gegen einen Kammerbeschluss (grundsätzliche Unzulässigkeit;

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.11.2020 - VerfGH 70/20
    Ob abweichend hiervon in besonderen Ausnahmekonstellationen, wenn unter Außerachtlassung von entscheidungserheblichem, dem Verfassungsgerichtshof vorliegenden Prozessstoff und damit unter Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG entschieden wurde, eine Abänderungskompetenz der Kammer in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 256/08, juris, Rn. 1, vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 229/19, juris, Rn. 5, und vom 4. Juli 2019 - 2 BvR 2255/17, juris, Rn. 3; VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 7, und vom 11. Februar 2020 - VerfGH 28/19.VB-2, juris, Rn. 5), kann hier offen bleiben, weil eine Anhörungsrüge jedenfalls im Ergebnis erfolglos bliebe.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 31/21

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines

    Neben den nicht eindeutigen Erklärungen des Antragstellers sowie seinen Ausführungen zur Begründung seines Rechtsschutzanliegens hat der Verfassungsgerichtshof dabei auch in Rechnung gestellt, dass eine unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingelegte Verfassungsbeschwerde unzulässig wäre, weil Prozesshandlungen aus Gründen der Rechtssicherheit nicht an außerprozessuale Bedingungen geknüpft werden dürfen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 10. November 2020 - VerfGH 70/20.VB-1, juris, Rn. 8, und vom 13. April 2021 - VerfGH 141/20.VB-3, n. v., S. 6 des Beschlussabdrucks; BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1980 - 5 C 32.79, BVerwGE 59, 302 = juris, Rn. 6 ff.; Beschluss vom 16. Oktober 1990 - 9 B 92.90, Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 22 = juris, Rn. 8; BGH, Beschluss vom 3. Mai 2018 - IX ZB 72/17, ZInsO 2018, 1379 = juris, Rn. 4; BFH, Beschluss vom 11. Mai 2009 - II S 6/09 (PKH), juris, Rn. 14).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.04.2021 - VerfGH 141/20

    Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen in einem

    (vgl. VerfGH, Beschluss vom 10. November 2020 - VerfGH 70/20.VB-1, juris, Rn. 8; StGH HE, Beschluss vom 15. März 2000 - P.St. 1486, juris, Rn. 2).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.05.2021 - VerfGH 73/21

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines

    Ein solcher Antrag ist statthaft (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 10. November 2020 - VerfGH 70/20.VB-1, juris, Rn. 8, und vom 27. April 2021 - VerfGH 31/21.VB-1, noch nicht veröffentlicht, m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 148/21

    Verfassungsbeschwerde gegen sozialgerichtliche Beschlüsse und Schreiben

    Dabei handelt es sich auch nicht um eine ausnahmsweise zulässige innerprozessuale Bedingung, weil das Prozesskostenhilfeverfahren einerseits und das Verfassungsbeschwerdeverfahren andererseits zwei verschiedene Prozessrechtsverhältnisse sind (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 10. November 2020 - VerfGH 70/20.VB-1, juris, Rn. 8).
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