Rechtsprechung
   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 47/19.VB-3   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,39258
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 47/19.VB-3 (https://dejure.org/2019,39258)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.11.2019 - VerfGH 47/19.VB-3 (https://dejure.org/2019,39258)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3 (https://dejure.org/2019,39258)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,39258) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 11.03.2005 - 1 BvR 2298/04

    Keine Grundrechtsverletzung durch Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 47/19
    Das gilt auch für den verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. März 2005 - 1 BvR 2298/04 -, juris, Rn. 15).

    Ein verfassungsgerichtliches Eingreifen kommt regelmäßig erst dann in Betracht, wenn die angegriffene fachgerichtliche Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts des jeweiligen Antragstellers und seines Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz beruhen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Oktober 1990 - 1 BvR 1028/90 -, juris, Rn. 23, und vom 11. März 2005 - 1 BvR 2298/04 -, juris, Rn. 15).

    Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass eine "summarische" Prüfung in dem Sinne, dass die Prüfung im Hauptsacheverfahren eingehender sein und deshalb ein anderes Ergebnis haben kann, für das Eilverfahren kennzeichnend und verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11. März 2005 - 1 BvR 2298/04 -, juris, Rn. 15, und vom 23. Mai 2019 - 1 BvR 1724/18 -, juris, Rn. 22).

    Entscheidend ist, dass die Prüfung eingehend genug ist, um den Antragsteller vor erheblichen und unzumutbaren, anders weder abwendbaren noch reparablen Nachteilen effektiv zu schützen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. März 2005 - 1 BvR 2298/04 -, juris, Rn. 15).

  • BVerfG, 12.09.2011 - 2 BvR 1206/11

    Schutz eines Beamten vor ansehensschädigender Presseberichterstattung -

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 47/19
    Die Möglichkeit, eine fachgerichtliche Eilentscheidung zum Gegenstand der Verfassungsbeschwerde zu machen, fehlt jedoch dann, wenn das Verfahren in der Hauptsache die Chance eröffnet, der geltend gemachten Grundrechtsverletzung abzuhelfen, und dieser Weg dem Beschwerdeführer zumutbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. September 2011 - 2 BvR 1206/11 -, juris, Rn. 8 f.).

    Die Notwendigkeit, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde das Verfahren in der Hauptsache zu betreiben, fehlt hingegen, soweit die Verletzung von Grundrechten durch die Entscheidung des vorläufigen Rechtsschutzes selbst geltend gemacht wird, sie in diesem Sinne also eine selbstständige Beschwer enthält, die sich nicht mit jener im späteren Hauptsacheverfahren deckt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Dezember 2002 - 1 BvR 1919/95 -, NJW 2003, 1305 = juris, Rn.10, und vom 12. September 2011 - 2 BvR 1206/11 -, juris, Rn. 13).

  • BVerfG, 24.07.2019 - 2 BvR 686/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem asylrechtlichen Verfahren gerichtet

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 47/19
    Insbesondere liegt keine Überspannung der Mitwirkungspflichten der Beschwerdeführerin (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2019 - 2 BvR 686/19 -, juris, Rn. 41) vor.

    Für die substantiierte Darlegung einer Erkrankung kann ein aussagekräftiges fachärztliches Attest gefordert werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2019 - 2 BvR 686/19 -, juris, Rn. 43).

  • BVerfG, 05.05.2014 - 2 BvR 1823/13

    Eilrechtsschutz gegen die Versagung medizinischer Behandlung im Strafvollzug

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 47/19
    Dieser muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 2 BvR 1823/13 -, juris, Rn. 16).

    Demgemäß besteht eine - durch den Charakter und die Eigenheiten des Eilverfahrens beschränkte - Pflicht zur Ermittlung der entscheidungserheblichen Umstände (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 2 BvR 1823/13 -, juris, Rn. 20).

  • BVerfG, 23.05.2019 - 1 BvR 1724/18

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einstweiligen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 47/19
    Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass eine "summarische" Prüfung in dem Sinne, dass die Prüfung im Hauptsacheverfahren eingehender sein und deshalb ein anderes Ergebnis haben kann, für das Eilverfahren kennzeichnend und verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11. März 2005 - 1 BvR 2298/04 -, juris, Rn. 15, und vom 23. Mai 2019 - 1 BvR 1724/18 -, juris, Rn. 22).

    Die notwendige Prüfungsintensität steigt dabei mit der drohenden Rechtsverletzung (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 -, juris, Rn. 20, und vom 23. Mai 2019 - 1 BvR 1724/18 -, juris, Rn. 22).

  • BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvR 2255/17

    Überwachung von Telefongesprächen in der Sicherungsverwahrung (automatisierte

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 47/19
    Bei der Frage, ob der Vortrag eines Beteiligten Anlass zu weiteren Ermittlungen bietet, sind auch die Erkenntnis- und Vortragsmöglichkeiten des jeweiligen Beteiligten zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Mai 2018 - 2 BvR 635/17 -, juris, Rn. 41, und vom 12. März 2019 - 2 BvR 2255/17 -, juris, Rn. 24 f.).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 47/19
    Zwar enthält die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes für den jeweiligen Antragsteller eine selbstständige Beschwer, die sich nicht mit derjenigen durch die spätere Hauptsacheentscheidung deckt und daher grundsätzlich Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 -, BVerfGE 69, 315 = juris, Rn. 52, und vom 26. Januar 1988 - 1 BvR 1561/82 -, BVerfGE 77, 381 = juris, Rn. 62).
  • BVerfG, 16.05.2018 - 2 BvR 635/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur pauschalen Erhebung von Betriebs- und

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 47/19
    Bei der Frage, ob der Vortrag eines Beteiligten Anlass zu weiteren Ermittlungen bietet, sind auch die Erkenntnis- und Vortragsmöglichkeiten des jeweiligen Beteiligten zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Mai 2018 - 2 BvR 635/17 -, juris, Rn. 41, und vom 12. März 2019 - 2 BvR 2255/17 -, juris, Rn. 24 f.).
  • BVerfG, 01.02.2010 - 1 BvR 1165/08

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Gewichtung des Einvernehmens des

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 47/19
    Hiervor schützt das Gebot effektiven Rechtsschutzes nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 2010 - 1 BvR 1165/08 -, juris, Rn. 35).
  • BVerfG, 12.03.2019 - 1 BvR 2721/16

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 47/19
    Inwieweit der Beschwerdeführerin konkrete, ihre Ausbildung betreffende Nachteile durch den Besuch des von ihr an zweiter Stelle gewünschten Gymnasiums entstehen würden, trägt sie nicht vor (zu diesem Erfordernis vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. März 2019 - 1 BvR 2721/16 -, juris, Rn. 28).
  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - VerfGH 3/19

    Beschluss Individualverfassungsbeschwerde und Einstweilige Anordnung

  • BVerfG, 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Nichtgewährung von Akteneinsicht

  • BVerfG, 06.12.2002 - 1 BvR 1919/95

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung,

  • BVerfG, 09.03.2018 - 2 BvR 174/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen richterdienstgerichtliche Urteile mangels

  • BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz gegen die sofortige

  • BVerfG, 21.06.2019 - 2 BvR 2189/18

    Nichtannahmebeschluss: Zur Behandlung von Petitionen durch Kollegialorgane der

  • BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87

    Umfang der Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG im

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

  • BVerfG, 21.02.2011 - 2 BvR 1392/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2021 - VerfGH 23/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verweigerung von vollzugsöffnenden Maßnahmen aus

    Ein Beschwerdeführer ist danach gehalten, vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3, VerfGH 4/19.VB-3, juris, Rn. 28, und vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3, juris, Rn. 18).

    In diesem Fall ist die Verfassungsbeschwerde insoweit gegenüber dem fachgerichtlichen Hauptsacheverfahren subsidiär und unzulässig, es sei denn, der Verweis auf das Hauptsacheverfahren ist für den Beschwerdeführer unzumutbar (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3, juris, Rn. 19 m. w. N.).

    Die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde in den Fällen, in denen der geltend gemachten Grundrechtsverletzung im Hauptsacheverfahren abgeholfen werden kann, trägt der verfassungsrechtlichen Aufgabenverteilung Rechnung, nach der vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen selbst gewähren und etwaige im Instanzenzug auftretende Fehler durch Selbstkontrolle beheben (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3, juris, Rn. 19 m. w. N.).

    Dies ist etwa der Fall, wenn der Beschwerdeführer geltend macht, gerade durch die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzt zu sein (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3, juris, Rn. 20 m. w. N.).

    Schwere und unabwendbare Nachteile im Sinne des § 54 Satz 2 Var. 2 VerfGHG setzen einen besonders intensiven Grundrechtseingriff voraus, der auch bei späterem Erfolg eines Rechtsmittels nicht mehr beseitigt werden könnte, also irreparabel ist (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3, juris, Rn. 22, und vom 23. November 2020 - VerfGH 179/20.VB-1, juris, Rn. 32).

    Das gilt auch für den Eilrechtsschutz (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3, juris, Rn. 28).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 67/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung und

    Eine solche Unzumutbarkeit des Abwartens des Hauptsacheverfahrens liegt etwa vor, wenn die Durchführung des Verfahrens von vornherein aussichtslos erscheinen muss, oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen und rechtlichen Klärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen der Verfassungsgerichtshof gemäß § 54 Satz 2 VerfGHG auch vor Erschöpfung des Rechtsweges entscheiden kann (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3, juris, Rn. 19, und vom 16. Juni 2020 - VerfGH 65/19.VB-3, juris, Rn. 19; BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 2020 - 1 BvR 1630/20, juris, Rn. 14).

    Dies kann der Fall sein, wenn es etwa die sich aus Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG beziehungsweise Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG ergebenden verfassungsrechtlichen Anforderungen an die vorläufige Rechtsschutzgewährung verkannt oder den Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG verletzt hat (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3, juris, Rn. 20; BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 2020 - 1 BvR 1630/20, juris, Rn. 14 m. w. N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der vorläufigen Zulassung zu einem

    aa) Das in § 54 Satz 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (VerfGHG) vom 14. Dezember 1989 (GV. NRW. S. 708, ber. 1993 S. 588), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 400), enthaltene Gebot der Rechtswegerschöpfung vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde ist eine Ausprägung des verfassungsprozessualen Grundsatzes der Subsidiarität, wonach ein Beschwerdeführer alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen hat, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3 -, juris, Rn. 18, und vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3, VerfGH 4/19.VB-3 -, juris, Rn. 28).

    b) Vor diesem Hintergrund kann offen bleiben, ob der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde der Subsidiaritätsgrundsatz auch deshalb entgegensteht, weil der Beschwerdeführer zunächst auf die Erschöpfung des Rechtswegs im Hauptsacheverfahren zu verweisen wäre (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3 -, juris, Rn. 19 f.; BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 2015 - 1 BvR 1645/14 -, juris, Rn. 11).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.12.2019 - VerfGH 56/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer Baunachbarklage

    Dass dieses Vorbringen grundsätzlich hinreichend substantiiert sein und konkrete Anhaltspunkte für weitere Nachforschungen enthalten muss, ist nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1988 - 2 BvR 1324/87 -, BayVBl. 1988, 268 = juris, Rn. 21; VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3 -, juris, Rn. 34).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 79/23

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Friedhofsordnung für die Kriegsgräberstätten

    Das gilt auch für den verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3, juris, Rn. 28; BVerfG, Beschluss vom 11. März 2005 - 1 BvR 2298/04, BVerfGK 5, 135 = juris, Rn. 15).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 40/21
    Da eine derartige Grundrechtsverletzung durch die Hauptsache nicht mehr ausgeräumt werden könnte, weil die behaupteten Verfassungsverstöße aus dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren resultieren, muss der Beschwerdeführer zur Wahrung des Subsidiaritätserfordernisses nicht zunächst das Hauptsacheverfahren abschließen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3, juris, Rn. 20 m. w. N.).

    Das gilt auch für den Eilrechtsschutz (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3, juris, Rn. 28).

    Die Auslegung und Anwendung dieser Bestimmungen muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3, juris, Rn. 32 m. w. N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.01.2020 - VerfGH 44/19

    Verfassungsbeschwerde gegen beamtenrechtliche Entscheidungen

    Ein verfassungsgerichtliches Eingreifen kommt regelmäßig erst dann in Betracht, wenn die angegriffene fachgerichtliche Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts des jeweiligen Antragstellers und seines Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz beruhen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3 -, juris, Rn. 28, m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.02.2022 - VerfGH 20/22

    Erfolgloser Eilantrag des 1. FC Köln gegen Beschränkung der Zuschauerzahl auf

    Schwere und unabwendbare Nachteile im Sinne des § 54 Satz 2 Alt. 2 VerfGHG setzen einen besonders intensiven Grundrechtseingriff voraus, der auch bei späterem Erfolg eines Rechtsmittels nicht mehr beseitigt werden könnte, also irreparabel ist (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3, juris, Rn. 22, und vom 23. November 2020 - VerfGH 179/20.VB-1, NWVBl. 2021, 199 = juris, Rn. 32).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 49/19

    Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Landtages Nordrhein-Westfalen

    Dieses Gebot ist eine Ausprägung des verfassungsprozessualen Grundsatzes der Subsidiarität, wonach ein Beschwerdeführer alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen hat, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3, VerfGH 4/19.VB-3, juris, Rn. 28, vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3, juris, Rn. 18, vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, juris, Rn. 8, vom 17. März 2020 - 67/19.VB-2, juris, Rn. 3, und vom 28. April 2020 - 31/20.VB-3, juris, Rn. 4).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2022 - VerfGH 139/20

    Verfassungsbeschwerde wegen der Nichtzulassung der Berufung zum

    Das in § 54 Satz 1 VerfGHG enthaltene Gebot der Rechtswegerschöpfung vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde ist eine Ausprägung des verfassungsprozessualen Grundsatzes der Subsidiarität, wonach ein Beschwerdeführer alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen hat, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3, juris, Rn. 18, und vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3 und VerfGH 4/19.VB-3, juris, Rn. 28).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.05.2021 - VerfGH 74/21

    Verfassungsbeschwerde gegen familiengerichtliche Entscheidungen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2020 - VerfGH 67/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines strafrechtlichen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 134/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Vergütung von Heilbehandlungen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2021 - VerfGH 41/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einschränkung vollzugsöffnender Maßnahmen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 15/21

    Individualverfassungsbeschwerde gegen familiengerichtliche Entscheidungen im

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.09.2022 - VerfGH 25/22

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen betreffend einen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 98/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Übertragung einer Notarstelle

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.03.2022 - VerfGH 8/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Erteilung einer

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.02.2022 - VerfGH 129/21

    Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit einer

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.08.2020 - VerfGH 112/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Aushändigung von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht