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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.04.2021 - VerfGH 24/21.VB-3   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.04.2021 - VerfGH 24/21.VB-3 (https://dejure.org/2021,11334)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.04.2021 - VerfGH 24/21.VB-3 (https://dejure.org/2021,11334)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. April 2021 - VerfGH 24/21.VB-3 (https://dejure.org/2021,11334)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.04.2021 - VerfGH 24/21
    Bei einer vor der abschließenden Entscheidung in der Sache ergehenden Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs handelt es sich aber nicht um eine solche der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung i. S. d. § 178a Abs. 1 Satz 2 SGG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10, NZS 2011, 92 = juris, Rn. 14; zweifelnd für das Berufungsverfahren BSG, Beschluss vom 19. November 2009 - B 11 AL 76/09 B, juris, Rn. 5 f.).

    Fachgerichtlicher Rechtsschutz gegen eine mögliche Gehörsverletzung im Zwischenverfahren der Richterablehnung ist nach dem Grundsatz wirkungsvollen Rechtsschutzes in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG dann notwendig, wenn in diesem Zwischenverfahren abschließend und mit Bindungswirkung für das weitere Verfahren über den Antrag befunden wird und die Entscheidung später nicht mehr im Rahmen einer Inzidentprüfung korrigiert werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10, NZS 2011, 92 = juris, Rn. 15 m. w. N.).

  • BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 436/17

    Bestimmte Vorbereitungshandlungen können den Eindruck der Voreingenommenheit

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.04.2021 - VerfGH 24/21
    Bei der verfahrensgegenständlichen Zurückweisung der Ablehnung des zuständigen Richters am Sozialgericht handelt es sich um eine nach § 172 Abs. 2 SGG unanfechtbare und damit gemäß § 202 Satz 1 SGG i. V. m. § 512 ZPO für das weitere Verfahren bindende Entscheidung (vgl. dazu und zu etwaigen Ausnahmen ausführlich BVerfG, Beschluss vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17, NJW 2019, 170 = juris, Rn. 9 ff., unter Hinweis auf die a. A. des LSG BW, Urteil vom 4. Mai 2017 - L 6 U 207/17, juris, Rn. 57).

    Dafür, dass gegenwärtig eine derartige Kontrolle im Berufungsverfahren durch das Landessozialgericht stattfände, gibt es keine Anhaltspunkte (vgl. dazu ausführlich BVerfG, Beschluss vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17, NJW 2019, 170 = juris, Rn. 9 ff.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - VerfGH 3/19

    Beschluss Individualverfassungsbeschwerde und Einstweilige Anordnung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.04.2021 - VerfGH 24/21
    Ein Beschwerdeführer ist danach gehalten, vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19, VerfGH 4/19, juris, Rn. 28).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.04.2021 - VerfGH 24/21
    Verfassungsbeschwerden gegen Zwischenentscheidungen sind dann nicht ausgeschlossen, wenn sie zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen führen, der später nicht oder nicht vollständig behoben werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90, BVerfGE 101, 106 = juris, Rn. 55; VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 4).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 24/20

    Verfassungsbeschwerde wegen der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.04.2021 - VerfGH 24/21
    Erst wenn ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2018 - 2 BvR 2821/14, NJW-RR 2018, 694 = juris, Rn. 18 m. w. N.; VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 9/20.VB-2, juris, Rn. 6, und vom 12. Mai 2020- VerfGH 24/20.VB-2, juris, Rn. 27).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 50/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.04.2021 - VerfGH 24/21
    Verfassungsbeschwerden gegen Zwischenentscheidungen sind dann nicht ausgeschlossen, wenn sie zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen führen, der später nicht oder nicht vollständig behoben werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90, BVerfGE 101, 106 = juris, Rn. 55; VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvR 2821/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.04.2021 - VerfGH 24/21
    Erst wenn ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2018 - 2 BvR 2821/14, NJW-RR 2018, 694 = juris, Rn. 18 m. w. N.; VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 9/20.VB-2, juris, Rn. 6, und vom 12. Mai 2020- VerfGH 24/20.VB-2, juris, Rn. 27).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.05.2017 - L 6 U 207/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - erstinstanzliche Ablehnung eines

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.04.2021 - VerfGH 24/21
    Bei der verfahrensgegenständlichen Zurückweisung der Ablehnung des zuständigen Richters am Sozialgericht handelt es sich um eine nach § 172 Abs. 2 SGG unanfechtbare und damit gemäß § 202 Satz 1 SGG i. V. m. § 512 ZPO für das weitere Verfahren bindende Entscheidung (vgl. dazu und zu etwaigen Ausnahmen ausführlich BVerfG, Beschluss vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17, NJW 2019, 170 = juris, Rn. 9 ff., unter Hinweis auf die a. A. des LSG BW, Urteil vom 4. Mai 2017 - L 6 U 207/17, juris, Rn. 57).
  • BSG, 19.11.2009 - B 11 AL 76/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.04.2021 - VerfGH 24/21
    Bei einer vor der abschließenden Entscheidung in der Sache ergehenden Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs handelt es sich aber nicht um eine solche der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung i. S. d. § 178a Abs. 1 Satz 2 SGG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10, NZS 2011, 92 = juris, Rn. 14; zweifelnd für das Berufungsverfahren BSG, Beschluss vom 19. November 2009 - B 11 AL 76/09 B, juris, Rn. 5 f.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2020 - VerfGH 9/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Pflicht zur Zahlung von Rechtsanwaltshonorar

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.04.2021 - VerfGH 24/21
    Erst wenn ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2018 - 2 BvR 2821/14, NJW-RR 2018, 694 = juris, Rn. 18 m. w. N.; VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 9/20.VB-2, juris, Rn. 6, und vom 12. Mai 2020- VerfGH 24/20.VB-2, juris, Rn. 27).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.07.2019 - VerfGH 13/19

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - VerfGH 100/20

    Verfassungsbeschwerde gegen strafvollzugsrechtliche Entscheidungen im

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.09.2021 - VerfGH 137/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Ablehnung einer anwaltlichen

    a) Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG folgt ein Anspruch der Verfahrensbeteiligten darauf, dass die Gerichte ein rechtzeitiges Vorbringen zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen, soweit es nicht nach den Verfahrensvorschriften unberücksichtigt bleiben kann oder muss (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - VerfGH 24/20.VB-2, juris, Rn. 27, vom 27. Oktober 2020 - VerfGH 105/20.VB-3, juris, Rn. 10, und vom 13. April 2021 - VerfGH 24/21.VB-3, juris, Rn. 16).

    Wenn ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern ihres Vorbringens darstellt und für den Prozessausgang von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - VerfGH 24/20.VB-2, juris, Rn. 27, und vom 13. April 2021 - VerfGH 24/21.VB-3, juris, Rn. 16).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.12.2023 - VerfGH 85/23

    Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen des Landessozialgerichts NRW

    Die Anhörungsrüge gehört zum maßgeblichen Rechtsweg im Sinne des § 54 Satz 1 VerfGHG, wenn mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG) geltend gemacht wird und deren fachgerichtliche Geltendmachung mit der Anhörungsrüge nicht offensichtlich aussichtslos ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 13. April 2021 - VerfGH 24/21.VB-3, juris, Rn. 20).

    Insbesondere war sie nicht bereits deshalb unstatthaft, weil mit ihr Gehörsverstöße in Bezug auf die zurückweisende Zwischenentscheidung über das von ihr gegen einen Richter angebrachte Ablehnungsgesuch gerügt worden sind (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 180/20.VB-2, juris, Rn. 15 unter Hinweis auf LSG NRW, Beschluss vom 8. August 2014 - L 20 SO 650/14 AB RG, juris, Rn. 7; VerfGH NRW, Beschluss vom 13. April 2021 - VerfGH 24/21.VB-3, juris, Rn. 13, m. w. N.; Flint, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, Stand: 28. November 2023, § 60 SGG Rn. 180 f.; siehe dazu auch allgemein BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 2009 - 1 BvR 3113/08, BVerfGK 15, 18 = juris, Rn. 10).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - VerfGH 27/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Coronaschutzverordnung

    Ein Beschwerdeführer ist danach gehalten, vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3, VerfGH 4/19.VB-3, juris, Rn. 28, und vom 13. April 2021 - VerfGH 24/21.VB-3, juris, Rn. 14).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - VerfGH 58/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Wohnungsdurchsuchung

    Das ist immer dann der Fall, wenn ein Gehörsverstoß nahe liegt und zu erwarten wäre, dass vernünftige Verfahrensbeteiligte mit Rücksicht auf die geltend gemachte Beschwer bereits im gerichtlichen Verfahren einen entsprechenden Rechtsbehelf ergreifen würden (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 13. April 2021 - VerfGH 24/21.VB-3, juris, Rn. 21, und vom 21. Juni 2022 - VerfGH 183/20.VB-2, juris, Rn. 12).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - VerfGH 183/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Schadensersatzprozess nach einem

    Darüber hinaus kann aus Gründen der Subsidiarität eine Anhörungsrüge erforderlich sein, wenn ein Gehörsverstoß nahe liegt und zu erwarten wäre, dass vernünftige Verfahrensbeteiligte mit Rücksicht auf die geltend gemachte Beschwer bereits im gerichtlichen Verfahren einen entsprechenden Rechtsbehelf ergreifen würden (VerfGH NRW, Beschluss vom 13. April 2021 - VerfGH 24/21.VB-3, juris, Rn. 21 m. w. N.).
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