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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.04.2020 - VerfGH 33/20.VB-2   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.04.2020 - VerfGH 33/20.VB-2 (https://dejure.org/2020,6881)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.04.2020 - VerfGH 33/20.VB-2 (https://dejure.org/2020,6881)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. April 2020 - VerfGH 33/20.VB-2 (https://dejure.org/2020,6881)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.04.2020 - VerfGH 33/20
    Eine derartige Vorabentscheidung kommt in der Regel nämlich dann nicht in Betracht, wenn entscheidungserhebliche Tatsachen noch nicht aufgeklärt sind oder die einfachrechtliche Lage nicht hinreichend geklärt ist (vgl. zu § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG: BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1992 - 1 BvR 1028/91, BVerfGE 86, 382 = juris, Rn. 26).

    Der Vorklärung durch die Fachgerichte kommt insbesondere dort Bedeutung zu, wo die Beurteilung der mit der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen die Prüfung tatsächlicher oder einfachrechtlicher Fragen voraussetzt, für die das Verfahren vor den Fachgerichten besser geeignet ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1992 - 1 BvR 1028/91, BVerfGE 86, 382 = juris, Rn. 21).

  • VerfGH Bayern, 26.03.2020 - 6-VII-20

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Verordnung über eine vorläufige

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.04.2020 - VerfGH 33/20
    Daher besteht auch in tatsächlicher Hinsicht Bedarf an einer fachgerichtlichen Aufbereitung der Entscheidungsgrundlagen vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofs (so zu einer Verfassungsbeschwerde gegen Bestimmungen der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordung des Landes Berlin auch BVerfG, Beschluss vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20, juris, Rn. 17; vgl. zu den tatsächlichen Fragen auch VerfGH BY, Beschluss vom 26. März 2020 - Vf. 6-VII-20, juris, Rn. 16 f.).
  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 712/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Verordnung zur Eindämmung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.04.2020 - VerfGH 33/20
    Daher besteht auch in tatsächlicher Hinsicht Bedarf an einer fachgerichtlichen Aufbereitung der Entscheidungsgrundlagen vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofs (so zu einer Verfassungsbeschwerde gegen Bestimmungen der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordung des Landes Berlin auch BVerfG, Beschluss vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20, juris, Rn. 17; vgl. zu den tatsächlichen Fragen auch VerfGH BY, Beschluss vom 26. März 2020 - Vf. 6-VII-20, juris, Rn. 16 f.).
  • VerfGH Thüringen, 06.04.2022 - VerfGH 22/20

    Individualverfassungsbeschwerden

    Beschwerdeführer zu 7.3 K 1003/19 Ge VerfGH 33/20.

    Beschwerdeführer zu 7.3 K 1003/19 Ge VerfGH 33/20.

    Beschwerdeführer zu 7.3 K 803/20 Ge VerfGH 33/20.

    Beschwerdeführer zu 7.3 K 803/20 Ge VerfGH 33/20.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.05.2020 - VerfGH 67/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die nordrhein-westfälische

    Der hierdurch eröffnete Rechtsschutz kann den Bürgern auch in der derzeitigen Situation zeitnah und effektiv gewährt werden, zumal nach § 47 Abs. 6 VwGO auch eine einstweilige Anordnung beantragt werden kann, für die das Oberverwaltungsgericht erst- und letztinstanzlich zuständig ist (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. April 2020 - VerfGH 32/20.VB-1 und VerfGH 33/20.VB-2, jeweils juris, Rn. 6, vom 7. April 2020 - VerfGH 40/20.VB-3, juris, Rn. 4, und vom 12. Mai 2020 - VerfGH 56/20.VB-1, n. v., Seite 4 des Beschlussabdrucks, demnächst bei juris).

    Der Vorklärung durch die Fachgerichte kommt insbesondere dort Bedeutung zu, wo die Beurteilung der mit der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen die Prüfung tatsächlicher oder einfachrechtlicher Fragen voraussetzt, für die das Verfahren vor den Fachgerichten besser geeignet ist (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. April 2020 - VerfGH 32/20.VB-1 und VerfGH 33/20.VB-2, jeweils juris, Rn. 7, vom 7. April 2020 - VerfGH 40/20.VB-3, juris, Rn. 5, und vom 12. Mai 2020 - VerfGH 56/20.VB-1, n. v., Seite 4 f. des Beschlussabdrucks, demnächst bei juris).

    Daher besteht auch in tatsächlicher Hinsicht Bedarf an einer fachgerichtlichen Aufbereitung der Entscheidungsgrundlagen vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofs (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. April 2020 - VerfGH 32/20.VB-1 und VerfGH 33/20.VB-2, jeweils juris, Rn. 7, vom 7. April 2020 - VerfGH 40/20.VB-3, juris, Rn. 5, und vom 12. Mai 2020 - VerfGH 56/20.VB-1, n. v., Seite 5 des Beschlussabdrucks, demnächst bei juris).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 53/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die sog. Maskenpflicht und einen Gesetzentwurf des

    Nach § 47 Abs. 6 VwGO kann es auch eine einstweilige Anordnung erlassen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. April 2020 - VerfGH 32/20.VB-1 und VerfGH 33/20.VB-2, jeweils juris, Rn. 6, und vom 7. April 2020 - VerfGH 40/20.VB-3, juris, Rn. 4).

    Der Vorklärung durch die Fachgerichte kommt insbesondere dort Bedeutung zu, wo die Beurteilung der mit der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen die Prüfung tatsächlicher oder einfachrechtlicher Fragen voraussetzt, für die das Verfahren vor den Fachgerichten besser geeignet ist (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. April 2020 - VerfGH 32/20.VB-1 und VerfGH 33/20.VB-2, jeweils juris, Rn. 7, und vom 7. April 2020 - VerfGH 40/20.VB-3, juris, Rn. 5).

    Daher besteht auch in tatsächlicher Hinsicht Bedarf an einer fachgerichtlichen Aufbereitung der Entscheidungsgrundlagen vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofs (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. April 2020 - VerfGH 32/20.VB-1 und VerfGH 33/20.VB-2, jeweils juris, Rn. 7, und vom 7. April 2020 - VerfGH 40/20.VB-3, juris, Rn. 5).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 05.06.2020 - VerfGH 74/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die sogenannte

    Hierfür stünde das Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i. V. m. § 109a Justizgesetz NRW zur Verfügung (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. April 2020 - VerfGH 32/20.VB-1 und VerfGH 33/20.VB-2, jeweils juris, Rn. 6, vom 7. April 2020 - VerfGH 40/20.VB-3, juris, Rn. 4, und vom 12. Mai 2020 - VerfGH 56/20.VB-1, n. v., Seite 4 des Beschlussabdrucks, demnächst bei juris).

    Der hierdurch eröffnete Rechtsschutz kann den Betroffenen auch in der derzeitigen Situation zeitnah und effektiv gewährt werden, zumal nach § 47 Abs. 6 VwGO auch eine einstweilige Anordnung beantragt werden kann, für die das Oberverwaltungsgericht erst- und letztinstanzlich zuständig ist (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. April 2020 - VerfGH 32/20.VB-1 und VerfGH 33/20.VB-2, jeweils juris, Rn. 6, vom 7. April 2020 - VerfGH 40/20.VB-3, juris, Rn. 4, vom 12. Mai 2020 - VerfGH 56/20.VB-1, n. v., Seite 4 des Beschlussabdrucks, demnächst bei juris, und vom 29. Mai 2020 - VerfGH 67/20.VB-1, n. v., Seite 4 des Beschlussabdrucks, demnächst bei juris).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 67/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung und

    Der Vorklärung durch die Fachgerichte kommt insbesondere dort Bedeutung zu, wo die Beurteilung der mit der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen die Prüfung tatsächlicher oder einfachrechtlicher Fragen voraussetzt, für die das Verfahren vor den Fachgerichten besser geeignet ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. April 2020 - VerfGH 32/20.VB-1 und VerfGH 33/20.VB-2, jeweils juris, Rn. 7, vom 7. April 2020 - VerfGH 40/20.VB-3, juris, Rn. 5, vom 12. Mai 2020 - VerfGH 56/20.VB-1, juris, Rn. 7, vom 29. Mai 2020 - VerfGH 67/20.VB-1, juris, Rn. 9 und vom 10. Juni 2020 - VerfGH 85/20.VB-2, juris, Rn. 4).
  • StGH Hessen, 06.01.2021 - P.St. 2768

    Beschluss über eine Grundrechtsklage und einen Antrag auf Erlass einer

    - Vgl. BVerfG (K), Beschluss vom 15.07.2020 - 1 BvR 1630/20 -, juris, Rn. 11; VerfGH Sachsen, Beschluss vom 03.12.2020 - Vf. 202-IV-20 (HS) -, juris, Rn. 17; VerfGH Nordrh.-Westf., Beschluss vom 06.04.2020 - VerfGH 33/20.VB-2 -, juris, Rn. 7 -.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.06.2020 - VerfGH 85/20

    Verfassungsbeschwerde und Antrag auf einstweilige Anordnung betreffend eine

    Der hierdurch eröffnete Rechtsschutz kann den Betroffenen auch in der derzeitigen Situation zeitnah und effektiv gewährt werden, zumal nach § 47 Abs. 6 VwGO auch eine einstweilige Anordnung beantragt werden kann, für die das Oberverwaltungsgericht erst- und letztinstanzlich zuständig ist (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. April 2020 - VerfGH 32/20.VB-1 und VerfGH 33/20.VB-2, jeweils juris, Rn. 6, vom 7. April 2020 - VerfGH 40/20.VB-3, juris, Rn. 4, vom 12. Mai 2020 - VerfGH 56/20.VB-1, n. v., Seite 4 des Beschlussabdrucks, demnächst bei juris, vom 29. Mai 2020 - VerfGH 67/20.VB-1, n. v., Seite 4 des Beschlussabdrucks, demnächst bei juris, und vom 5. Juni 2020 - VerfGH 74/20.VB-2, n. v., Seite 5 des Beschlussabdruck, demnächst bei juris).

    Der Vorklärung durch die Fachgerichte kommt insbesondere dort Bedeutung zu, wo die Beurteilung der mit der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen die Prüfung tatsächlicher oder einfachrechtlicher Fragen voraussetzt, für die das Verfahren vor den Fachgerichten besser geeignet ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. April 2020 - VerfGH 32/20.VB-1 und VerfGH 33/20.VB-2, jeweils juris, Rn. 7, vom 7. April 2020 - VerfGH 40/20.VB-3, juris, Rn. 5, vom 12. Mai 2020 - VerfGH 56/20.VB-1, n. v., Seite 4 f. des Beschlussabdrucks, demnächst bei juris, und vom 29. Mai 2020 - VerfGH 67/20.VB-1, n. v., Seite 5 des Beschlussabdrucks, demnächst bei juris).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 52/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung

    Mit Beschluss vom 6. April 2020 - VerfGH 33/20.VB-2 - wies der Verfassungsgerichtshof die Verfassungsbeschwerde zurück und führte zur Begründung aus, der Beschwerdeführer habe den Rechtsweg nicht erschöpft.

    Der Beschwerdeführer richtet sich wie bereits im Verfahren VerfGH 33/20.VB-2 unmittelbar gegen Vorschriften der Coronaschutzverordnung.

  • VerfG Brandenburg, 05.05.2020 - VfGBbg 5/20

    Eilantrag gegen infektionsschutzrechtliche Pflicht zum Tragen einer

    VerfGH 33/20.VB-1 -, juris).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 74/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die sog. Maskenpflicht und die ab dem 8. Juni 2020

    Der Vorklärung durch die Fachgerichte kommt insbesondere dort Bedeutung zu, wo die Beurteilung der mit der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen die Prüfung tatsächlicher oder einfachrechtlicher Fragen voraussetzt, für die das Verfahren vor den Fachgerichten besser geeignet ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. April 2020 - VerfGH 32/20.VB-1 und VerfGH 33/20.VB-2, jeweils juris, Rn. 7, vom 7. April 2020 - VerfGH 40/20.VB-3, juris, Rn. 5, vom 12. Mai 2020 - VerfGH 56/20.VB-1, juris, Rn. 7, vom 29. Mai 2020 - VerfGH 67/20.VB-1, juris, Rn. 9 und vom 10. Juni 2020 - VerfGH 85/20.VB-2, juris, Rn. 4).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - VerfGH 127/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung

  • VerfGH Baden-Württemberg, 11.10.2021 - 1 VB 103/20
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