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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 53/20.VB-1   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 53/20.VB-1 (https://dejure.org/2020,11801)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.05.2020 - VerfGH 53/20.VB-1 (https://dejure.org/2020,11801)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Mai 2020 - VerfGH 53/20.VB-1 (https://dejure.org/2020,11801)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Maskenpflicht und Gesetzentwurf des Bundeskabinetts - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.04.2020 - VerfGH 40/20

    Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahmen zur Verhinderung von Neuinfizierungen mit

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 53/20
    Nach § 47 Abs. 6 VwGO kann es auch eine einstweilige Anordnung erlassen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. April 2020 - VerfGH 32/20.VB-1 und VerfGH 33/20.VB-2, jeweils juris, Rn. 6, und vom 7. April 2020 - VerfGH 40/20.VB-3, juris, Rn. 4).

    Der Vorklärung durch die Fachgerichte kommt insbesondere dort Bedeutung zu, wo die Beurteilung der mit der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen die Prüfung tatsächlicher oder einfachrechtlicher Fragen voraussetzt, für die das Verfahren vor den Fachgerichten besser geeignet ist (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. April 2020 - VerfGH 32/20.VB-1 und VerfGH 33/20.VB-2, jeweils juris, Rn. 7, und vom 7. April 2020 - VerfGH 40/20.VB-3, juris, Rn. 5).

    Daher besteht auch in tatsächlicher Hinsicht Bedarf an einer fachgerichtlichen Aufbereitung der Entscheidungsgrundlagen vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofs (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. April 2020 - VerfGH 32/20.VB-1 und VerfGH 33/20.VB-2, jeweils juris, Rn. 7, und vom 7. April 2020 - VerfGH 40/20.VB-3, juris, Rn. 5).

    Angesichts der Möglichkeiten des fachgerichtlichen Rechtsschutzes, die auch den vorläufigen Rechtsschutz umfassen, entsteht dem Beschwerdeführer durch die Verweisung auf den Rechtsweg auch kein schwerer und unabwendbarer Nachteil im Sinne des § 54 Satz 2 VerfGHG (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 7. April 2020 - VerfGH 40/20.VB-3, juris, Rn. 5).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.04.2020 - VerfGH 32/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen nordrhein-westfälische

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 53/20
    Nach § 47 Abs. 6 VwGO kann es auch eine einstweilige Anordnung erlassen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. April 2020 - VerfGH 32/20.VB-1 und VerfGH 33/20.VB-2, jeweils juris, Rn. 6, und vom 7. April 2020 - VerfGH 40/20.VB-3, juris, Rn. 4).

    Der Vorklärung durch die Fachgerichte kommt insbesondere dort Bedeutung zu, wo die Beurteilung der mit der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen die Prüfung tatsächlicher oder einfachrechtlicher Fragen voraussetzt, für die das Verfahren vor den Fachgerichten besser geeignet ist (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. April 2020 - VerfGH 32/20.VB-1 und VerfGH 33/20.VB-2, jeweils juris, Rn. 7, und vom 7. April 2020 - VerfGH 40/20.VB-3, juris, Rn. 5).

    Daher besteht auch in tatsächlicher Hinsicht Bedarf an einer fachgerichtlichen Aufbereitung der Entscheidungsgrundlagen vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofs (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. April 2020 - VerfGH 32/20.VB-1 und VerfGH 33/20.VB-2, jeweils juris, Rn. 7, und vom 7. April 2020 - VerfGH 40/20.VB-3, juris, Rn. 5).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.04.2020 - VerfGH 33/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen nordrhein-westfälische

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 53/20
    Nach § 47 Abs. 6 VwGO kann es auch eine einstweilige Anordnung erlassen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. April 2020 - VerfGH 32/20.VB-1 und VerfGH 33/20.VB-2, jeweils juris, Rn. 6, und vom 7. April 2020 - VerfGH 40/20.VB-3, juris, Rn. 4).

    Der Vorklärung durch die Fachgerichte kommt insbesondere dort Bedeutung zu, wo die Beurteilung der mit der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen die Prüfung tatsächlicher oder einfachrechtlicher Fragen voraussetzt, für die das Verfahren vor den Fachgerichten besser geeignet ist (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. April 2020 - VerfGH 32/20.VB-1 und VerfGH 33/20.VB-2, jeweils juris, Rn. 7, und vom 7. April 2020 - VerfGH 40/20.VB-3, juris, Rn. 5).

    Daher besteht auch in tatsächlicher Hinsicht Bedarf an einer fachgerichtlichen Aufbereitung der Entscheidungsgrundlagen vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofs (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. April 2020 - VerfGH 32/20.VB-1 und VerfGH 33/20.VB-2, jeweils juris, Rn. 7, und vom 7. April 2020 - VerfGH 40/20.VB-3, juris, Rn. 5).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2020 - 13 B 539/20

    Maskenpflicht bestätigt

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 53/20
    cc) Nichts anderes ergibt sich daraus, dass die Pflicht zum Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung inzwischen bereits Gegenstand einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen war, in der es diese Pflicht als voraussichtlich rechtmäßig angesehen hat (vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 30. April 2020 - 13 B 539/20.NE, juris).
  • VerfGH Thüringen, 06.04.2022 - VerfGH 22/20

    Individualverfassungsbeschwerden

    Beschwerdeführer zu 21.3 K 1033/19 Ge VerfGH 53/20.

    Beschwerdeführer zu 21.3 K 1033/19 Ge VerfGH 53/20.

    Beschwerdeführer zu 21.3 K 822/20 Ge VerfGH 53/20.

    Beschwerdeführer zu 21.3 K 822/20 Ge VerfGH 53/20.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.05.2020 - VerfGH 67/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die nordrhein-westfälische

    Die offensichtliche Aussichtslosigkeit kann sich aber etwa auch daraus ergeben, dass im Hinblick auf eine gefestigte jüngere und einheitliche höchstrichterliche Rechtsprechung im konkreten Einzelfall keine von dieser Rechtsprechung abweichende Entscheidung in der Sache zu erwarten ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. März 2009 - 2 BvR 1036/08, BVerfGK 15, 225 = juris, Rn. 58, und vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 439/14, juris, Rn. 7; vgl. auch VerfGH NRW, Beschluss vom 12. Mai 2020 - VerfGH 53/20.VB-1, n. v., Seite 4 f. des Beschlussabdrucks, demnächst bei juris; offen gelassen von VerfGH NRW, Beschluss vom 3. September 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 5).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2022 - VerfGH 14/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Coronaschutzverordnung

    Vor diesem Hintergrund ist nicht die Annahme gerechtfertigt, dass eine erneute Befassung des Oberverwaltungsgerichts und die dabei erforderliche Würdigung der inzwischen eingetretenen Veränderungen von vornherein ohne jede Aussicht auf Erfolg wäre (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 12. Mai 2020 - VerfGH 53/20.VB-1, juris, Rn. 7 f.).
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