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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 57/20.VB-2   

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https://dejure.org/2020,12765
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 57/20.VB-2 (https://dejure.org/2020,12765)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.05.2020 - VerfGH 57/20.VB-2 (https://dejure.org/2020,12765)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Mai 2020 - VerfGH 57/20.VB-2 (https://dejure.org/2020,12765)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen PDF

    Verfassungsbeschwerde gegen Kontaktverbot und Ausgangsbeschränkungen im Justizvollzug anlässlich der Corona-Pandemie

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Kontaktverbot und die Ausgangsbeschränkungen im Justizvollzug in der nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung; Vorrangigkeit des Normenkontrollverfahrens im Hinblick auf das Gebot der Erschöpfung des Rechtsweges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2020 - VerfGH 43/20

    Verfassungsbeschwerde und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 57/20
    Gegen eine Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiete des Strafvollzuges oder des Vollzuges freiheitsentziehender Maßregeln der Besserung und Sicherung kann gemäß § 110 Nr. 6 StVollzG NRW i. V. m. § 109 StVollzG ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. April 2020 - VerfGH 43/20.VB-3, juris, Rn. 3, und vom 24. April 2020 - VerfGH 50/20.VB-1, juris, Rn. 4).

    Auch sonst ist nicht erkennbar, dass dem Beschwerdeführer die Rechtswegerschöpfung unzumutbar sein könnte, zumal er auch einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gemäß § 110 Nr. 6 StVollzG NRW i. V. m. § 114 Abs. 2 und 3 StVollzG stellen kann (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. April 2020 - VerfGH 43/20.VB-3, juris, Rn. 4, und vom 24. April 2020 - VerfGH 50/20.VB-1, juris, Rn. 5).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.04.2020 - VerfGH 50/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einschränkung vollzugsöffnender Maßnahmen im

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 57/20
    Gegen eine Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiete des Strafvollzuges oder des Vollzuges freiheitsentziehender Maßregeln der Besserung und Sicherung kann gemäß § 110 Nr. 6 StVollzG NRW i. V. m. § 109 StVollzG ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. April 2020 - VerfGH 43/20.VB-3, juris, Rn. 3, und vom 24. April 2020 - VerfGH 50/20.VB-1, juris, Rn. 4).

    Auch sonst ist nicht erkennbar, dass dem Beschwerdeführer die Rechtswegerschöpfung unzumutbar sein könnte, zumal er auch einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gemäß § 110 Nr. 6 StVollzG NRW i. V. m. § 114 Abs. 2 und 3 StVollzG stellen kann (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. April 2020 - VerfGH 43/20.VB-3, juris, Rn. 4, und vom 24. April 2020 - VerfGH 50/20.VB-1, juris, Rn. 5).

  • VerfGH Thüringen, 06.04.2022 - VerfGH 22/20

    Individualverfassungsbeschwerden

    Beschwerdeführerin zu 23.3 K 1023/19 Ge VerfGH 57/20.

    Beschwerdeführerin zu 23.3 K 1023/19 Ge VerfGH 57/20.

    Beschwerdeführerin zu 23.3 K 836/20 Ge VerfGH 57/20.

    Beschwerdeführerin zu 23.3 K 836/20 Ge VerfGH 57/20.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - VerfGH 127/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung

    Es steht dem Beschwerdeführer frei, selbst den Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem dafür zuständigen Gericht zu stellen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 12. Mai 2020 - VerfGH 57/20.VB-2, juris, Rn. 5).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.05.2021 - VerfGH 74/21

    Verfassungsbeschwerde gegen familiengerichtliche Entscheidungen

    Soll dem diesbezüglichen Vorbringen die Forderung nach Weiterleitung der Verfassungsbeschwerde an die hierfür zuständigen Stellen beigemessen werden, kommt auch eine solche nicht in Betracht (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - VerfGH 57/20.VB-2, juris, Rn. 5; und vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 132/20.VB-3, juris, Rn. 3).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 132/20

    Mangels konkreter Bezeichnung des angegriffenen Hoheitsakts erfolgose

    Die vom Beschwerdeführer begehrte "Weiterleitung", falls die hiesige "Instanz" nicht zuständig sein sollte, kommt ebenfalls nicht in Betracht (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 12. Mai 2020 - VerfGH 57/20.VB-2, juris, Rn. 5).
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