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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 62/20.VB-1   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 62/20.VB-1 (https://dejure.org/2020,12824)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.05.2020 - VerfGH 62/20.VB-1 (https://dejure.org/2020,12824)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Mai 2020 - VerfGH 62/20.VB-1 (https://dejure.org/2020,12824)
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Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.04.2020 - VerfGH 50/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einschränkung vollzugsöffnender Maßnahmen im

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 62/20
    Gegen eine Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiete des Strafvollzuges oder des Vollzuges freiheitsentziehender Maßregeln der Besserung und Sicherung kann gemäß § 110 Nr. 6 StVollzG NRW i. V. m. § 109 StVollzG ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. April 2020 - VerfGH 43/20.VB-3, juris, Rn. 3, und vom 24. April 2020 - VerfGH 50/20.VB-1, juris, Rn. 4).

    Auch sonst ist nicht erkennbar, dass dem Beschwerdeführer die Rechtswegerschöpfung unzumutbar sein könnte, zumal er auch einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gemäß § 110 Nr. 6 StVollzG NRW i. V. m. § 114 Abs. 2 und 3 StVollzG stellen kann (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. April 2020 - VerfGH 43/20.VB-3, juris, Rn. 4, und vom 24. April 2020 - VerfGH 50/20.VB-1, juris, Rn. 5).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2020 - VerfGH 43/20

    Verfassungsbeschwerde und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 62/20
    Gegen eine Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiete des Strafvollzuges oder des Vollzuges freiheitsentziehender Maßregeln der Besserung und Sicherung kann gemäß § 110 Nr. 6 StVollzG NRW i. V. m. § 109 StVollzG ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. April 2020 - VerfGH 43/20.VB-3, juris, Rn. 3, und vom 24. April 2020 - VerfGH 50/20.VB-1, juris, Rn. 4).

    Auch sonst ist nicht erkennbar, dass dem Beschwerdeführer die Rechtswegerschöpfung unzumutbar sein könnte, zumal er auch einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gemäß § 110 Nr. 6 StVollzG NRW i. V. m. § 114 Abs. 2 und 3 StVollzG stellen kann (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. April 2020 - VerfGH 43/20.VB-3, juris, Rn. 4, und vom 24. April 2020 - VerfGH 50/20.VB-1, juris, Rn. 5).

  • VGH Bayern, 18.05.2021 - 20 CE 21.1403

    Rechtsweg bei Klagen gegen Maßnahmen der Anstaltsleitung auf dem Gebiet des

    Dasselbe gilt nach § 109 Abs. 1 Satz 2 StVollzG auch, soweit Maßnahmen des Gesundheitsschutzes abgelehnt oder unterlassen werden, auch, soweit es sich um Maßnahmen handelt, die im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie durch die Anstaltsleitung getroffen bzw. unterlassen werden (vgl. VerfGH NRW, B.v. 12.5.2020 - VerfGH 62/20.VB-1 - BeckRS 2020, 10466; Arloth in BeckOK, BayStVollzG, Stand 1.2.2021, Art. 6 Rn. 6a).
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