Rechtsprechung
   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.09.2020 - VerfGH 133/20.VB-1   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,29021
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.09.2020 - VerfGH 133/20.VB-1 (https://dejure.org/2020,29021)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.09.2020 - VerfGH 133/20.VB-1 (https://dejure.org/2020,29021)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. September 2020 - VerfGH 133/20.VB-1 (https://dejure.org/2020,29021)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,29021) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Bußgeldbescheid nach Verstoß gegen die Coronaschutzverordnung ... - Corona-Virus

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der vorläufigen Zulassung zu einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.09.2020 - VerfGH 133/20
    Nach diesem verfassungsprozessualen Grundsatz ist ein Beschwerdeführer gehalten, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. etwa VerfGH NRW, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 8, m. w. N.).
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.09.2020 - VerfGH 133/20
    Dabei verlangt der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde zwar nicht, dass Betroffene vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine straf- oder bußgeldbewehrte Rechtsnorm verstoßen und sich dem Risiko einer entsprechenden Ahndung aussetzen müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12, BVerfGE 145, 20 = juris, Rn. 85).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht