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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 53/19.VB-3   

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https://dejure.org/2020,28307
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 53/19.VB-3 (https://dejure.org/2020,28307)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.09.2020 - VerfGH 53/19.VB-3 (https://dejure.org/2020,28307)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. September 2020 - VerfGH 53/19.VB-3 (https://dejure.org/2020,28307)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.10.2019 - 5 AR (VS) 64/19

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 53/19
    Eine gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 23. Juli 2019 gerichtete Beschwerde des Beschwerdeführers verwarf der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 9. Oktober 2019 (- 5 AR (VS) 64/19 -, juris) als unzulässig.

    Eine hiergegen gerichtete und mit einem Ablehnungsgesuch gegen die Richter des 5. Strafsenats verbundene Gegenvorstellung blieb ohne Erfolg (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 5 AR (VS) 64/19 -, juris).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.01.2020 - VerfGH 44/19

    Verfassungsbeschwerde gegen beamtenrechtliche Entscheidungen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 53/19
    Die Möglichkeit, dass die angefochtene fachgerichtliche Entscheidung auf einer grundsätzlichen Verkennung des Gewährleistungsgehalts des als verletzt gerügten Grundrechts beruht, muss sich vielmehr aufgrund einer hinreichenden Auseinandersetzung mit der Begründung der angefochtenen Entscheidung aus der Begründung der Verfassungsbeschwerde ergeben (VerfGH NRW, Beschluss vom 14. Januar 2020 - VerfGH 44/19.VB-3 -, juris, Rn. 3 f.).

    Ein verfassungsgerichtliches Eingreifen kommt regelmäßig erst dann in Betracht, wenn die angegriffene fachgerichtliche Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts des jeweiligen Antragstellers und seines Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz beruhen (VerfGH NRW, Beschluss vom 14. Januar 2020 - VerfGH 44/19.VB-3 -, juris, Rn. 4).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 31.03.2020 - VerfGH 14/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße wegen einer

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 53/19
    Dabei verkennt sie, dass es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs ist, in der Beschwerdebegründung und ihren etwaigen Anlagen nach möglichen Beeinträchtigungen eines als verletzt gerügten Rechts zu suchen (VerfGH NRW, Beschluss vom 31. März 2020 - VerfGH 14/20.VB-1 -, juris, Rn. 6).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der vorläufigen Zulassung zu einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 53/19
    a) Das in § 54 Satz 1 VerfGHG enthaltene Gebot der Rechtswegerschöpfung vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde ist eine Ausprägung des verfassungsprozessualen Grundsatzes der Subsidiarität, wonach ein Beschwerdeführer gehalten ist, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1 -, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 8, m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 88/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein zivilgerichtliches Verfahren wegen

    Damit wird vom Beschwerdeführer nicht nur verlangt, alle gegen den angegriffenen Hoheitsakt zur Verfügung stehenden Rechtsmittel zu ergreifen, sondern diese auch sorgfältig zu führen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 8, und vom 22. September 2020 - VerfGH 53/19.VB-3, juris, Rn. 19, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 140/20

    Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen in einem strafgerichtlichen

    Damit wird von einem Beschwerdeführer nicht nur verlangt, alle gegen den angegriffenen Hoheitsakt zur Verfügung stehenden Rechtsmittel zu ergreifen, sondern diese auch sorgfältig zu führen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 8, und vom 22. September 2020 - VerfGH 53/19.VB-3, juris, Rn. 19, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 134/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Vergütung von Heilbehandlungen

    Bezogen auf diesen Einwand ist der Beschwerdeführerin zudem unter dem Gesichtspunkt der Rechtswegerschöpfung bzw. des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde vorzuhalten, dass sie nicht alle ihr nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen hat, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 8, und vom 22. September 2020 - VerfGH 53/19.VB-3, juris, Rn. 19, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 193/20

    Individualverfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße

    Denn damit wird von einem Beschwerdeführer nicht nur verlangt, alle gegen den angegriffenen Hoheitsakt zur Verfügung stehenden Rechtsmittel zu ergreifen, sondern diese auch sorgfältig zu führen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 8, und vom 22. September 2020 - VerfGH 53/19.VB-3, juris, Rn. 19, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.01.2021 - VerfGH 97/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Verwertung einer mit dem Messgerät "PoliScan

    Damit wird von einem Beschwerdeführer nicht nur verlangt, alle gegen den angegriffenen Hoheitsakt zur Verfügung stehenden Rechtsmittel zu ergreifen, sondern diese auch sorgfältig zu führen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 8, und vom 22. September 2020 - VerfGH 53/19.VB-3, juris, Rn. 19, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 43/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Kostenentscheidung in einem Nachlassverfahren

    Damit wird vom Beschwerdeführer nicht nur verlangt, alle gegen den angegriffenen Hoheitsakt zur Verfügung stehenden Rechtsmittel zu ergreifen, sondern diese auch sorgfältig zu führen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 8, und vom 22. September 2020 - VerfGH 53/19.VB-3, juris, Rn. 19, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.02.2021 - VerfGH 113/20

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit

    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, in der Beschwerdebegründung und ihren etwaigen Anlagen nach möglichen Beeinträchtigungen eines als verletzt gerügten Rechts zu suchen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 31. März 2020 - VerfGH 14/20.VB-1, juris, Rn. 6, und vom 22. September 2020 - VerfGH 53/19.VB-3, juris, Rn. 13).
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