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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 71/20.VB-2   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 71/20.VB-2 (https://dejure.org/2020,26005)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.08.2020 - VerfGH 71/20.VB-2 (https://dejure.org/2020,26005)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. August 2020 - VerfGH 71/20.VB-2 (https://dejure.org/2020,26005)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 63/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Termin für die Kommunalwahlen 2020 und

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 71/20
    Einerseits spricht viel dafür, dass die besonderen tatsächlichen und rechtlichen pandemiebedingten Rahmenbedingungen, unter denen die diesjährigen Kommunalwahlen einschließlich der Wahlvorbereitung stattfinden, eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Überprüfung und Anpassung des Wahlgesetzes jedenfalls in Bezug auf die bestehenden Regelungen zur Beibringung von Unterstützungsunterschriften im Kommunalwahlgesetz NRW ausgelöst haben (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 30. Juni 2020 - VerfGH 63/20.VB-2, juris, Rn. 47, und vom 7. Juli 2020 - VerfGH 88/20, juris, Rn. 71 ff.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.07.2020 - VerfGH 88/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Erfordernis zur

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 71/20
    Einerseits spricht viel dafür, dass die besonderen tatsächlichen und rechtlichen pandemiebedingten Rahmenbedingungen, unter denen die diesjährigen Kommunalwahlen einschließlich der Wahlvorbereitung stattfinden, eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Überprüfung und Anpassung des Wahlgesetzes jedenfalls in Bezug auf die bestehenden Regelungen zur Beibringung von Unterstützungsunterschriften im Kommunalwahlgesetz NRW ausgelöst haben (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 30. Juni 2020 - VerfGH 63/20.VB-2, juris, Rn. 47, und vom 7. Juli 2020 - VerfGH 88/20, juris, Rn. 71 ff.).
  • BVerfG, 22.01.2013 - 1 BvR 367/12

    Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde -

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 71/20
    Diese Bedenken greifen allerdings dann nicht ein, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage - etwa durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in einem gleichgelagerten Fall - bereits geklärt ist (vgl. zur bundesrechtlichen Parallelvorschrift des § 34a Abs. 3 BVerfGG: BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 BvR 367/12, BVerfGE 133, 37 = juris, Rn. 2 m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 19/21

    Einstellung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens infolge einer

    So ist es billig, dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft, weil in diesem Fall davon ausgegangen werden kann, dass sie das Begehren des Beschwerdeführers selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 25. August 2020 - VerfGH 71/20.VB-2, juris, Rn. 7, und vom 10. November 2020 - VerfGH 159/20.VB-3, juris, Rn. 3).

    Diese Bedenken sind nur dann nicht durchgreifend, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage - etwa durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in einem gleichgelagerten Fall - bereits geklärt ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020 - VerfGH 71/20.VB-2, juris, Rn. 7).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 38/21

    Einstellung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens infolge einer

    So ist es billig, dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft, weil in diesem Fall davon ausgegangen werden kann, dass sie das Begehren des Beschwerdeführers selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 25. August 2020 - VerfGH 71/20.VB-2, juris, Rn. 7, und vom 10. November 2020 - VerfGH 159/20.VB-3, juris, Rn. 3).

    Diese Bedenken greifen allerdings dann nicht ein, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage - etwa durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in einem gleichgelagerten Fall - bereits geklärt ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020 - VerfGH 71/20.VB-2, juris, Rn. 7).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 39/21

    Einstellung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens infolge einer

    So ist es billig, dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft, weil in diesem Fall davon ausgegangen werden kann, dass sie das Begehren des Beschwerdeführers selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 25. August 2020 - VerfGH 71/20.VB-2, juris, Rn. 7, und vom 10. November 2020 - VerfGH 159/20.VB-3, juris, Rn. 3).

    Diese Bedenken sind nur dann nicht durchgreifend, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage - etwa durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in einem gleichgelagerten Fall - bereits geklärt ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020 - VerfGH 71/20.VB-2, juris, Rn. 7).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.11.2020 - VerfGH 159/20

    Einstellung des Verfahrens nach Zurücknahme der Verfassungsbeschwerde

    So ist es billig, einem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft, weil in diesem Fall davon ausgegangen werden kann, dass sie das Begehren des Beschwerdeführers selbst für berechtigt erachtet hat (VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020 - VerfGH 71/20.VB-2, juris, Rn. 7).
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