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   VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.02.2008 - VGH A 32/07, VGH A 1/08, VGH A 4/08, VGH A 7/08, VGH A 10/08, VGH A 12/08   

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https://dejure.org/2008,1637
VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.02.2008 - VGH A 32/07, VGH A 1/08, VGH A 4/08, VGH A 7/08, VGH A 10/08, VGH A 12/08 (https://dejure.org/2008,1637)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.02.2008 - VGH A 32/07, VGH A 1/08, VGH A 4/08, VGH A 7/08, VGH A 10/08, VGH A 12/08 (https://dejure.org/2008,1637)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Februar 2008 - VGH A 32/07, VGH A 1/08, VGH A 4/08, VGH A 7/08, VGH A 10/08, VGH A 12/08 (https://dejure.org/2008,1637)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinweispflicht ausschließlich inhabergeführter Ein-Raum-Gaststätten ohne Beschäftigte auf die Raucherlaubnis für die Zeit der Aussetzung des Verfahrens zu § 7 des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland Pfalz; Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ...

  • Wolters Kluwer

    Hinweispflicht ausschließlich inhabergeführter Ein-Raum-Gaststätten ohne Beschäftigte auf die Raucherlaubnis für die Zeit der Aussetzung des Verfahrens zu § 7 des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland Pfalz; Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ...

  • Judicialis

    NRSG § 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Weiterrauchen in Rheinland-Pfalz

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    In Inhabergeführten Einraum-Gaststätten in Rheinland-Pfalz darf zunächst weiter geraucht werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rheinland-Pfalz: Trotz Nichtraucherschutzgesetz darf in kleinen Gaststätten vorläufig weiter geraucht werden - Gericht sieht schwere wirtschaftliche Nachteile für kleine Gaststätten

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Nichtraucherschutzgesetz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 552
  • DVBl 2008, 450
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.02.2008 - VGH A 32/07
    Im Hinblick auf diese plausibel dargelegte Möglichkeit des Eintritts einer existenzgefährdenden Situation für eine nicht nur geringe Zahl von Ein-Raum-Gaststätten innerhalb eines kurzen Zeitraums sprechen gewichtige Gründe der Gewährung eines effektiven Grundrechtsschutzes im Verfassungsbeschwerdeverfahren (vgl. hierzu BVerfG [1. Kammer des Zweiten Senats], NVwZ 2007, 1178; NVwZ 2008, 70) dagegen, zunächst die Widerlegung oder den tatsächlichen Eintritt der prognostizierten Folgen abzuwarten.
  • BVerfG, 11.10.1972 - 1 BvL 2/71

    Verfassungswidrigkeit des EinzelHG

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.02.2008 - VGH A 32/07
    Selbst wenn aber eine Berufsausübungsregelung für einen Großteil der Betroffenen den Erfordernissen entspricht, kann sie im Hinblick auf die unterschiedliche Situation Betroffener - hier: der Betreiber großer und derjenigen von Ein-Raum-Gaststätten - mit Art. 58 LV in Verbindung mit Art. 17 Abs. 1 LV unvereinbar sein, falls sie damit Ungleichheiten außer acht lässt, die typischerweise innerhalb eines Berufs bestehen, und deshalb einen Teil der Berufsgruppe ohne zureichenden Grund unverhältnismäßig belastet (vgl. BVerfGE 34, 71 [78 f.]; 59, 336 [356]).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 2 BvR 524/01

    Unterschiedliche Behandlung von Vater und Mutter bei der Erteilung einer

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.02.2008 - VGH A 32/07
    Von einem verkündeten, wenngleich noch nicht in Kraft getretenen Gesetz kann aber dann eine gegenwärtige Beschwer ausgehen, wenn bereits aktuell klar abzusehen ist, dass und auf welche Weise die Beschwerdeführer von der angegriffenen Vorschrift betroffen sein werden (BVerfG, NVwZ 2006, 324 [325]).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.02.2008 - VGH A 32/07
    Zwar rechtfertigt die Möglichkeit, dass eine gesetzliche Maßnahme im Einzelfall zur Existenzgefährdung oder gar -vernichtung führen könnte, im Allgemeinen noch nicht, sie unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit von Verfassungs wegen zu beanstanden (BVerfGE 70, 1 [30]; 77, 84 [112]).
  • BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1586/07

    Zur Möglichkeit, einen Bewerbungsverfahrensanspruch in einem beamtenrechtlichen

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.02.2008 - VGH A 32/07
    Im Hinblick auf diese plausibel dargelegte Möglichkeit des Eintritts einer existenzgefährdenden Situation für eine nicht nur geringe Zahl von Ein-Raum-Gaststätten innerhalb eines kurzen Zeitraums sprechen gewichtige Gründe der Gewährung eines effektiven Grundrechtsschutzes im Verfassungsbeschwerdeverfahren (vgl. hierzu BVerfG [1. Kammer des Zweiten Senats], NVwZ 2007, 1178; NVwZ 2008, 70) dagegen, zunächst die Widerlegung oder den tatsächlichen Eintritt der prognostizierten Folgen abzuwarten.
  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.02.2008 - VGH A 32/07
    Derartige Regelungen werden grundsätzlich, sofern sie im Übrigen verhältnismäßig sind, bereits durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls legitimiert (BVerfGE 111, 10 [32]).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.02.2008 - VGH A 32/07
    Zwar rechtfertigt die Möglichkeit, dass eine gesetzliche Maßnahme im Einzelfall zur Existenzgefährdung oder gar -vernichtung führen könnte, im Allgemeinen noch nicht, sie unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit von Verfassungs wegen zu beanstanden (BVerfGE 70, 1 [30]; 77, 84 [112]).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.02.2008 - VGH A 32/07
    Die allgemeine Handlungsfreiheit schützt nicht nur einen begrenzten Bereich der Persönlichkeitsentfaltung, sondern jede Form menschlichen Handelns ohne Rücksicht darauf, welches Gewicht der Betätigung für die Persönlichkeitsentfaltung zukommt (BVerfGE 80, 137 [152]).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 698/79

    Verfassungsmäßigkeit der Ladenschlußzeit für Friseurbetriebe

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.02.2008 - VGH A 32/07
    Selbst wenn aber eine Berufsausübungsregelung für einen Großteil der Betroffenen den Erfordernissen entspricht, kann sie im Hinblick auf die unterschiedliche Situation Betroffener - hier: der Betreiber großer und derjenigen von Ein-Raum-Gaststätten - mit Art. 58 LV in Verbindung mit Art. 17 Abs. 1 LV unvereinbar sein, falls sie damit Ungleichheiten außer acht lässt, die typischerweise innerhalb eines Berufs bestehen, und deshalb einen Teil der Berufsgruppe ohne zureichenden Grund unverhältnismäßig belastet (vgl. BVerfGE 34, 71 [78 f.]; 59, 336 [356]).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.05.2014 - VGH A 39/14

    Äußerung der Ministerpräsidentin im Kommunalwahlkampf - Eilantrag der NPD

    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Handlung eines Verfassungsorgans vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Organklage erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 22. Februar 2006 - VGH A 5/06 -, AS 33, 118 [119]; Beschluss vom 11. Februar 2008 - VGH A 32/07 u.a. -, AS 35, 439 [440]; Beschluss vom 4. April 2014 - VGH A 15/14, VGH A 17/14 -, juris, Rn. 40, Rn. 87).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - VGH B 31/07

    Rauchverbot in Ein-Raum-Gaststätten verstößt gegen die rheinland-pfälzische

    Bis zu einer Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2009 zu treffen hat, gilt die Vorschrift mit der Maßgabe fort, dass in ausschließlich inhabergeführten Ein-Raum-Gaststätten im Sinne der einstweiligen Anordnung vom 11. Februar 2008 - VGH A 32/07 u.a. - und in nicht ausschließlich inhabergeführten Ein-Raum-Gaststätten mit weniger als 75 qm Gastfläche der Gaststättenbetreiber das Rauchen gestatten darf, wenn den Gästen lediglich als untergeordnete Nebenleistung einfach zubereitete Speisen verabreicht werden und Personen mit nicht vollendetem 18. Lebensjahr der Zutritt verwehrt wird.

    Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat mit Beschluss vom 11. Februar 2008 (NVwZ 2008, 552) das Inkrafttreten des durch § 7 NRSG angeordneten Rauchverbots in Gaststätten insoweit einstweilen ausgesetzt, als es sich auch auf ausschließlich inhabergeführte Ein-Raum-Gaststätten ohne Beschäftigte erstreckt.

    a) So kann er zur Eingrenzung der Ausnahme für getränkeorientierte Gaststätten ohne abtrennbaren Nebenraum darauf abstellen, ob es sich um ausschließlich inhabergeführte Ein-Raum-Gaststätten im Sinne des Beschlusses des Verfassungsgerichtshofs vom 11. Februar 2008 (NVwZ 2008, 552) handelt.

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.04.2014 - VGH A 15/14

    Vorschriften über Angaben zur Geschlechterparität auf dem Stimmzettel der

    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss der Verfassungsgerichtshof die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (VerfGH RP, Beschluss vom 22. Februar 2006 - VGH A 5/06 -, AS 33, 118 [119]; Beschluss vom 11. Februar 2008 - VGH A 32/07 u.a. -, AS 35, 439 [440]).

    Die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn sie aus schwerwiegenden Gründen dringend geboten ist (VerfGH RP, Beschluss vom 11. Februar 2008 - VGH A 32/07 u.a. -, AS 35, 439 [440]).

  • VG Oldenburg, 28.03.2008 - 12 B 438/08

    Niedersächsisches Nichtraucherschutzgesetz (Ausnahme für Gaststätten)

    Ein Genehmigungsanspruch kann aus den Grundrechten nur dann folgen, wenn er sich durch eine erweiternde verfassungskonforme Auslegung einer bestehenden Genehmigungsvorschrift konstruieren lässt ( vgl. VG Neustadt, Beschluss vom 1. Februar 2008, a.a.O.).

    Es handelt sich hierbei um eine Berufsausübungsregelung (vgl. Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. Februar 2008 - VGH A 32/07, 1/08, 4/08, 7/08, 10/08 und 12/08 - ).

    Im Allgemeinen ist es aber eher dem Verursacher von Gesundheitsgefahren zuzumuten, Einschränkungen hinzunehmen, als dass von den potentiellen Geschädigten zu erwarten wäre, dem Verursacher auszuweichen (vgl. VG Neustadt, Beschluss vom 1. Februar 2008, a.a.O.).

    Dies kann dazu führen, dass im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vorläufige Maßnahmen zu treffen sind (so Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. Februar 2008 -, a.a.O. ).

    Ob unabhängig von konkret vorgelegten Zahlen bei Ein-Raum-Gaststätten aufgrund der dort überwiegend rauchenden Gäste grundsätzlich - wie vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) prognostiziert (vgl. Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. Februar 2008 -, a.a.O.) von erheblichen Umsatzrückgängen ausgegangen werden muss, die zu einer unverhältnismäßigen Belastung dieser Gastwirte führt, kann im vorliegenden Fall jedoch unberücksichtigt bleiben, da der Antragsteller - wie bereits dargelegt - nicht zu dieser Gruppe der Gastwirte räumlich nicht trennbarer Ein-Raum-Gaststätten gehört.

    Insofern kann sich der Antragsteller auch nicht auf die Begründung des Beschlusses des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz vom 11. Februar 2008 (a.a.O.) berufen, mit dem im Wege der einstweiligen Anordnung zunächst für die Dauer von drei Monaten das Inkrafttreten des § 7 des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz, der in Absatz 1 grundsätzlich die Rauchfreiheit von Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes vorsieht, bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden insoweit einstweilen ausgesetzt wurde, als die Vorschrift sich auch auf Ein-Raum-Gaststätten erstreckt, die ausschließlich inhabergeführt sind.

  • VG München, 16.04.2008 - M 16 S 08.1208

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine gaststättenrechtliche Auflage zur

    Die Begründung eines Rauchverbots stellt für die Gastwirte eine Berufsausübungsregelung im Sinne von Art. 12 Abs. 1 GG dar (VerfGH Rh-Pf v. 11.2.2008, Az. VGH A 32/07 u.a.).

    (2) Eine Regelung zur Berufsausübung ist verfassungsmäßig, wenn sie durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt erscheint, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und die Beschränkung den Betroffenen zumutbar ist (BVerfG v. 27.1.1982 BVerfGE 59, 302 [327]; VerfGH Rh-Pf v. 11.2.2008, Az. VGH A 32/07 u.a. mit Verw. auf BVerfGE 111, 10 [32]).

    Seit Inkrafttreten der Gesetze zum Nichtraucherschutz in den einzelnen Bundesländern war diese Frage schon öfter Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen (BVerfG v. 14.1.2008 Az. 1 BvR 2822/07; VerfGH Rh-Pf v. 11.2.2008, Az. VGH A 32/07 u.a.; VG Neustadt (Weinstraße) v. 1.2.2008, Az. 4 L 58/08.NW).

    Zwar rechtfertigt die Möglichkeit, dass eine gesetzliche Maßnahme im Einzelfall zur Existenzgefährdung oder gar -vernichtung führen könnte, im Allgemeinen noch nicht, sie unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit von Verfassungs wegen zu beanstanden (VerfGH Rh-Pf v. 11.2.2008, Az. VGH A 32/07 u.a).

    So hat auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V. auf marktforschungsgestützte Erfahrungen in Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen hingewiesen, wo vergleichbare Rauchverbote im Branchensegment der Ein-Raum-Gaststätten zu Umsatzverlusten bei ca. 50 % der Kneipen und Bars in teilweise erheblicher Höhe geführt hätten (VerfGH Rh-Pf v. 11.2.2008, Az. VGH A 32/07 u.a.) Gerade bei den vom Getränkeabsatz geprägten Klein-Gaststätten kann ein erheblicher Umsatzverlust zu einer rapiden Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Situation binnen kurzer Zeit führen, vor allem auch angesichts zunächst gleichbleibender vertraglicher Verpflichtungen aus Bierlieferungsverträgen und Pachtzinsvereinbarungen.

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.06.2021 - VGH A 39/21

    Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf einstweilige

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss der Verfassungsgerichtshof die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Hauptsache - hier die Verfassungsbeschwerde - aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 22. Februar 2006 - VGH A 5/06 -, AS 33, 118 [119]; Beschluss vom 11. Februar 2008 - VGH A 32/07 u.a. -, AS 35, 439 [440]; Beschluss vom 4. April 2014 - VGH A 15/14 u.a. -, AS 42, 229 [236]; Beschluss vom 21. Mai 2014 - VGH A 39/14 -, AS 42, 316 [318]; Beschluss vom 5. November 2018 - VGH A 19/18 -, AS 46, 365 [366 f.]; Beschluss vom 23. April 2021 - VGH A 33/21 -, juris Rn. 1).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.11.2018 - VGH A 19/18

    Ablehnung eines Antrags auf Erlasses einer eA im Organstreitverfahren, gerichtet

    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Handlung eines Verfassungsorgans vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Organklage erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 22. Februar 2006 - VGH A 5/06 -, AS 33, 118 [119]; Beschluss vom 11. Februar 2008 - VGH A 32/07 u.a. -, AS 35, 439 [440]; Beschluss vom 4. April 2014 - VGH A 15/14 u.a. -, AS 42, 229 [236, 251 f.]; Beschluss vom 21. Mai 2014 - VGH A 39/14 -, AS 42, 316 [318]).

    8 Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss der Verfassungsgerichtshof die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Hauptsache aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (VerfGH RP, Beschluss vom 22. Februar 2006 - VGH A 5/06 -, AS 33, 118 [119]; Beschluss vom 11. Februar 2008 - VGH A 32/07 u.a. -, AS 35, 439 [440]; Beschluss vom 4. April 2014 - VGH A 15/14 u.a. -, AS 42, 229 [236]; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 1994 - 2 BvR 2760/93 u.a. -, BVerfGE 91, 70 [75]; Beschluss vom 4. Mai 2012 - 1 BvR 367/12 -, BVerfGE 131, 47 [55]).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.05.2014 - VGH A 26/14

    Eilanträge der von der kommunalen Gebietsreform betroffenen Verbandsgemeinden

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss der Verfassungsgerichtshof die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag in der Hauptsache aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Antrag in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. für das Verfassungsbeschwerdeverfahren VerfGH RP, Beschluss vom 22. Februar 2006 - VGH A 5/06 -, AS 33, 118 [119]; Beschluss vom 11. Februar 2008 - VGH A 32/07 u.a. -, AS 35, 439 [440]).

    Die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn sie aus schwerwiegenden Gründen dringend geboten ist (VerfGH RP, Beschluss vom 11. Februar 2008 - VGH A 32/07 u.a. -, AS 35, 439 [440]; Beschluss vom 4. April 2014 - VGH A 15/14, 17/14 -, juris).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.03.2010 - VGH B 60/09

    Verfassungsbeschwerde gegen geändertes Nichtraucherschutzgesetz

    Auf die Anträge mehrerer Gastwirte setzte der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 11. Februar 2008 (VGH A 32/07 u.a. - AS 35, 439) das Inkrafttreten von § 7 NRSG a.F. im Wege einer einstweiligen Anordnung aus, soweit die Vorschrift sich auch auf ausschließlich inhabergeführte Einraumgaststätten ohne Beschäftigte erstreckte.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.04.2021 - VGH A 33/21

    Erfolgloser Eilantrag im Normenkontrollverfahren auf einstweilige Aussetzung von

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss der Verfassungsgerichtshof die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Hauptsache - hier der Normenkontrollantrag - aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. auch VerfGH RP, Beschluss vom 22. Februar 2006 - VGH A 5/06 -, AS 33, 118 [119]; Beschluss vom 11. Februar 2008 - VGH A 32/07 u.a. -, AS 35, 439 [440]; Beschluss vom 4. April 2014 - VGH A 15/14 u.a. -, AS 42, 229 [236]).
  • VerfGH Thüringen, 05.12.2008 - VerfGH 26/08

    Nichtraucherschutzgesetz

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2013 - 6 B 11247/13

    Verkaufsoffener Sonntag in Worms kann stattfinden

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2008 - 13 ME 77/08

    Antrag auf vorläufige Nichtanwendbarkeit des Niedersächsischen

  • VerfGH Thüringen, 30.07.2008 - VerfGH 27/08

    Nichtraucherschutzgesetz

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2011 - 1 M 31/11

    Zum Begriff "inhabergeführte Einraumgaststätte"

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.12.2010 - 6 B 11409/10

    Kultur- und Tourismusförderabgabe muss von Trierer Beherbergungsbetrieben ab 1.

  • VG Hannover, 15.07.2008 - 7 B 2973/08

    Zusicherung der Berücksichtigung einer Bundesverfassungsgerichtsentscheidung bei

  • VG Schleswig, 21.04.2008 - 12 B 13/08

    Abtrennen eines separaten und abgeschlossenen Nebenraumes einer Gaststätte zum

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