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   VerfGH Saarland, 17.11.1975 - Lv 8/74   

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VerfGH Saarland, 17.11.1975 - Lv 8/74 (https://dejure.org/1975,1794)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 17.11.1975 - Lv 8/74 (https://dejure.org/1975,1794)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 17. November 1975 - Lv 8/74 (https://dejure.org/1975,1794)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Zusammenschlusses mehrerer saarländischer Gemeinden zu einem Stadtverband i.R.d. Gesetzes Nr. 986 zur Neugliederung der Gemeinden und Landkreise des Saarlandes (NGG); Verstoß der Auflösung einer Gemeinde i.S.d. § 14 S. 1 NGG gegen das verfassungsmäßige ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Zusammenschlusses mehrerer saarländischer Gemeinden zu einem Stadtverband i.R.d. Gesetzes Nr. 986 zur Neugliederung der Gemeinden und Landkreise des Saarlandes (NGG); Verstoß der Auflösung einer Gemeinde i.S.d. § 14 S. 1 NGG gegen das verfassungsmäßige ...

  • verfassungsgerichtshof-saarland.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VerfGH Saarland, 27.11.1985 - Lv 2/85

    Voraussetzungen für die Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde; Rechtmäßigkeit

    Die gegen diese Zuordnung gerichtetenVerfassungsbeschwerden der Gemeinden Kirkel und Limbach blieben erfolglos tirteil des Verfassungsgerichts- hofs vom 17. November 1975 -Lv 8/74-.

    - Lv 1/74 - und Lv 3/74-- sowie vom 17. November 1975 - Lv 8/74--- -.

    die betroffene Genieinde zu dieser Maßnahrne zu hören ist insbe- zpndere Jrteile des Verfassungsgerichtshofs vorn 28. Juni 1974 - Lv 8/73-, AS 14, 122 = NJW 1974, 1995 = DVB1.1975, 35, sowie vorn 5.12.1983 - Lv 1/82 -, AS 19, 113 = DVB1.1984, 263 und daß die Regelung in der Sache arn Gerneinwohl orientiert sein muB statt al*Ier Urteile des Verfassungsgerichtshofs vom 17. November 1975 - Lv 8/74-; vgl. auch BVerfG, BeschluB vorn 27. November 1978 - 2 BvR 165/75 -a.a.O.

    1975 - Lv 8/74 - und - Lv 9/74 -;vgl. auch Urteil vom 30. Januar 1984 - Lv 1/83 -, DVB1 .

    als zutreffend ebenso Urteile des Verfassungsgerichtshofs vom 28. Juni 1974- Lv 2/74 - für die Abtrennung eines Ortsteils mit 400 von einer Gemeinde rnit knapp 15.000 Einwohnern, und vom 17. November 1975 Lv 8/74 - für ein 8, 81 qkm groBes Gebiet mit -.

    Dabei kommt der Zurückweisung der Verfassungsbeschwerden von Kirkel und Lirnbach gegen die seinerzeitige Eingliederung von Bayerisch Kohlhof in das Stadtgebiet der Beschwerdeführerin Urtei*1 des Verfassungs- gerichtshofs vom 17. November 1975 Lv 8/74 - - von vornherein nicht die Bedeutung zu, die letztere ihr im gegebenen Zusammenhang beimißt.

    Wesentlich ist statt dessen, daB sich dern Gesetzentwurf hin- reichende Anhaltspunkte für die Stc.ht derjenigen Gründe entnehmen lassen, diefür die Neuregelung letztlich ausschlaggebend waren, nm1ich die von dem ursprünglich bei der Zuordnung von Bayerisch Kohlhof eingenommenen Standpunkt abweichende - wertende Urteìlé des Verfassungsgerichtshofs vom 17. November 1975 - Lv 8/74- und - Lv 9/74 - -Einschtzung einerseïts des künftigen F1chenbe- darfs der Beschwerdeführerin und andererseits ihrer Integrations- kraft Drucksache 8/2004 des Landtagsdes Saarlandes, S. 6 f., 8 und 10. Dabei bedarf angesichts der Abnahrne ihrer Einwohnerzahl dazu YerfGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Mrz 1975 - VerfGH 26/74 OVGE 3028?, 288 von über 55.000 Anfang 1974 -,.

    Iri dieser Situation war es angesichts des weiten Ent- scheidungsspieìraunis des Gesetzgebers - auch in Anbetracht der Tatsache, daB Bayerìsch Kohlhof vom Ortsteil Limbach der Gemeinde Ktrkel durch die Autobahn getrennt ist dazu Urteil des Verfassungs- gerichtshofs voni 17. November 1975 - Lv 8/74 -, sowie VerfGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. November 1973 - VerfGH 17/72 -, OVGE 28, 307, 309 und unmìttelbar an einen Siedlungssplitter von PreuBisch Kohlhof grenzt - aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht geboten, von den im gegebenen Zusamnienhang unter Gemeinwohlaspekten niaBgeblich in Betracht zu ziehenden Gesichtspunkten gerade die für eine Beibehaltung des 1973/74 geschaffenen Zustandes sprechen- den vorragig zu berücksichtigen.

  • VerfGH Saarland, 30.01.1984 - Lv 1/83

    Gebietsreform durch Rechtsverordnung; Verletzung des Rechts auf gemeindliche

    Dieser erklärte die Verfassungsbeschwerde der Gerneinde Kirkel für unzulässig, die der aufgelösten Gemeinde Limbach für unbegründet Urteil vom 17.11.1975 - Lv 8/74- S. 34 f.

    Der Bürgerwille sei nicht allein maBgeblich, wie der Verfassungsgerichtshof auch im Hinblick auf Bayrisch Kohlhof festgestellt habe S. 47 des Urteils vom 17.11.1975 - Lv 8/74.

    Sie wurden in den folgenden Verfahren zur ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs siehe u.a. das Urteil über die Verfassungs- beschwerden der Gemeinden Kirkelund Limbach vom 17.11 .1975 -Lv 8/74-, insbes.

    AuBer den erwähnten Verfassungsbeschwerden der Gémeinden Kirkel und Limbach Lv 8/74 richteten sich zwei weitere Verfassungs- beschwerden gegen die Abtrennung eines Gemeindeteils von einer Gemeinde und seine Eingìiederung in eine andere Ge- meinde Umgliederung.

    fältiger Prüfung und ungeachtet des heftigen Widerstands der Gemeinden Limbach und Kirkel sowie einer Mehrheit der Bewohner von Bayrisch Kohlhof getroffen siehe zu allem das oben erwähnte Urteil vom 17.11.1975 -Lv 8/74 -, insbes.

  • VerfGH Saarland, 05.12.1983 - Lv 1/82

    Neugliederung von Gemeinden und Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes im

    Zwar ist anerkannt, daB eine ini Rahnien von NeugliederungsmaBnahmen aufgelöste Gerneinde die Verletzung ihres gerneindlichen Selbstverwalt-u-ngsrechts noch rügen kann vgl. Urteil des VGH vom 17.11.1975 -Lv 8/74-, S. 35, niit Nachw.
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