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   VerfGH Saarland, 19.11.2007 - Lv 9/06   

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VerfGH Saarland, 19.11.2007 - Lv 9/06 (https://dejure.org/2007,37720)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 19.11.2007 - Lv 9/06 (https://dejure.org/2007,37720)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 19. November 2007 - Lv 9/06 (https://dejure.org/2007,37720)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.11.2007 - Lv 9/06
    Die Abgrenzung dessen, was im Rahmen einer fairen Verfahrensgestaltung an richterlicher Fürsorge von Verfassungs wegen geboten ist, kann sich nicht nur am Interesse der Rechtsuchenden an einer möglichst weit gehenden Verfahrenserleichterung orientieren, sondern muss auch berücksichtigen, dass die Justiz im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit vor zusätzlicher Belastung geschützt werden muss (BVerfGE 93, 99 = NJW 1995, 3173, unter C II 2 a; BVerfG NJW 2001, 1343, unter II 1).

    Deshalb kann und muss einem Beteiligten die Verantwortung für die Ermittlung der Formalien, denen ein von ihm eingelegter Rechtsbehelf genügen muss, nicht vollständig abgenommen werden (BVerfG NJW 2001, 1343, unter II 2).

    Eine ins Gewicht fallende Belastung tritt dadurch nicht ein, weil dem Gericht die Zuständigkeit für das Rechtsmittel gegen seine eigene Entscheidung bekannt ist und deshalb die Ermittlung des richtigen Adressaten, selbst wenn er im Schriftsatz nicht deutlich bezeichnet sein sollte, keinen besonderen Aufwand verursacht (BVerfGE 93, 99 = NJW 1995, 3173, unter C II 2 b; BVerfG NJW 2001, 1343, unter II 1; NJW 2005, 2137, unter II 2 c).

    Ein Rechtsmittelführer kann jedoch nicht erwarten, dass er grundsätzlich von dem zuständigen Rechtsmittelgericht unverzüglich und noch vor Ablauf der Rechtsmittelfrist einen Hinweis erhält, wenn sein Rechtsmittel den einschlägigen Formvorschriften nicht genügt (vgl. BVerfG NJW 2001, 1343, unter II 2).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.11.2007 - Lv 9/06
    Das kann namentlich in Verfahren zutreffen, in denen Anwaltszwang besteht (BVerfGE 93, 99 = NJW 1995, 3173, unter C I 1 b).

    Die Abgrenzung dessen, was im Rahmen einer fairen Verfahrensgestaltung an richterlicher Fürsorge von Verfassungs wegen geboten ist, kann sich nicht nur am Interesse der Rechtsuchenden an einer möglichst weit gehenden Verfahrenserleichterung orientieren, sondern muss auch berücksichtigen, dass die Justiz im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit vor zusätzlicher Belastung geschützt werden muss (BVerfGE 93, 99 = NJW 1995, 3173, unter C II 2 a; BVerfG NJW 2001, 1343, unter II 1).

    Eine ins Gewicht fallende Belastung tritt dadurch nicht ein, weil dem Gericht die Zuständigkeit für das Rechtsmittel gegen seine eigene Entscheidung bekannt ist und deshalb die Ermittlung des richtigen Adressaten, selbst wenn er im Schriftsatz nicht deutlich bezeichnet sein sollte, keinen besonderen Aufwand verursacht (BVerfGE 93, 99 = NJW 1995, 3173, unter C II 2 b; BVerfG NJW 2001, 1343, unter II 1; NJW 2005, 2137, unter II 2 c).

    Dass der Antragsteller in diesem Fall noch vor Ablauf der Rechtsmittelfrist am 25.7.2005 (einem Montag) weitere Erkundigungen zu den Formerfordernissen seines Rechtsmittels eingezogen hätte - etwa beim Landgericht, das als das im vorangegangenen Rechtszug mit der Sache befasste Gericht als verpflichtet angesehen werden kann, einem Beteiligten, der sich über die Rechtsmittelmöglichkeiten und -erfordernisse nicht im Klaren ist, auf Anfrage Auskunft zu erteilen (BVerfGE 93, 99 = NJW 1995, 3173, unter C II 2 b) -, hat er nicht geltend gemacht.

  • VerfGH Saarland, 19.05.2006 - Lv 6/05
    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.11.2007 - Lv 9/06
    Der Antragsteller hat daraufhin die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts gerichtetes Verfassungsbeschwerdeverfahren beantragt; diesen Antrag hat der Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 19.5.2006 (Lv 6/05) - dem Antragsteller nach eigenen Angaben zugegangen am 26.6.2006 - mangels Erfolgsaussicht zurückgewiesen.

    Insoweit käme nach Bewilligung der - innerhalb der Monatfrist beantragten - Prozesskostenhilfe eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht (SaarlVerfGH, Beschluss vom 19.5.2006, aaO, unter C 1), wenn der Antragsteller zuvor nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen außerstande war, einen Rechtsanwalt mit der formgerechten (§ 56 Abs. 1 Satz 1 VerfGHG) Einlegung der Verfassungsbeschwerde zu beauftragen.

    Ein Recht auf effektiven Rechtsschutz wird entgegen der Auffassung des Antragstellers nicht durch Art. 20 SVerf gewährt (SaarlVerfGH, Beschlüsse vom 28.6.2007 - Lv 6/07, unter II 1, und vom 19.5.2006, aaO, unter C 2).

    Dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 60 Abs. 1 SVerf) kann deshalb sowohl ein Grundrecht auf wirksamen richterlichen Rechtsschutz (SaarlVerfGH, Beschlüsse vom 5.9.2007 - Lv 8/06, unter B II, und vom 28.6.2007, aaO) und auf ein faires gerichtliches Verfahren (SaarlVerfGH, Beschluss vom 19.5.2006, aaO, vom 26.6.2003 - Lv1/03, unter II A, und vom 5.6.2003 - Lv 7/02, unter II A) als auch ein Grundrecht auf rechtliches Gehör (SaarlVerfGH, Beschlüsse vom 28.6.2007, aaO, vom 26.6.2003, aaO, und vom 5.6.2003, aaO) entnommen werden.

  • VerfGH Saarland, 28.06.2007 - Lv 6/07
    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.11.2007 - Lv 9/06
    Ein Recht auf effektiven Rechtsschutz wird entgegen der Auffassung des Antragstellers nicht durch Art. 20 SVerf gewährt (SaarlVerfGH, Beschlüsse vom 28.6.2007 - Lv 6/07, unter II 1, und vom 19.5.2006, aaO, unter C 2).

    Dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 60 Abs. 1 SVerf) kann deshalb sowohl ein Grundrecht auf wirksamen richterlichen Rechtsschutz (SaarlVerfGH, Beschlüsse vom 5.9.2007 - Lv 8/06, unter B II, und vom 28.6.2007, aaO) und auf ein faires gerichtliches Verfahren (SaarlVerfGH, Beschluss vom 19.5.2006, aaO, vom 26.6.2003 - Lv1/03, unter II A, und vom 5.6.2003 - Lv 7/02, unter II A) als auch ein Grundrecht auf rechtliches Gehör (SaarlVerfGH, Beschlüsse vom 28.6.2007, aaO, vom 26.6.2003, aaO, und vom 5.6.2003, aaO) entnommen werden.

    Der Verfassungsgerichtshof darf eine landesgerichtliche Entscheidung auch daraufhin kontrollieren, ob sie bei der Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes Grundrechte der Verfassung des Saarlandes verletzt, die - wie die von dem Antragsteller als verletzt gerügten Grundrechte auf effektiven Rechtsschutz, ein faires Verfahren und rechtliches Gehör - mit den entsprechenden Grundrechten des Grundgesetzes inhaltsgleich sind (BVerfGE 96, 345, 363 ff. = NJW 1998, 1296; st.Rspr. des SaarlVerfGH, zuletzt Beschluss vom 28.6.2007, aaO, unter II 2).

  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.11.2007 - Lv 9/06
    Der Grundsatz eines fairen Verfahrens verbietet es zwar dem Gericht, aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern, Unklarheiten oder Versäumnissen Verfahrensnachteile für den Rechtsmittelführer abzuleiten (BVerfGE 110, 339 = NJW 2004, 2887).
  • BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01

    Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.11.2007 - Lv 9/06
    Es spricht viel dafür, dass diese Voraussetzungen für die (sofortige) weitere Beschwerde nach den §§ 27, 29 FGG in Betreuungssachen erfüllt sind (vgl. für Rechtsmittel in Wohnungseigentumssachen BGHZ 150, 390 = NJW 2002, 2171, unter III 2 b aa und bb).
  • BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 950/04

    Verletzung des Anspruchs auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren durch

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.11.2007 - Lv 9/06
    Eine ins Gewicht fallende Belastung tritt dadurch nicht ein, weil dem Gericht die Zuständigkeit für das Rechtsmittel gegen seine eigene Entscheidung bekannt ist und deshalb die Ermittlung des richtigen Adressaten, selbst wenn er im Schriftsatz nicht deutlich bezeichnet sein sollte, keinen besonderen Aufwand verursacht (BVerfGE 93, 99 = NJW 1995, 3173, unter C II 2 b; BVerfG NJW 2001, 1343, unter II 1; NJW 2005, 2137, unter II 2 c).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.11.2007 - Lv 9/06
    b) Ob § 29a FGG über seinen Wortlaut und die Regelungsabsicht des Gesetzgebers (vgl. Begr. zum Gesetzentwurf, BT-Drs. 15/3706 S. 14) hinaus auch bei der Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte wie der Rechte auf effektiven Rechtsschutz und auf ein faires Verfahren - außerhalb des speziellen Regelungsbereichs des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Anwendung finden kann und ob eine insoweit möglicherweise bestehende, aber nicht abschließend geklärte fachgerichtliche Abhilfemöglichkeit, sei es nach § 29a FGG, sei es im Wege eines außerordentlichen Rechtsbehelfs, nach § 55 Abs. 3 Satz 1 VerfGHG der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde entgegen stehen könnte (vgl. BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924, unter C IV 3), bedarf keiner Entscheidung.
  • VerfGH Saarland, 05.09.2007 - Lv 8/06
    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.11.2007 - Lv 9/06
    Dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 60 Abs. 1 SVerf) kann deshalb sowohl ein Grundrecht auf wirksamen richterlichen Rechtsschutz (SaarlVerfGH, Beschlüsse vom 5.9.2007 - Lv 8/06, unter B II, und vom 28.6.2007, aaO) und auf ein faires gerichtliches Verfahren (SaarlVerfGH, Beschluss vom 19.5.2006, aaO, vom 26.6.2003 - Lv1/03, unter II A, und vom 5.6.2003 - Lv 7/02, unter II A) als auch ein Grundrecht auf rechtliches Gehör (SaarlVerfGH, Beschlüsse vom 28.6.2007, aaO, vom 26.6.2003, aaO, und vom 5.6.2003, aaO) entnommen werden.
  • VerfGH Saarland, 05.06.2003 - Lv 7/02
    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.11.2007 - Lv 9/06
    Dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 60 Abs. 1 SVerf) kann deshalb sowohl ein Grundrecht auf wirksamen richterlichen Rechtsschutz (SaarlVerfGH, Beschlüsse vom 5.9.2007 - Lv 8/06, unter B II, und vom 28.6.2007, aaO) und auf ein faires gerichtliches Verfahren (SaarlVerfGH, Beschluss vom 19.5.2006, aaO, vom 26.6.2003 - Lv1/03, unter II A, und vom 5.6.2003 - Lv 7/02, unter II A) als auch ein Grundrecht auf rechtliches Gehör (SaarlVerfGH, Beschlüsse vom 28.6.2007, aaO, vom 26.6.2003, aaO, und vom 5.6.2003, aaO) entnommen werden.
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

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