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   VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 6/19   

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VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 6/19 (https://dejure.org/2019,23203)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 22.07.2019 - Lv 6/19 (https://dejure.org/2019,23203)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 22. Juli 2019 - Lv 6/19 (https://dejure.org/2019,23203)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (42)

  • VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 6/13

    Peter Richter

    Auszug aus VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 6/19
    Das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter (Art. 14 Abs. 1 SVerf) gewährleistet, dass die Sache eines Rechtsuchenden durch einen im Vorhinein nach abstraktgenerellen Regeln bestimmten Richter verhandelt und entschieden wird (SVerfGH v. 8.7.2014 - Lv 6/13, LVerfGE 25, 439).

    Das berührt den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 SVerf nicht (SVerfGH v. 8.7.2014 - Lv 6/13, LVerfGE 25, 439).

    Damit rügt er nicht eine Verletzung seines Grundrechts auf den gesetzlichen Richter, sondern eine Verletzung des Gleichheitsgrundrechts (Art. 12 Abs. 1 SVerf) durch eine objektiv willkürliche Entscheidung über sein Ablehnungsgesuch (vgl. SVerfGH v. 8.7.2014 - Lv 6/13, LVerfGE 25, 439).

    aa) Von einer gleichheitswidrigen objektiv willkürlichen Entscheidung eines Gerichts kann nur dann ausgegangen werden, wenn ihr - offensichtlich - jede gesetzliche Grundlage fehlt und ihre rechtlichen Überlegungen jeder Verbindung mit gesetzlichen oder in der Rechtsprechung oder Rechtslehre vertretenen Auffassungen entbehren, ihre Annahme also völlig unerklärlich, in keiner Weise nachvollziehbar oder in einem außergewöhnlichen Maße schwer fehlerhaft erscheint (SVerfGH v. 8.7.2014 - Lv 6/13, LVerfGE 25, 439).

  • VerfGH Saarland, 14.09.2015 - Lv 5/15
    Auszug aus VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 6/19
    Das ist sie insbesondere erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer offensichtlich einschlägigen Norm in nicht mehr verständlicher Weise missdeutet worden ist (siehe zum Vorstehenden SVerfGH, Beschl. v. 19.3.2004 Lv 4/03; v. 14.2.2015 - Lv 5/15).

    Sie sind es nur dann, wenn grundlegende, in den Vorschriften der maßgeblichen Verfahrensordnung zum Ausdruck kommende rechtsstaatliche Prinzipien verkannt worden sind (SVerfGH, Beschl. v. 14.2.2015 - Lv 5/15).

    Die richterliche Auseinandersetzung mit seinem Vorbringen muss jedoch wenigstens andeutungsweise oder inzident ergeben, dass die zentrale Rechtfertigung seines Anliegens - bei objektiver Betrachtung - bedacht worden ist (SVerfGH, Beschl. v. 14.2.2015 - Lv 5/15).

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 6/19
    Ebenso wie Art. 3 Abs. 1 GG gebietet der allgemeine Gleichheitssatz dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 116, 164 ; stRspr).

    Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (BVerfGE 110, 412 ; 116, 164 ).

    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengeren Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; stRspr).

  • BVerfG, 17.01.2013 - 1 BvR 1578/12

    Nichtannahmebeschluss: Offensichtliche Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 6/19
    Insbesondere ist dessen rechtliches Gehör nicht beeinträchtigt, wenn ein Gericht Vorbringen deshalb nicht berücksichtigt, weil es dieses aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts für nicht entscheidungserheblich hält (BVerfG, Beschl. vom 17.1.2013 - 1 BvR 1578/12, juris; st. Rspr.).

    Damit ein Verstoß gegen das Recht auf rechtliches Gehör festgestellt werden kann, müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht wahrgenommen oder doch bei der Entscheidung nicht in Betracht gezogen worden ist (BVerfG, Beschl. v. 17.1.2013 - 1 BvR 1578/12, juris; SVerfGH, Beschl. v. 28.3.2017 - Lv 1/17).

  • BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 1635/07
    Auszug aus VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 6/19
    Dies hat das Amtsgericht beachtet, indem es die Rechtsprechung des Saarländischen Oberlandesgerichts zugrunde gelegt hat, wonach die Einschränkung des Umgangsrechts eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls voraussetzt, wenn also nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes die Einschränkung des Umgangsrechts erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 4.9.2000 - 9 UF 88/00, FamRZ 2001, 369; in diesem Sinne auch BVerfG, Beschl. v. 29.11.2007 - 1 BvR 1635/07, BVerfGK 12, 472; Beschl. v. 30.7.2014 - 1 BvR 1530/14, NZFam 2015, 234).

    Denn ebenso wie die Einschränkung oder der Ausschluss des Umgangsrechts, die auf pädophile Neigungen des umgangsberechtigten Elternteils gestützt wird, die Feststellung dieser pädophilen Neigungen sowie eine daraus resultierende konkrete Gefährdung für das Kind voraussetzt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.7.2005 - 1 BvR 215/05, FamRZ 2005, 1816; v. 29.11.2007 - 1 BvR 1635/07, BVerfGK 12, 472), hätte der Erlass der vom Beschwerdeführer zu 1.) beantragten einstweiligen Anordnung eine entsprechende Feststellung in Bezug auf Herrn L. erfordert.

  • VerfGH Saarland, 09.04.2010 - Lv 8/09

    Vereinbarkeit einer Durchführung eines schriftlichen Verfahrens ohne Durchführung

    Auszug aus VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 6/19
    a) Das Grundrecht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren - das die Verfassung des Saarlandes durch Art. 60 Abs. 1 SVerf gewährleistet und dessen Gehalt der Verbürgung des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK entspricht - ist nur dann verletzt, wenn ein Gericht sein prozessuales Vorgehen nicht so gestaltet, wie die Beteiligten es auf der Grundlage der maßgeblichen Vorschriften der Verfahrensordnung von ihm erwarten dürfen (SVerfGH, Beschl. v. 9.4.2010 - Lv 8/09).

    Demgegenüber verbürgt das Grundrecht auf rechtliches Gehör nicht, dass die Argumente und die Rechtsauffassungen der am fachgerichtlichen Verfahren Beteiligten geteilt werden (vgl. SVerfGH, Beschl. v. 9.4.2010 - Lv 8/09).

  • VerfGH Saarland, 19.04.2016 - Lv 12/14
    Auszug aus VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 6/19
    Die verfassungsgerichtliche Prüfung kann und muss beides voneinander trennen und der in der Sache liegenden unterschiedlichen "grundrechtlichen Beschwer", dem Anspruch von Bürgerinnen und Bürgern auf ein rechtsstaatliches Verfahren auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes einerseits und der Wahrung ihrer "materiellen Grundrechte" in der Sache selbst andererseits, ebenso gerecht werden wie dem Vorrang der fachgerichtlichen rechtlichen Prüfung (SVerfGH, Beschl. v. 19.4.2016 - Lv 12/14).

    Denn mit der Verfassungsbeschwerde wird die Verletzung des aus Art. 24 Abs. 1 SVerf geschützten elterlichen Umgangsrechts sowie der Kinderrecht aus Art. 24a Abs. 2 SVerf geltend gemacht, die gerade die Entscheidung über den vorläufigen Rechtsschutz betrifft und durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr ausreichend ausgeräumt werden könnte (vgl. SVerfGH, Beschl. v. 19.4.2016 - Lv 12/14).

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 6/19
    Allerdings erstreckt sich die Befugnis des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes auf die Kontrolle einer landesgerichtlichen Entscheidung daraufhin, ob sie bei der Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes mit den Grundrechten des Grundgesetzes inhaltsgleiche Grundrechte der Verfassung des Saarlandes verletzt hat (BVerfGE 96, 231; 96, 345 ; SVerfGH, Beschl. v. 28.6.2007 - Lv 6/07).

    Inhaltsgleich - und damit zulässiger Prüfungsmaßstab für das Landesverfassungsgericht - ist das entsprechende Landesgrundrecht, wenn es in dem zu entscheidenden Fall zu demselben Ergebnis wie das Grundgesetz führt (BVerfGE 96, 345 ).

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 6/19
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengeren Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; stRspr).

    Für die Anforderungen an Rechtfertigungsgründe für gesetzliche Differenzierungen kommt es wesentlich darauf an, in welchem Maß sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (vgl. BVerfGE 112, 164 ; stRspr).

  • OLG Saarbrücken, 04.09.2000 - 9 UF 88/00
    Auszug aus VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 6/19
    Dies hat das Amtsgericht beachtet, indem es die Rechtsprechung des Saarländischen Oberlandesgerichts zugrunde gelegt hat, wonach die Einschränkung des Umgangsrechts eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls voraussetzt, wenn also nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes die Einschränkung des Umgangsrechts erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 4.9.2000 - 9 UF 88/00, FamRZ 2001, 369; in diesem Sinne auch BVerfG, Beschl. v. 29.11.2007 - 1 BvR 1635/07, BVerfGK 12, 472; Beschl. v. 30.7.2014 - 1 BvR 1530/14, NZFam 2015, 234).
  • BVerfG, 01.03.2017 - 1 BvR 2311/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Einschränkung des Umgangsrechts

  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 215/05

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch unzureichende gerichtliche

  • VerfGH Saarland, 28.03.2017 - Lv 1/17

    Jobcenter stellt wegen Vermieters Mietzahlung ein: Kündigung wegen

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

  • BVerfG, 30.07.2014 - 1 BvR 1530/14

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Einschränkung des Umgangsrechts auf

  • VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 4/03
  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

  • BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01

    Anwesenheit im JGG-Verfahren

  • OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 13 W 21/11

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei verweigerter Terminsverlegung

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 19.08.2021 - LVerfG 2/19

    1. Das Konnexitätsprinzip im Sinne von Art. 72 Abs. 3 LV M-V setzt die

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • OLG München, 12.08.2002 - 26 UF 1103/02
  • BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00

    Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten

  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

  • VerfGH Saarland, 28.06.2007 - Lv 6/07
  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Saarland, 19.11.2007 - Lv 8/07
  • VerfGH Saarland, 08.01.2015 - Lv 2/14
  • BVerfG, 26.11.1985 - 2 BvR 851/84

    Objektiv willkürliche Verwerfung einer Berufung in Zivilsachen

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

  • VerfGH Saarland, 08.10.2013 - Lv 1/13

    Glücksspiel - Keine Sportwetten in Spielhallen

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

  • BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 911/80

    Verletzung des Willkürverbots durch sachlich schlechthin unhaltbare Würidung

  • BVerfG, 30.03.2011 - 1 BvR 426/10

    Unzulässigkeit einer gegen Entscheidungen im Eilverfahren, aber vor Erschöpfung

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94

    Müllkonzept

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

  • BVerfG, 28.11.1951 - 1 BvR 166/51

    Antragsbefugnis eines entmündigten Querulators

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

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