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   VerfGH Saarland, 27.05.2002 - Lv 2/02 e.A.   

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VerfGH Saarland, 27.05.2002 - Lv 2/02 e.A. (https://dejure.org/2002,19771)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 27.05.2002 - Lv 2/02 e.A. (https://dejure.org/2002,19771)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 27. Mai 2002 - Lv 2/02 e.A. (https://dejure.org/2002,19771)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 15.03.1996 - 1 BvR 570/96

    Folgenabwägung bei Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.05.2002 - Lv 2/02
    Denn der parlamentarischen Kontrolle zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der repräsentativen Demokratie komme insoweit überwiegendes Gewicht zu (BVerfG NJW 1996, 2085).
  • BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01

    Lebenspartnerschaften

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.05.2002 - Lv 2/02
    Vielmehr sind regelmäßig lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Vollzug gesetzt, er sich aber später als verfassungsgemäß erweisen würde (BVerfG NJW 2001, 2457; BVerfGE 93, 181, 186/187 m.w.N. d. st.Rspr.; Lechner/Zuck, BVerfGG, § 32 Rdn. 13).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.05.2002 - Lv 2/02
    Es gewährleistet, dass der Name einer Person nicht - ohne rechtfertigenden Grund - von Dritten in einem Zusammenhang benutzt wird, der mit der Person nicht besteht und der geeignet ist, die Person in ein falsches oder gar anrüchiges Licht zu rücken (BVerfGE 97, 391, 399; NJW 1999, 1322; MünchKommBGB/Rixecker, Anh. zu S 12 Rdn . 73 ff).
  • BVerfG, 14.10.1969 - 1 BvR 30/66

    'Der Demokrat'

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.05.2002 - Lv 2/02
    Vielmehr ist in einem solchen Fall seine Verweisung auf den - möglicherweise gar nicht vorhandenen und hier instanzgerichtlich bereits verneinten - Rechtsweg unzumutbar (BVerfGE 27, 88, 97, Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfG, § 32 Rdnr. 36) und mit dem Gebot eines effektiven Rechtsschutzes nicht vereinbar.
  • BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94

    Rasterfahndung

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.05.2002 - Lv 2/02
    Vielmehr sind regelmäßig lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Vollzug gesetzt, er sich aber später als verfassungsgemäß erweisen würde (BVerfG NJW 2001, 2457; BVerfGE 93, 181, 186/187 m.w.N. d. st.Rspr.; Lechner/Zuck, BVerfGG, § 32 Rdn. 13).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.05.2002 - Lv 2/02
    Die nach dem Verfassungsprozessrecht eines Landes statthafte Verfassungsbeschwerde ist allerdings nur insoweit zulässig ist, als ein von den Verfahrensordnungen des Bundes eröffneter Rechtsweg zuvor ordnungsgemäß ausgeschöpft wurde und die danach verbleibende Beschwer eines Verfassungsbeschwerdeführers auf der Ausübung der Staatsgewalt des Landes und nicht auch der des Bundes beruht (BVerfGE 96, 345, 3711372).
  • BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60

    Keine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Änderung der Parteienfinanzierung

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.05.2002 - Lv 2/02
    Dabei kommt es nicht nur auf die Schwere des Eingriffs in die Rechtsposition des Verfassungsbeschwerdeführers sondern auch auf das Interesse der Allgemeinheit an (BVerfG NJW 2000, 2890; 1994, 1948; BVerfGE 12, 276, 280).
  • BVerfG, 21.07.2000 - 1 BvQ 17/00

    Erlass einer eA zur Gestattung von Fernsehaufnahmen vor dem Beginn und nach dem

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.05.2002 - Lv 2/02
    Dabei kommt es nicht nur auf die Schwere des Eingriffs in die Rechtsposition des Verfassungsbeschwerdeführers sondern auch auf das Interesse der Allgemeinheit an (BVerfG NJW 2000, 2890; 1994, 1948; BVerfGE 12, 276, 280).
  • VerfGH Saarland, 21.02.1980 - Lv 1/80

    Beteiligtenfähigkeit einer Partei im Organstreitverfahren; Nachweis der wirksamen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.05.2002 - Lv 2/02
    Von dieser Befugnis darf der Verfassungsgerichtshof daher jedenfalls dort, wo es um Maßnahmen eines anderen Verfassungsorgans in dieser Eigenschaft geht, nur mit besonderer Zurückhaltung und bei Vorliegen besonders schwer wiegender Gründe Gebrauch machen (SaarlVerfGH B.v. 21.2.1980 Lv 1/80 NJW 1980, 1380).
  • BVerwG, 15.01.1987 - 3 C 19.85

    Berufsfreiheit - Baden-Württemberg - Arzt - Schwangerschaftsabbrüche

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.05.2002 - Lv 2/02
    Daß eine solche materielle Bestimmung verfassungsrechtlicher Streitigkeiten geboten sein kann, zeigt sich auch in anderen Fällen, in denen - beispielsweise - die Verwaltungsrechtsprechung den Bürger, der ein gesetzgeberisches Unterlassen als verfassungswidrig beanstandet, auf den Verfassungsrechtsweg verweist (BVerwGE 75, 330, 334; 80, 356, 358), weil die Verfassungswidrigkeit gesetzgeberischen Handelns nur dort festgestellt werden darf, und in den Fällen, in denen das Verfassungsrecht - im Rahmen der Volksgesetzgebung - Einzelnen eine besondere Rechtsstellung zuerkennt (BayVGH BayVBl 1990, 721).
  • BVerfG, 19.11.1993 - 1 BvR 1861/93

    Pressefreiheit und Gegendarstellungsanspruch

  • BVerwG, 19.05.1988 - 7 C 37.87

    Parlamentarische Kontrolle - Parlamentarische Untersuchungsausschüsse - Effizienz

  • OVG Saarland, 03.04.1987 - 2 W 129/87
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

  • VerfGH Bayern, 31.03.1995 - 43-VI-94
  • VerfGH Bayern, 25.06.1992 - 78-VI-92
  • VerfGH Saarland, 31.10.2002 - Lv 2/02

    Verfassungsbeschwerde gegen die Bezeichnung eines Untersuchungsausschusses mit

    Im Hinblick darauf, dass sowohl das Verwaltungsgericht des Saarlandes als auch das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Eröffnung des Rechtsweges zu den Verwaltungsgerichten verneint haben, darf dem Verfassungsbeschwerdeführer nicht zugemutet werden, vorerst Rechtsschutz in der Hauptsache auf dem Verwaltungsrechtsweg zu beanspruchen (BVerfGE 27, 88, 97; Verfassungsgerichtshof des Saarlandes B.v. 27.5.2002 - Lv 2/02 e.A.).
  • OVG Saarland, 03.08.2010 - 3 B 205/10

    Rechtsschutzbedürfnis für verwaltungsgerichtlichen Antrag auf Erlass einer

    Beschluss vom 27.5.2002 - LV 2/02 eA -, zitiert nach juris.
  • VerfGH Saarland, 10.01.2003 - Lv 6/02

    Beiziehung eines Rechtsbeistandes in einem Verfahren eines

    Vielmehr sind regelmäßig lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Vollzug gesetzt, er sich aber später als verfassungsgemäß erweisen würde (BVerfG NJW 2001, 2457; BVerfGE 93, 181, 186/187 m.w.N. d. st.Rspr.; SaarlVerfGH Lv 2/02 e.A.; Lechner/Zuck, BverfGG, § 32 Rdn. 13).
  • VG Saarlouis, 16.06.2010 - 11 L 544/10

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines

    Bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist nach der ständigen Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. nur Beschluss der erkennenden Kammer vom 13.05.2002 -11 F 12/02-; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.07.2002 -1 W 15/02- und vom 05.11.2002 -1 W 29/02-; zum Streitstand auch Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 27.05.2002 -Lv 2/02 ea-, zitiert nach juris) die Abgrenzung zwischen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art und einer verfassungsrechtlichen Streitigkeit nicht allein nach formalen, an die konkreten Beteiligten anknüpfenden Gesichtspunkten vorzunehmen; entscheidend ist vielmehr, ob der jeweilige, am Verfassungsleben teilhabende Antragsgegner in dem konkreten Streitfall - gegebenenfalls auch durch einen Bürger - spezifisch in seiner sich aus der Verfassung ergebenden Funktion in Anspruch genommen wird, ob also ein zentraler Bereich der dem Antragsgegner von Verfassungs wegen zukommenden Betätigung berührt ist.
  • VerfGH Saarland, 05.12.2003 - Lv 7/03
    Vielmehr sind lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Vollzug gesetzt, er sich aber später als verfassungsgemäß erweisen würde (VerfGH B.v. 27.5.2003 Lv 2/02 e.A. m.w.N.).
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