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   VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 45-IV-06, 46-IV-06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10357
VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 45-IV-06, 46-IV-06 (https://dejure.org/2006,10357)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 01.06.2006 - 45-IV-06, 46-IV-06 (https://dejure.org/2006,10357)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 01. Juni 2006 - 45-IV-06, 46-IV-06 (https://dejure.org/2006,10357)
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 95-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 45-IV-06
    Vielmehr obliegt es dem Beschwerdeführer, Umstände darzulegen, die es als möglich erscheinen lassen, dass die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Sächsischen Verfassung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist (vgl. auch SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - Vf. 95-IV-04).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 32-IV-97
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 45-IV-06
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 1998 - Vf. 32-IV-97).
  • VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 8-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 45-IV-06
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 18. August 2005 - Vf. 49-IV-05 und vom 31. März 2005 - Vf. 8-IV-05; st. Rspr.).
  • OLG Dresden, 09.05.2006 - 2 U 372/06

    Zum Anspruch auf Durchführung von Überwachungsmaßnahmen gegenüber Aufsichtsrat

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 45-IV-06
    : I. Die am 12. Mai 2006 beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen samt Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingegangene Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 9. Mai 2006 (2 U 372/06).
  • VerfGH Sachsen, 09.07.1999 - 24-IV-99
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 45-IV-06
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit sie entscheidungserheblich sind - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 1999 - Vf. 24-IV-99; vgl. BVerfGE 42, 364 [367] m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 20.05.2005 - 34-VIII-04

    Normenkontrolle auf kommunalen Antrag gegen Regelungen der Gemeindeordnung des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 45-IV-06
    Es ist zweifelhaft, ob und inwieweit sich aus dem von der Beschwerdeführerin genannten Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 20. Mai 2005 (Vf. 34-VIII-04) für die Frage der Heranziehbarkeit kommunal- und haushaltsrechtlicher Regelungen andere als die vom Oberlandesgericht gezogene Schlussfolgerungen ergeben.
  • VerfGH Sachsen, 18.08.2005 - 49-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 45-IV-06
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 18. August 2005 - Vf. 49-IV-05 und vom 31. März 2005 - Vf. 8-IV-05; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 20.04.2006 - 4-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 45-IV-06
    beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH Beschluss vom 20. April 2006 - Vf. 4-IV-05).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 45-IV-06
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit sie entscheidungserheblich sind - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 1999 - Vf. 24-IV-99; vgl. BVerfGE 42, 364 [367] m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 5-IV-07

    Landesverfassungsbeschwerde gegen die Auferlegung von Gerichtskosten in einem

    Es ist den Gerichten indes nicht verwehrt, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 1. Juni 2006 - Vf. 45-IV-06; st. Rspr.).

    Allein der Umstand, dass sich die Gerichte in den Gründen ihrer Entscheidungen nicht mit allen Einzelheiten des seinerzeitigen Vorbringens der Beschwerdeführerin auseinandergesetzt haben, genügt nicht, um einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör darzulegen, da hieraus nicht ohne Weiteres geschlossen werden kann, dass sie dieses Vorbringen nicht berücksichtigt haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 1. Juni 2006 - Vf. 45-IV-06[HS]/Vf. 46-IV06[e.A.]; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 57-IV-07

    Zulässigkeit einer Landesverfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zu Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit sie entscheidungserheblich sind - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 1. Juni 2006 - Vf. 45-IV-06 [HS]/Vf. 46-IV-06 [e.A.]; vgl. BVerfGE 42, 364, 367 m.w.N.).

    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 1. Juni 2006 - Vf. 45-IV-06 [HS]/Vf. 46-IV-06 [e.A.]; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 31.08.2006 - 36-IV-06
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem sich die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 01.06.2006 - Vf. 45-IV-06 - und vom 28.06.2006 - Vf. 27-IV-06; st. Rspr.).

    Deshalb kann auch daraus, dass auf einzelne Argumentationen in der gerichtlichen Entscheidung nicht ausdrücklich eingegangen wurde, nicht ohne weiteres abgeleitet werden, die Ausführungen seien nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2006 - Vf. 45-IV-06 und vom 28. Juni 2006 - Vf. 27-IV-06).

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